unbeabsichtigte Mehrfacheinwahl mit DSL-Zugangsdaten - Reaktion von 1und1

tobijoerk

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Moin,

Untenstehender Thread zu einer unbeabsichtigten Mehrfacheinwahl bringt mich langsam an den Rand des Wahnsinns. Vielleicht kann jemand mir einen tipp geben? Mann muss leider von hinten nach vorme lesen, um zu verstehen worum es geht, aber nur mal kurz: ich habe einer Bekannten einen Vertrag mit 1und 1 vermittelt ( nicht weil ich scharf drau war, sondern weil sie es wollte) beim ausprobieren natürlich mit meinen Daten , weil erst gar nichts funzte.( hatte in ihren daten einen Buchstaben falsch gelesen) meine daten sind durch irgenein nichtbestätigen des menues im router dringeblieben, und schwup, schon war es passiert, aber lest bitte selber weiter. Schon mal danke für jeden Kommentar im voraus.

Jörk

Datum: Thu, 6 Apr 2006 14:42:51 +0200 (CEST)

Sehr geehrter Herr Krüger,

letztmalig teilen wir Ihnen mit, das wir Ihnen bereits aus Kulanz eine
Teilgutschrift von 50,00 Euro hinterlegt haben. Von einer weiteren
Kulanzhandlung sehen wir ab.

Bitte akzeptieren Sie unseren Standpunkt.

Mit freundlichen Grüßen


Kristin S…
Rechnungsstelle
1&1 Internet AG

Sehr geehrte Frau W…

Ich rede auch überhaupt nicht von einem Verschulden, sondern davon, das
Mir ein Missgeschick passiert ist, nicht in böser Absicht, und dass ich an
Ihrem Grossmut appelliere, in diesem Einzelfall doch eine andere Bewertung
vorzunehmen, die auf jeden Fall einen glücklichen Kunden zur Folge haben
würde. Ich versichere Ihnen hiermit nochmals, das ich nicht vor hatte,
1und 1 zu schädigen, und soweit ich es nachvolziehen kann, ist ihnen auch
nicht ein der Rechnung entsprechender Schaden entstanden. Darum nochmals meine
Bitte, Gnade vor Recht walten zu lassen. Bitte.

Mit freundlichen Grüßen,

Jörk Krüger


--- Ursprüngliche Nachricht ---
Datum: Thu, 6 Apr 2006 12:07:26 +0200 (CEST)

Sehr geehrter Herr Krüger,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Nach nochmaliger Überprüfung der Angelegenheit können wir kein
Verschulden der 1&1 Internet AG verzeichnen.

Letztmalig bieten wir Ihnen eine Teilgutschrift in Höhe von 50,00 EUR
an. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihrem Wunsch weiterer
Rückerstattungen nicht zustimmen können.

Mit freundlichen Grüßen


Sarah W.....
Rechnungsstelle
1&1 Internet AG

Sehr geehrte Frau W…,

Wenn ich mir das logfile von meiner Fritzbox so anschaue, geht
daraus hervor, dass ich den den rechnungszeitraum ab dem 4 März ca 2,6 GB
Datenverkehr hatte. Dies würde bei einem Preis von 1,2 ct pro Mb eine
Rechnungssumme von 31,20¤ ausmachen. Als ich noch eine 1 Gb flöat
nbei 1und1 hatte, habe ich manchmal die volumenflat überschritten und mit
diesen Kosten gerechnet. Wäre es nicht möglich, mit der Volumenflat-überschreitungsmodalität in meinem Fall zu arbeiten? Das würde bedeuten, das 1und1 keine Eingeständnisse irgendeiner Art machen müsste,
und mir trotzdem kein finanzieller Schaden in dieser Höhe entstehen
würde.
Wie sie aus ca 31000 minuten online zeit entnehmen können, handelt es
sich hier um 20 Tage dauerbetrieb, was wohl von niemandem beabsichtigt worden
sein kann. Wenn man mich also wie ein volumenbasierten Anschluss behandeln
würde, wäre dass doch eine lösung oder? Zumal für die paar Tage zwischen dem
Ende des Abrechnungszeitraums und das einstellen der unbeabsichtigten Mehrfacheinwahl ( 28.3-31.3) schon wieder knapp 40 ¤ in Rechnung gestellt würden.

