unbeabsichtigte Mehrfacheinwahl mit DSL-Zugangsdaten - Reaktion von 1und1

Warum sollte dich 1und1 hinweisen müssen dass du dich doppelt einwählst oder sagt dir die Telekom bescheid wenn du mit deinem ISDN anschluss gleichzeitig ein und die selbe nummer anrufst.
Doppelteinwahlen sind klar geregelt. Und was man mit seinen zugangsdaten macht ist seine eigene sache.
 
ganz einfach um missbrauch zu verhindern es könnte ja auch ein dritter an deine zugangsdaten gekommen sein ,unn da kann es ja nicht sein das man erst nach Rechnung darauf aufmerksam gemacht wird.Aber es geht ja nicht um das technische. Es geht darum, dass 1und1 seiner Schadensabwendungspflicht nach § 254 Abs.2 BGB nicht nachkommt.
 
Nano79 schrieb:
... oder sagt dir die Telekom bescheid wenn du mit deinem ISDN anschluss gleichzeitig ein und die selbe nummer anrufst.
Verbietet die Telekom AGB das?
Doppelteinwahlen sind klar geregelt.
Richtig, sie sind laut AGB schlicht und einfach nicht erlaubt. Und da muss sich 1und1 schon die Frage gefallen lassen, wieso sie etwas technisch ermöglichen, dass sie explizit verbieten und dafür auch eine Preisliste haben :D.
 
wobei vermerkt werden muss,das selbst nach anderthalb stündtigen telefonat mit Rechnungsabteilung noch immer ungeklärt ist wo sich diese Preisliste befindet.wenn selbst die eben genannte abteilung keinen Punkt dazu in ihren AGB"s finden wie bitte!!soll es den der normale user .
 
na ich hatte das mit meiner Flat auch mal gemacht, und habe kein Schreiben oder Rechnung erhalten! Ich denk mal weil es ja sowieso ne Flat is!
 
Hallo Leute,

ich hatte für meine Freundin anfang Februar 07 1&1 DSL bestellt. Zu diesem Zeitpunkt existierte bereits ein reiner T-DSL Anschluss den 1&1 übernehmen sollte. Dann kamen keine Einwahldaten für die Flatrate. Da ich aber auch bei meiner Freundin arbeiten muss, dauerte es mir zu lange und habe dort mein eigenen Flatratelogin verwendet. Wohl wissend das mein Router Zuhause sich nach spätestens 30Min. Untätigkeit auswählt. (ca. 45Min. Fahrtzeit zur Freundin) Heute weiss ich das die Einstellung beim letzten AVM Firmwareupdate flöten ging.

Das ganze dauerte, bis die Einwahldaten kamen) ca. 1Monat. Von einer verbotenen Mehrfacheinwahl wusste ich zu diesem Zeitpunkt überhaupt nichts. Ich bin davon ausgegangen das es technisch gar nicht möglich ist. Also 1&1-seitig gesperrt wird.

Nun bucht mir 1&1 im ersten Schritt 360¤ ab. Die folgende Rechnung sollte 182¤ betragen. Das man sowas nicht unbedingt über hat versteht sich von selbst. Also 360¤ zurückgebucht, die normalen Monatsgebühren überwiesen und per Einschreiben Einspruch gegen die Rechnung erhoben. Mehrfach die Rechnug/Mahnstelle angerufen. Weder schriftlich eine Reaktion noch ein kompetenter Hotliner. Jetzt buchen die den Betrag ein zweites Mal ab und die nächste Rechnung auch gleich mit.

Habe jetzt beides zurückgeholt und schalte meinen Anwalt.

Meine Begründung:

- ok, 8.1 AGB steht zur Mehrfacheinwahl ist der Kunde nicht berechtigt.
- Wo steht dort das es technisch aber möglich ist?
- Wo ist Vereinbart dass Mehrfacheinwahlen Mehrkosten verursachen?
- Wo ist Vereinbart welcher Tarif hierfür zu Grunde liegt?
- 1&1 muss nachweisen welcher Schaden 1&1 entstanden ist.
- Der Schaden kann sich max. an einer Monatsgebühr Phoneflat/DSL-Flatrate orientieren (für 1 entgangenden Anschluss).

Würde gerne mal Eure Meinung zu diesen Punkten lesen.

Ich denke mal auf diesem Wege versucht 1&1 Ihre Spottreise ein wenig abzufedern mit denen Sie den Markt kaputt machen. Ich halte das für absolut illegal auch aufgrund geltender AGB und Preisliste. (Von denen bei Vertragsabschluss gar nicht zu reden).

