Ich bezog mich auf den Heise-Online Artikel
"Gesetz gegen Routerzwang droht doch noch zu scheitern", der am 29.9.2015 erschienen ist.
Das, was Du dem heise.de-Autoren (hier ja dann D. Zivadinovic) zum Vorwurf machst - ungenaue/falsche Zitate und unbewiesene Behauptungen mit durchscheinendem eigenen Standpunkt anstelle objektiver Berichterstattung (so habe ich das mit dem "Ammenmärchen" jedenfalls verstanden, denn dieser Bezug auf heise.de kam ja nicht vom Bundesrat selbst, sondern war ganz offensichtlich Dein eigener Standpunkt) - genau das machst Du hier aber auch, wenn Du behauptest, bei heise.de hätte irgendetwas davon gestanden
diva4 schrieb:
dass der Bundesrat in 1. Lesung den "Anti-Routerzwang" Gesetzentwurf abgelehnt hatte.
Stand so etwas dort, dann hat man entweder auf heise.de die von Dir damals gelesene Passage entfernt oder Du gibst da die eigene Interpretation einer Meldung wieder (die Du ihrem Charakter und Stil nach weder mögen noch inhaltlich teilen mußt), die vielleicht durch den Tenor Kritik am Bundesrat erkennen läßt, aber die von Dir behaupteten falschen Fakten (Ammenmärchen?) gar nicht enthält.
Selbst wenn man Deine Kritikpunkte in der Auflistung liest, ersetzt diese zusätzliche Kritik - berechtigt oder nicht spielt gar keine Rolle - ja noch nicht den Nachweis der von Dir vorher aufgestellten Behauptung
zum Inhalt (nicht nur zum Tenor) der heise.de-Meldung.
Aber auch diese zusätzlichen Punkte beschränken sich ja bei genauerer Analyse dann eigentlich auf die Kritik am "irreführenden Titel" und an der Wortwahl beim "Büttel" ... wobei der Duden hier auch gute Dienste leisten könnte - es gibt ja nicht nur eine abwertende Bedeutung. Vielleicht hätte der Autor tatsächlich eher "Erfüllungsgehilfe" o.ä. schreiben sollen - aber das hätte (vermute ich jetzt einfach mal) wohl ebenfalls Dein Mißfallen erregt.
So werden dann aus vier Spiegelstrichen bei der Begründung, warum der Artikel falsch war (Du schreibst inzwischen "nicht korrekt", aber gerne wiederhole ich noch einmal den ursprünglich erhobenen Vorwurf: Ammenmärchen), am Ende nur noch zwei - wovon der mit dem "Büttel" auch noch reine Interpretation Deinerseits oder meinetwegen "Sprachempfinden" ist, aber mit dem eigentlichen Inhalt und Deinem Vorwurf, der Artikel wäre falsch, hat das nicht das Geringste zu tun.
Der zweite Punkt ist eine reines Statement oder ein Erklärungsversuch und den vierten Punkt "etc..." kann ich nur als "Füllversuch" sehen, damit es nicht so schmal aussieht mit dieser Liste - inhaltlich kann ich dem mal gar nichts entnehmen.
Zur Kritik am "irreführenden Titel" kann man eigentlich auch nur noch anmerken, daß Dein Verständnis dieses Titels wohl genauso von Deinen eigenen Vorurteilen beeinflußt wird, wie dem Autoren dort vielleicht die Gäule mit seinem eigenen Unmut etwas durchgingen - wobei eine Überschrift wohl kaum gleichzeitig noch die Begründung, warum man das als "droht zu scheitern" ansieht, enthalten kann. Die nachfolgenden Ausführungen im Artikel sind vielleicht auch subjektiv gefärbt (man erkennt schon, daß der Autor den ursprünglichen Gesetzesentwurf für begrüßenswert hielt), aber wo wäre das sachlich falsch, was dort geschrieben wurde?
Er hat weder von einer "Ablehnung durch den Bundesrat" (was Du ihm in #103 "in den Mund legst") etwas geschrieben noch hat er den Eindruck erweckt, das Gesetz wäre zustimmungspflichtig - Dein Vorwurf des "irreführenden Titels" - vom "irreführenden Inhalt" des Artikels schreibst Du schon gar nichts mehr - beruht ja darauf, daß es eben nicht zustimmungspflichtig ist.
