nixgegendenise schrieb:Das hat Arcor zB.auch gemacht, aber auf ein Recht auf auß. Kündigung deswegen hingewiesen, weil es gesetzliche Pflicht ist!
IMHO verlangt 1und1 eine Einzugsermächtigung. Oder kann man auch überweisen ???nixgegendenise schrieb:Der Endkunde kann ja auch nicht einfach sagen, dass er ab sofot keine 30, sonder 28 EUR an 1und1 überweist, weil er eine Gehaltkürzung bekommen hat.
Ups, hab meinen o2-Vertrag Anfang Februar abgeschlossen - ich will aber den Genion-S nicht kündigen :heul:nixgegendenise schrieb:Übrigens: Aus demselben Grund kann man auch o2-Verträge kündigen
Das war doch nur ein Beispiel , das sagt: Jeder muss sich an den 3DSL-Vertrag zu den Konditionen des Vertragsabschlusses halten: Der Endkunde (zahlt 30 EUR im Monat) und 1und1 (DSL, DSL-Flat, Telefonie-Flat mit 01805-Erreichbarkeit zu 12 ct/min).IMHO verlangt 1und1 eine Einzugsermächtigung. Oder kann man auch überweisen ???
Eine Preiserhöhung ist eine Preiserhöhung ab dem ersten Cent.rosx1 schrieb:O2 hat die Preise selbst massiv erhöht und das um fast das dreifache. Das war eine richtige Preiserhöhung im Sinne des Wortes.
Was ist eine Hauptleistung, was eine Nebenleistung? 1und1 versichet in den Vertragunterlagen zu Vertragsabschluss, dass per Voip die 01805-Nummern zu 12 ct/min erreichbar sind. Jetzt verstößt 1und1 einseitig zu Lasten des Kunden gegen diese Vertragsvereinbarung -> außerordentliche Kündigung!Außerdem ist das ein Handyvertrag, also ein Telefonievertrag wo die Preise zur Hauptleistung gehören. Bei 1&1 ist es ein DSL Vertrag, wo VoIP eine Nebenleistung ist.
Ich bin nicht bei 1und1. Hier hab ich sie im OK-Forum gefunden: http://dsl.1und1.de/download/internet-telefonie-preisliste.pdfEcki-No1 schrieb:Mach mal bitte eine Kopie von der Stelle in Deinem DSL-Vertrages, wo drin steht, dass 01805-Nummern 12 ct/min. kosten.
Es ist völlig nebensächlich, ob man die Nummern angerufen hat oder nicht. Die Erreichbarkeit wurde zu 12 ct/min bei Vertragsabschluss garantiert. Und jetzt ändert 1und1 den Preis zu Lasten des Kunden und ohne darauf hinzuweisen. Also hat man das Recht der auß. Kündigung nach §313 BGB.RcRaCk2k schrieb:Hast du vor 2007 den Dienst mit 0180er Rufnummern überhaupst in Anspruch genommen? Wenn ja... Kannst du das bei 1&1 widerlegen, dass 0180er Rufnummnern erreichbar gewesen sind.
Dann hast du deine Fritz!Box eben so konfiguriert, dass 0180-Nummern über Festnetz herausgehen. Das hat aber nichts damit zu tun, das 1und1 die Erreichbarket der 0180-Nummern über 1und1-Voip zu 12 ct/min angeboten hat und jetzt ändert 1und1 den Preis zu Lasten des Kunden und ohne darauf hinzuweisen. Also hat man das Recht der auß. Kündigung nach §313 BGB.Bei mir waren diese Rufnummern immer auf der FritzBox auf das Festnetz terminiert.
Zu welchem Preis 1und1 die Nummern "einkauft" muss den Kunden nicht interessieren. 1und1 hat zu Vertragsabschluss garantiert, dass die Nummern zu 12 ct/min zu erreichen sind über 1und1-Voip. Und jetzt ändert 1und1 den Preis zu Lasten des Kunden und ohne darauf hinzuweisen. Also hat man das Recht der auß. Kündigung nach §313 BGB.Ich finds persönlich schwachsinnig 1&1 zwegs einer - ich nenne es jetzt mal "Nebenleistung", da sie ja selbst VoIP bei einem anderem Anbieter einkauft und selbst NICHT als Provider auftritt den DSL-Vertrag kündigen zu wollen.
