Gesetz gegen Zwangsrouter (FTEG) vom Kabinett verabschiedet

Das Gesetz sollte man nachbessern. Es heißt ja auch "kostenfrei bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen", heißt für mich, es müssen Quasi in der Bestellbestätigung spätestens in Auftragsbestätigung die Logindaten enthalten sein.

Und nur weil die Daten rausgeben müssen, ermöglicht es teils eben immer noch, dass man 5€ Miete für Router zahlen muss bei Kabelinternet obwohl man eigene benutzen möchte. Es würde dann wohl gehen, dennoch muss man die Zwangshardware bezahlen wenn man mehr als eine Rufnummer nutzen möchte. Der Anbieter umgeht es eben damit, dass Kosten auf die Tarifoption anfallen oder ähnlich.
 
Schon möglich ... aber definitiv nicht mehr in dieser Legislaturperiode und dann darf man auch nicht übersehen, daß das Gesetz gerade erst vor 15 Monaten verabschiedet und vor ca. 1 Jahr gültig wurde. Die Auswirkungen sind sogar erst ca. 6 Monate zu spüren und auch wenn ich von "noch nicht ganz klar" geschrieben habe, weil es "nur" ein LG war und das (dem Text bei heise.de nach zu urteilen) auch nicht anhand des Wortlauts, sondern "im Geiste der Veränderungen" entschieden hat, so kann man schon noch etwas abwarten, was sich Anbieter so einfallen lassen und wie ggf. dann die Gerichte darauf reagieren.

Ansonsten kann man nun mal keinem Anbieter vorschreiben, wie er seine Verträge genau auszugestalten hat ... es kann aber eben kein Provider einen Kunden zwingen, einen Vertrag mit irgendeiner (mit Zusatzkosten verbundenen) Option abzuschließen - der Kunde hat immer noch die Wahl, sich einen anderen Anbieter zu suchen und selbst dort, wo das wg. der Zugangstechnik nicht problemlos machbar ist (bei DOCSIS-Anschlüssen, wo es noch keinen "Bitstream-Zugang" gibt, aber vielleicht kommt ja auch der noch), kann der Kunde immer noch neben dem "Telefonanschluß" vom Provider (bei NGN) auch weitere SIP-Anbieter einbinden.

Für eine "zweite Leitung" muß man also nicht zwangsläufig auf so eine 5 EUR/Monat-Option eingehen ... es ist halt nur für den durchschnittlichen Kunden bequemer und das gilt auch heute noch für die Mehrzahl der Kunden. Sie lassen sich eben lieber einen "Komplettanschluß" einrichten und vermuten für den Fall, daß es Probleme gibt, mit einem einzelnen Ansprechpartner besser zu fahren (ob das immer stimmt, sei dahingestellt).

Aber so ein Provider hat dann eben auch tatsächlich zusätzliche Kosten, wenn er innerhalb einer Festnetz-Flatrate eine zweite Leitung zur Verfügung stellt und da finde ich es schon recht kurzsichtig bis fragwürdig, alle derartigen Angebote für eine zweite Leitung über einen Kamm zu scheren, wie man es hier auch ab und an lesen kann.

Ich kann sogar die Haltung der KNB verstehen, wenn die ihrerseits für die VoIP-Konfiguration der Kundengeräte so gar keine Anstalten machen und damit auch keine Verantwortung übernehmen müssen. Da, wo das heute vielleicht noch recht übersichtlich ist (ich nehme jetzt mal nur EPC 2.0 mit RST an), weil es nur ein halbwegs brauchbares CM zu kaufen gibt, kann schon morgen eine ganze Flotte von verschiedenen CM stehen, die alle unterschiedliche Arten der Konfiguration (über PACM für das eMTA bis zu TR-069) erfordern können.

Solange es dabei um Geräte des Providers selbst geht, muß der sicherlich die notwendigen Techniken und Tools dafür vorhalten und könnte (bei der 6490 tatsächlich nicht, liegt aber "nur" an der Firmware) vermutlich auch konfigurieren ... aber schon dann, wenn ein Provider seinerseits nur für bestimmte Kunden-CM so eine Konfiguration anbieten würde, ginge das nächste Geschrei los, daß darüber wieder indirekt zumindest Hersteller und Modell des CM vorgeschrieben werden.

Da ist es dann auch nur konsequent, wirklich allen kundeneigenen CM die Konfiguration zu verweigern (deshalb wundert es mich, wenn UM-Kunden berichten, ihre eigene Box wurde vom Provider konfiguriert - da bin ich meist skeptisch) und davon auszugehen, daß ein Kunde mit einem eigenen CM auch in der Lage sein sollte, die vom Provider angebotene Telefonie unfallfrei zu konfigurieren. Dabei mag es Anlaufschwierigkeiten gegeben haben, wo diese Konfigurationen nicht 100% funktionierten.

