Gesetz gegen Zwangsrouter (FTEG) vom Kabinett verabschiedet

@diva4:
Das dürfte sich etwas schwierig gestalten ... mit der Änderung wird auch §45d Abs. 1 TKG um den Satz
Dieser Zugang ist ein passiver Netzabschlusspunkt; das öffentliche Telekommunikationsnetz endet am passiven Netzabschlusspunkt.
ergänzt.
Wieso? Die a/b (TAE) und die S0 (IAE) Schnittstelle sind gebräuchliche passive Schnittstellen, an denen Endgeräte angeschlossen werden.

Dann noch die Begründung dazu auf Seite 9 des Entwurfes gelesen (insb. die Fußnote, was ein "passiver Netzabschlusspunkt" ist) und diese Argumentation zerlegt sich praktisch von selbst.
Die Begründung ist nicht das Gesetz und leider verschwurbelt formuliert. Ich denke Du verwechselst einen "passiven Netzabschlusspunkt" mit einem "passiven Netzabschlussgerät".

Die Forderung eines "passiven Netzabschlusspunkt" verhindert aber nach Inkrafttreten des Gesetzentwurfes, dass ein Netzbetreiber diesen Punkt innerhalb eines aktiven Gerätes platziert. Die augenblickliche Gesetzeslage (TKG §3,12a) erfordert nur einen "physischen" Netzabschlusspunkt.
 
diva4 schrieb:
Die a/b (TAE) und die S0 (IAE) Schnittstelle sind gebräuchliche passive Schnittstellen, an denen Endgeräte angeschlossen werden.
Da sich die Diskussion hier ja immer mehr auf DOCSIS konzentriert, stellt sich dann die Frage, wie ein solcher "passiver Netzabschlußpunkt" auf der Basis dieses Standards realisiert werden sollte.

Die Begründung ist nicht das Gesetz und leider verschwurbelt formuliert.
Beispiel?

Auch ansonsten hast Du selbstverständlich vollkommen recht ... aber sie spielt schon eine große Rolle bei der Auslegung durch die Gerichte, denn erst sie verdeutlicht die Intention hinter dem eher dürren Gesetzestext.

Ich denke Du verwechselst einen "passiven Netzabschlusspunkt" mit einem "passiven Netzabschlussgerät".
Dann warte ich gespannt auf Deine Erläuterung des Unterschieds.

Meine Ansicht zum Unterschied "passiv" vs. "aktiv" und die Argumentation, daß ein Modem (das wäre an einem DOCSIS-Anschluß die Voraussetzung für die Bereitstellung einer a/b- oder BRI-Schnittstelle) eben keinen passiven Netzabschlußpunkt darstellen kann, geht direkt aus der Begründung hervor (Seite 9 Absatz 1 und 2):
Absatz2 schrieb:
Der Netzabschlußpunkt bildet die Trennlinie zwischen dem öffentlichen Telekommunikationsnetz und dem privaten, in der Funktionsherrschaft des Nutzers liegenden Netzes. Passive Netzabschlusspunkte sind z.B. der klassische TAE-Übergabepunkt oder Splitter, mit denen Signale innerhalb des Übertragungsmediums für besondere Leitungsmerkmale genutzt werden können. Modems sind keine passiven Endeinrichtungen, sie stellen aktiv über den gewählten Kommunikationsweg die Transportsignalisierung zur Verfügung.

Also, was ist denn der Unterschied zwischen einem "passiven Netzabschlußpunkt" und einem "passiven Netzabschlußgerät"?

Bitte nicht nur "ein Splitter ist z.B. ein passives Netzabschlußgerät" antworten oder irgendetwas in der Richtung - das weiß ich selbst bzw. das lese ich selbst in der Begründung. Wenn Du mir eine Verwechselung nahelegst, mußt Du den Unterschied ja auch irgendwie sehen und damit solltest Du ihn auch begründen können. Der Text "redet" jedenfalls nie von "passiven Netzabschlußgeräten", immer von passiven (Netz-)Abschlußpunkten, passiven Zugangspunkten oder passiven Endeinrichtungen (einmal und auch nur im o.a. Zitat).

