unbeabsichtigte Mehrfacheinwahl mit DSL-Zugangsdaten - Reaktion von 1und1

krafte: Nein; hier geht um Mehrfach-Einwahlen mit den DSL-Zugangsdaten.
 
wunderbär schrieb:
@RudatNet
Ich glaube nicht das ich Blauäugig handele wenn ich davon ausgehe dass mein Router sich wärend meine Fahrt zur Freundin längst ausgeloggt hat. Evtl. wa rich nachlässig die Einstellung nach dem Firmawareupdate der Fritzbox zu kontrollieren. Dazu fehlt mir aber die technische Erfahrung als das ich daran gedacht habe. Die anderen Einstellungen waren ja auch noch da.
Ok, dann nicht blauäugig, sondern "fahrlässig"! (Nicht "nachlässig"!)
Das wäre auch der richtige juristische Ausdruck dafür! ;)


Und: wer liest die AGB stets ganz durch? Und versteht auch sofort um was es geht zu 100%? Wohl die wenigsten. Warum sind AGB wohl von Anwälten für Anwälte geschrieben? Damit es rechtssicher ist, jedoch müssen die Kunden das alles nicht verstehen. ...
Ganz schwerer Fehler, wie oben schon erwähnt!

Schon mal den Spruch gehört: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
 
@SteffenGrün Tread 73

Ok ich gebe mich geschlagen....;-) also Kundenberater. Ja sowas muss man also auch noch unterscheiden ;-)
 
florianr schrieb:
Das ist ein richitger Punkt, aber die AGB weisen insofern dennoch eine Lücke auf, da sie eben nicht sagen, welche Konsequenz eine Mehrfacheinwahl haben soll.
- Kündigung
- Schadensersatz
- oder eben Berechnung nach Preisliste ...
Das ist so nicht ganz richtig. In den AGB steht, das 1und1 sich in diesem Fall die Kündigung aus wichtigem Grund vorbehält.
 
Stimmt in Ziff. 7.7

das setzt allerdings verschulden des Kunden voraus.

Dürfte in den hier besprochenen Fällen wohl schwierig nachzuweisen sein.

Wäre allerdings in der Konsequenz für den Kunden unangenehmer, da er dann trotzdem bis zum Ende der MVLZ bezahlen müsste.
 
RudatNet schrieb:
Schon mal den Spruch gehört: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

gehört das unmittelbar zum Geschäftsmodell dieses Anbieters? Dann könnte man das doch hier einfach offen aussprechen...?
vgl. auch "Trapdome Premium" ;)
 
KuniGunther schrieb:
In den AGB steht, das 1und1 sich in diesem Fall die Kündigung aus wichtigem Grund vorbehält.
Genau richtig: _vorbehält_, in Form eines Verweises auf Abschnitt 8.1. Das heißt aber nicht, dass andere Konsequenzen bei Vertragsbruch (insb. bei Verletzung von 8.1) von vorneherein ausgeschlossen sind.
 
Doch, das heißt, dass es keine anderen Konsequenzen mit Ausnahme von Schadenersatzfroderungen durch den Vertragsbruch gibt und zwar gerade weil es keine Vereinbarungen darüber gibt. (Aus Deiner Sicht ist das natürlich anders, da Du ja die FAQ als Vertragsbestandteil ansiehst.) Auch 1und1 darf sich nicht nach Lust und Laune Konsequenzen ausdenken. Fordern dürfen sie natürlich erstmal, aber ob das unter dem Deckmantel einer normalen Rechnung passieren darf, also ich weiß nicht.
 
Diese Auffassung halte ich für zu undifferenziert. Da ich aber keinen Sinn darin sehe, den Sachverhalt noch exzessiver auseinanderzunehmen, nur noch so viel: Selbst wenn ich mich deiner Auffassung anschließen würde, dass ausschließlich ein Schadenersatzanspruch (nach §280 BGB) bestünde: den Nachweis darüber, dass er die Mehrfacheinwahlen nicht zu vertreten hat, hat wohl der Kunde zu erbringen (Beweislastregel in §280 Abs. 1 S. 2). Davon, dass 1&1 ein Schaden entstanden ist, kann IMO ausgegangen werden, da ihnen die Mehrfacheinwahlen mutmaßlich vom entsprechenden Vordienstleister ebenfalls in Rechnung gestellt werden. Schaut man sich die Kosten für minutenabhängige Nutzung etwa bei T-Online an (1,59 Cent/Min), dürften 1,23 Cent/Min da größenordnungstechnisch hinkommen (reine Spekulation). Im Ergebnis dürfte es also ohnehin egal sein. Aber IANAL :).
 
