Nein: Der Gesetzentwurf schließt aktive Netzabschlußgeräte nicht aus.
Das hat auch niemand behauptet ... das Gesetz definiert aber den "Netzabschlußpunkt". Und der kann eben nach FTEG §5 nicht mehr einfach vom Provider hinter ein aktives Netzabschluß
gerät per Definition verlegt werden, weil es ihm gerade so paßt - der Netzabschlußpunkt befindet sich eben per Definition (ich zitiere jetzt nicht erneut) vor der ersten aktiven Komponente im Einflußbereich des Endkunden.
FTEG §5 wird durch den Gesetzentwurf nicht geändert. Die Netzbetreiber haben nach wie vor die Pflicht (und das Recht) den Netzabschlusspunkt zu definieren und zu dokumentieren.
Hat auch niemand hier behauptet ... das FTEG setzt auch dort ja nur die entsprechende EU-Verordnung (1999/5/EC) in nationale Gesetzgebung um. Die dazu gehörende ETSI-"Norm" (eigentlich "Guidelines") kennst Du ja selbst ...
Neue Anforderung ist nur die Charakterisierung als "passiver" Punkt. Deshalb kann ein Netzbetreiber in Zukunft kein "IAD" mehr vorschreiben, sondern nur noch als Option anbieten.
Wenigstens sind wir uns ja in diesem Punkt offenbar einig - wobei ETSI EG 201 730-1 (ehemals TR 101 731) bereits beide Szenarien bei der Festlegung eines NTP beschreibt ... in Bezug auf diese "Vorschrift" ergibt sich also tatsächlich keine Änderung, weil sie schlicht nicht notwendig ist.
Die kundenseitige Versorgung eines Netzabschlussgerätes mit elektrischer Energie ist irrelevant für die Festlegung des Netzabschlusspunktes. Dadurch verursachte Kosten müssen dem Kunden gemäß der Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur vor Vertragsabschluss benannt werden.
Auch das war nur ein "Angebot" meinerseits, um die Unterscheidung zwischen aktiven und passiven Komponenten "greifbar" zu machen.
Eine passive Komponente benötigt nun einmal per Definition (gerne verweise ich wieder auf die Fußnote auf Seite 9) keine eigene Energieversorgung ... damit kann im Umkehrschluß eine Komponente, die vom Endkunden mit Energie zu versorgen ist für ihre Funktionsfähigkeit, keine passive Komponente sein, mithin der zu definierende "passive Netzabschlußpunkt" nicht in oder hinter diesem Equipment (NTE) liegen. Daß die andere mögliche Kausalität (kein Stromanschluß beim Kunden == passive Komponente) nicht stimmen muß, habe ich bereits weiter oben selbst angeführt, als es um den NTBA beim ISDN ging.
Die Begriffe "Network Terminating Equipment" und "Network Termination Point" stammen aus ETSI EG 201 730-1.
Und da wird eben NTE und NTP ausschließlich aus technischer Sicht definiert und beschrieben, denn da geht es auch um Fragen der I14Y und die kann man nun mal nicht "per Gesetz" ändern. Hier geht es aber um den erklärten Willen bei der Gesetzgebung (daher ist sicherlich auch in der Gesetzesänderung kein Bezug auf EG 201 730-1 enthalten) und auch der ETSI-Guide kennt ja durchaus bereits unterschiedliche Möglichkeiten eines NTP.
Ich möchte gerne deutlich machen, dass der vorliegende Gesetzentwurf nicht die Munition liefert, den Anschluß eines frei gewählten Routers an der "Dose an der Wand" zu erzwingen.
Dann mach doch mal bitte deutlich, an welcher Stelle der (verabschiedete) Entwurf diese Fragen irgendwie offen läßt.
