Internet und Telefonie im Mehrfamilienhaus

@uli-haas Wie ist der aktuelle Stand bei deinem Gemeinschaftsprojekt?

Alle Threads zu diesem Thema betonen das Misstrauen im trusted network, so auch hier Wlan im Mehrfamilienhaus #42

gebe ich an der Stelle endgültig auf. Ich habe dennoch viel gelernt
So geht es mir auch, nach Lesen dieses Threads. Das Konzept wie wir es seit Jahrzehnten gemeinsam umsetzen scheint tatsächlich ganz brauchbar zu sein. Natürlich haben sich die Details immer wieder verändert. Zuletzt wegen WLAN und der massiven Zunahme an Geräten, wurde eine Neustrukturierung als 21er-Netz erforderlich. Falls jemand an Details interessiert ist, einfach lesen, z.B. in meiner Signatur und gerne Fragen fragen. Bisher hat sich der modulare Aufbau mit echter Profi-Hardware :) von AVM aus Berlin für Consumer bewährt. Ersatz bei Defekten ist überall sofort verfügbar bzw. staubt im Kellerregal vor sich hin. Bisher reicht ein 24-fach-FastEthernet-Switch vor dem Router zum WAN aus.

Die nächste Veränderung wird bei der Telefonie sein, deshalb kam ich in dieses Forum. Kaum noch jemand telefoniert über die parallele Installation der ISDN-Anlage. Jeder hat zusätzlich noch einen individuellen Zugang zu seinem mobilen (nicht leitungsgebundenen) Kommunikationsanbieter/-netzwerk.
 
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Vielleicht meint er damit das Haus, was @Ldwg2002 betreut.
 
Ich verstehe nicht, warum man hier mit Gewalt etwas zusammen fügen will, was einfach nicht zusammen gehört... Was, wenn der Admin irgendwann nicht mehr zur Verfügung steht?
 
@H´Sishi ich bin mir sicher, dass es unterschiedliche Gebäude sind. Deshalb meine Frage in #81.

Was, wenn der Admin irgendwann nicht mehr zur Verfügung steht?
Dann wird sich ein Nachfolger finden, FritzBox kann doch jeder (hier). Anderenfalls findet sich ein kompetener Dienstleister, auch wenn die sehr rar gesät sind. Es kann auch sein, dass der Admin plötzlich und unerwartet aus dem Leben scheidet und hoffentlich eine Doku hinterlässt, neben allem anderen.
Da es jetzt anfängt persönlich zu werden, gebe ich an der Stelle endgültig auf.
 
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Es kann auch sein dass der Admin plötzlich und unerwartet aus dem Leben scheidet.
Admins, die dann immer noch zur Verfügung stehen, denen gehe ich lieber aus dem Weg. .. o_O
In allen anderen Fällen sollte die Zusammenfassung von Zwanzigeinundzwanzig ja auch diesen Fall mit einbeziehen ;)

Es ist halt immer abzuwägen, wie lange die Bewohner auch ohne Internet auskommen, bis ein Admin eintrudelt und alles richtet.
Weiterhin sollte auch hier das Netz getrennt werden, sodass die einzelnen Wohneinheiten in eigenen Subnetzen agieren und sich damit nicht in die Quere kommen können. Die Gefahr von Trojanern, Viren und Co ist ja weiterhin aktuell und sollte auf administrativer Ebene zumindest so weit eingegrenzt werden, dass andere Bewohner nicht zu Schaden kommen.
FritzBox kann doch jeder (hier)
Eine Fritzbox zählt eindeutig nicht zu den Geräten, die dafür geeignet sind. Als Internetzugang ja, für das dahinter zu separierende Netz auf keinen Fall!
Die ganze Diskussion von vorne ist ja nicht aus der Welt. Weiterhin ist immer noch die Störerhaftung zu beachten. Wer haftet, wie kann man das umgehen?
I.d..R. muss sich der Betreiber eines solchen Netzes wie ein Provider oder auch ein als Betreiber eines Hotelnetz für die Gäste einordnen und verhalten. Da schaue mal, wie die Admins der großen Ketten das handhaben - ein ziemlicher Aufwand incl Protokollierung, wann wer im Internet macht (kleine selber aufgespannte WLANs von Gasthäusern sind nicht(!) rechtskonform und damit kein Maßstab.
 
