Genau das ist das Problem und deswegen bringt das Gesetz 0
Niemand erwartet aber auch, daß auf dem Papier
alle in der Praxis denkbaren Probleme vorhergesehen (und möglichst auch gleich noch gelöst) werden - so ein Gesetz kann nun mal nur den kleinsten gemeinsamen Nenner darstellen.
Mit dem passenden Router kann man dann aber Versäumnisse seines Providers künftig wieder entsprechend protokollieren und somit (in Grenzen sicherlich) nachweisen, wo das eigentliche Problem liegt - zugegebenermaßen mit eigenem Wissen gewappnet.
Aber anders als mit irgendeinen Zwangsrouter kann der Provider dann nicht mehr dem Kunden (oder auch dem - den Kunden beratenden - Dienstleister) einfach ein X für ein U vormachen.
Synchronisiert das DSL nicht und das verwendete Modem (oder auch der Router) ist als kompatibel zertifiziert, liegt das Problem
vor dem Einflußbereich des Kunden (sprich vor der Dose) und damit ist's gut. Wer einen Hardware-Schaden des Gerätes ausschließen will, hat ein zweites in Reserve oder testet das erste einfach bei Nachbarn/Freunden/Familie (und dokumentiert das dann auch).
Damit kommt der Kunde zwar immer noch nicht zu einem funktionierenden Anschluß, aber schon der ganze Stuß/Aktionismus mit dem vorsorglichen Endgerätetausch (praktisch immer - meine persönliche Erfahrung - die erste Maßnahme (bei der Telekom, aber auch bei anderen "Großen"), wenn ein "Port-Reset" nichts gebracht hat) durch die Hotline fällt weg.
Man überlege sich nur mal, was das wieder für negative Auswirkungen auf den Logistik-Sektor (bei DHL, wenn der Provider die Telekom ist) haben wird ... von der nunmehr entfallenden "Stillphase" des Kunden aus Sicht des Providers (das ist der Zeitraum, in dem der Kunde erst einmal still ist, weil er ja auf die Austausch-Hardware wartet) ganz zu schweigen. Auch das schon recht bequeme Einspannen des Kunden in die Fehlersuche (den Austausch der Hardware nimmt ja der Kunde selbst vor, das spart auch noch den Technikereinsatz durch den Provider) fällt dann wohl weg - die Preise für Internet-Anschlüsse werden zweifellos wieder steigen müssen, alleine schon wegen der nunmehr durch die Decke schießenden Support-Kosten. :mrgreen:
Aber mal wieder ganz im Ernst ... schon die "Diagnose-Funktion" einer FRITZ!Box stellt ja eine gewisse Protokollierung bei Fehlern zur Verfügung (bei einem DSL-Anschluß zumindest). Wenn das DSL synchron ist und ein Login-Problem beim PPPoE auftritt, wird ein Endgerätefehler ja eher nicht vorliegen. Dann noch die verwendeten PPPoE-Credentials und (ATM- oder Ethernet-)Einstellungen etwas ausführlicher in ein Protokoll übernommen (um den Vorwurf des Konfigurationsfehlers zu entkräften) und dem Nutzer dieses zum Drucken angeboten (ggf. sogar noch mit einem "Stempelservice", der Datum/Uhrzeit/Inhalt kryptographisch sichert) und schon hat der Nutzer ein Argument für seine Diskussion mit dem Provider in der Hand (und eine solche "intelligente Diagnosefunktion" ist ein Verkaufsargument für die eigenen Geräte). Stellt der Provider sich quer, Frist setzen ... verstreicht diese erfolglos, fristlose Kündigung und anderer Provider.
Aus der "Position des Schwächeren" kriegt man mit der Gesetzesänderung den Kunden ohnehin nicht heraus ... solange ein nicht funktionierender Telefon-/Internet-Anschluß für den Kunden deutlich nervenaufreibender und kostspieliger ist als für einen Provider, wird sich das auch nicht ändern. Da wäre dann eine - nochmals betonte - Pflicht zum Ersatz des - aus der Nichterfüllung des Vertrags entstehenden - Schadens sicherlich besser gewesen ... andererseits steht das jetzt schon jedem frei, so ein Begehren kundzutun; was der Provider dazu sagt (und ob er es auf einen Prozess ankommen läßt), steht dann wieder auf einem anderen Blatt.