Ich kann auch - im Gegensatz zu Dir - in der expliziten Feststellung, daß eben Modems wegen ihrer aktiven Charakteristik nicht als "passiver Netzabschlußpunkt" in Frage kommen, keine "verschwurbelte Formulierung" erkennen. Unter "verschwurbelt" verstehe ich eine Formulierung, die erst nach dem wiederholten Lesen ihren eigentlichen Inhalt preisgibt (bzw. ggf. noch nicht einmal dann und am Ende eher Fragen offen läßt) und das ist ja bei dieser Feststellung nun ganz offensichtlich nicht der Fall. Oder wo siehst Du da verbleibende Unklarheiten? Ein Modem ist eine aktive Komponente, kurze Begründung warum, fertig - ich wüßte nicht, wie man das viel besser machen könnte.
Diese Diskussion zeigt aber, dass dieser Gesetzentwurf und seine Begründung sehr verschieden interpretiert werden können.
Aber solche Interpretationen sollte man doch dann wenigstens mit entsprechenden Textpassagen begründen können ... wenn man sie nur "behauptet" und nicht mit entsprechenden Stellen belegt, gibt man dem Widerpart ja gar keine Chance, diese Behauptungen seinerseits zu widerlegen.
Dieser Streit wird auch nach Verabschiedung des Gesetzes weitergehen.
Das ist sicherlich zu erwarten ... aber der Endkunde erhält mit diesem Gesetz überhaupt erst die Gelegenheit, sich mit dem Anbieter auseinanderzusetzen. Die derzeitige Situation erlaubt eben dem Anbieter (meinetwegen sogar nach den Richtlinien der ETSI in Abschnitt 5 von EG 201 730-1) eine Definition einer Schnittstelle, die zwar vielleicht den bisherigen technischen Gegebenheiten entspricht (auch da gibt es ja unterschiedliche Direktiven mit unterschiedlichen "Definitionen", was davon erfaßt wird und die aktuellen EU-Richtlinien sind eben moderner als der alte ETSI-Guide), aber im Endeffekt zu einem Markthemmnis geworden ist. Erklärtes Ziel ist die Beseitigung dieses Mißstandes ... da mag ja Streit vorprogrammiert sein, ohne dieses Gesetz gäbe es nicht einmal die Chance auf Streit.
Rechtssicherheit sind aber anders aus...
Wie? ETSI-Guide per (nationalem) Gesetz ändern?
Umgekehrt wird ein Schuh daraus ... die ETSI (eine europäische Organisation, gegründet auf Initiative der EU-Kommision und mit
technischen Aspekten der Telekommunikation befaßt, auch wenn dort weitere Organisationen Mitglied werden können, finden Abstimmungen von EU-Standards nur unter den nationalen Standardisierungsgremien der EU-Staaten statt) bezieht in ihre Standards die EU-Verordnungen (auf einer dieser Verordnungen basiert der Entwurf, über den wir hier diskutieren) ein und paßt ihre Standards entsprechend an.
Schon im von Dir angeführten
ETSI EG 201 730-1 geht es in Abschnitt 4 komplett um die zugrunde gelegten EU-Verordnungen und an der Stelle, wo es um die Festlegung des NTP geht (bei den Direktiven zu R&TTE und NRR), steht sogar explizit im Text:
Both Directives allow for later measures in case the market players would not be serving appropriately the needs of the community.
Auch steht im ETSI-Guide in unzweideutiger Klarheit folgendes (auf Seite 17 unten, unmittelbar vor der schematischen Darstellung der verschiedenen NTP in Abb. 3 auf Seite 18):
Both the cases of scenarios 1 and 2 represented in the figure 3 are possible to exist. The PNO normally decides the point where the NTP will be, except for situations where the regulating authority may interfere.
(Hervorhebung meinerseits)
Nichts anderes macht der Gesetzgeber hier ... er übt sein Recht aus, den NTP per Ukas
vor das NTE zu verlegen. Wo siehst Du da irgendeine Frage, die an dieser Stelle offen bleiben würde?