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Die Gefahr von Trojanern, Viren und Co ist ja weiterhin aktuell und sollte auf administrativer Ebene zumindest so weit eingegrenzt werden, dass andere Bewohner nicht zu Schaden kommen.
Da bin ich mit dir absolut einer Meinung. Dieses Gefahrenpotential ist ein absolutes Pro für Netzsegmentierung. Weitere Segmentierung ist immer eine Option, die kann jederzeit gezogen werden, entweder durch einen anderen Betriebsmodus oder mit anderer hardware.
I.d..R. muss sich der Betreiber eines solchen Netzes wie ein Provider oder auch ein als Betreiber eines Hotelnetz für die Gäste einordnen und verhalten.
Widerspruch: Hier vergleichst du Äpfel mit Birnen. Hotels sind Unternehmer, sie agieren gewinnorientiert und haben aus Sicht des Netzanschlusses mit HWG's zu tun. Vielleicht betreiben sie auch einen zu großen Aufwand, weil es die Medienrechtler in der Beratung übertreiben. Was ich nicht glaube, weil solche Prozesse gerne in Köln verhandelt werden.

Im TKG § 3 Begriffsbestimmungen gibt es
1. „Anbieter von Telekommunikationsdiensten“ jeder, der Telekommunikationsdienste erbringt;
...
7. „Betreiber“ ein Unternehmen, das ein öffentliches Telekommunikationsnetz oder eine zugehörige Einrichtung bereitstellt oder zur Bereitstellung hiervon befugt ist;
...
13. „Endnutzer“ ein Nutzer, der weder öffentliche Telekommunikationsnetze betreibt noch öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste erbringt;
Wer betreibt ein öffentliches TK-Netz? Meiner Ansicht nach wird weder durch das Hotel noch in einem Wohnhaus ein öffentliches TK-Netz betrieben. Beide gewähren nur ihren identifizierten Gästen den Zugang zum öffentlichen Netz.

Wer ist Diensteanbieter? Dieser Frage können wir gerne gemeinsam nachgehen. Wer Geld dafür verlangt kann schon mal in den Verdacht kommen ein gewinnorientierter Diensteanbieter zu sein. Vielleicht macht es noch einen Unterschied ob es eine Nebenleistung ist oder der Zugang zum öffentlichen Netz die Hauptleistung darstellt.

Wer kein Diensteanbieter ist, ist privater Endnutzer (§ 3 Nr. 13 TKG), auch "gemeinschaftlich organisiert". Für den Anschlussendnutzer gelten dann die privaten LAN/WLAN-Betreiberpflichten:
  1. Identitätskontrolle => Aufnahme in den berechtigten Nutzerkreis
  2. Zugangs-/Zugriffskontrolle # nur für den berechtigten Nutzerkreis
  3. Aufklärungspflicht
  4. Kontrollpflicht vs. Datenschutz
Etwas ausführlicher in #46 ff, weil 1. und 2. im WLAN anspruchsvoller sind als im LAN. Für LAN muss man einen passenden Schlüssel für die Wohnung oder das Zimmer haben.
 
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Hier vergleichst du Äpfel mit Birnen. Hotels sind Unternehmer, sie agieren gewinnorientiert und haben aus Sicht des Netzanschlusses mit HWG's zu tun. Vielleicht betreiben sie auch einen zu großen Aufwand,
Nein. sie sichern sich nur ab, um juristisch außen vor zu bleiben. Den Aufwand, den sie betreiben aus Bequemlichkeit vom Tisch zu wischen, ist Vogel-Strauß-Mentalität. Verschließe nicht die Augen vor den Risiken ;)
Nebenbei hast du in einer Hausgemeinschaft auch wechselnde Benutzer des Netzes - immer dann, wenn jemand zu Besuch kommt und mal eben was im Internet schauen will, ist das der Fall. Wie willst Du das handhaben?
Die Störerhaftung bleibt in Deinem Fall beim Betreiber des Internetzugangs, der hält für alle von dort aus getätigten nicht gesetzeskonformen Dinge den Kopf hin - willst du das wirklich auf die leichte Schulter nehmen? Ohne Segmentierung der Netze / User und Protokollierung der Aktivitäten usw kannst du keinen Nachweis erbringen und ggf frühzeitig eingreifen.
 