Ich bitte Sie nochmal inständigst, ein Nachsehen zu haben, bitte.

Mit freundlichen Grüßen,

Jörk Krüger

--- Ursprüngliche Nachricht ---
Datum: Thu, 6 Apr 2006 08:53:10 +0200 (CEST)

Sehr geehrter Herr Krüger,

vielen Dank für Ihre erneute Anfrage.

Wie bereits mitgeteilt wurde, können wir Ihrem Wunsch weitere
Rückerstattungen nicht zustimmen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihrem Wunsch einer
Ratenzahlung aus buchhalterischen Gründen nicht zustimmen können.

Mit freundlichen Grüßen

Sarah W…
1&1 Internet AG

Sehr geehrte Frau W…

Danke für die Schnelle Antwort.
Wie soll ich das nun verstehen? Ich bemühe mich, 1 und 1 zu
empfehlen, mache dann einen Fehler und werde dafür bestraft. Wenn ich nun
absichtlich diese Mehrfacheinwahl begangen hätte, dann könnte ich es wohl
verstehen, aber so kann ich mir nur denken, dass auch sie diese doppeleinwahl
irgendwo an die Telekom bezahlen müssen, da sie ja letztenendes auch nur
Reseller sind? Ich werde weiterhin 1 und 1 treu bleiben, obwohl ich sehr enttäuscht
bin, und ich diese verbleibende ca 300¤ Mehrkosten eigentlich überhaupt
nicht aufbringen kann, zumindest wird mein Girokonto jetzt überzogen.
Wäre es vielleicht möglich, den restlichen Betrag in Raten von 40¤ von
meinem Konto zu buchen? das würde nicht so weh tun, und vor allen Dingen in
unser Familienbudget eher hineinpassen(und auch keine Diskussionen mit
meiner Frau über die Notwendigkeit unserer Internetverbindung auslösen).
Trotzdem bitte ich Sie inständigst, nochmal zu prüfen, unter der Berücksichtigung der Trafficdaten der Frau P... ( den Kunden,den ich für Sie gewonnen hatte) ob nicht doch eine Ausnahme gemacht werden könnte.

Mit freundlichen Grüßen,

Jörk Krüger

--- Ursprüngliche Nachricht ---
Datum: Wed, 5 Apr 2006 11:08:34 +0200 (CEST)
Sehr geehrter Herr Krüger,

vielen Dank für Ihre erneute Anfrage.

Nach nochmaliger Sichtung Ihrer Kundenakte haben wir aus
Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht einen Teilbetrag in Höhe von 50,00
EUR storniert. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihrem Wunsch weiterer
Rückerstattungen nicht zustimmen können.
Mit freundlichen Grüßen


Sarah W…
Rechnungsstelle
1&1 Internet AG

Sehr geehrter Herr P….,
Ich bitte Sie nicht um ein verschenken dieses Geldes,
sondern doch nur darum, in diesem Fall eine Einzelprüfung vor zu nehmen. Ich
bin selber so begeistert von 1 und 1, dass ich gerne meinen Bekannten auch
zu1 und 1 führen möchte, deswegen habe ich auch als Profiseller dieser bekannten alles eingerichtet. Die Zeit die ich dort verbracht habe, ist bei weitem nicht mit der Provision abgegolten, es geht mir nicht darum, hier irgendjemand nur wegen einer Provision zu 1 und 1 zu führen. Bitte glauben Sie mir, es lag ein versehen vor, und keine Kriminelle Absicht. Könnten Sie in diesem Fall nicht doch eine Ausnahme machen? Bitte!!

