Gesetz gegen Zwangsrouter (FTEG) vom Kabinett verabschiedet

Jo bieten es an, i.d.R. mit max. 1 Rufnummer und muss noch tricksen, weil man keine VoIP Daten hat.

Und wer mehrere Nummern haben möchte, darf Hardware mehrfach via Miete abzahlen und zurückgeben.

Oder WLAN Nutzung für 2€ extra im Monat oder ähnliche Spielchen.
 
verstehe ich nicht. Ich habe gerade vor 2 Wochen wieder fuer einen Bekannten einen Kabelanschluss (Vodafone) eingerichtet:

- das Hitron bestellt
- im WebGUI den Bridge Mode aktiviert
- beliebigen Router/Firewall drangehaengt
- eine Gigaset c430a konfiguriert fuer:
o ausgehende Gespraeche (die in der Flat enthalten sind) ueber Modem/Analog
o restliche ausgehende Gespraeche ueber cheapvoip.com
o eingehende Gespraeche ueber Modem/Analog

fertig. Optimal kostenguenstig. Laeuft wie eine eins. Alles unter Kontrolle. Mit eigenen Geraeten.

Wo ist das Problem?
 
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richtig:)
 
und bei welchen Kabelanbietern ist das nicht bereits heute der Fall?

Deutsche Glasfaser hier am Niederrhein mit ihrem Drecks Genexisrouter HRG1000, leider nicht im Bridgemodus.
Das bedeutet das die Fritzbox viele ihrer Funktionen verliert, hinter diesem Teil.
 
Unitymedia bietet auch keine Möglichkeit zum Umstellen seiner neuen Router (Technicolor und Ubee)
 
Das Problem ist viel mehr das der Provider den Support verweigern kann wenn etwas nicht funktioniert. Wie oft habe ich gehört, schließen sie erstmal die und jene Box an.
Selbst bei Problemen die gar nicht an einem selbst liegen hat man keine Chance weil der Support auch gar keine Ahnung von anderen Geräten hat oder wie z.B. deren Telefonsystem genau konfiguriert ist.
So hatte ich z.b. mal den Fall das ich ausgehend nur sehr selten wirklich rauskam weil mich der Provider auf untrusted gesetzt hat, weil Asterisk zuviele Qualifies absetzt.
Grad bei VOIP macht jeder was er will und hält sich nicht an Standards.
 
in dem angegebenen Link ist leider ein https:// zuviel drin:

Klick >[URL ="http://https://netzpolitik.org/2015/routerzwang-wirtschaftsministerium-weist-pruefbitte-des-bundesrates-zurueck/"] Routerzwang: Wirtschaftsministerium weist Prüfbitte des Bundesrates zurück[/URL]
 
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Nu ist alles wieder gerichtet. ;)
 
Die Vorlage für die 1. Lesung im Bundestag ist inzwischen als Drucksache 18/6280 publiziert worden. Dieses Dokument enthält auch die Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates.
Nach der 1. Lesung im Bundestag am 15.10 wird der Gesetzentwurf in den Ausschüssen beraten. Wenn die Ausschüsse keine Änderungen veranlassen, findet die 2.+3. Lesung vielleicht sogar schon in der Bundestagssitzung in Woche 45 statt (5.11.2015?).
 
Der Bundestag hat am 15.10. in 1. Lesung beschlossen, den "Anti-Routerzwang" Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse zu überweisen.

Die 2. + 3. Lesung wird tatsächlich schon am 5.11. als TOP 21 der 133. Bundestagssitzung stattfinden. Daher ist es sogar möglich, dass bereits einen Tag später am 6.11. der Bundesrat das Gesetz abnickt. Alles andere: Abzeichnung durch den Bundespräsidenten und Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist dann nur noch Formsache. Wenn das noch im November passiert, tritt das Gesetz am 1. Juni 2016 in Kraft.
 
Mich würde mal interessieren, wie die Durchsetzbarkeit dieses Gesetzes gesehen wird?

Provider wie UM haben ja zum Thema Routerzwang verkündet, bei ihnen gäbe es keinen Routerzwang - man bekommt einen Netzabschlusspunkt (Fritte oder Technicolor, Modemrouter eben) und daran kann man anschließen, was man will.