Weiterhin ist immer noch die Störerhaftung zu beachten. Wer haftet, wie kann man das umgehen?
Hierzu kann ich von 2011 bis 2014 mit drei Erfahrungen dienen. Die eine RA-Kanzlei die alle drei Abmahnungen für drei unterschiedliche Rechteinhaber betrieben hat, wuchs in diesen drei Jahren von 15 RA'en zu fünf Gesellschaftern und 49 RA'e in Lohn und Brot heran. Die Porscheanzahl auf dem Parkplatz weiß ich leider nicht. Heute werden ca. 60 RA'e genannnt und sie dürfen das Prädikat „berüchtigte Abmahn-Kanzlei“ führen und haben ihren Eintrag in der Ruhmeshalle bei Wikipedia. Das ist sowas ähnliches wie "gesichert rechtsextrem". Die Grenze zu Rufmord ist schleichend.

Damals wie heute kommt man nicht um die Unterlassungsverpflichtungserklärung (modifiziert) herum. Entgegenkommenderweise habe ich etwa einen Viertelstundensatz als Schreibauslagen überwiesen und mit einem Urheber-/Medienrechtler auf den Eingang der Klage gewartet. Der Rest ist Geschichte.

Heute weiß jeder was verboten ist (manche fahren auch bei rot über die Ampel), deshalb ist die Aufklärungspflicht nahezu obsolet. Ich erfülle sie immer noch, sehr gerne am Beispiel. Irgendwann habe ich auch im LAN auf die registrierte MAC-Adresse gesetzt. Das ist inzwischen ein gigantischer Administrationsaufwand zw. Weihnachten und Neujahr :) Das ging auch mit WLAN lange gut, bis Apple anfing die MAC-Adressen zu würfeln, Andoid zog nach. User education is the key. Das war anfangs wieder sehr erklärungsbedürftig (Administrationsaufwand), ist es immer noch, aber deutlich weniger. Eine randomized MAC vereitelt jede Identitätskontrolle für ein trusted network. Für das trusted network wurde die randomized MAC auch nicht eingeführt, sondern für den öffentlichen TK-Zugang im öffentlichen Raum.

Mein Fazit
aus über 25 Jahren "shared private trusted network" an zwei Orten:
Je eindeutiger, verbindlicher und formalisierter die Identitätskontrolle stattfindet, desto weniger anfällig ist ein trusted network für urheberrechtliche oder andere Verfehlungen. Wer alle Pflichten erfüllt, kann sich m.E. gelassen zurücklehnen.


Ohne Segmentierung der Netze / User und Protokollierung der Aktivitäten usw kannst du keinen Nachweis erbringen und ggf frühzeitig eingreifen.
Gegen eine Protokollierung spricht m.E. eindeutig der Datenschutz und die gemeinsame Organisation der Endnutzer. Du siehst die Kontrollpflicht sehr umfassend, bei dir hört sich das nach Überwachungspflicht an. Es geht hier nicht um Minderjährige und die Aufsichtspflicht der Erziehungsverpflichteten, z.B. an Schulen. Einfach mal die Kirche im Dorf lassen.

Den Aufwand, den sie betreiben aus Bequemlichkeit vom Tisch zu wischen, ist
für Unternehmen wirtschaftlich zumutbar. Für einen "gemeinsam organisierten" TK-Netzzugang ist das m.E. unzumutbar und hat nichts mit Vogel-Strauß-Mentalität zu tun. Ich warte bis heute auf eine Klageschrift aus Köln. Vielleicht weil ich noch nie die Augen und Ohren verschlossen habe, dann muss man auch keinen Kopf in den Sand stecken.