Wenn die Fußnote auf Seite 9 explizit beschreibt:
Abschlußpunkt nur mittels passiver Bauelemente gebildet. Passive Bauelemente sind jene, die keine Verstärkerwirkung zeigen und keine Steuerungsfunktion besitzen. Im Gegensatz dazu zeigen aktive Bauelemente in irgendeiner Form eine Verstärkerwirkung des Nutzsignals oder erlauben eine Steuerung.
, dann darf man das ggf. sogar auf die Frage des vorhandenen "Netzsteckers" reduzieren.

Passive Bauelemente/Schaltungen brauchen keine eigene Spannungsversorgung. Damit stellt sich dann schon die Frage, was ein "passives Gerät" am Ende ist ... eine (standardkonforme) a/b- oder S0-Schnittstelle auf der Basis eines (parallel für die Übertragung eines DVB-C-TV-Signals und für DOCSIS-basierten Internetzugang benutzten, rückkanalfähigen) Coax-Kabels dürfte so jedenfalls eher nicht zu realisieren sein (bzw. diese passive Schaltung hätte ein enormes finanzielles Potential nach entsprechender Patentierung - allerdings nicht nur zum Unterlaufen der neuen geplanten Gesetzgebung).
 
Was ist eigentlich mit NTBAs?
Sind - der Theorie nach - aktive Elemente ... auch da ist m.W. die TAE-Dose vor dem NTBA bisher schon der definierte Netzabschlußpunkt - auch wenn die Provider mit ISDN-Angeboten m.W. den NTBA immer dazugepackt haben. Schon deshalb glaube ich nicht an eine S0-Schnittstelle als "passiver Netzabschlußpunkt" im Sinne des Gesetzes - es ist einfach immer eine Speisung eines NTBA notwendig (wenn nicht beim Kunden per Netzstecker, dann von der VSt. mit 30-99 V auf Uk0).
 
Da sich die Diskussion hier ja immer mehr auf DOCSIS konzentriert, stellt sich dann die Frage, wie ein solcher "passiver Netzabschlußpunkt" auf der Basis dieses Standards realisiert werden sollte.
Beispiel?

Meine Ansicht zum Unterschied "passiv" vs. "aktiv" und die Argumentation, daß ein Modem (das wäre an einem DOCSIS-Anschluß die Voraussetzung für die Bereitstellung einer a/b- oder BRI-Schnittstelle) eben keinen passiven Netzabschlußpunkt darstellen kann, geht direkt aus der Begründung hervor (Seite 9 Absatz 1 und 2):

Also, was ist denn der Unterschied zwischen einem "passiven Netzabschlußpunkt" und einem "passiven Netzabschlußgerät"?
Ein passiver Netzabschlusspunkt ist eine Schnittstelle in Form einer Steckdose: z. B. a/b @ TAE, S0 @ IAE, DOCSIS @ F-Stecker, Ethernet @ RJ45.
Ein aktiver Netzabschlusspunkt ist in der Sicht der Bundesnetzagentur z.B. ein Integrated Access Device (IAD).
Ein passives Netzabschlussgerät ist z.B. eine 75 Ohm Abschlussimpedanz für eine Koaxdose oder der "passive Prüfabschluss" einer 1. TAE Dose der Telekom.
Ein aktives Netzabschlussgerät ist z.B. ein NTBA, ein ONT, ein DOCSIS Kabelmodem oder ein ADSL/VDSL Modem.

Im Fall von DOCSIS ist der passive Netzabschlusspunkt entweder die Koaxdose vor dem Kabelmodem, oder die Ethernet RJ-45 Buchse und die Telefonsteckdosen hinter dem Kabelmodem. Die Position des/der Abschlusspunkte(s) ist durch die veröffentlichte Schnittstellenbeschreibung gemäß FTEG §5 und den Vertrag mit dem Netzbetreiber festgelegt.

thtomate12 schrieb:
Was ist eigentlich mit NTBAs?
NTBAs sind aktive Netzabschlussgeräte. Der S0 Port eines NTBA ist der Netzabschlusspunkt eines ISDN-Basisanschlusses, da an dem S0 Port die Endgeräte angeschlossen werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der NTBA und Splitter hat aber für DSL keine Relevanz, und dahin geht es in Zukunft auch das POTS wegfällt nach und nach.