Wieso rechnet 1&1 denn nicht gleich mit 1¤/Min ab? Wenn gar nichts vereinbart wurde dann wenigstens richtig absahnen, oder?? Die Kunden werden dann eh mit etlichen teuren Anrufen bei den unfähigen und handgebundenen Hotlines zum Aufgeben gezwungen???

Würde ich da unten wohnen ich würde da mal auftauchen und den Derwisch geben! :mad:

Sollten die mir jetzt auch meinen Rootserver sperren der in einem ganz anderen Vertrag liegt dann fahre ich da runter!!!

Viele Grüße
BB

Nachtrag: Ich habe eine Flatrate! Der ganze Vertrag kostet jeden Monat 50¤ und ist für DSL6000 wobei ich nur techn. DSL3000 habe. Also kann ich auch nur das halbe Datenvolumen ziehen.

Preisliste: Es gibt definitiv keine hinterlegt Preisliste mit dem Mehrfacheinwahlpreis. Ausserdem muss laut Telegesetz AGB, Impressum und Preislisten ganz klar und leicht zu finden sein. Es gibt lediglich in den AGB einen Link auf die Preisliste. Aber wie gesagt kein solcher Preis enthalten. Das ist eine ganz klare Verschleierungstaktik mit Methode.
Posting 2:
Wenn ich mich hier umlese, habe ich das Gefühl hier sind (sehr naheliegend) auch Mitarbeiter von 1&1 drin die so wie oben für 1&1 sprechen um uns so den Mut zu nehmen dagegen vorzugehen. Irgendwie immer der gleiche Ton und die Fakten werden einfach überlesen. So, wie bei der 1&1-Hotline stets alles überhört wird.

Sorry, möchte niemandem zu Nahe treten.. Solche Antworten wie "Doppelteinwahlen sind klar geregelt" regen mich einfach auf, denn dem ist ganz klar nicht so.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
wunderbär schrieb:
Meine Begründung:

1. ok, 8.1 AGB steht zur Mehrfacheinwahl ist der Kunde nicht berechtigt.
2. Wo steht dort das es technisch aber möglich ist?
3. Wo ist Vereinbart dass Mehrfacheinwahlen Mehrkosten verursachen?
4. Wo ist Vereinbart welcher Tarif hierfür zu Grunde liegt?
5. 1&1 muss nachweisen welcher Schaden 1&1 entstanden ist.
6. Der Schaden kann sich max. an einer Monatsgebühr Phoneflat/DSL-Flatrate orientieren (für 1 entgangenden Anschluss).

1. Wissen tust Du es also.
2. Warum muss es dort stehen wenn Du es weißt? Verhindert werden muss es gar nicht. Wird oft auch absichtlich benutzt, wie z.B. von mir.
3. In der AGB Punkt 3.9 in der Preisliste.
4. Immer 1,23 Cent/min
5.&6. Ich weiß zwar nicht welche verdrehte Logik Du da hast, aber das ist falsch! Es sind eindeutig 1,23 Cent/min und es bedarf keinem Nachweis eines "Schadens". Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
 
wunderbär schrieb:
- ok, 8.1 AGB steht zur Mehrfacheinwahl ist der Kunde nicht berechtigt.
- Wo steht dort das es technisch aber möglich ist?
Naja, daraus kann man weder darauf schließen, dass es möglich ist, noch dass es nicht möglich ist. Aber es besagt zumindest, dass der Kunde die Daten nicht mehrfach verwenden darf.

- Wo ist Vereinbart dass Mehrfacheinwahlen Mehrkosten verursachen?
- Wo ist Vereinbart welcher Tarif hierfür zu Grunde liegt?

rosx1 schrieb:
3. In der AGB Punkt 3.9 in der Preisliste.
4. Immer 1,23 Cent/min
richtig, AGB Ziff. 3.9 verweisst auf die Preislist. Aber in der Preislist lese ich nichts von einer Mehrfacheinwahl, zumindest nicht in der aktuellen. (@wunderbär hast Du nich die AGB und Preisliste die bei Vertragsschluss hinterlegt waren?)

Ich wäre mir auch nicht sicher, dass das so durchgeht, ich würde Dir (auch in Anbetracht der Summen um die es hier geht) sehr anraten entweder einen Anwalt aufzusuchen oder zumindest zur Verbraucherzentrale zu gehen.

- 1&1 muss nachweisen welcher Schaden 1&1 entstanden ist.
Nur, falls das tatsächlich nicht vertraglich wirksam vereinbart wurde.

- Der Schaden kann sich max. an einer Monatsgebühr Phoneflat/DSL-Flatrate orientieren (für 1 entgangenden Anschluss).
Das wäre zumindest eine mögliche Berechnung.
 
