Ich vermute, so eine Datenbank wäre kein Verstoß gegen die DSGVO und würde dann genau so eine „Kontrolle“ alter MACs erlauben. Oder habe ich da einen Denkfehler / was falsch verstanden?
Wenn das (nach eingehaltenen Fristen für eine Aufbewahrung) anonymisiert ist, wäre das - auch in meinen Augen - kein Problem. Aber hier stellt sich dann natürlich sofort die Frage, welchen Zweck eine solche Datensammlung mit "ehemaligen MAC-Adressen" eigentlich verfolgt - sofern der ehemalige Eigentümer nicht
ernsthafte Eigentumsansprüche geltend machen will und das hat es - soweit bekannt - bisher auch noch nicht gegeben.
Die Argumentation von Vodafone WAR es aber früher auch (nur VFKD kenne ich da, weil ich nicht im ehemaligen UM-Gebiet wohne und ältere Links auf die jeweiligen "Behauptungen" der Provider lassen sich hier sicherlich auch noch irgendwo finden in den vorherigen Diskussionen zu diesem Thema), daß diese Geräte IMMER NOCH den ehemaligen Kunden zugeordnet wären und daher für einen anderen Kunden nicht aktiviert werden könn(t)en.
Allerdings hat sich das mittlerweile auch schon wieder geändert, denn jetzt wird man bei VFKD bei Problemen mit einem Router von eBay nicht länger auf eine solche (Standard-)Antwort verwiesen, sondern auf das Kontaktformular für eine eigene Anfrage beim Kundendienst.
Anfang Oktober (wenn die derzeit genutzte 6490 von routermiete.de zurückgeht an den Eigentümer) werde ich die Probe aufs Exempel machen und anstelle einer anderen Retail-Box (die als Reserve auch noch hier liegt) eine ehemalige KDG-Box mit eigenen Zertifikaten und installierter Retail-Firmware anschließen - ich bin schon gespannt, was daraus dann wird.
EDIT:
Etwas witzig ist es mittlerweile auch, daß AVM selbst gar keine deutlichen(!) Angaben mehr dazu macht, welche 6490-Artikelnummern nun eigentlich die Schnittstellenbeschreibungen einhalten würden:
Ob das mit dem Prozess um die aufbereiteten 6490 zusammenhängt oder nicht, kann man nur spekulieren ... interessant finde ich die Tatsache, daß da auch nichts davon steht, daß das NICHT FUNKTIONIEREN würde, weil diese Boxen irgendwelche Spezifikationen nicht einhalten, allemal. Mittlerweile ist das auch bei AVM nur noch EINE MÖGLICHKEIT, daß die Boxen Probleme bereiten, die man natürlich nur dann nicht hat, wenn man eine von AVM als Retail-Modell verkaufte Box benutzt. Denn auch beim Punkt 5 in den AVM-FAQ steht nichts davon, daß 6490 mit anderer Artikelnummer generell nicht funktionieren würden - da hat man sich darauf verlegt zu betonen, daß diese nicht an
beliebigen Anschlüssen funktionieren würden:
FRITZ!Box-Cable-Produkte, die zuvor etwa als Mietgerät über einen Provider bezogen worden sind, können nicht an beliebigen Kabelanschlüssen verwendet werden. Dazu zählen unter anderem die FRITZ!Box 6360, 6340, 6320 sowie FRITZ!Box 6490 Cable mit der AVM-Artikelnummer ungleich 20002778.