Also für mich ist die TAE oder Kabeldose der Netzabschluss, ist ja beides passiv, und daran schließt Kunde ja seine aktive Hardware (egal ob gezwungen oder freiwillig) an.
 
Im Fall von DOCSIS ist der passive Netzabschlusspunkt entweder die Koaxdose vor dem Kabelmodem, oder die Ethernet RJ-45 Buchse und die Telefonsteckdosen hinter dem Kabelmodem.
Das widerspricht aber
#42 Zitat aus Absatz 2: Modems sind keine passiven Endeinrichtungen, sie stellen aktiv über den gewählten Kommunikationsweg die Transportsignalisierung zur Verfügung.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ein passiver Netzabschlusspunkt ist eine Schnittstelle in Form einer Steckdose: z. B. a/b @ TAE, S0 @ IAE, DOCSIS @ F-Stecker, Ethernet @ RJ45.
Ein passives Netzabschlussgerät ist z.B. eine 75 Ohm Abschlussimpedanz für eine Koaxdose oder der "passive Prüfabschluss" einer 1. TAE Dose der Telekom.
Also darf ich ganz platt die Schlußfolgerung ziehen, daß der "Netzabschlußpunkt" die Kontaktierung ist und das "Netzabschlußgerät" (der Begriff "Gerät" ist hier ja dann eine echte Übertreibung) die Beschaltung der Kontakte mit zusätzlichen passiven Bauelementen - ggf. zur "Terminierung" oder auch nur zu Meßzwecken.

Inwiefern beeinträchtigt denn dieser feine Unterschied jetzt die Aussage, daß unter DOCSIS-Bedingungen die Bereitstellung einer a/b- oder S0-Schnittstelle (daß diese eigentlich schon aktiv ist, scheint ja Konsens zwischen uns zu sein) und deren Definition als "Basta, hier ist Dein Telefonanschluß." wohl nicht möglich sein wird?

Im Fall von DOCSIS ist der passive Netzabschlusspunkt entweder die Koaxdose vor dem Kabelmodem,
Bis hier kann ich folgen ... aber

oder die Ethernet RJ-45 Buchse und die Telefonsteckdosen hinter dem Kabelmodem.
steht (für mich) in direktem Widerspruch zum Entwurf.

Die Position des/der Abschlusspunkte(s) ist durch die veröffentlichte Schnittstellenbeschreibung gemäß FTEG §5 und den Vertrag mit dem Netzbetreiber festgelegt.
Wenn das die Beschreibung des derzeitigen Zustands sein soll, ist das auch wieder richtig ... das ist es ja genau, was geändert werden soll.
Die Endkunden können daher nicht auf eine von den Netzbetreibern beliebig zu definierende Schnittstelle verwiesen werden. Die Festlegung des „Zugangs zum öffentlichen Telekommunikationsnetz“ obliegt nicht den Netzbetreibern.
Nach dem Entwurf muß sich diese beschriebene Schnittstelle auf passive Elemente beschränken. Solange da kein zusätzliches (extern zum Haus/zur Wohnung untergebrachtes) Rack des Providers (mit entsprechenden Folgen für eine zusätzliche Verkabelung in Form einer Ethernet- und/oder Telefonverkabelung in das Haus oder in die Wohnung) vorhanden ist, ist das wohl kaum mit der Feststellung vereinbar:
Der Gesetzentwurf dient der Klarstellung, dass die Netzzugangsschnittstelle beim passiven Netzabschlusspunkt liegt. Die Entscheidung darüber, welche Geräte hinter diesem passiven Netzabschlusspunkt angeschlossen werden, obliegt daher grundsätzlich den Endkunden.
Wenn ich ein aktives Gerät des Netzbetreibers in meinen Räumlichkeiten mit meiner Elektroenergie versorgen muß, dann ist das eben kein passiver Netzabschlußpunkt und eine solche Schnittstellendefinition - wo also der Netzbetreiber ein weiteres (aktives) Gerät bereitstellen muß (indirekter Anschluß nach §2 FTEG, auch wenn der Rest der Formalien aus §5 FTEG erfüllt sein mag) ist nach dem Gesetzesentwurf eben nicht mehr zulässig. Wenn es einen indirekten Anschluß gibt, muß dieser auf passiven Komponenten beruhen. Auch ein ONU ist sicherlich noch kein passives Element ... eine Anschlußbox mit "PON"-Ausgang schon.

