Ok, dann nicht blauäugig, sondern "fahrlässig"! (Nicht "nachlässig"!)wunderbär schrieb:@RudatNet
Ich glaube nicht das ich Blauäugig handele wenn ich davon ausgehe dass mein Router sich wärend meine Fahrt zur Freundin längst ausgeloggt hat. Evtl. wa rich nachlässig die Einstellung nach dem Firmawareupdate der Fritzbox zu kontrollieren. Dazu fehlt mir aber die technische Erfahrung als das ich daran gedacht habe. Die anderen Einstellungen waren ja auch noch da.
Ganz schwerer Fehler, wie oben schon erwähnt!Und: wer liest die AGB stets ganz durch? Und versteht auch sofort um was es geht zu 100%? Wohl die wenigsten. Warum sind AGB wohl von Anwälten für Anwälte geschrieben? Damit es rechtssicher ist, jedoch müssen die Kunden das alles nicht verstehen. ...
Das ist so nicht ganz richtig. In den AGB steht, das 1und1 sich in diesem Fall die Kündigung aus wichtigem Grund vorbehält.florianr schrieb:Das ist ein richitger Punkt, aber die AGB weisen insofern dennoch eine Lücke auf, da sie eben nicht sagen, welche Konsequenz eine Mehrfacheinwahl haben soll.
- Kündigung
- Schadensersatz
- oder eben Berechnung nach Preisliste ...
RudatNet schrieb:Schon mal den Spruch gehört: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Genau richtig: _vorbehält_, in Form eines Verweises auf Abschnitt 8.1. Das heißt aber nicht, dass andere Konsequenzen bei Vertragsbruch (insb. bei Verletzung von 8.1) von vorneherein ausgeschlossen sind.KuniGunther schrieb:In den AGB steht, das 1und1 sich in diesem Fall die Kündigung aus wichtigem Grund vorbehält.
wunderbär schrieb:Mein Arbeitgeber wird jetzt selber, da er Mehrfacheinwahlen nicht zu 100% ausschliessen kann, alle 120 Domains, 3 Rootserver und ca. 80 Webpakete kündigen und sich ganz von United Internet trennen und ich hoffen das machen noch sehr viele.
Das erinnert mich irgendwie an::fies:wunderbär schrieb:Mein Arbeitgeber wird jetzt selber, da er Mehrfacheinwahlen nicht zu 100% ausschliessen kann, alle 120 Domains, 3 Rootserver und ca. 80 Webpakete kündigen und sich ganz von United Internet trennen ...
aldee schrieb:Davon, dass 1&1 ein Schaden entstanden ist, kann IMO ausgegangen werden, da ihnen die Mehrfacheinwahlen mutmaßlich vom entsprechenden Vordienstleister ebenfalls in Rechnung gestellt werden. Schaut man sich die Kosten für minutenabhängige Nutzung etwa bei T-Online an (1,59 Cent/Min), dürften 1,23 Cent/Min da größenordnungstechnisch hinkommen (reine Spekulation).
> Somit wurde XXXXX jede weitere, mehrfache und gleichzeitige
> Nutzung Ihrer Internetzugangs-Kennung,
> die über die erste Einwahl hinausgeht, mit dem jeweiligen
Minutenentgelt
> gemäß der gültigen Preisliste in Rechnung gestellt.
>
> Die Berechnung erfolgt dann immer für die komplette parallele Einwahl
> und wird auf Ihrer Rechnung separat ausgewiesen werden. Die
Preisliste
> können Sie dem persönlichem Konfigurationsmenü unter
> https://login.1und1.de > 'Produktauswahl' > 'Leistungen und Preise' >
> 'Features' abrufen.
Highspeed Zugang mit V.90 und ISDN (Kanalbündelung möglich) Ja (1,2 Ct/Min)
Unmittelbar: gar nichts. Deshalb schrieb ich auch "größenordnungstechnisch".SteffenGrün schrieb:Was hat denn die minutenabhängige Nutzung bei T-Online und der dafür angesetzte Preis mit der Mehrfacheinwahl zu tun.
Ich gehe sehr wohl davon aus, dass die Telekom bzw. Telefonica 1&1 Mehrfacheinwahlen in Rechnung stellt.SteffenGrün schrieb:Ich glaube kaum, dass die von einem "Vordienstleister" in Rechnung gestellt werden.
**Internetzugang (analog/ISDN und DSL) und 1&1 E-Shops nur für deutsche Kunden