Danke für deine Denkanstöße. Gerne arbeite ich mit dir gemeinsam die medienrechtlichen Abgrenzungskriterien von Endnutzer (Verbraucher), der bereits in der Familie gemeinsam organisiert auftritt, und einem Betreiber / Diensteanbieter heraus. Vielleicht muss ich auf eine Klage aus Köln warten, um das zu tun? Auch dafür gibt es Dienstleister.
 
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Es geht nicht nur um Störerhaftung im privatrechtlichen Sektor, es geht auch um strafrechtliche Dinge. (KiPo und Co)
Da sind diese Abmahnclubs dann außen vor, da kommt Polizei und Staatsanwalt ins Spiel
Eine eigene Erfahrung spielt hier keine Rolle, denn das ist nicht allgemeingültig für jede rechtliche Sache Betrachtung
Da könnte*) ich erwidern,
- in meinen Haushalt ist früher auch schon mal Musik geshared worden, es kam keine Abmahnung also ist das kein aktuell noch vorhandenes Problem.
- Ich bin schon mal über eine rote Ampel gefahren, es gab keinen Unfall, kein Knöllchen, also kann man das weiterhin so machen...
Hier merkst du selbst, dass die subjektive eigene Erfahrung nicht immer eine Rolle spielt.

*) Beachte den Konjunktiv - natürlich ist das fiktiv und das ist niemals so eingetreten :cool:
 
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Was noch? Die Unschuldsvermutung hatte ich an anderer Stelle #50.

Blöd wenn die Strafermittlungsbehörden an der (digitalen) Haustür klingeln und dich zu deinen (digitalen) Nachbarn ausfragen. Da kannst du das arrogante Arschloch über dir so richtig in die Pfanne hauen
Die Grenze zu Rufmord ist schleichend.
oder freundlich sagen: Ich weiß von nichts. Wenn sie dann doch bei dir an der Wohnungstür klingeln: Wo ist ihr Durchsuchungsbeschluss? Verhalten bei einer Hausdurchsuchung.

Die KriPo kann ein Argument für die Netzsegmentierung sein. Netzsegmentierung bedeutet auch Administrationsaufwand. Netzsegmentierung ist keine gesetzliche Pflicht des privaten LAN/WLAN-Betreibers.

Wann gehen wir dieser Frage nach, die würde mich viel mehr interessieren:
Medienrechtliche Abgrenzungskriterien von Endnutzer (Verbraucher), auch gemeinsam organisiert, und einem Betreiber / Diensteanbieter.
 
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Netzwerksegmentierung ist ein erster Schritt, um die Nutzer zu separieren. dann greift im nächsten Schritt das Protokollsystem, um den Täter oder zumindest das Gerät dingfest zu machen und andere Bewohner zu entlasten. Natürlich ist das keine gesetzliche Pflicht, es macht allen andren das Lebern einfach nur leichter.
Unterlässt Du das, bist Du als LAN-Betreiber und Kunde des ISP dran...
Weiterhin schützt eine Segmentierung alle anderen Geräte / Benutzer anderer Stränge, wenn sich da ein Bösewicht in einem Strang austobt. daher müssen die einzelnen Netze zwingend voneinander isoliert werden!
Und ja, das ist administrativer Aufwand - das hatte ja auch keiner bestritten.
Du halst dir schlicht die Aufgaben auf, die im Privathaushalt der Provider stemmt: Die Identifizierung der einzelnen Kunden.
Bei einer gemeinsamen IP-Adresse zum Internet hin sind die Klimmzüge Deinerseits, um das zu bewerkstelligen, entsprechend größer...
Rein auf technischer Ebene ist der Internetkunde seinen Bewohnern gegenüber der Provider, an den sich alle wenden, der alles bereit stellen muss. Wie er ds stemmt, ist halt sein Problem. Aber das einfach zu unterlassen und ein gemeinsames Netz allen frei zur Verfügung zu stellen, ist von dieser Seite aus fahrlässig allen "Kunden" von ihm gegenüber
 