Mit Freundlichen Grüßen

Jörk Krüger

--- Ursprüngliche Nachricht ---
Datum: Tue, 4 Apr 2006 13:45:58 +0200 (CEST)

Sehr geehrter Herr Krüger,

vielen Dank für Ihre Anfrage.Wir möchten Sie darüber informieren, dass wir seit dem
20.07.05 die Gebühren, die durch eine Mehrfacheinwahl entstehen unseren
Kunden berechnen. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie nochmals darauf
hinweisen, dass eine Mehrfacheinwahl laut unseren Allgemeinen
Geschäftsbedingungen Punkt 8.1 untersagt ist. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Ihrem Wunsch einer Rechnungsstornierung nicht entsprechen können.

Mit freundlichen Grüßen

Christian P…
Moin!

zu meiner obigen Rechnung habe ich die Bitte das sich
jemand mit mir inVerbindung setzt, oder sich den genauen Sachverhalt von mir
jetzt per mail eben durchliest: Ich habe meinen ersten Vertrag als Profiseller
vermittelt,und als die Hardware für den neuen Kunden ( Frau Beate P...
Kundennummer K12345678 ) habe ich einige Zeit später die Hardware eingerichtet. Das
Hatte sich leider ein wenig verzögert, weil sie sich auch zeitgleich einen
neuen Computer gekauft hatte, und der erst nicht funktionierte. Ich hatte beim Einrichten probehalber meine Zugangsdaten eingegeben(zuhause den Router abgestöpselt, weil ja eine
mehrfacheinwahl nicht erlaubt ist und ich mir dessen bewusst war). Ich war der Meinung,
dass ich die neuen Zugangsdaten von Frau P... in ihrer Hardware eingegeben
hatte, und so funktionierte das Internet und auch die Internettelefonie. Da die Berechnung für Frau P... ja erst aktiviert wird durch die erste Einwahl mit den neuen Daten, und somit auch einige Tage später die Rechnung bei Frau P... ankam,
sie mir auch davon berichtete, war für mich die welt in Ordnung.
Ich habe jetzt gerade dieses überprüft und tatsächlich waren nochmeine Daten
bei frau P... eingegeben, was ich also offensichtlich vergessen hatte. Frau P... hat für die Zeit 4.3.2006 bis 4.4.2006 eine rechnung über die dsldeutschland flat bekommen Rechnungsnummer: 123456789. Es müsste eigentlich nachvollziehbar sein, dass sie keinén traffic auf Ihrem account hatte im letzten Monat. Ich hoffe, diese ganze ist nachvolziehbar, und ich bitte sie inständigst um eine kulante Regelung, denn es war keine
falsche Absicht im Spiel, und für eine Flat an beiden Anschlüssen ist doch bezahlt worden. Bitte haben sie ein Nachsehen, bitte.

Mit freundlichen Grüßen,

Jörk Krüger

-----
Edit Novize
An einer Stelle hattest Du vergessen,
den Namen der Frau W. unkenntlich zu machen,
das habe ich mal für Dich übernommen ;)
Bei dieser Gelegenheit habe ich auch gleich die
Kundennummer der Frau P. unkenntlich gemacht,
sowie Deine Rechnungsnummer
-----
 
Ich habe deinen Beitrag kurz ueberflogen und muss sagen:

Zahlen und froehlich sein.

Du bist heute nicht der erste der die AGB nicht genau gelesen hat, bzw. wusste das sowas passieren kann. Als Profiseller passiert das einem nicht, denn du bist ja dann Geschaeftsmann. Ausserdem solltest du als Unternehmer auch von Risiken wissen und diese abfedern koennen. Da muessen 300 oder 3000 Euro kein Problem sein, sonst wird es schon beim ersten Auftrag eng. Ohne eine gewisse Finanzdecke sollte man nie ein Unternehmen grueden.

Profiseller und die Vermittlung von Waren ist ein ordentliches Geschaeft und muss auch so gesehen werden. Geschaeftspersonen unterliegen uebrigens einem anderen Recht als Privatpersonen.