Deine Fortsetzung des ersten Spiegelstrichs in der Auflistung:
diva4 schrieb:
In der Erläuterung des Bundesrates wurde darauf sogar darauf hingewiesen, dass der Bundesrat bereits in einen früheren Beschluss die freie Endgeräte-Wahl gefordert hatte.
kann ich vom Zusammenhang her nicht einordnen. Wenn Du damit darauf Bezug nehmen willst, daß der Bundesrat für den zweiten Durchgang in Tagesordnungspunkt 11 (Link weiter oben) auf frühere eigene Initiativen eingeht und daß der Autor/Redakteur das ja ebenfalls hätte schreiben müssen, hast Du offenbar die zeitliche Abfolge aus den Augen verloren (Artikel vom 29.09.2015, Erläuterung zum TOP11 ist undatiert, aber definitiv nach dem 05.11.2015 - da ging das Gesetz durch den Bundestag und das ist in den Erläuterungen vermerkt). In der Stellungnahme des Bundesrates aus dem ersten Durchgang ist jedenfalls von eigenen Initiativen in dieser Richtung absolut noch nichts zu lesen und genau über diese (bzw. deren Inhalt und eventuelle Auswirkungen) berichtet der inkriminierte Artikel ja.
Wenn die in der Stellungnahme des Bundesrats angeführten Punkte zu einer Änderung des Gesetzestextes geführt hätten, kann man das Gesetz durchaus auch als gescheitert ansehen ... die Ziele der Gesetzesänderung waren klar in der Präambel des Entwurfs formuliert, diese wären (nach meiner Einschätzung und vermutlich auch nach der von anderen, zumindest des heise.de-Autoren) mit einem "weichgespülten" Gesetz eben nicht mehr (oder zumindest nicht in vollem Umfang) zu erreichen gewesen - auch wenn Du das vollkommen anders sehen magst.
Wenn andere Agenturen/Quellen/Blogs/(was auch immer) ihrerseits diese Meldung übernommen haben (wohl kaum im Wortlaut, jedenfalls nicht ohne Angabe der ursprünglichen Quelle), werden wohl weitere Mitmenschen (die nicht immer notwendigerweise auch ausreichendes Fachwissen haben mögen, aber das steht auf einem anderen Blatt) das ebenfalls anders gesehen haben als Du.
Einschub:
Ich will bei weitem nicht sagen, daß jeder heise.de-Artikel inhaltlich fundiert, gut recherchiert und überhaupt zur Ausrichtung eines Verlages für technische Themen passend ist (und auch wenn es Telepolis u.a. dort gibt, ist es noch ein sehr techniklastiger Verlag) - aber auch ein Blick über den Tellerrand (z.B. Technologiefolgenabschätzung) ist sicherlich nicht falsch, es sind ja nicht alles nur "Fachidioten", die dort lesen. In dem von Dir monierten Artikel finde ich jedenfalls nichts grob Falsches ... da gibt es ganz andere Kaliber, wo tatsächlich nur die Pressemitteilungen eines Herstellers (moglichst noch falsch) übernommen wurden, das dürfte hier eher nicht der Fall gewesen sein. Aber zurück zum Gesetz ...
Andererseits hast ja gerade Du in der Vergangenheit hier ständig argumentiert, welche Schlupflöcher dort noch vorhanden sein könnten im Gesetzestext und was sich die Netzbetreiber alles einfallen lassen könnten, um diese zu nutzen ... jetzt wurde sehr deutlich klargestellt, daß es nach dem Willen des Gesetzgebers (der Bundestag ist nun mal das entscheidende gesetzgebende Organ in Deutschland) keine TKG-konformen Netzabschlußpunkte geben wird, die eine aktive Komponente in den Räumen des Kunden erforderlich machen. Punkt.
Genau eine solche "Lücke" hast Du Deinerseits ja vorher immer irgendwo in "verschwurbelten Formulierungen" des neuen Gesetzes ausgemacht ... wären die Einwände der Netzbetreiber - die der Bundesrat in der Stellungnahme "antextet" - berücksichtigt worden, hätte es tatsächlich wieder diese "Zwei-Klassen"-Netzabschlußpunkte geben können.
Das ist nun eben nicht der Fall - der Vermittlungsausschuß wird ja eher nicht eingeschaltet und damit bleibt noch der Pfarrer aus dem Osten. Da dieses Gesetz nun bestimmt nicht auf verfassungsrechtliche Bedenken stoßen wird, sehe ich auch keine (nachträglichen) Hindernisse von dieser Seite auf das Gesetz zukommen.
diva4 schrieb:
Ich habe meine Interpretation des Gesetzes nicht geändert.
Warum überrascht mich das jetzt kein bißchen?