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um den Täter oder zumindest das Gerät dingfest zu machen
Wogegen hat dein Täter verstoßen? Privatrecht oder Strafrecht?
Aufgaben auf, die im Privathaushalt der Provider stemmt
Im Privatrecht bleibt man draußen, solange die vier Pflichten am Netzanschluss erfüllt werden, die sind auch in jeder Familie zu erfüllen.
  1. Identitätskontrolle => Aufnahme in den berechtigten Nutzerkreis
  2. Zugangs-/Zugriffskontrolle # nur für den berechtigten Nutzerkreis
  3. Aufklärungspflicht vs. Medienkompetenz
  4. Kontrollpflicht vs. Datenschutz,
    in der Familie noch die Aufsichtspflicht bei Minderjährigen
Strafrechtlich sind die gemeinschaftlichen Endnutzer gar nicht drin, hier gilt die Unschuldsvermutung. Ein Diensteanbieter / Provider muss Vorratsdatenspeicherung betreiben, muss Auskünfte erteilen (Privatrecht) und nur auf richterlichen Beschluss überwachen (Staatliches Handeln, Strafrecht).

Z.B. Auskunftsansprüche gegen Diensteanbieter, Martina Kasch
III. Nutzer / Seite 24
Der Begriff des Nutzers korreliert mit dem des Diensteanbieters. Nutzer ist jede Person, die die oben genannten Internetdienste nutzt. Die Nutzung besteht häufig darin, Informationen zu erlangen oder eigene Inhalte zugänglich zu machen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine gewerbliche oder private und ob es sich um eine „aktive“ oder „passive“ Nutzung handelt.

Kapitel 3 - Interessenskonflikt / Seite 53
Bei anonymen Rechtsverletzungen im Internet besteht ein Konflikt zwischen den Interessen der Rechteinhaber, Nutzer und Diensteanbieter. Dabei sind vor allem die Interessen der Rechteinhaber und der Nutzer gegenläufig. Die Rechteinhaber werden einen möglichst umfassenden Schutz ihrer Rechtsgüter und möglichst effektive und wirkungsvolle Rechtsschutzmöglichkeiten anstreben. Dies umfasst auch die Möglichkeit, Auskunft über die Identität des Rechtsverletzers zu erhalten. Die Nutzer dagegen berufen sich auf den Schutz ihrer Anonymität und die möglichst ungestörte Internetnutzung als Ausdruck individueller Freiheitsrechte. Diensteanbieter dagegen könnten anstreben, ihre Dienste unter möglichst geringer staatlicher Regulierung und Einflussnahme erbringen zu können.

Kapitel 4 - Technische Möglichkeiten der Identifizierung von Internetnutzern / S.85ff.
...
Für diese Arbeit kommt es insbesondere auf die Differenzierung zwischen den transportorientierten Schichten (Schichten 1-4) und den überwiegend inhaltsbezogenen Schichten (Schichten 5-7) und vor allem der untersten Anwendungsschicht an.

D. Identifizierung von Internetnutzern mittels IP-Adresse / S.94ff
...
V. Ermittlung des tatsächlich handelnden Nutzers

Durch die Auskunft des Access-Providers lässt sich lediglich der Inhaber eines Internetanschlusses ermitteln. Dadurch lässt sich aber noch keine Aussage darüber treffen, wer den Anschluss beziehungsweise den Rechner zum entsprechenden Zeitpunkt verwendet hat und von wem die Rechtsverletzung tatsächlich ausgeht.

1. Auseinanderfallen von Anschlussinhaber und Nutzer

In vielen Fällen herrscht keine Personengleichheit zwischen dem Anschlussinhaber und dem tatsächlich handelnden Nutzer, da auf einen Internetzugang oft mehrere Nutzer über verschiedene Endgeräte zugreifen können.

... Seite 105
Dazu müsste der Anschlussinhaber aber die vergebenen privaten IP-Adressen, sowie die an diese Adressen versendeten Datenpakete aufzeichnen und diese einem Zugangsgerät oder Nutzer zuordnen können, was mit einem erheblichen Aufwand verbunden wäre.