Sei froh das die Summe nicht astronomisch hoch ist.
Gefluegelter Spruch: "Wer sich in Gefahr begibt muss auch damit rechnen darin umzukommen."

Du solltest dir demnaechst auch vielleicht deine Geschaeftpartner genauer ansehen und ueberlegen ob die fuer dich die richtige Wahl sind.

Aber das sind alles bekannte Weissheiten.


voipd.
 
..also echt mal, kann man diesen Tread nicht mal löschen. das geheule ist ja nicht zum aushalten, du hast einen Fehler gemacht und find dich damit ab, und jetzt wird sowas noch öffentlich gemacht...jeder dem das mal passiert wird sich nun darauf berufen..."liebe 1und1, mir ist das auch passiert....ich will auch die 50,-Euro erlassen haben" mich würde es nicht wundern wenn 1und1 nun von den 50,-Euro auch noch zurück tritt!
 
Ne, sollte ruhig stehenbleiben. Ist unter anderem eine Information fuer diejenigen die sich mit dem Gedanken tragen selbst diesen Weg zu beschreiben oder gerade dabei sind. Ich finde das in Ordnung wenn jemand seine "Erfahrungen" zur Diskussion stellt. :)

Ist ok und kann aus meiner Sicht auch diskutiert werden.

voipd.
 
Naja.. ich will nichts unterstellen,, aber Verbindungsdaten bleiben ja nicht einfach so drin..

ich vermute mal, dass er die gute Frau mal 1und1 "ausprobieren" lassen wollte mit seinen Daten halt, und hat gedacht 1und1 merkt das nicht,

das ging wohl über nen längeren Zeitraum so und schwupps kommts dicke und dann kreist der Hammer. :)

S*** happens ;o)

Wenn's dir so wichtig ist, dann geh vor Gericht und wenn du gewinnst dann bist du im Recht und wenn nicht dann 1und1 so einfach ist das....

Wobei wenn du verlierst und keine Rechtschutzversicherung hast (weiss garnicht ob die sowas übernehmen würde) dann sitzt du auf den Verfahrenskosten und das kann dann nochmal dicke kommen mit weit mehr als 300 ¤, No risk No fun ;o)


Gruss

Bob
 
@voipd
Also bei einer einmaligen Vermittlung würde ich nicht von einer gewerblichen, unternehmerischen Tätigkeit ausgehen, das ganze ist meines Erachtens nach eher dem privaten Bereich (so wie Kunden werben Kunden Programme anderer Anbieter).
Diese Frage wäre auch entscheidend dafür, ob eine Rechtsschutzversicherung eingreift oder nicht.
In dem Zusammenhang sollte man auch berücksichtigen, daß 1und1 ziemlich agresiv versucht Kunden und ex Kunden als Profiseller zu gewinnen. Meine Freundin hatte bis vor einem Jahr einen Vertrag bei 1und1. Noch heute bekommt Sie Mails von 1und1, die versuchen sie "völlig risikolos" als Profiseller zu gewinnen ...

Zur Sache selber ... Naja, außer Zahlen wird man wohl nicht viel machen können. Ich stimme Dir zu, daß 300 Euro eine ganze Stange Geld sind, ich würde nur zahlen mit Vermerk "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" und darauf verweisen, daß eine Zahlung nur vorbehaltlich einer rechlichen Beratung und Begutachtung erfolgen wird.
Außerdem würde ich versuchen bei der Verbraucherzentrale eine Rechtsberatung zu erhalten, wobei die diese u.U. mit Verweis auf gewerbliche Tätigkeit ablehenen können. (Mit meiner oben aufgezeigten Argumentation könnte man u.U. denoch Glück haben).
Eine mögliche Argumentation für einen Anwalt könnte sein, daß es sich bei der Vorschrift um einen verdeckten pauschalierten Schadensersatz handelt, dann müßte aber der Kunde die Möglichkeit haben nachzuweisen, daß in Wahrheit ein geringerer Schaden entstanden ist.
Aber ehrlichgesagt halte ich das für ziemlich dünn.
Eine Kulanz Anfrage würde ich an die Geschäftsführung richten, wobei ich mir nicht vorstellen kann, daß das mehr Erfolg hat.
Öffentlichkeit suchen (z.B. Vorsicht Kund c't ...)