Wie soll also ein Provider hingehen und Deinen "Vorschlag" (auch wenn Du das sicherlich nur als Bedenken/Überlegung und nicht als Vorschlag verstanden wissen wolltest) aus #35 umsetzen ... immer unter der Annahme, daß der Entwurf auch so verabschiedet wird?

Ich verstehe es nicht, wie das gehen soll ... auch bin ich bei dem feinen Unterschied von "Gerät" und "Punkt" immer noch etwas irritiert.

Aber wenigstens sind wir uns ja offenbar insoweit einig, daß bei einem FTTH-Anschluß nicht der ONT (und eigentlich auch nicht das ONU) die geforderte Schnittstelle sein kann, denn zumindest einen ONT siehst Du ja ebenfalls als "aktive Komponente" an - was garantiert auch in diesem Bereich einige neue Entwicklungen bringen wird (vielleicht ja auch AIOs mit GPON-Schnittstellen).
 
Zuletzt bearbeitet:
vielleicht ja auch AIOs mit GPON-Schnittstellen
Ich kenn' da so ein Hersteller, der hat das für sein Top-Model ohne DSL-Modem angekündigt, aber dann war es eventuell nur für Provider
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein Kabelnetz-Betreiber könnte auf Installation bestimmter Firmwaren bestehen, weil er sonst schlicht die Provisionierung der Wunschhardware des Kunden verweigert. Mit der Begründung, dass nur eine entsprechend 'zertifizierte' Firmware das reibungslose Zusammenspiel aller Komponenten im System gewährleistet.

Auch diese Idee wirst Du getrost vergessen können - es gibt so viele Hunderte DOCSIS-Modem/Router aufm Markt, das der Provider unmöglich für alle Modelle eine angepasste Firmware bereit stellen kann :cool:

Wie schon gesagt, würde ich sowieso aus Prinzip davon abraten ein Gerät von einem Hersteller zu kaufen, der mit "meinem" Provider cooperiert (dessen Modelle mit eigener Firmware anbietet) - da wäre mir die "Gefahr, das der Cooperationspartner für seinen "Kumpel" ein heimliches Hintertürchen einbaut viel zu groß - wenn ich schon eigenes Geld ausgebe, dann doch lieber ein Gerät von einem Hersteller, der nicht in Geschäftsbeziehungen mit "meinem" Provider steht !
 
Das widerspricht aber
#42 Zitat aus Absatz 2: Modems sind keine passiven Endeinrichtungen, sie stellen aktiv über den gewählten Kommunikationsweg die Transportsignalisierung zur Verfügung.
Der Satz ist ein gutes Beispiel für die verschwurbelten Formulierungen in der Begründung des Gesetzentwurfes.
Natürlich sind Modems keine "passiven" Endeinrichtungen, sondern entweder aktive Netzabschlussgeräte oder aktive Endgeräte - Nichts anderes habe ich oben geschrieben.

Im Fall von DOCSIS ist der passive Netzabschlusspunkt entweder die Koaxdose vor dem Kabelmodem,
Bis hier kann ich folgen ... aber

oder die Ethernet RJ-45 Buchse und die Telefonsteckdosen hinter dem Kabelmodem.
steht (für mich) in direktem Widerspruch zum Entwurf.
Nein: Der Gesetzentwurf schließt aktive Netzabschlußgeräte nicht aus.

Die Position des/der Abschlusspunkte(s) ist durch die veröffentlichte Schnittstellenbeschreibung gemäß FTEG §5 und den Vertrag mit dem Netzbetreiber festgelegt.
Wenn das die Beschreibung des derzeitigen Zustands sein soll, ist das auch wieder richtig ... das ist es ja genau, was geändert werden soll.
FTEG §5 wird durch den Gesetzentwurf nicht geändert. Die Netzbetreiber haben nach wie vor die Pflicht (und das Recht) den Netzabschlusspunkt zu definieren und zu dokumentieren. Neue Anforderung ist nur die Charakterisierung als "passiver" Punkt. Deshalb kann ein Netzbetreiber in Zukunft kein "IAD" mehr vorschreiben, sondern nur noch als Option anbieten.