Zuletzt bearbeitet:
Ach Mensch macht das denn alles einen Sinn?

Hallo Leute,

also wenn ich mir die ganzen Beiträge so anschauen haben wir ja gemeinsam festgestellt:

1. Es geht nicht darum ob AGB gelesen oder nicht. Auch ohne gelesen worden zu sein enthalten die AGB und Preisliste kein Geschäftsmodell für Mehrfacheinwahlen.

2. Wo keine speziellen Preise festgelegt sind und auch keine Hinweise auf spezielle Kosten stehen, kann keine Berechnung erfolgen.

3. Da es aber unerwünscht ist, dass Kunden Mehrfacheinwahl initieren (schuldhaft oder nicht) befindet sich 1&1 in einem Dilemma. Sie können nicht alle Kunden denen das passiert kündigen, sie können aber auch kein Geld verlangen.

Also was ist der gangbare Weg für 1&1?

1. Eine Klage einfangen wegen der vergangenen Berechnungen
2. Preistransparenz herstellen. In AGB und Preisliste. Ab dem Tag kann ja gerne berechnet werden.
3. Die Möglichkeit der Mehrfacheinwahl generell sperren.
4. Mehrfacheinwahl als zusätzlich buchbares Paket zum Beispiel in Form einer zweiten teureren Flat einführen.

Wie auch immer ich warte jetzt die Frist ab die ich 1&1 anwalttauglichen Darlegung zur rechtlichen Sichtweise gesetzt habe ab. E-Mail die zum großen Teil eh aus Textbausteinen zusammengesetzt sind und die Texte der Mitarbeiter kaum rauszufiltern eignen sich wohl kaum vor Gericht.


Bitte für folgendes nur Kommentare von Geschädigten:

Was haltet ihr eigentlich davon eine Sammelklage zu starten?

Ich denke mal gemeinsam sind wir stark!

Edit Ghostwalker: Geschrei zurückformatiert. Bitte die Forenregeln beachten!
 
1&1 kann sehr wohl Geld verlangen. Und das Institut der "Sammelklage" existiert im deutschen Rechtssystem nicht (auch nicht, wenn es in CAPS und Fett geschrieben wird).
 
@aldee

Interessante Idee. Aber was meinst Du zum Thema Flatrate? Ist Flatrate nicht Flatrate? Sollte, wenn es so wäre, nicht Dein Argument eher von 1&1 kommen? Und auch in den AGB dieser Hinweis enthalten sein? Ich denke mal 1&1 ist die erste Stelle die ein Interesse an Ruhe im Kundengeschäft haben sollten. Da würde ein solches Argument ungeheuer auch bei mir ziehen. Alles eine reine Verständnisfrage.

Aber so lange bei mir nur blöde E-Mails ankommen mit immer dem gleichen unproduktiven Technik- bzw. Textbausteingeschwafel geht bei mir gar nichts.

Und zu Deinem Beitrag bzw. Antwort auf meinen Beitrag. Ok dann aslo nicht verlangen dann besser "berechtigt berechnen". Und falls Du nicht weisst was mit Sammelklage gemeint ist??? und dass diese sehr wohl möglich per Klägergemeinschaft ist weiss eigentlich jeder der Zeitung liest. Ich habe aber keine Lust mehr mich in Kleinkariertem zu verlieren.


@alle hier
Mein Arbeitgeber wird jetzt selber, da er Mehrfacheinwahlen nicht zu 100% ausschliessen kann, alle 120 Domains, 3 Rootserver und ca. 80 Webpakete kündigen und sich ganz von United Internet trennen und ich hoffen das machen noch sehr viele. Dann kommen vielleicht einige Manager ins Staunen und sehen Ihre Einnahmequellen nicht mehr als selbstverständlichund automatisch.

Ich weiß noch wie es damals mit Puretec lief. Die ersten Jahre alles bestens dann wurde Qualität und Service schlechter bis viele (auch ich kündigten). Bis Puretec von 1&1 geschluckt wurden oder United Internet daraus 1&1 machten. Danach gings beständig bergauf. Zu der Zeit (2000) lag die Aktie von UI am Boden keiner wollte die haben (zw. 1-2¤). Dann hat sich aufgrund wachsender Qualität in Leistung und Service, UI als schleichender Kursriese erwiesen und der Kurs ging ab bis zu 27¤ (2006). Jetzt häufen sich aber wieder die Quärelen und der Kurs sinkt wieder. Merkt Ihr etwas? Abe r vielleicht konzentriert sich ja das Managment lieber auf die aktuelle Segelregatta wo sie ja eine riesige Yacht sponsoren.