Selbst für den Fall, dass ein konkretes Endgerät identifiziert werden kann, kann es schwierig sein, den Nutzer zu ermitteln, der das Gerät zum relevanten Zeitpunkt verwendet hat. So teilen sich in Familien und Wohngemeinschaften manchmal mehrere Personen dieselben Geräte. Darüber hinaus haben in Büros und Computerräumen, in Schulen und Universitäten oft eine Vielzahl an Personen Zugriff auf dieselben Zugangsgeräte. In Internetcafés lässt sich meist der Personenkreis, der ein Gerät verwendet haben könnte, überhaupt nicht mehr eingrenzen.

In diesen Fällen ist eine technische Identifizierung des Nutzers oft nur noch schwer darstellbar. Eventuell befinden sich auf dem identifizierten Endgerät noch Daten im Browser-Cache über das Verhalten des Nutzers, die Aufschluss über dessen Identität geben. ...
Die Freiheit eines einzelnen Endnutzers wird nicht dadurch eingeschränkt und sein Status nicht verändert, weil mehrere Endnutzer gemeinsam handeln. Erläutere mir bitte wo das im deutschen oder EU-Recht passieren soll.

Merkst du langsam warum die entscheidende Frage lautet:
Medienrechtliche Abgrenzungskriterien von Endnutzer (Verbraucher), auch gemeinsam organisiert, und einem Betreiber / Diensteanbieter.
Wenn du nicht zwischen Endnutzer und Diensteanbieter zu unterscheiden beginnst, wie es der Staat regelt, die BNetzA überwacht und jeder Rechtsanwalt anwendet, lassen wir es einfach gut sein, schließlich sind wir in einem technischen Forum :)
 
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2) (und damit auch Punkt 1) kannst Du schon nicht gewährleisten, denn ein Bewohner gibt ohne Den Wissen die WLAN-Zugangsdaten an seinen Kumpel. Das macht ein Smartphone schon über die Funktion "Passwort teilen", auch, wenn er selbst das PW nicht kennt, Du ihm das eingerichtet hast
3) Naja, das entbindet den ISP-Kunden nicht von der persönlichen Haftung
4) In einer Wohngruppe,l in der jeder Bewohner sein eigenes Zimmer oder eine eigene Wohnung hat schwerlich umzusetzen.
Die Unschuldsvermutung greift solange, bis der ISP sagt. die IP-Adresse hat zu diesem Zeitpunkt dieser eine Kunde zugewiesen bekommen. Ab da ist es Dein Ding, zu belegen, dass z.B. die KiPos nicht von Deinem Anschluss gesendet wurden - kaum machbar, wenn denn gegenteilige Beweise vorliegen.
Alles andere ist doch Kleinklein und in der realen Welt kaum halt- und umsetzbar.
Die Freiheit eines einzelnen Endnutzers und sein Status wird nicht dadurch eingeschränkt, weil sie gemeinsam handeln.
Wenn das Rollkommando kommt und alles an IT beschlagnahmt, will ich dich mal sehen, wenn du sagst, wir waren das gemeinsam, wir tragen das gemeinsam, weil wir eine Gemeinschaft sind.
Also bitte, bleibe doch realistisch

Btw: Es geht nicht nur um die medienrechtliche Dinge, es geht um Gesetzesverstöße in aller Bandbreite. Von Musik-Sharing über KiPos bis hin zum Betrieb eines Darknet-Marketplaces oder eines Botnetzes oder was auch immer, was schlicht nicht erlaubt ist. Selbst wenn die einzelnen User dazu nicht in der Lage sind - ein Bot als Relais-Station auf dem PC reicht schon. Da fackelt die Trachtentruppe nicht lange.
Scheingefechte und Kleinreden als Lapalie ist nicht zielführend. Und das meiner Vermutung nach nur, um das hinterfragte Handeln, das Aussitzen von den Pflichten eines Admins als ausreichend darzustellen
 
nur, um das hinterfragte Handeln, das Aussitzen von den Pflichten eines Admins als ausreichend darzustellen
Du verkennst, dass es bei Endnutzern keinen ordnungsgemäßen OPS.1.1.2 Admin gibt. Die DSGVO gilt selbstverständlich auch im privaten Umfeld. Aber das KonTraG für (gewinnorientierte) Unternehmen kommt nicht zur Anwendung, diese rechtlichen Risiken, z.B. Haftung für den angestellten Admin stehen nicht im Raum, obwohl die technischen Risiken immer bestehen.