Ich halte diese Argumentation für blödsinnig, aber scheinbar will man das ja durchziehen. Gibt's da Meinungen dazu, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass sie mit dem Quatsch durchkommen?

In den USA ist es ja kein Problem einen x-beliebigen Modemrouter oder auch nur Kabelmodem zu kaufen und an die dortigen Kabelanschlüsse zu klemmen, also würde das hier auch gehen.
 
Hatten wir doch eigentlich schon, diese Diskussion ... etwas weiter vorne.

Selbst mit einem solchen "Netzabschlußpunkt", wie ihn vielleicht die Anbieter propagieren wollen, gibt es künftig die Credentials für VoIP-Accounts ohne Kopfstände, wenn es nach dem Willen des Gesetzgebers geht ... das wäre schon mal (bis zum ersten Musterprozess, weil ein Provider dem Kunden eben doch einen Router aufdrängen will und der nicht einfach auf den Vertrag verzichtet oder wenn da der Verbraucherschutz dann aktiv wird) eine Verbesserung für einige/viele, die bisher mit irgendwelchen EasyBoxen und/oder anderen Geräten hantieren müssen, um über Umwege an diese Daten zu kommen.

Ansonsten (aber ich will das wirklich nicht aufwärmen, lies einfach ab Beginn) enthält der Text dann so konkrete Angaben, daß eine solche Argumentation vor einem Gericht (das schaut auch eher auf das Gesetz und weniger auf die technischen Hintergründe) schon schwer zu vertreten sein dürfte ... wenn da tatsächlich explizit (und sei es im Kommentar, der soll ja u.a. auch die Intention der Änderung klären) festgestellt wird, daß ein Router eben kein solcher AP sein kann (aktiv vs. passiv, siehe Entwurf), dann ist die Definition seitens des Providers ja nicht mehr maßgeblich.

Viel spannender bleibt für mich die Frage, wie sich das auf Verträge auswirken kann/soll/muß, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes geschlossen wurden oder noch werden - hier würde ich tatsächlich davon ausgehen, daß die Provider das für Bestandskunden weiterhin so durchziehen können, weil die konkrete Ausgestaltung des bestehenden Vertrags (inkl. AGB/BGB) vermutlich vorrangig ist und die Provider (sagen wir mal "mutmaßlich") nur für neue Angebote die gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Zeitpunkt des Angebotes einhalten müssen - das bisherige Vorgehen war ja gedeckt und kann jetzt für Altverträge eigentlich nicht plötzlich "ungesetzlich" sein (Rückwirkungsverbot). Ich würde mir jedenfalls eine Vertragsverlängerung (mit voller Laufzeit) bis zum Inkrafttreten des Gesetzes genau überlegen, wenn ich mir von den neuen Regelungen einen Vorteil verspreche und der Provider nicht ausdrücklich zusichert, daß ab Inkrafttreten dann automatisch die Neufassung des FTEG für den Vertrag berücksichtigt wird. Da würde ich dann den Provider vor die Wahl stellen, den Vertrag tatsächlich zu kündigen oder ihn - abseits allgemeiner Bedingungen - nur bis zum (dann hoffentlich feststehenden) Termin des Inkrafttretens der neuen Regelungen verlängern.

Will das der Provider nicht, hat er eben Pech gehabt und der Vertrag wird nicht verlängert ... wenn das für mich "schlimmer" ist als für ihn, ist meine Verhandlungsposition vor und nach dem Inkrafttreten ja nicht die beste. Ich kann mir auch vorstellen, daß es erst mal ein paar Versuche der "Belohnung" geben wird, wenn man sich weiterhin auf die Abschottung durch die Provider einläßt ... das Gesetz läßt dem Provider ja ausdrücklich die Option, Kombi-Angebote weiterhin zu präsentieren und zur Preisgestaltung (daß also ein Vertrag mit "Zwangsrouter" teurer oder zumindest gleich teuer wie einer ohne sein muß) steht nichts im Gesetz - mit ein wenig Voodoo (geringerer Supportaufwand) läßt sich so eine Preisgestaltung vermutlich sogar noch betriebswirtschaftlich verbrämen. Da erwarte ich (ich lasse mich aber auch gerne enttäuschen) erst einmal ein paar Versuchsballons seitens der Provider, bis ihnen ein Gericht auf die Finger haut (oder auch nicht, das alte Sprichwort mit dem Gericht und der hohen See gilt sicherlich auch hier).