Wenn ich ein aktives Gerät des Netzbetreibers in meinen Räumlichkeiten mit meiner Elektroenergie versorgen muß, dann ist das eben kein passiver Netzabschlußpunkt und eine solche Schnittstellendefinition - wo also der Netzbetreiber ein weiteres (aktives) Gerät bereitstellen muß (indirekter Anschluß nach §2 FTEG, auch wenn der Rest der Formalien aus §5 FTEG erfüllt sein mag) ist nach dem Gesetzesentwurf eben nicht mehr zulässig
Die kundenseitige Versorgung eines Netzabschlussgerätes mit elektrischer Energie ist irrelevant für die Festlegung des Netzabschlusspunktes. Dadurch verursachte Kosten müssen dem Kunden gemäß der Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur vor Vertragsabschluss benannt werden.

Ich verstehe es nicht, wie das gehen soll ... auch bin ich bei dem feinen Unterschied von "Gerät" und "Punkt" immer noch etwas irritiert.
Die Begriffe "Network Terminating Equipment" und "Network Termination Point" stammen aus ETSI EG 201 730-1.

Ich möchte gerne deutlich machen, dass der vorliegende Gesetzentwurf nicht die Munition liefert, den Anschluß eines frei gewählten Routers an der "Dose an der Wand" zu erzwingen. Diese Diskussion zeigt aber, dass dieser Gesetzentwurf und seine Begründung sehr verschieden interpretiert werden können. Dieser Streit wird auch nach Verabschiedung des Gesetzes weitergehen. Rechtssicherheit sind aber anders aus...
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein: Der Gesetzentwurf schließt aktive Netzabschlußgeräte nicht aus.
Das hat auch niemand behauptet ... das Gesetz definiert aber den "Netzabschlußpunkt". Und der kann eben nach FTEG §5 nicht mehr einfach vom Provider hinter ein aktives Netzabschlußgerät per Definition verlegt werden, weil es ihm gerade so paßt - der Netzabschlußpunkt befindet sich eben per Definition (ich zitiere jetzt nicht erneut) vor der ersten aktiven Komponente im Einflußbereich des Endkunden.

FTEG §5 wird durch den Gesetzentwurf nicht geändert. Die Netzbetreiber haben nach wie vor die Pflicht (und das Recht) den Netzabschlusspunkt zu definieren und zu dokumentieren.
Hat auch niemand hier behauptet ... das FTEG setzt auch dort ja nur die entsprechende EU-Verordnung (1999/5/EC) in nationale Gesetzgebung um. Die dazu gehörende ETSI-"Norm" (eigentlich "Guidelines") kennst Du ja selbst ...

Neue Anforderung ist nur die Charakterisierung als "passiver" Punkt. Deshalb kann ein Netzbetreiber in Zukunft kein "IAD" mehr vorschreiben, sondern nur noch als Option anbieten.
Wenigstens sind wir uns ja in diesem Punkt offenbar einig - wobei ETSI EG 201 730-1 (ehemals TR 101 731) bereits beide Szenarien bei der Festlegung eines NTP beschreibt ... in Bezug auf diese "Vorschrift" ergibt sich also tatsächlich keine Änderung, weil sie schlicht nicht notwendig ist.

Die kundenseitige Versorgung eines Netzabschlussgerätes mit elektrischer Energie ist irrelevant für die Festlegung des Netzabschlusspunktes. Dadurch verursachte Kosten müssen dem Kunden gemäß der Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur vor Vertragsabschluss benannt werden.
Auch das war nur ein "Angebot" meinerseits, um die Unterscheidung zwischen aktiven und passiven Komponenten "greifbar" zu machen.

Eine passive Komponente benötigt nun einmal per Definition (gerne verweise ich wieder auf die Fußnote auf Seite 9) keine eigene Energieversorgung ... damit kann im Umkehrschluß eine Komponente, die vom Endkunden mit Energie zu versorgen ist für ihre Funktionsfähigkeit, keine passive Komponente sein, mithin der zu definierende "passive Netzabschlußpunkt" nicht in oder hinter diesem Equipment (NTE) liegen. Daß die andere mögliche Kausalität (kein Stromanschluß beim Kunden == passive Komponente) nicht stimmen muß, habe ich bereits weiter oben selbst angeführt, als es um den NTBA beim ISDN ging.