Wird der Unterschied durch "gemeinsam organisieren" nicht hinreichend deutlich ausgedrückt? Steht jeder private FritzBox-Schubser mit einem Bein im Gefängnis? Sattelt das Rollkommando schon die Pferde?

zu2) das eine WPA-Pwd gilt (ist) grundsätzlich als frei zugänglich (anzusehen)
Eine randomized MAC vereitelt jede Identitätskontrolle für ein trusted network.

zu3) der Kunde des Dienstanbieters ist keine juristische Person und nur als Gemeinschaft (von natürlichen Personen / Endnutzern) nach außen rechtsfähig. #46

zu4) ist es eine Studenten-WG oder ist es eine Wohngruppe aus schwer erziehbaren Jugendlichen oder sind die schon in der Resozialisierung? #46
Gegenüber bestimmten Nutzerkreisen (z.B. entwicklungsgehemmten Personen oder - in der Vergangenheit bereits einschlägig auffällig gewordenen - Internetnutzern) besteht ferner eine Kontrollpflicht im Hinblick auf die Einhaltung der Aufklärungsmaßgaben seitens des WLAN-Betreibers.

Du pendelst zwischen Privatrecht und Strafrecht wie es dir beliebt.
Medienrechtliche Abgrenzungskriterien von Endnutzer (Verbraucher), auch gemeinsam organisiert, und einem Betreiber / Diensteanbieter.

Wie viele Durchsuchungsbeschlüsse braucht das Rollkommando? Kleiner Tipp: Art. 13 GG. Ich bin sehr froh in einem Rechtsstaat zu leben. Wo lebst du? Eine abschließende Frage, bevor es persönlich wird: Spielst du Counter-Strike?
lassen wir es einfach gut sein
 
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Ich pendel nicht zwischen Privat - und Strafrecht, ich nenne einzig die gesamte Bandbreite, weil genau darauf kommt es an. Ich kann doch nicht davon ausgehen, dass Nutzer a) nur privatrechtliche Nutzer B) nur strafrechtliche Dinge "verbrochen" hat, es kann immer alles sein, man sollte auf alles vorbereitet sein.
Die Art der Zusammensetzung der WG spielt keine Rolle. Weder sind die einzelnen Bewohner Engel noch ist es zwingend, dass die selbst kriminell tätig sind. Es reicht doch schon der oben genannte per Bot ferngesteuerte PC.
Eine Zugriffsbeschränkungen auf Ebene der MAC-Adresse gilt nebenbei nicht als wirksam, da diese problemlos geändert / gefälscht werden kann. Diese ist im WLAN immer im Klartext in jedem Datenpaket auslesbar. Dafür brauche ich noch nicht einmal persönlichen Zugang zu dem Gerät. Ein WLAN-Scan reicht völlig. Dann die "frei zugängliche" WPA-Passphrase eintippen und fertig ist der Zugang
Wenn es das Rollkommando so auslegt, ist "Gefahr im Vollzug", eine Vernichtung von Beweismitteln wird befürchtet o.ä. und damit wird erst im Nachhinein gefragt, ob diese oder jede Aktion rechtlich gedeckt war. Der Handlungsspielraum der Gesetzeshüter ist nun einmal größer, als die der Privatpersonen. Und das ist in gewissem Rahmen auch gut so. Bis Du dann aber den Computerkram zurück erhältst, ist auch bei einer nicht rechtlichen Aktion nicht zeitnah zu erwarten, wie man hier und da mal in den Medien mitbekommt. Die Behörden mahlen auch in diesem Fall laaaaaaangsaaaaam.