Viel Erfolg würde ich mir von alledem nicht versprechen.

Insbesonder zumal die die Höhe der Gebühren und die Abrechnungsmethode (nach Minuten, nicht nach Volumen) nicht der AGB Prüfung unterliegt.
 
@blauerpeti: Was soll das?
Nur weil Du das nicht lesen willst, wird das hier noch lange nicht gelöscht!
Mindestens als Hinweis, was einem so passieren kann, wenn man nicht aufpasst und mit seiner Kundenkennung über die Dörfer geht, ist dies schon lesenswert. Dabei ist es egal, ob das absichtlich oder aus Versehen passiert ist...
Du darfst Dich als mündig genug betrachten, diesen Thread einfach nicht zu lesen, wenn Du nicht willst. Aber hier nur reinschneien, um rumzunölen, kannst Du Dir sparen.
 
Hallo Novize
eigentlich wollte ich mich nicht wieder in diesem Tread melden, denn die Antwort von voipd hat schon was Richtiges (auch der Hinweis zum löschen), wie Du auch selber schreibst.
Aber auch ein Admin bzw. Mod. sollte unterscheiden zwischen "kann man..löschen" und einer Aufforderung zum löschen, welches ich nicht verlangt habe. Dein Beitrag hat dann auch etwas von rumnölen mir gegenüber an sich!
 
Mehrfacheinwahl

Sorry, aber ein Kommentar ist ja extra gewünscht:

Der Vorgang folgt dem Trend in unserer Gesellschaft, Sich aus jedem selbst
verschuldetend Fehler herauswinden zu wollen und wenn die Argumentation
noch so fadenscheinig ist: Die Anmeldedaten des 1&1 Zugangs werden einer
2. Person überlassen, man wird endeckt und soll bezahlen.

Was bitte schön will man am 1&1 Anschluß aufprobieren? Surfen durchs
Internet kann man doch zuhause am PC demonstrieren?

Die Story enrinnert mich fatal an einen Auffahrunfall, der mir kürzlich
passiert ist: Ich stehe regeungslos an einer roten Ampel, als mir
plötzlich 4 Jugendliche hinten draufkrachen. Ich steige ruhig aus, um
den aus meiner Sicht eindeutigen Fall zu regeln, als die 4 beginnen
mich zu beschimpfen und die tollsten Stories erzählen, warum Sie nicht
Schuld sind (am Ende war ich schuld!).

Und ich habe denen gesagt, was ich auch tobijoerk sagen würde: Einen Fehler begehen, ist nicht schlimm! Aber nicht dazu stehen, ist das allerletzte!

Grüße

Martin
 
Danke Für eure Anteilnahme. Ich versichere Euch, dass ich tatsächlich nur zum Ausprobieren meine Daten eingegeben habe, und nicht, wie mir auch in diesem Forum unterstellt wird. Ich sagte ja, dass ich die Daten der guten Frau immer wieder unwissentlich falsch eingegeben hatte und deswegen meine probehalber eingab. Ich werde weiter 1und 1 mit Anfragen bombardieren, und über Erfolg oder Misserfolg berichten, wie schon oben richtig erkannt, zur Abschreckung aller anderen. Abgebucht ist das Geld übrigens schon, und die Gutschrift ist auch schon auf dem Konto, allerdings wie angekündigt nur über 50¤. mal Schauen...
 
Hallo tobijoerk,

erstmal finde ich das top von dir, dass du ueber diese "Missverstaendniss" hier berichtest und ich wuerde mich freuen wenn du die weiteren Infos hier postest.

Die Meinungen/Ratschlaege hast du oben gelesen. Bitte denk daran, dass kein weiterer Schaden fuer dich entsteht.