Aber inzwischen läuft das m.W. und wenn ich Provider wäre, würde ich ebenfalls den Teufel tun und den Kunden über das vereinbarte Maß hinaus entgegenkommen. Das kostet nämlich tatsächlich auch den Provider Geld und auch wenn von denen wohl keiner am Hungertuch nagt, so gibt es eben auch Kunden, die immer noch billigere Angebote haben wollen und irgendwo muß man dann halt auch Abstriche machen (Inflation geht ja i.d.R. in die Gegenrichtung, d.h. mehr Geld für dieselbe Leistung zu entrichten).

Wenn die Kunden dann damit nicht klarkommen: Bitte schön, hier ist mein Angebot (als KNB), ich regele das alles für Dich. Paßt Dir mein Angebot nicht oder ist es zu teuer? Suche Dir jemand anderen oder mache es selbst ... aber höre auf zu heulen. Einerseits alles immer so billig wie möglich zu wollen (das ist nicht verwerflich, nicht daß man mich mißversteht, erst in der Kombination wird es fragwürdig in meinen Augen) und parallel dazu aber ein "sorgenfreies Leben" (Autokonfiguration) in Verbindung mit "größtmöglicher Freiheit" (weitere SIP-Anbieter bis zum Abwinken) haben zu wollen und dann am Ende noch den KNB "angehen" (die meisten können das gar nicht realistisch einschätzen und da die Grenzen der Verantwortlichkeiten ziehen), wenn es ein Problem bei einem zusätzlichen SIP-Provider gibt, das kann einfach nicht funktionieren.

Bis auf ein paar wenige unklare Punkte ist das schon ein recht gutes Gesetz und wenn man sich die Bemühungen der Swisscom gerade so ansieht (da wird tapfer auf NGN umgestellt und die haben dafür sogar eigene Router entwickeln lassen - z.B. die Internet-Box 2) oder sich auch in A bei den A1- und Tele2-Kunden (so viel mehr gibt es dort dann m.W. auch nicht mehr an Alternativen) umhört und umsieht, dann kommt da inzwischen fast Neid auf, wie "frei" bei uns die Routerwahl gestaltet werden kann.

So ein Gesetz darf dann eben auch nicht zu vieles zu konkret vorschreiben, sonst überrennt es die technische Entwicklung sofort wieder und dann müßte es ggf. tatsächlich erneut geändert werden ... das ist aber nicht der Sinn eines Gesetzes, daß es jedes Jahr oder alle zwei Jahre geändert werden muß. Sowohl die Kunden als auch die Provider brauchen auch so etwas wie Planungssicherheit und wenn in den allermeisten Fällen schon die MVLZ von Verträgen 24 Monate beträgt, dann sollte man vielleicht auch so einem Gesetz dieselbe Frist erst einmal einräumen, bevor man über (Ver-)Änderungen nachdenkt.

Die 5 EUR-Option bei KNB für die zweite Leitung sehe ich jedenfalls nicht als "Abzocke" an ... jedenfalls solange nicht, wie dort nicht tatsächlich jedes einzelne Gespräch (sogar innerhalb des Providernetzes) gesondert berechnet wird und es eine Mischkalkulation geben muß (der eine telefoniert weniger als für diese 5 EUR, dafür der nächste gleich für 20 EUR ununterbrochen in ein per Interconnect angebundenes "Fremdnetz", was aber immer noch "Festnetz" ist und unter die Flatrate fällt).
 
Die Annahme, dass das Gesetz zur freien Routerwahl nicht für Bestandskunden gilt, beruht auf dem Rückwirkungsverbot. Das Rückwirkungsverbot ist ein Rechtsstaatsprinzip. "Jeder soll generell darauf vertrauen können, dass sein rechtmäßiges Handeln später nicht nachteilig wirkt" (Wikipedia: Rückwirkung).
Das Landgericht Essen verwirft diesen Vertrauensschutz mit der Begründung:
Auf einen Vertrauensschutz können die Netzbetreiber sich nicht berufen, da - wie bereits ausgeführt - die praktizierte vertragliche Beschränkung der Routerfreiheit europarechtlichen Vorgaben widersprochen hat.
D.h. das Gesetz ist eigentlich überflüssig.
 
Mal ne Frage am Rande:
Ist die WLAN-Option mit der 7412 ebenfalls auf diese Regelung zurück zu führen?

Bestellt man bei 1&1 einen Router ohne WLAN, so wird eine beschnittene Firmware mitgeliefert......
Recovert man, ist das WLAN dann doch ohne monatliche Zuzahlung möglich.....
 
Was soll WLAN mit der Regelung zutun haben? 1&1 versucht einfach dem unbedarften Kunden extra Geld zu berechnen.

Brauchst ja nicht mal Recovery, Werkseinstellungen langen aus.
 
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