Nebenbei zum persönlichen: Ich spiele schon lange keine Computerspiele mehr
 
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"frei zugänglich" stimmt nicht, sinngemäß ist es eine "vagabundierende Passphrase", weil es nicht verlässlich kontrolliert werden kann, wer sie wo ausplappert oder weitergibt. Das hast du am Beispiel dargelegt.
Eine Zugriffsbeschränkungen auf Ebene der MAC-Adresse gilt nebenbei nicht als wirksam, da diese problemlos geändert / gefälscht werden kann. Diese ist im WLAN immer im Klartext in jedem Datenpaket auslesbar. Dafür brauche ich noch nicht einmal persönlichen Zugang zu dem Gerät. Ein WLAN-Scan reicht völlig. Dann die "frei zugängliche" WPA-Passphrase eintippen und fertig ist der Zugang
Völlig richtig sprichst du wiederum von den Anforderungen im Unternehmensumfeld, das gilt auch für die vielen kleinen Büros und Handwerksbetriebe. Von einem professionellen Netzwerk-Admin erwarte ich ebenfalls mehr, z.B. einen RADIUS-Server.

Der private Endnutzer ist schon mit seiner Geräte-MAC-Adresse überfordert. Wer dann noch sein privates WLAN mit 100 % Sendeleistung in die Umgebung schreien lässt, damit auch außerhalb der Wohnung/en guter Empfang mit hohen Datenraten herrscht, dem fehlt es als privater Verbraucher und Endnutzer an Medienkompetenz und Problembewußtsein. das WLAN in den eigenen vier Wänden gibt es nur bei der verbraucherzentrale.de

Die Rechtsprechung im TK-Recht wird zeigen was bzw. wie viel
(ein erheblicher Aufwand) für ein kleines privates LAN/WLAN von Endnutzern zumutbar oder gar gesetzlich verpflichtend?
angesehen wird. Dann dauert es nicht lange und die FritzBox bekommt einen RADIUS-Server geschenkt.
erheblicher Aufwand_Martina Kasch.jpg
aus Auskunftsansprüche gegen Diensteanbieter, Martina Kasch

Mir geht es um die Feststellung von gesetzlichen Mindestanforderungen für Verbraucher, könnte man Verbraucherschutz nennen. Mehr geht immer, das nennt sich dann vorauseilender Gehorsam oder Technikverliebtheit. Beides sollte beim privaten Endnutzer nicht zum Standard emporgehoben werden. Alles über der Mindestanforderung bleibt "nice to have".

Für die bösen Kräfte wird FTTH attraktiver sein als DSL und 1000 Mbit/s werden 150 Mbit/s sicherlich auch vorgezogen, abgesehen von der Vulnerabilität der Gerätschaften an sich. Ich glaube ersteinmal an das Gute im Menschen und meiner Nachbarn im besonderen. Leider ist gegen Dummheit und Ungeschick immer noch kein Kraut gewachsen. Vielleicht richtet das die KI.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin sehr froh in einem Rechtsstaat zu leben.
Das Rollkommando ist längst weg, bevor der Anwalt des Betroffenen eintrifft.
Der Betroffene (nicht Du vermutlich), kann in der Regel aufgrund des Beschlusses nicht richtig unterscheiden, ob eine Beschlagnahme rechtmäßig oder nicht ist.

Problem: Dabei erlangte Erkenntnisse dürfen Vorgelegt werden, der Richter entscheidet, ob er es anerkennt.
Beschlagnahme und Auswertung sind da längst passiert.
 
nomen est omen - Interessantes Szenario von @totalverrückteruser

Jetzt muss ich echt mal über meine Nachbarn nachdenken: [PIEP]

Oder haben wir nur am Router was falsch gemacht?
BSI - Router und WLAN sicher einrichten
Das letzte Update von AVM haben wir auch eingespielt.
Was sollen wir den noch alles machen?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
So jetzt kommen mal alle wieder runter!

Das IPPF ist keine Rechtsberatungsplattform!

Somit wieder zurück zur Technik, die rechtliche Seite kann der TO ja mit seinem Anwalt klären.

Ich haben den vorherigen Post bereinigt, da soetwas sicherlich nichts hier zu suchen hat.
 
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