Außerordentliche Kündigung

Na dann kündigt doch, habt 2 - 4 Wochen kein DSL (wir werden Euch im Forum vermissen) und macht andere Erfahrungen mit anderen ISP's. Mir wäre das echt zu blöd. Aber bitte .... :-Ö
 
nixgegendenise schrieb:
Das hat Arcor zB.auch gemacht, aber auf ein Recht auf auß. Kündigung deswegen hingewiesen, weil es gesetzliche Pflicht ist!

Arcor ist ein Sonderfall, weil sie ein eigener Carrier (u.a. für die 0180 Nummern) sind und Telefondienstanbieter. Deswegen mussten sie ein außerordentliches Kündigungsrecht zusichern. Bei reinen Providern wie 1&1 ist das anders, da sie kein Carrier sind.
 
Der Endkunde schließt einen Vertrag "3DSL" mit 1und1 über 24 Monate ab und bekommt dafür u.a. auch Voip mit kostpflichtigen Zielen, zB 01805 für 12 ct/min.
Diese Entgelte darf 1und1 nicht einfach zu Lasten des Kunden ändern, ohne ihn damit über sei Recht der auß. Kündigung zu unterrichten, wenn er diese Änderung nicht akzeptiert.
Wahlweise muss er einfach die alten Tarifen für den Altkunden fortführen. Tut er dies nicht, kann der Endkunde außerordentlich kündigen. Siehe auch http://www.onlinekosten.de/forum/showthread.php?t=89549
Da sind über ein Dutzend Leute raus aus dem 3DSL-Vertrag gekommen.

Der Endkunde kann ja auch nicht einfach sagen, dass er ab sofot keine 30, sonder 28 EUR an 1und1 überweist, weil er eine Gehaltkürzung bekommen hat.
 
nixgegendenise schrieb:
Der Endkunde kann ja auch nicht einfach sagen, dass er ab sofot keine 30, sonder 28 EUR an 1und1 überweist, weil er eine Gehaltkürzung bekommen hat.
IMHO verlangt 1und1 eine Einzugsermächtigung. Oder kann man auch überweisen ???
nixgegendenise schrieb:
Übrigens: Aus demselben Grund kann man auch o2-Verträge kündigen
Ups, hab meinen o2-Vertrag Anfang Februar abgeschlossen - ich will aber den Genion-S nicht kündigen :heul:
 
Zuletzt bearbeitet:
Was hat die o2 Geschichte mit der Sache hier zu tun? Richtig nichts!
O2 hat die Preise selbst massiv erhöht und das um fast das dreifache. Das war eine richtige Preiserhöhung im Sinne des Wortes. Außerdem ist das ein Handyvertrag, also ein Telefonievertrag wo die Preise zur Hauptleistung gehören. Bei 1&1 ist es ein DSL Vertrag, wo VoIP eine Nebenleistung ist.
 
IMHO verlangt 1und1 eine Einzugsermächtigung. Oder kann man auch überweisen ???
Das war doch nur ein Beispiel :rolleyes:, das sagt: Jeder muss sich an den 3DSL-Vertrag zu den Konditionen des Vertragsabschlusses halten: Der Endkunde (zahlt 30 EUR im Monat) und 1und1 (DSL, DSL-Flat, Telefonie-Flat mit 01805-Erreichbarkeit zu 12 ct/min).
Wenn einer dagegen verstößt, kann man außerordentlich kündigen! In diesem Falle also der Endkunde!

Es ist übrigens eine Schweinerei, dass 1und1 völlig unverblümt lügt und behauptet, die 0180-Nummern seien 2006 gar nicht erreichbar gewesen. Da muss doch einem schon mulmig werden, wenn man dort Kunde ist!

Posting 2:

rosx1 schrieb:
O2 hat die Preise selbst massiv erhöht und das um fast das dreifache. Das war eine richtige Preiserhöhung im Sinne des Wortes.
Eine Preiserhöhung ist eine Preiserhöhung ab dem ersten Cent.
Außerdem ist das ein Handyvertrag, also ein Telefonievertrag wo die Preise zur Hauptleistung gehören. Bei 1&1 ist es ein DSL Vertrag, wo VoIP eine Nebenleistung ist.
Was ist eine Hauptleistung, was eine Nebenleistung? 1und1 versichet in den Vertragunterlagen zu Vertragsabschluss, dass per Voip die 01805-Nummern zu 12 ct/min erreichbar sind. Jetzt verstößt 1und1 einseitig zu Lasten des Kunden gegen diese Vertragsvereinbarung -> außerordentliche Kündigung!
Nebenleistungen sind ein juristisch völlig irrelevanter Begriff und 1und1 hat mit dieser Ausrede keine Chance. Deswegen wurden den Betroffenen im 1und1-Forum auch die Verträge "aus Kulanzgründen" aufgelöst.

P.S.: Auch O2 sagt, 0180-Nummern anrufen zu könnnen, sei eine Nebenleistung :rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Mach mal bitte eine Kopie von der Stelle in Deinem DSL-Vertrages, wo drin steht, dass 01805-Nummern 12 ct/min. kosten - ich find bei meinem Vertrag nix.
 
Naja, ne gescheite Signatur wäre auch nicht verkehrt.
 
Hast du vor 2007 den Dienst mit 0180er Rufnummern überhaupst in Anspruch genommen? Wenn ja... Kannst du das bei 1&1 widerlegen, dass 0180er Rufnummnern erreichbar gewesen sind.

Mach einen Print-Screen von deiner Einzelauflistung und Markiere den Eintrag, lade es hoch und poste den Link.