Der Wert einer Firma hängt direkt mit Leistung, Service und Kundenfreundlichkeit ab. Alles andere ist ein Drahtseilakt. Zu dem Thema liesse sich auch noch die Zwangsverschiebung von Premiumkunden der Firma Schlundtech erwähnen. Mein Arbeitgeber hat dort extra und mit vollem Bewusstsein die teuren Versionen der Hostingpakete gebucht, damit Leistung und besonders die technische Unterstützung im Ernstfall super klappt.

Unser Paket wurde ohne unsere Zustimmung zusammengeschrumpft. Wir haben auch keinen Shellzugang mehr und es wird behauptet wir hätten nie einen gehabt und ich solle mit mal bitte die Leistungsbeschreibung des 1&1 Paketes ansehen.... Auch der Support ist schlechter geworden. War unsere Server mal abgeschmiert wurde uns SOFORT geholfen und zwar direkttelefonat mit dem MA am Serverrack und ich konnte ich per Shellzugang max. 200 Mitkunden entdecken, sind es jetzt weit mehr.

Vielen Dank United Internet. :-(
 
Zuletzt bearbeitet:
wunderbär: Ich diskutiere lediglich abstrakt formell-rechtliche Aspekte, keine materiell-rechtlichen Konsequenzen aus irgendwelchen Verlautbarungen (sei es von 1&1 oder sonstwem). In den "AGB" von 1&1 (da, wo auch "AGB" draufsteht) wird (m. E. wirksam) vereinbart, dass eine Mehrfacheinwahl einen Vertragsverstoß darstellt. Meine auf dieser einfachen Tatsache basierenden Ansichten zu dem Thema habe ich bereits ausgeführt und werde es nicht nochmal tun :).
 
wunderbär schrieb:
Mein Arbeitgeber wird jetzt selber, da er Mehrfacheinwahlen nicht zu 100% ausschliessen kann, alle 120 Domains, 3 Rootserver und ca. 80 Webpakete kündigen und sich ganz von United Internet trennen und ich hoffen das machen noch sehr viele.

*lol*
1&1 für die eigene Unfähigkeit verantwortlich machen? Wenn man keine Ahnung hat, dann soll man das jemanden machen lassen der die Ahnung hat. Wenn die Zugangsdaten in nur einem Router/Rechner drin sind, dann kann es keine Mehrfacheinwahlen geben. Macht man es aber wie Du, dann hast Du Pech gehabt. Andere für den eigens gebauten Mist verantwortlich zu machen und sich denn aus der Verantwortung zu ziehen ist zu einfach. Ich hoffe das es nicht Dein Lebensmotto ist.
 
wunderbär schrieb:
Mein Arbeitgeber wird jetzt selber, da er Mehrfacheinwahlen nicht zu 100% ausschliessen kann, alle 120 Domains, 3 Rootserver und ca. 80 Webpakete kündigen und sich ganz von United Internet trennen ...
Das erinnert mich irgendwie an::fies:

Ich würde versuchen, mich mit 1und1 gütlich zu einigen.
Bedenke: Du hast was falsch gemacht also mußt Du auch den ersten Schritt machen.
 
aldee schrieb:
Davon, dass 1&1 ein Schaden entstanden ist, kann IMO ausgegangen werden, da ihnen die Mehrfacheinwahlen mutmaßlich vom entsprechenden Vordienstleister ebenfalls in Rechnung gestellt werden. Schaut man sich die Kosten für minutenabhängige Nutzung etwa bei T-Online an (1,59 Cent/Min), dürften 1,23 Cent/Min da größenordnungstechnisch hinkommen (reine Spekulation).

Was hat denn die minutenabhängige Nutzung bei T-Online und der dafür angesetzte Preis mit der Mehrfacheinwahl zu tun. Ich glaube kaum, dass die von einem "Vordienstleister" in Rechnung gestellt werden.