Wer sich mal für die Aufteilung seines Stromverbrauchs (zeit- oder lastvariabler Tarif) interessiert hat und bei den Anbietern nach solchen Angeboten gesucht hat, der wird auch schnell feststellen, daß das in der Summe eigentlich immer teurer wird, obwohl dem Gesetzestext (EnWG §40 Zf. 5) nach solch ein Angebot vorhanden sein muß ... es steht aber eben nur da, daß damit Anreize zum Energiesparen verbunden werden sollen, von "Kosten sparen" für den Endverbraucher steht da nichts und das wird (m.E. schamlos) ausgenutzt, so daß sich das eigentlich nicht lohnt, da irgendetwas nachträglich (einzeln) umzurüsten.
 
Die Verbraucherzentrale, die FSFE, der ZVEH und 7 weitere Verbände haben heute einen gemeinsamen Appell an die Bundestags-Abgeordneten gerichtet, die in der nächsten Woche in den Ausschüssen das "Anti-Routerzwang" Gesetz beraten. In dem Appell heißt es:
... bitten wir Sie daher herzlich, den Entwurf des TK-Endgerätegesetzes in seiner vorliegenden Fassung und damit die vollständige Abschaffung des Routerzwangs zu unterstützen
... Wir möchten daher an Sie appellieren, mit Ihrer Unterstützung für den Entwurf des TK-Endgerätegesetzes dafür zu sorgen, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen zukünftig wieder die freie Wahl und die Hoheit über das Endgerät an ihrem Breitbandanschluss erlangen.
Sehr rührend! :cool:

EVA-01 schrieb oben:
Mich würde mal interessieren, wie die Durchsetzbarkeit dieses Gesetzes gesehen wird?
Eine Schlüsselrolle nimmt hier die Bundesnetzagentur ein, die für die Durchführung des FTEG und des TKG verantwortlich ist. Du kannst eine Beschwerde beim Verbraucherservice der BNetzA einreichen, wenn Dir Dein Provider den Anschluss eines Endgerätes Deiner Wahl verweigert.
Bei der bisherigen Rechtslage war die BNetzA aber zu feige vorsichtig, die freie Wahl eines eigenen Routers durchzusetzen und sich auf einen Rechtstreit mit einem Netzbetreiber einzulassen. Mal sehen ob sich das jetzt ändert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Viel interresanter fände ich den Support bei Störung, die Telekom sagt ja dass man bei ihnen keinen Speedport braucht, aber auch bei offentsichtlichen Fehlern wird aber ein Speedport gefordert.

Genau das ist das Problem und deswegen bringt das Gesetz 0
Und durch Telefon mit VoIP ist das ganze ja noch schlimmer geworden weil nicht jeder unbedingt so eine vorkonfigurierte *-Box verwenden will wenn man eine separate Telefonanlage nutzen möchte.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Genau das ist das Problem und deswegen bringt das Gesetz 0
Niemand erwartet aber auch, daß auf dem Papier alle in der Praxis denkbaren Probleme vorhergesehen (und möglichst auch gleich noch gelöst) werden - so ein Gesetz kann nun mal nur den kleinsten gemeinsamen Nenner darstellen.

Mit dem passenden Router kann man dann aber Versäumnisse seines Providers künftig wieder entsprechend protokollieren und somit (in Grenzen sicherlich) nachweisen, wo das eigentliche Problem liegt - zugegebenermaßen mit eigenem Wissen gewappnet.

Aber anders als mit irgendeinen Zwangsrouter kann der Provider dann nicht mehr dem Kunden (oder auch dem - den Kunden beratenden - Dienstleister) einfach ein X für ein U vormachen.