Aber ein nicht funktionierender DSL-Anschluß, den man durch einen LTE-Vertrag mit einem entsprechenden Volumen "ersetzen" muß, geht schon noch richtig ins Geld ... und ob das nun als Schadensersatz anstatt der Leistung oder als Verzögerungsschaden (neben der Leistung) geltend gemacht wird, steht eigentlich im Belieben des Kunden. Selbst wenn ein DSL-Provider seinerseits in AGB den Anspruch auf die seitens des Kunden geleisteten Zahlungen begrenzt, ist das wegen der Unmöglichkeit, bei "belegtem Anschluß" (also der TAL) auf eine alternative Lösung auszuweichen, für mich persönlich mehr als fraglich, ob so eine AGB-Klausel am Ende wirksam ist. Ich mußte es auch noch nie ausprobieren ...
Niemand zwingt einen Provider, mit einem Kunden einen Vertrag zu schließen (von der Telekom mal abgesehen, m.W. dürfen die nicht ohne wichtigen Grund verweigern (TKG §§ 78 ff.) - zumindest den Telefonanschluß immer noch nicht und im Zuge von "All-IP" hat das dann wenigstens noch den Vorteil, daß irgendwann bis auf die Alm auch DSL möglich sein muß, sonst bleiben immer "Reste" der alten Technik übrig) ... geht ein Provider aber auf das Vertragsangebot des Kunden ein, ist er auch zur Leistung
verpflichtet. So ein Vertrag bindet ja nicht nur den Kunden an den Provider, das sind immer zwei (oder mehr) Seiten, die da eine Leistung erbringen müssen.
Die meisten machen (m.E.) dort den Fehler und entlassen den Provider einfach entnervt durch einen Widerruf von ihrer Seite aus dem Vertrag ... dann bleiben sie am Ende auf den zusätzlichen Kosten (und dem zusätzlichen Aufwand, den sie ohnehin erbringen müssen) selbst sitzen. Oder kennt hier jemand ein Urteil, wo einem Kunden ein (angemessener) Ersatz eines Schadens, der aus der Nichterfüllung eines TK-Vertrags entstanden ist, verweigert wurde? Ich habe nichts auf Anhieb gefunden ... meines Erachtens ist das wie mit den PayTV-Anbietern - da gibt es auch fast keine Prozesse, weil die Firmen denen aus dem Weg gehen.
Daß ein neues Gesetz (bzw. eine Konkretisierung bestehender) automatisch jedes denkbare Szenario verbessern wird, kann man wohl kaum erwarten ... auch kleine Schritte sind ein Erfolg und schon die Tatsache, daß die Kabel- und Regionalnetz-Betreiber (auch einige "große" gehören da ja dazu oder wo gibt es die "Easyboxen" ohne SIP-Credentials?) in der Zukunft den Kunden nicht mehr dazu verdammen können, sich für die Nutzung alternativer SIP-Accounts gefälligst seinen eigenen (zweiten) Router zuzulegen und zwangsweise beide zu betreiben, wenn er auch noch den Telefonieteil des Vertrags mit seinem eigentlichen Anbieter nutzen will, ist für mich schon ein entscheidender Punkt. Je nach Telefonieverhalten frißt zur Zeit am Ende der zweite Router (Strom, Anschaffung) die beim Telefonieren gesparten Kosten gleich wieder auf.
Das gilt im Prinzip für alle "Zwangsrouter" ... man muß sich auch mal vor Augen halten, was bisher dort wirklich für "Wild-West-Methoden" Usus waren (und wieweit die Preise z.B. in den Mobilfunk dort überhöht waren); das war sicherlich nicht der Sinn einer Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes, daß die Kunden dann auf andere Art und Weise (eben nicht mehr von der Bundespost) gegängelt und geschröpft werden. Von der "Sicherheitsproblematik" des (bisher zwangsweisen) Zugriffs des Providers über TR-069 auf den WLAN-Router am heimischen Anschluß fange ich heute nicht wieder an ... auch da kann sich der Kunde in Zukunft wirksam wehren.
Während der Telekom als Ex-Monopolisten immer wieder strenge Auflagen gemacht wurden (Schnittstellen bereitstellen für andere, Call-by-Call und Preselection ermöglichen, Angebote auch für Konkurrenten), konnten die anderen Anbieter schon weitgehend schalten und walten, wie sie wollten. Wenn es nur damit vorbei ist, reicht mir persönlich das immer noch ... die Telekom muß dann (wenn die Angebote der anderen "freier" und damit auch wieder attraktiver werden) ohnehin reagieren (nicht daß jemand denkt, ich hielte die für einen Deut besser, da wird nur besser hingeschaut) - die Kunden stimmen mit den (digitalen) Füßen ab.