Hallo,
@ak98102: Ich glaube, rosx1 hat Interesse an dem Auszug aus den AGBs, wo das drin steht.
Um euch zu beruhigen: Es gibt durchaus Passagen in den 1&1 AGBs, die darauf hindeuten, dass 1&1 Telefonie über Softphones auch weiterhin unterstützt. Es gibt nämlich Passagen in den AGBs, die den Zugang zu 1&1 VoIP von außerhalb des eigenen Anschlusses regeln (2.3.2.). Von außerhalb seines eigenen Anschlusses kann man aber nur auf 1&1 VoIP Server zugreifen, wenn sie über öffentliche IPs erreichbar sind. Solange ein VoIP Server aber über eine öffentliche IP erreichbar ist, funktioniert auch ein Softphone. Der Begriff "Softphone" fällt übrigens nicht in den AGBs, aber in der Leistungsbeschreibung.
Wie waren wir eigentlich darauf gekommen? Richtig: 1&1 vergibt öffentliche IPs auf der 2. PVC für Internettelefonie. Meine Feststellung war nun lediglich, dass dieses den Betrieb weiterer VoIP Provider
in der Fritzbox erlaubt, verbunden mit der Hoffnung, dass das so bleibt. Aber:
1&1 kann durchaus die 2. PVC auf eine private IP umstellen, und die VoIP Server trotzdem zusätzlich auf öffentlichen IPs anbieten. Damit wäre der Betrieb des Softphones keinesfalls eingeschränkt,
in der Box kann man aber keine weiteren VoIP Provider mehr betreiben.
Und das wäre schade. Das meinte ich ursprünglich mit meiner Aussage "Hoffen wir, das es so bleibt.". Als Ausweg bleibe dann, auf die Einrichtung der 2. PVC zu verzichten, mit dem Nachteil, dass die VoIP Verbindungen wieder anfälliger für intensive Internetnutzung werden.
:bier: Also habt euch wieder lieb. Ich wollte keinesfalls einen AGB-Streit vom Zaun brechen.
Viele Grüße
Frank