Wenn es technisch nicht möglich wäre, bräuchte man nicht darauf hinweisen dass es nicht erlaubt ist. Logisch eigentlich:confused:
Aleusius
 
Sorry, aber so ist das, wenn man blauäugig irgendwas unternimmt, und hinterher den Unwissenden spielt!

AGB "richtig" lesen und sich in Foren vorher informieren ist in so einem extremen Fall schon Pflicht!

Ich wünsche dir trotzdem viel Glück!
Auf dass deinen Anwalt noch was Plausibles einfällt!
 
wunderbär schrieb:
...- Der Schaden kann sich max. an einer Monatsgebühr Phoneflat/DSL-Flatrate orientieren (für 1 entgangenden Anschluss).

Ich kann Deinen Ärger verstehen, da es ja um eine Menge Geld geht, aber ein entgangener Anschluss hätte eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monate, wobei dass keine Berechtigung ist, diesen Betrag innerhalb von zwei Rechnungen einzuziehen. :mad:

AirP.

PS: ...und nein, ich arbeite nicht in Montabaur (oder wie der Ort auch heißt).
 
wunderbär schrieb:
Preisliste: Es gibt definitiv keine hinterlegt Preisliste mit dem Mehrfacheinwahlpreis. Ausserdem muss laut Telegesetz AGB, Impressum und Preislisten ganz klar und leicht zu finden sein. Es gibt lediglich in den AGB einen Link auf die Preisliste.

Naja, so ganz stimmt das ja nicht.
Der Preis von 1,2 Ct/Min steht in deinem Control-Center unter Rund um diesen Vertrag / Leistungen und Preise / Features

4. Einwahl / Zugang
1&1 DSL - Zugangskennung gültig nur für den bestellten 1&1 DSL-Anschluss

Highspeed-Zugang mit V.90 und ISDN (Kanalbündelung möglich) Ja (1,2 Ct./Min.)

Und dann rechnen sie es eben nach dem Preis ab.
Und entgegen der allgemeinen Preisliste ist dies auch das für den jeweiligen Vertrag massgebliche.
Klar ist es dumm gelaufen, aber der Fehler liegt doch nicht bei 1&1.

Und auch ich arbeite nicht im Westerwald.
 
Nur weil man irgendwo einen Preis hinschreibt, kann man keine x-beliebigen anderen Sachen damit abrechnen. Das wäre ja noch schöner. Auch 1und1 muss sich an Regeln halten, besonders an die, die es selbst aufstellt ...

Entweder man verbietet was, dann müssen auch die Konsequenzen bei einem Verstoß dargelegt werden. (Und im Falle der Mehrfacheinwahl, ist die einzige Konsequenz, die sich 1und1 in den AGB vorbehält die Kündigung aus wichtigen Grund.) Oder man nimmt etwas in die reguläre Preisliste auf, dann wäre aber verbieten Unsinn.

Und im Falle des Verbots der Mehrfacheinwahl sollte 1und1 Schwierigkeiten haben, irgendwelche Schadenersatzforderungen durchzusetzen, da 1und1 durchaus auch eine Pflicht zur Schadensabwendung hat, wenn sie schon ein Verbot aussprechen - besonders wenn es darauf hinausläuft die Mehrfacheinwahl einfach zu verhindern.

Schon seltsam, wenn man bedenkt wie einfach es sich 1und1 machen könnte, wenn sie die Mehrfacheinwahl einfach erlauben und in die normale Preisliste aufnehmen würden ... Wenn dann jemandem so was passiert, wäre es wirklich ein Fall von selber Schuld.
 
@SteffenGrün
Naja, was im CC steht interessiert in diesem Zusammenhang nun eigentlich nicht, das hätte ja vor Vertragsschluss vereinbart werden müssen.

Zitat:
4. Einwahl / Zugang
1&1 DSL - Zugangskennung gültig nur für den bestellten 1&1 DSL-Anschluss


Highspeed-Zugang mit V.90 und ISDN (Kanalbündelung möglich) Ja (1,2 Ct./Min.)

Das zieht hier ja nun wirklich nicht, es hat sich ja niemand via ISDN eingewählt. Das 1und1 das gerne so abrechnen möchte ist ja schön, aber für zulässig halte ich das so nicht.
(Womit ich nicht sagen will, dass 1und1 für die Mehrfacheinwahl kein Entgeld zusteht. Es ist eben fraglich in welcher Höhe.)