Die Begriffe "Network Terminating Equipment" und "Network Termination Point" stammen aus ETSI EG 201 730-1.
Und da wird eben NTE und NTP ausschließlich aus technischer Sicht definiert und beschrieben, denn da geht es auch um Fragen der I14Y und die kann man nun mal nicht "per Gesetz" ändern. Hier geht es aber um den erklärten Willen bei der Gesetzgebung (daher ist sicherlich auch in der Gesetzesänderung kein Bezug auf EG 201 730-1 enthalten) und auch der ETSI-Guide kennt ja durchaus bereits unterschiedliche Möglichkeiten eines NTP.

Ich möchte gerne deutlich machen, dass der vorliegende Gesetzentwurf nicht die Munition liefert, den Anschluß eines frei gewählten Routers an der "Dose an der Wand" zu erzwingen.
Dann mach doch mal bitte deutlich, an welcher Stelle der (verabschiedete) Entwurf diese Fragen irgendwie offen läßt.

Ich kann auch - im Gegensatz zu Dir - in der expliziten Feststellung, daß eben Modems wegen ihrer aktiven Charakteristik nicht als "passiver Netzabschlußpunkt" in Frage kommen, keine "verschwurbelte Formulierung" erkennen. Unter "verschwurbelt" verstehe ich eine Formulierung, die erst nach dem wiederholten Lesen ihren eigentlichen Inhalt preisgibt (bzw. ggf. noch nicht einmal dann und am Ende eher Fragen offen läßt) und das ist ja bei dieser Feststellung nun ganz offensichtlich nicht der Fall. Oder wo siehst Du da verbleibende Unklarheiten? Ein Modem ist eine aktive Komponente, kurze Begründung warum, fertig - ich wüßte nicht, wie man das viel besser machen könnte.

Diese Diskussion zeigt aber, dass dieser Gesetzentwurf und seine Begründung sehr verschieden interpretiert werden können.
Aber solche Interpretationen sollte man doch dann wenigstens mit entsprechenden Textpassagen begründen können ... wenn man sie nur "behauptet" und nicht mit entsprechenden Stellen belegt, gibt man dem Widerpart ja gar keine Chance, diese Behauptungen seinerseits zu widerlegen.

Dieser Streit wird auch nach Verabschiedung des Gesetzes weitergehen.
Das ist sicherlich zu erwarten ... aber der Endkunde erhält mit diesem Gesetz überhaupt erst die Gelegenheit, sich mit dem Anbieter auseinanderzusetzen. Die derzeitige Situation erlaubt eben dem Anbieter (meinetwegen sogar nach den Richtlinien der ETSI in Abschnitt 5 von EG 201 730-1) eine Definition einer Schnittstelle, die zwar vielleicht den bisherigen technischen Gegebenheiten entspricht (auch da gibt es ja unterschiedliche Direktiven mit unterschiedlichen "Definitionen", was davon erfaßt wird und die aktuellen EU-Richtlinien sind eben moderner als der alte ETSI-Guide), aber im Endeffekt zu einem Markthemmnis geworden ist. Erklärtes Ziel ist die Beseitigung dieses Mißstandes ... da mag ja Streit vorprogrammiert sein, ohne dieses Gesetz gäbe es nicht einmal die Chance auf Streit.

Rechtssicherheit sind aber anders aus...
Wie? ETSI-Guide per (nationalem) Gesetz ändern?

Umgekehrt wird ein Schuh daraus ... die ETSI (eine europäische Organisation, gegründet auf Initiative der EU-Kommision und mit technischen Aspekten der Telekommunikation befaßt, auch wenn dort weitere Organisationen Mitglied werden können, finden Abstimmungen von EU-Standards nur unter den nationalen Standardisierungsgremien der EU-Staaten statt) bezieht in ihre Standards die EU-Verordnungen (auf einer dieser Verordnungen basiert der Entwurf, über den wir hier diskutieren) ein und paßt ihre Standards entsprechend an.