Tu ich.Denk mal logisch!
Keiner? Ich weiß es nicht. Ist auch egal. Wenn man mit einem TK-Provider einen Laufzeitvertrag hat und dann die Tarife erhöht werden, hat man immer das Recht der auß. Kündigung, vor allem, wenn der Kunde noch nicht einmal über das Recht aufgeklärt wurde, wie das 1und1 das hier gemacht hat.Welcher Anbieter gibt dir bei Vertragsabschluss jetzt noch, oder zuvor 12ct für diese Nummern?
Das weiß ich nicht. Arcor hat zB darauf aufmerksam gemacht und es sind einige aus dem Vertrag herausgekommen, die nooch über 12 Monate Laufzeit hatten, weil es ihr gutes Recht ist.T-Com hat auch die Preise erhöht und kein Sonderkündigungsrecht eingeräumt...
Eine Preiserhöhung ist eine Preiserhöhung und bei Laufzeitverträgen (zB O2 Genion, 3DSL) führen Preiserhöhungen zu Lasten des Kunden zum Recht auf außerordentliche Kündigung, auf die der Anbieter sogar hinweisen muss.Die Sache mit O2 war eine MASSIVE PREISERHÖHUNG, viele Anbieter hatten normale Preise, daher hat der Fall hier nichts zu suchen.
Eine Änderung der Tarife ist ausreichend - nach oben oder unten ist dabei vollkommen egal.nixgegendenise schrieb:Wenn man mit einem TK-Provider einen Laufzeitvertrag hat und dann die Tarife erhöht werden, hat man immer das Recht der auß. Kündigung
Hmm, da bin ich mir nicht sicher. Auf jeden Fall ist es bei Erhöhungen so.Ghostwalker schrieb:nach oben oder unten ist dabei vollkommen egal.
nixgegendenise schrieb:Die Erreichbarkeit wurde zu 12 ct/min bei Vertragsabschluss garantiert. Und jetzt ändert 1und1 den Preis zu Lasten des Kunden und ohne darauf hinzuweisen. Also hat man das Recht der auß. Kündigung nach §313 BGB.
nixgegendenise schrieb:Ich bin nicht bei 1und1.
...
1und1 versichet in den Vertragunterlagen zu Vertragsabschluss, ...
In der Preisliste, die zum Vertragsabschluss galt. Da steht, dass das Anrufen von 01805-Nummer 12 ct/min kostet. Damit wird die Erreichbarkeit zu 12 ct/min garantiert. Wenn 1und1 diesen Preis erhöht, muss 1und1 den Kunden auf sein aK-Recht hinweisen. Auch wenn 1und1 das nicht tut, kann der Kunde der Erhöhung widersprechen und wenn 1und1 auf dem Preis beharrt, kann der Kunde aKen.SteffenGrün schrieb:So ein Blödsinn!
Wann und an welcher Stelle hat 1&1 1. die Erreichbarkeit und 2. den Preis von 12 Ct/min garantiert?
Siehe Preisliste.SteffenGrün schrieb:Ich konnte das in keinem Satz der mir bei meinem Vertragsschluss vorliegenden AGB finden.
Von Kulanz redet 1und1 nur, weil sie ihren Fehler nicht offen eingestehen wollen. Aber im Onlinekosten.de-Forum gibt es schon den ersten, der eine negative Feststellungsklage erwirken wird.SteffenGrün schrieb:Vielleicht sollten sich die Leute, die das Gerücht mit dem ausserord. Kündigungsrecht aufbringen, mal in ihren AGB für 1&1 Internet-Zugänge den Punkt 3.9 (Stand 09/2006 - die den 3DSL Paketen beilag) ansehen:
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Das 1&1 aus Kulanz einige aus dem Vertrag raus lässt, ist nachvollziehbar. Mit solchen Kunden wollte ich auch nichts zu tun haben.
Ghostwalker schrieb:Eine Änderung der Tarife ist ausreichend - nach oben oder unten ist dabei vollkommen egal.