1&1 begründet die Forderung anhand der Preisliste:

> Somit wurde XXXXX jede weitere, mehrfache und gleichzeitige
> Nutzung Ihrer Internetzugangs-Kennung,
> die über die erste Einwahl hinausgeht, mit dem jeweiligen
Minutenentgelt
> gemäß der gültigen Preisliste in Rechnung gestellt.
>
> Die Berechnung erfolgt dann immer für die komplette parallele Einwahl
> und wird auf Ihrer Rechnung separat ausgewiesen werden. Die
Preisliste
> können Sie dem persönlichem Konfigurationsmenü unter
> https://login.1und1.de > 'Produktauswahl' > 'Leistungen und Preise' >
> 'Features' abrufen.

Dort findet man aber nur:

Highspeed Zugang mit V.90 und ISDN (Kanalbündelung möglich) Ja (1,2 Ct/Min)

Das hat meiner Meinung nach nichts mit einer Mehrfacheinwahl mit DSL zu tun. Und gerichtlich somit für 1&1 kaum durchsetzbar.
 
SteffenGrün schrieb:
Was hat denn die minutenabhängige Nutzung bei T-Online und der dafür angesetzte Preis mit der Mehrfacheinwahl zu tun.
Unmittelbar: gar nichts. Deshalb schrieb ich auch "größenordnungstechnisch".
SteffenGrün schrieb:
Ich glaube kaum, dass die von einem "Vordienstleister" in Rechnung gestellt werden.
Ich gehe sehr wohl davon aus, dass die Telekom bzw. Telefonica 1&1 Mehrfacheinwahlen in Rechnung stellt.
 
@aldee

Ändert aber nichts an der Tatsache, dass 1&1 für eine Mehrfacheinwahl über DSL keinen Posten in der Preisliste hat. Denn Einwahl V.90 und ISDN ist eben kein DSL.
Unklarheiten bei AGB und in Preislisten gehen im Übrigen zu Lasten des Verwenders und dürfen nicht auf den Kunden abgewälzt werden.

Selbst wenn Telekom etwas in Rechnung stellen würde, dann wohl in Dimensionen, die nicht annähernd an Werte von 1,2 Ct/Min kommen.

Die Frage ist, warum versucht 1&1, den Kunden das in Rechnung zu stellen?
Ganz einfach. Vor ein paar Jahren waren einige so schlau, die sich deshalb doppelt eingewählt haben, damit ihnen 1&1 fristlos kündigt. Und die sind auch damit durchgekommen. Dann hat allerdings 1&1 erkannt, dass die das bewusst deshalb gemacht haben, um aus ihrem Vertrag zu kommen.
Leider hat es 1&1 versäumt die Kosten für die Doppeleinwahl in die Preisliste aufzunehmen.
Daher würde ich in einem solchen Fall nach dem Versuch der gütlichen Einigung einer gerichtlichen Klärung gelassen entgegen sehen.
 
@aldee
Was den Schadensersatz betrifft wird 1und1 diesen wohl nicht nachweisen können/wollen.

Das hat folgende Gründe:
1. sie müssten (zumindest teilweise) die mit ihren Partnern getroffenen Vereinbarungen offenlegen, das werden sie aus naheliegenden Gründen nicht tun.
2. Wenn sie es tun, düften die Kosten, die bei 1und1 angefallen sind lächerlich gering sein (es könnten dann nur die Kosten als Schadensersatz verlangt werden, die bei 1und1 tatsächlich angefallen sind.)
3. Da kommt es eigentlich schon nicht mehr darauf an, sich Gedanken zu machen, ob überhaupt ein Schaden entstanden ist, wenn der Kunde selber die Mehrfacheinwahl ausgelöst und genutzt hat. In diesem Fall dürfte es nicht zu einem erhöhtem Transfervolumen gekommen sein, da der andere Zugang nicht genutzt wurde.
(Ich gehe nicht davon aus, dass 1und1 von seinen Vorlieferanten Mehrfacheinwahlen ausdrücklich in Rechnung gestellt bekommt. Sollte das doch der Fall sein, dann wäre diese Abrechnung eben der Schaden von 1und1).

Also im Schadensersatz ist für 1und1 nicht zu holen, was sie holen wollen.

Dann bliebe eben nur der Bereicherungsausgleich, letztlich kann man nicht viel dazu sagen, wie soetwas vor Gericht entschieden würde, aber ich gehe davon aus, dass ein Gericht hier nicht Beträge in der Höhe eines Vielfachen von Pauschalverträgen (Flatrateverträgen) betragen.

Es wäre dann jedenfalls nicht zwingend nach Minuten abzurechnen, naheliegender wäre es nach Volumen abzurechne, dies dürfte auch am ehesten den Kosten des Anbieters entsprechen.
 

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