Viel Erfolg.

voipd.
 
spätestens jetzt, wo der Deal mit 1&1 über die Bühne gegangen ist, kannst du Dir die Mühe ersparen, da noch etwas erreichen zu wollen...

P.S. sei froh, daß die Dir den Deal mit den 50¤ angeboten haben, ich denke, rechtlich sind die dazu bestimmt nicht verpflichtet gewesen.
Du hast Deine Kundenkennung -aus welchem Grund auch immer- mehrfach verwendet und der 2. Account wird per Minutentarif abgerechnet. So steht es in den AGBs und so hast Du es auch akzeptiert, als Du mit denen ein Geschäftverhältnis eingegangen bist...
 
also ich reime mir gerade so die Infos zusammen, klar wird as hier im Thread ja weniger.
Keine Frage, eine Mehrfacheinwahl, noch dazu von verschiedenen Standorten, ist sicherlich kostenpflichtig, muss man auch nicht erklären warum und da gibts eigentlich auch nichts zu beschönigen.
ABER ich verstehe es richtig, dass die Frau auf derem Anschluss die Zugangsdaten doppelt verwendet wurden, gleichzeitig einen eigenen Flatrate-Zugang hatte, lediglich die Einwahl damit Probleme bereitete ?!!!
in dem Fall sehe ich es, insbesondere als ein von "1&1 authorisiertem Profiseller" völlig anders und würde mich da auf jedenfall von eimem Rechtsanwalt beraten lassen. Hier setzt 1&1 ja absichtlich/wissentlich "Hausfrauen" (nicht böse gemeint) als "Fachhändler" ein, was eine eventuelle Teilschuld von 1&1 sehr gut möglich macht.
Die Frage, wie weit man zahlungspflichtig für die Mehrwacheinahl ist, ist nähmlich auch alles andere als klar: es ist nicht erlaubt !!! und kostenpflichtig, trotzdem ist es technisch möglich, was sich von 1&1 verhindern liesse !! das macht schonmal ein grosses Problem für 1&1, wenn 161 diesen Missbrauch selber aktiv "fördert" (und nicht die Mehrfacheinwahl generell versagt wie andere Provider). Hier ist der grösste Knackpunkt, dass es wirklich als nicht erlaubt und verboten in den AGBs steht, aber eben technisch nicht unterbunden wird von 1&1, was problemlos machbar wäre.

Also ich sehe eine gute Chance, insbesondere, bzw nur, wenn der Anschluss, von dem die Mehrfacheinwahl stattfand, auch selber eine 1&1 Flatrate "besitzt" und 1&1 somit nur ein indirektter Schaden entstanden ist (bei wem ist denn der DSL-Anschluss geschaltet ?).
Wenn es nur eine Flatrate als solches gab, die an verschiedenen Anschlüssen parallel genutzt wurden, wird wohl jeder Richter auch nur den klassischen Betrug sehen
 
Beide Anschlüsse haben eine dsl deutschland flat. Ich bleibe also am Ball!
Habe gerade wieder eine Absage bekommen, jetzt schon von der vierten Person.
Kann jemand mir mal eine Möglichkeit sagen, wie ich mit 1und1 in direktem Kontakt treten kann, ausser über [email protected] oder die nicht kostenlosen nummern?
 
Zuletzt bearbeitet:
Na ja...

Vielleicht sehen ja irgendwelche Rechtsverdreher hier eine Chance:
1&1 schrieb:
AGB für 1&1 Internet-Zugänge, Stand 03/2006

§8 Abs.1 Satz 2 und 3:

Nutzung

...
Der Kunde ist darüber hinaus nicht berechtigt, die Zugangskennung auf mehr als einem Computer, in Mehrplatzsystemen über einen Hard- oder Software-Router mit der Möglichkeit der Nutzung durch mehrere Computer oder Terminals zeitgleich einzusetzen. Diese Beschränkung (also der gesamte letzte Satz) findet keine Anwendung, wenn der Kunde (also tobijoerk) einen zur Mehrplatznutzung ausgewiesenen Tarif (ja, lt. Feature-Liste) mit zentraler Einwahl nutzt (das macht er) und die Verbindung über einen Hard- oder Software-Router (seine FRITZ!Box) erfolgt.