Synchronisiert das DSL nicht und das verwendete Modem (oder auch der Router) ist als kompatibel zertifiziert, liegt das Problem vor dem Einflußbereich des Kunden (sprich vor der Dose) und damit ist's gut. Wer einen Hardware-Schaden des Gerätes ausschließen will, hat ein zweites in Reserve oder testet das erste einfach bei Nachbarn/Freunden/Familie (und dokumentiert das dann auch).

Damit kommt der Kunde zwar immer noch nicht zu einem funktionierenden Anschluß, aber schon der ganze Stuß/Aktionismus mit dem vorsorglichen Endgerätetausch (praktisch immer - meine persönliche Erfahrung - die erste Maßnahme (bei der Telekom, aber auch bei anderen "Großen"), wenn ein "Port-Reset" nichts gebracht hat) durch die Hotline fällt weg.

Man überlege sich nur mal, was das wieder für negative Auswirkungen auf den Logistik-Sektor (bei DHL, wenn der Provider die Telekom ist) haben wird ... von der nunmehr entfallenden "Stillphase" des Kunden aus Sicht des Providers (das ist der Zeitraum, in dem der Kunde erst einmal still ist, weil er ja auf die Austausch-Hardware wartet) ganz zu schweigen. Auch das schon recht bequeme Einspannen des Kunden in die Fehlersuche (den Austausch der Hardware nimmt ja der Kunde selbst vor, das spart auch noch den Technikereinsatz durch den Provider) fällt dann wohl weg - die Preise für Internet-Anschlüsse werden zweifellos wieder steigen müssen, alleine schon wegen der nunmehr durch die Decke schießenden Support-Kosten. :mrgreen:

Aber mal wieder ganz im Ernst ... schon die "Diagnose-Funktion" einer FRITZ!Box stellt ja eine gewisse Protokollierung bei Fehlern zur Verfügung (bei einem DSL-Anschluß zumindest). Wenn das DSL synchron ist und ein Login-Problem beim PPPoE auftritt, wird ein Endgerätefehler ja eher nicht vorliegen. Dann noch die verwendeten PPPoE-Credentials und (ATM- oder Ethernet-)Einstellungen etwas ausführlicher in ein Protokoll übernommen (um den Vorwurf des Konfigurationsfehlers zu entkräften) und dem Nutzer dieses zum Drucken angeboten (ggf. sogar noch mit einem "Stempelservice", der Datum/Uhrzeit/Inhalt kryptographisch sichert) und schon hat der Nutzer ein Argument für seine Diskussion mit dem Provider in der Hand (und eine solche "intelligente Diagnosefunktion" ist ein Verkaufsargument für die eigenen Geräte). Stellt der Provider sich quer, Frist setzen ... verstreicht diese erfolglos, fristlose Kündigung und anderer Provider.

Aus der "Position des Schwächeren" kriegt man mit der Gesetzesänderung den Kunden ohnehin nicht heraus ... solange ein nicht funktionierender Telefon-/Internet-Anschluß für den Kunden deutlich nervenaufreibender und kostspieliger ist als für einen Provider, wird sich das auch nicht ändern. Da wäre dann eine - nochmals betonte - Pflicht zum Ersatz des - aus der Nichterfüllung des Vertrags entstehenden - Schadens sicherlich besser gewesen ... andererseits steht das jetzt schon jedem frei, so ein Begehren kundzutun; was der Provider dazu sagt (und ob er es auf einen Prozess ankommen läßt), steht dann wieder auf einem anderen Blatt.

Aber ein nicht funktionierender DSL-Anschluß, den man durch einen LTE-Vertrag mit einem entsprechenden Volumen "ersetzen" muß, geht schon noch richtig ins Geld ... und ob das nun als Schadensersatz anstatt der Leistung oder als Verzögerungsschaden (neben der Leistung) geltend gemacht wird, steht eigentlich im Belieben des Kunden. Selbst wenn ein DSL-Provider seinerseits in AGB den Anspruch auf die seitens des Kunden geleisteten Zahlungen begrenzt, ist das wegen der Unmöglichkeit, bei "belegtem Anschluß" (also der TAL) auf eine alternative Lösung auszuweichen, für mich persönlich mehr als fraglich, ob so eine AGB-Klausel am Ende wirksam ist. Ich mußte es auch noch nie ausprobieren ...