@KuniGunther
Einen Schaden wird 1und1 wohl tatsächlich nicht nachweisen könne/wollen (dann müssten sie ja ihre Kalkulation offenlegen.
Aber ein Ausgleich übr "ungerechtfertigte Bereicherung" § 812 BGB dürfte wohl drin sein. Welcher Preis dabei aber zugrundegelegt wird ist eben die Frage.
 
florianr schrieb:
Einen Schaden wird 1und1 wohl tatsächlich nicht nachweisen könne/wollen (dann müssten sie ja ihre Kalkulation offenlegen.
Aber ein Ausgleich übr "ungerechtfertigte Bereicherung" § 812 BGB dürfte wohl drin sein. Welcher Preis dabei aber zugrundegelegt wird ist eben die Frage.
Dass die Doppeleinwahl nicht vertragsgemäß ist, ist ja klar, nur dass 1und1 das irgendwie als selbstverständlich abrechnet sehe ich durch nichts begründet. Sollte sowas jemals vor einen Richter kommen wird 1und1 wahrscheinlich schon Mühe haben zu begründen, i) warum sie nicht von dem Kündigungsrecht Gebrauch gemacht haben, dass sie sich für genau diesen Fall in den AGB vorbehalten und ii) warum sie die Mehrfacheinwahl nicht sofort unterbunden haben - Kenntnis hatten sie ja, sonst könnten sie es nicht abrechnen. Dies _könnte_ man schon als implizite Duldung auffassen und zwar ohne dass der Kunde über irgendwelche Kosten aufgeklärt wird. Sie haben ja nicht geschrieben: "Lieber Kunde, Du hattest verbotenermaßen Mehrfacheinwahlen. Eigentlich könnten wir Dir jetzt kündigen, aber wir machen Dir den Vorschlag, dass Du die Zeit anhand des normalen Einwahltarifes zahlst und es in Zukunft unterlässt."

Meiner Meinung sollte 1und1 schon wegen der ungeschickten (um es mal sachte auszudrücken) Vertragsgestaltung leer ausgehen - eben ein klarer Fall von selbst Schuld. Sowas muss ja nicht nur für Kunden gelten :).
 
Bei mir sind auch etwa 420¤. Nach einigem Schriftwechsel bietet man mit nun 50¤ Kulanz an. An sich schon ein Schuldeigeständnis. Aber 50¤ sind für jemanden der 100¤ zahlen zahlen soll 50% Nachlass und für mich aber weit weniger und nicht akzeptabel. Bei dem einen lässt man die Hälfte nach bei dem anderen 75% bei anderen mal gerade 10%. Stimmt, das Ganze ist völlig unorganisiert und wohl nur durch Einwandbehandlungsschritte zu erklären. Wer wenig Einspruch erhebt, zahlt viel, wer viel Kontra gibt spart fast alles.

Die Kostenerhebung ist nirgends geregelt, weder in AGB oder Preisliste. Also kann da auch nichts berechnet werden. 1&1 kann höchstens im Wiederholungsfall den Kunden abmahnen, auf die AGB verweisen und ggfls. den Vertrag einseitig kündigen.

Ich habe übrigens nie einen Brief wegen der Mehrfacheinwahl bekommen.

@SteffenGrün

Naja, so ganz stimmt das ja nicht.
Der Preis von 1,2 Ct/Min steht in deinem Control-Center unter Rund um diesen Vertrag / Leistungen und Preise / Features

Die Preisliste sende mir mal als PDF oder so. Was Du da liest sind Preis für Volumen oder Zeitüberschreitung. Von Mehrfacheinwahl steht da nichts.

Wer das behauptet kann nicht wirklich auf Seiten der Geschädigten sein oder?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Kulanz ist kein Schuldanerkenntnis, sondern wird ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gewährt.
 
Wenn man die Rechtssprechung auseinanderpflückt mag das sein. Ich bin kein Anwalt. Aber wenn eine Forderung berechtigt ist warum kommt man mir, gerade bei diesem wirklich sturen Verein, entgegen. Geht mir nicht auf. Wenn man mir schreiben würde, ich solle z.B. 150¤ zahlen und damit ist die Sache erledigt, würde ich mich auch darauf einlassen. Das ginge dann in die Kategorie "Lehrgeld". Aber kann ich mir sicher sein, dass ich nicht doch aus vielleicht techn. Unerfahrenheit sowas nicht nochmal oder mein Wissen initiere, oder jemand doch mal meine Einwahldaten herausbekommt? Kann man voraussetzen, dass alle Kunden so versiert sind, dass 1&1 davon ausgeht, dass man stets absichtlich gegen AGB verstößt.

Ich bleibe dabei dass es technisch nicht möglich sein dürfte. Mehr kann ich dazu nicht sagen.