Dadurch, daß tobijoerk zu Hause seine FRITZ!Box mit seinen Daten gefüttert hat, ist er also berechtigt, die Zugangskennung auf mehr als einem Computer einzusetzen. Und wenn ich richtig gelesen habe, läuft auf der FRITZ!Box ein kleines Linux - das wäre zumindest ein Indiz dafür, daß das Böxchen eine Art Computer ist. ;-) Insofern dürfen (wenn die Zugangsdaten auf tobijoerks Kunden-FRITZ!Box genutzt werden) die Zugangsdaten auch woanders, d.h. u.a. auch auf anderen FRITZ!Box-Computern genutzt werden.

So kann man das zumindest als phantasievoller und unbedarfter Kunde sehen. :lach:

Allerdings hat tobijoerk leider schon eingestanden, daß er vom Verbot der Mehrfacheinwahl wußte... Und da bleibt nur das Löhnen übrig.

Manchmal (wirklich nur manchmal) ist es besser, sich dumm zu stellen. Es ist nämlich alles viel zu irreführend, was bei 1&1 steht ;-)

Ein Beispiel - gleicher Absatz, Satz 4 und 5: Für eventuell mitgelieferte Software (somit auch das Webinterface der FRITZ!Box oder die relativ überflüssige Installationshilfe) gelten die Lizenzvereinbarungen bzw. Nutzungsbedingungen des jeweiligen Herstellers (AVM). Der Kunde ist lediglich dann berechtigt, die ihm überlassene Software zur Speicherung und zum Abruf von Dateien auf einem von 1&1 bereitgestellten Server zu nutzen, wenn er dazu den 1&1 Internet-Zugang nutzt.

Das heißt konkret: Wenn ich die Installation per CD mache und mir z.B. damit eine Verbindung vom Laptop per WLAN zur FRITZ!Box mache, welche wiederum (per LAN A nur als ATA und WLAN-"Spender") hinter einer anderen Router-Modem-Kombination hängt, die gerade jetzt wegen eines DSL-Problems (alternativ mit einem am Router angeschlossenen zusätzlichen 56k-Modem) nur einen Ersatz-Internetzugang über einen Fremdanbieter bereitstellt, dürfte man normalerweise nicht einmal die 1&1-Homepage (= Dateien auf einem von 1&1 bereitgestellten Server) aufrufen.

Oder ein etwas unkomplizierteres Beispiel: DSL synchronisiert. "Einwahl" bei 1&1 klappt aber aus irgendwelchen Gründen nicht. Dann dürfte ich mich mit einem DSL-by-Call-Anbieter (den ich über das Webinterface der FB dort eintragen könnte) nicht einmal ins 1&1-Kundencenter einloggen. Ich muß ja lt. AGB den 1&1-Zugang (nicht den Anschluß) nutzen, wenn ich mittels bereitgesellter Software (z.B. auf der FRITZ!Box) 1&1-Inhalte abrufen geschweige denn speichern will.

Soweit das Szenario anderer Zugang / 1&1-Content. Eine andere Interpretation des Satzes unter dem Aspekt 1&1-Zugang / fremder Content wäre zwar nur möglich, wenn das Wörtchen "dann" nicht wäre; würde in dem Zusammenhang aber bedeuten, daß man bei Nutzung der FRITZ!Box(-Software) in Verbindung mit den 1&1-Zugangsdaten nur 1&1-Inhalte abrufen dürfte ;-) Deshalb vielleicht auch die Startseitengeschichte - die ersten Gehversuche in Richtung United Internet - unter der Führung von 1&1... *grins*

Aber zurück zum Thema:

@tobijoerk
Nerven kannst Du sie - alle nacheinander oder zugleich und auch mehrfach. Aber schreib keine Bettelbriefe... In der PC-Welt, PC-Praxis oder in der CHIP (bin jetzt zu faul, mal nachzusehen) gibt (oder gab) es eine Rubrik, wo sich die Redaktion bei Problemen mit Anbietern/Herstellern/Providern für die Interessen der Kunden einsetzt. Um gut dazustehen, geben sich die Firmen immer sehr kulant. Such, lies, teste... Vielleicht wäre das in Deinem Fall auch möglich.