Niemand zwingt einen Provider, mit einem Kunden einen Vertrag zu schließen (von der Telekom mal abgesehen, m.W. dürfen die nicht ohne wichtigen Grund verweigern (TKG §§ 78 ff.) - zumindest den Telefonanschluß immer noch nicht und im Zuge von "All-IP" hat das dann wenigstens noch den Vorteil, daß irgendwann bis auf die Alm auch DSL möglich sein muß, sonst bleiben immer "Reste" der alten Technik übrig) ... geht ein Provider aber auf das Vertragsangebot des Kunden ein, ist er auch zur Leistung verpflichtet. So ein Vertrag bindet ja nicht nur den Kunden an den Provider, das sind immer zwei (oder mehr) Seiten, die da eine Leistung erbringen müssen.

Die meisten machen (m.E.) dort den Fehler und entlassen den Provider einfach entnervt durch einen Widerruf von ihrer Seite aus dem Vertrag ... dann bleiben sie am Ende auf den zusätzlichen Kosten (und dem zusätzlichen Aufwand, den sie ohnehin erbringen müssen) selbst sitzen. Oder kennt hier jemand ein Urteil, wo einem Kunden ein (angemessener) Ersatz eines Schadens, der aus der Nichterfüllung eines TK-Vertrags entstanden ist, verweigert wurde? Ich habe nichts auf Anhieb gefunden ... meines Erachtens ist das wie mit den PayTV-Anbietern - da gibt es auch fast keine Prozesse, weil die Firmen denen aus dem Weg gehen.

Daß ein neues Gesetz (bzw. eine Konkretisierung bestehender) automatisch jedes denkbare Szenario verbessern wird, kann man wohl kaum erwarten ... auch kleine Schritte sind ein Erfolg und schon die Tatsache, daß die Kabel- und Regionalnetz-Betreiber (auch einige "große" gehören da ja dazu oder wo gibt es die "Easyboxen" ohne SIP-Credentials?) in der Zukunft den Kunden nicht mehr dazu verdammen können, sich für die Nutzung alternativer SIP-Accounts gefälligst seinen eigenen (zweiten) Router zuzulegen und zwangsweise beide zu betreiben, wenn er auch noch den Telefonieteil des Vertrags mit seinem eigentlichen Anbieter nutzen will, ist für mich schon ein entscheidender Punkt. Je nach Telefonieverhalten frißt zur Zeit am Ende der zweite Router (Strom, Anschaffung) die beim Telefonieren gesparten Kosten gleich wieder auf.

Das gilt im Prinzip für alle "Zwangsrouter" ... man muß sich auch mal vor Augen halten, was bisher dort wirklich für "Wild-West-Methoden" Usus waren (und wieweit die Preise z.B. in den Mobilfunk dort überhöht waren); das war sicherlich nicht der Sinn einer Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes, daß die Kunden dann auf andere Art und Weise (eben nicht mehr von der Bundespost) gegängelt und geschröpft werden. Von der "Sicherheitsproblematik" des (bisher zwangsweisen) Zugriffs des Providers über TR-069 auf den WLAN-Router am heimischen Anschluß fange ich heute nicht wieder an ... auch da kann sich der Kunde in Zukunft wirksam wehren.

Während der Telekom als Ex-Monopolisten immer wieder strenge Auflagen gemacht wurden (Schnittstellen bereitstellen für andere, Call-by-Call und Preselection ermöglichen, Angebote auch für Konkurrenten), konnten die anderen Anbieter schon weitgehend schalten und walten, wie sie wollten. Wenn es nur damit vorbei ist, reicht mir persönlich das immer noch ... die Telekom muß dann (wenn die Angebote der anderen "freier" und damit auch wieder attraktiver werden) ohnehin reagieren (nicht daß jemand denkt, ich hielte die für einen Deut besser, da wird nur besser hingeschaut) - die Kunden stimmen mit den (digitalen) Füßen ab.
 
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