@RudaNet
Ich glaube nicht das ich Blauäugig handele wenn ich davon ausgehe dass mein Router sich wärend meine Fahrt zur Freundin längst ausgeloggt hat. Evtl. wa rich nachlässig die Einstellung nach dem Firmawareupdate der Fritzbox zu kontrollieren. Dazu fehlt mir aber die technische Erfahrung als das ich daran gedacht habe. Die anderen Einstellungen waren ja auch noch da.

Und: wer liest die AGB stets ganz durch? Und versteht auch sofort um was es geht zu 100%? Wohl die wenigsten. Warum sind AGB wohl von Anwälten für Anwälte geschrieben? Damit es rechtssicher ist, jedoch müssen die Kunden das alles nicht verstehen. Das ist es eben.

Danke für Deine wünsche.

@rosx1

Wenn Du es absichtlich nutzt ist das ok, dann weisst Du ja auch wie Du damit umgehst und stellst den Router auf Volumen oder Zeittarif ein. Nur ist es nicht bei allen so.

Dann sollte 1&1 das als zusätzlich buchbares Feature Anbieten und/oder kündbar machen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
wunderbär schrieb:
Und: wer liest die AGB stets ganz durch?

Böser Fehler

wunderbär schrieb:
Und versteht auch sofort um was es geht zu 100%?

Allerböser Fehler, wenn man die AGB's nicht versteht, dann sollte man nicht abschließen, außer jemand mit der Pistole steht hinter einem und zwingt einen dazu. ;)

AirP.
 
@rosx1

So nun habe ich mal den Passus aus der Preisliste kopiert.

Das steht wirklich in der Preisliste:
1&1 DSL** (WH) Verbindungsentgelte bei Überschreitung des Freivolumens
1,23 Ct/Min bei zeitbasierter Abrechnung
1,23 Ct/MB bei volumenbasierter Abrechnung

Wo steht da etwas von Mehrfacheinwahl und diese Preise können ja gar nicht für mich gelten da ich ja eine Flatteratte habe.


Dann noch mal im Ganzen den §3 Absatz 9:
Die Preise sind Festpreise. Soweit nicht die Hauptleistungspflicht, d. h. die Pflicht zur Zahlung der Nutzungsentgelte für den Internet-Zugang, betroffen ist, bestimmt 1&1 die Entgelte durch die jeweils aktuelle Preislistenach billigem Ermessen. Im Verzugsfall ist 1&1 berechtigt, den Internet-Zugang sowie - soweit Gegenstand des Vertrages - die Internet-Präsenzen des Kunden sofort zu sperren. Der gesetzliche Verzugszins ist in jedem Fall der Mindestzins. Gerät der Kunde mit seinen Zahlungspflichten in Verzug, berechnet 1&1 für jede Mahnung eine Mahngebühr gemäß der jeweils aktuellen Preisliste, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt 1&1 vorbehalten.

Auch noch mal den §8 Absatz 1:
Sofern in dem mit dem Kunden vereinbarten Tarif nicht anders ausgewiesen, ist die Nutzung des 1&1 Internet-Zugangs auf bis zu 1.024 kbit/s beschränkt. Der Kunde ist darüber hinaus nicht berechtigt, die Zugangskennung auf mehr als einem Computer, in Mehrplatzsystemen über einen Hard- oder Software-Router mit der Möglichkeit der Nutzung durch mehrere Computer oder Terminals zeitgleich einzusetzen. Diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn der Kunde einen zur Mehrplatznutzung ausgewiesenen Tarif mit zentraler Einwahl nutzt und die Verbindung über einen Hard- oder Software-Router erfolgt. Für eventuell mitgelieferte Software gelten die Lizenzvereinbarungen bzw. Nutzungsbedingungen des jeweiligen Herstellers. Der Kunde ist lediglich dann berechtigt, die ihm überlassene Software zur Speicherung und zum Abruf von Dateien auf einem von 1&1 bereitgestellten Server zu nutzen, wenn er dazu den 1&1 Internet-Zugang nutzt.


Was ich hier echt nicht verstehe ist, dass sich hier Mitglieder Tipps und Hilfe erhoffen, in der Hauptsache nur kontraproduktive Antworten bekommen. Mitglieder die auf AGB und Preisliste verweisen, die sie scheinbar selbst nicht verstehen oder auch nicht gelesen haben.

Auch wenn ich in diesem Forum neu bin, bin ich jedoch nicht mit einem Klammerbeutel gepudert ;-)

es reicht ja schon dass Menschen heilige Schriften frei interpretieren. Muss das denn bei AGB auch so sein?
 

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