Außerdem könntest Du die Dame, der Du geholfen hast, ja auch eine gewisse indirekte Mitschuld einreden oder sie um Unterstützung bitten - so daß Ihr Euch den Pott irgendwie teilt. Immerhin ist es ihr Anschluß - und sie ist dafür verantwortlich, was daran passiert. So ist auch schon das Testen mit fremden Flat-Zugangsdaten (auch ohne Mehrfacheinwahl) entweder auch verboten oder aber zumindest kostenpflichtig - je nachdem, wie 1&1 diese "Wichtige Information" meint...
 
Zuletzt bearbeitet:
NAPALM schrieb:
In der PC-Welt, PC-Praxis oder in der CHIP (bin jetzt zu faul, mal nachzusehen) gibt (oder gab) es eine Rubrik, wo sich die Redaktion bei Problemen mit Anbietern/Herstellern/Providern für die Interessen der Kunden einsetzt.
"Vorsicht Kunde" in der c't.


Gruß,
Wichard
 
Aso - häw ick mi schon dächt...

Aber die c't habe ich nicht - und bei einer der drei Zeitschriften gibt/gab es sowas auch...
 
@ Napalm: Ich habe jetzt nach mehreren emails und ein Fax an den Vorstand diverse Kulanzzusagen und Gutschriften bekommen, sodass ich jetzt zu guter letzt von ca 420¤ auf noch ungefähr 100 ¤ sitzen geblieben bin. muss ich nochmal durchrechnen. wenn alles vorbei ist post ich das nochmal.
 
technisch ist es kein problem eine mehrfacheinwahl zu unterbinden. wenn diese per AGB´s ausgeschlossen ist, sollte man schon erwarten könne, daß diese zum kundenschutz auch nicht zugelassen ist, denn theoretisch wäre es möglich, daß sich jemand diese daten erschleicht oder "zufällig errät".

ich weiß nicht, ob sich noch jemand an das Surf1 debakel erinnern kann. da ist mir damals auch mehrfacheinwahl vorgeworfen worden, was entweder wg der insolvenz (und meinen ausstehenden 150 DM) oder durch tatsächlichen mißbrauch zustandekam. ich bin darauf (wie viele andere auch) sitzen geblieben.
 
Sieht ja so aus, als wenn tobijoerk halbwegs Glück hat. Da ich mittlerweile weiß, daß jeder 1&1er anders tickt als alle anderen, wundert mich auch nicht, daß "2" von tobijoerk Kohle haben will und von mir nicht.

Ich hatte nämlich auch mal im Rahmen einer Störung (des DSL-Anschlusses wohlgemerkt *lol*) ein bißchen rumgespielt und dann wohl etwas getrödelt.

Kurios - wenn Kunden die AGB nicht einhalten, hat man innerhalb von 3 Tagen einen Brief.

Wenn sich 1&1 nicht AGB-konform verhält, nutzt auch die doppelte Nachbesserungsfrist lt. AGB nichts; auch gegenüber angedrohten rechtlichen Schritten verhält sich die Firma resistent.

Aber wenn die die Bedingungen nicht einhalten, brauche ich es ja auch nicht zu tun, oder? ;-)

Trotzdem sollte es klare Verfahrensweisen geben - und nicht bei einem so und bei einem anderen anders. Aber bei mir waren es bloß ein paar Minuten - da ist wahrscheinlich das Inrechnungstellen teurer. Bei etlichen Hunnies hat man da schon eher Dollarzeichen in den Augen...
 

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