Schon im von Dir angeführten ETSI EG 201 730-1 geht es in Abschnitt 4 komplett um die zugrunde gelegten EU-Verordnungen und an der Stelle, wo es um die Festlegung des NTP geht (bei den Direktiven zu R&TTE und NRR), steht sogar explizit im Text:
Both Directives allow for later measures in case the market players would not be serving appropriately the needs of the community.
Auch steht im ETSI-Guide in unzweideutiger Klarheit folgendes (auf Seite 17 unten, unmittelbar vor der schematischen Darstellung der verschiedenen NTP in Abb. 3 auf Seite 18):
Both the cases of scenarios 1 and 2 represented in the figure 3 are possible to exist. The PNO normally decides the point where the NTP will be, except for situations where the regulating authority may interfere.
(Hervorhebung meinerseits)

Nichts anderes macht der Gesetzgeber hier ... er übt sein Recht aus, den NTP per Ukas vor das NTE zu verlegen. Wo siehst Du da irgendeine Frage, die an dieser Stelle offen bleiben würde?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hab jetzt nicht die letzten Beiträge im Detail gelesen. Nur meine Erfahrung hier. Es gibt zwar keine Zwangsrouter aber der Support ist darauf eingeschränkt. Meine bisherige Erfahrung mkti dem Support.

1. Kabelmodem das sich nicht mit dem Netz verbindet (meine Geräte sind perfekt verbunden mit dem Kabelmodem)
Aussage Support: Aber sie haben benutzen Linux und dafür bieten wir keinen Support
2. DSL mit Fritzbox. Kein Signal auf der Leitung = keine Synchronisation.
Aussage Support: Welcher Router? Schliessen sie bitte unseren Router an. Deswegen habe ich hier auch noch den Original-Router. Allerdings kostet der Router (voher Thomson 585, jetzt billig Huawei) nichts extra.


So in etwa stelle ich mir das dann in Dtl vor. Generell ist mein Fremdrouter schuld und der Support verweigert sich.
Support hier hat von tuten und blasen keine Ahnung stellt mich aber als dumm hin.
Mitterweile verlange ich immer jemanden der mir erklären kann was ein/die MTU ist.
 
aber der Support ist darauf eingeschränkt
DAS ist aber branchenübergreifend zu beobachten, da sitzen völlig unwissende "AbwimmeltelefonistInnen" in Callcentern und lesen allgemeine Hinweise vom Bildschirm ab (dazu gehört bei vielen sogar die Begrüßung...) Von denen ist in der Regel nichts zu erwarten, eine ordentliche Kunden"biographie" wird nicht geführt, man kommt sich vor wie der Buchbinder Wanninger...

Dagegen hilft allenfalls ein eigenes Ersatzgerät, um vielen Fragen eine deutliche Antwort entgegenzusetzen...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Vielleicht kann denen mal jemand den Unterschied zw. einem Modem und einem Router erklären.
 
Es würde reichen, wenn du mehr als die Überschrift des Gesetzes lesen würdest.
 
Falsch, ich habe das gelesen. Von mir aus können die ja ein Kabelmodem liefern, aber das muss dann auch als Modem und ohne NAT laufen. Für das Routing als auch die Telefonie muss der Kunde eigene Hardware einsetzen dürfen.
 
Jop, dann wäre es nen reine Modem, wenn mit Firewall und selbst Verbindung aufbaut ect. ist es nen Router.

Kabelanbieter könnten also Zugangsdaten sowie nen reine doofes Modem rausgeben, wo man alles beliebig über LAN dran hängen kann.

und schon hat man keine "Gefahr", dass die eigene Hardware (Modemrouter) das Netz stört.
 
Von mir aus können die ja ein Kabelmodem liefern, aber das muss dann auch als Modem und ohne NAT laufen. Für das Routing als auch die Telefonie muss der Kunde eigene Hardware einsetzen dürfen.

und bei welchen Kabelanbietern ist das nicht bereits heute der Fall?

Vodafone/Kabeldeutschland bietet hierzu doch den 'Bridge-Mode' an. Und bei meinem Anbieter (cablesurf.de) gibt es sogar noch direkt das blanke Modem als Option. Was die anderen Provider so treiben weiss ich nicht. Aber ich hoffe die bieten aehnliche Optionen an.
 

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