Bei mir waren diese Rufnummern immer auf der FritzBox auf das Festnetz terminiert.

Ob hier nun ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt werden muss, lass bitte juristische Leute entscheiden. Nimm dir einen Anwalt, oder melde den Fall bei der Verbraucherzentrale.

Ich finds persönlich schwachsinnig 1&1 zwegs einer - ich nenne es jetzt mal "Nebenleistung", da sie ja selbst VoIP bei einem anderem Anbieter einkauft und selbst NICHT als Provider auftritt den DSL-Vertrag kündigen zu wollen.

Da gibts echt Leute, die Probleme mit Ihrem DSL haben, tagelang kein Internet haben und dennoch den vollen Preis zahlen müssen...

Und nochwas... Der Preis ist reguliert worden, dadurch müsste es dem Anbieter freigestellt sein, ein Sonderkündigungsrecht ein zu räumen oder nicht.

Ich mein... Denk mal logisch! Welcher Anbieter gibt dir bei Vertragsabschluss jetzt noch, oder zuvor 12ct für diese Nummern? T-Com hat auch die Preise erhöht und kein Sonderkündigungsrecht eingeräumt...

Die Sache mit O2 war eine MASSIVE PREISERHÖHUNG, viele Anbieter hatten normale Preise, daher hat der Fall hier nichts zu suchen.

Grüße
Michael
 
RcRaCk2k schrieb:
Hast du vor 2007 den Dienst mit 0180er Rufnummern überhaupst in Anspruch genommen? Wenn ja... Kannst du das bei 1&1 widerlegen, dass 0180er Rufnummnern erreichbar gewesen sind.
Es ist völlig nebensächlich, ob man die Nummern angerufen hat oder nicht. Die Erreichbarkeit wurde zu 12 ct/min bei Vertragsabschluss garantiert. Und jetzt ändert 1und1 den Preis zu Lasten des Kunden und ohne darauf hinzuweisen. Also hat man das Recht der auß. Kündigung nach §313 BGB.
Bei mir waren diese Rufnummern immer auf der FritzBox auf das Festnetz terminiert.
Dann hast du deine Fritz!Box eben so konfiguriert, dass 0180-Nummern über Festnetz herausgehen. Das hat aber nichts damit zu tun, das 1und1 die Erreichbarket der 0180-Nummern über 1und1-Voip zu 12 ct/min angeboten hat und jetzt ändert 1und1 den Preis zu Lasten des Kunden und ohne darauf hinzuweisen. Also hat man das Recht der auß. Kündigung nach §313 BGB.
Ich finds persönlich schwachsinnig 1&1 zwegs einer - ich nenne es jetzt mal "Nebenleistung", da sie ja selbst VoIP bei einem anderem Anbieter einkauft und selbst NICHT als Provider auftritt den DSL-Vertrag kündigen zu wollen.
Zu welchem Preis 1und1 die Nummern "einkauft" muss den Kunden nicht interessieren. 1und1 hat zu Vertragsabschluss garantiert, dass die Nummern zu 12 ct/min zu erreichen sind über 1und1-Voip. Und jetzt ändert 1und1 den Preis zu Lasten des Kunden und ohne darauf hinzuweisen. Also hat man das Recht der auß. Kündigung nach §313 BGB.
Denk mal logisch!
Tu ich.
Welcher Anbieter gibt dir bei Vertragsabschluss jetzt noch, oder zuvor 12ct für diese Nummern?
Keiner? Ich weiß es nicht. Ist auch egal. Wenn man mit einem TK-Provider einen Laufzeitvertrag hat und dann die Tarife erhöht werden, hat man immer das Recht der auß. Kündigung, vor allem, wenn der Kunde noch nicht einmal über das Recht aufgeklärt wurde, wie das 1und1 das hier gemacht hat.
T-Com hat auch die Preise erhöht und kein Sonderkündigungsrecht eingeräumt...
Das weiß ich nicht. Arcor hat zB darauf aufmerksam gemacht und es sind einige aus dem Vertrag herausgekommen, die nooch über 12 Monate Laufzeit hatten, weil es ihr gutes Recht ist.
Die Sache mit O2 war eine MASSIVE PREISERHÖHUNG, viele Anbieter hatten normale Preise, daher hat der Fall hier nichts zu suchen.
Eine Preiserhöhung ist eine Preiserhöhung und bei Laufzeitverträgen (zB O2 Genion, 3DSL) führen Preiserhöhungen zu Lasten des Kunden zum Recht auf außerordentliche Kündigung, auf die der Anbieter sogar hinweisen muss.
 
nixgegendenise schrieb:
Wenn man mit einem TK-Provider einen Laufzeitvertrag hat und dann die Tarife erhöht werden, hat man immer das Recht der auß. Kündigung
Eine Änderung der Tarife ist ausreichend - nach oben oder unten ist dabei vollkommen egal.
 
Ghostwalker schrieb:
nach oben oder unten ist dabei vollkommen egal.
Hmm, da bin ich mir nicht sicher. Auf jeden Fall ist es bei Erhöhungen so.

Kannst du vielleicht auch den Titel des Threads ändern? Von wegen Esszett und so ;)
 
nixgegendenise schrieb:
Die Erreichbarkeit wurde zu 12 ct/min bei Vertragsabschluss garantiert. Und jetzt ändert 1und1 den Preis zu Lasten des Kunden und ohne darauf hinzuweisen. Also hat man das Recht der auß. Kündigung nach §313 BGB.

So ein Blödsinn!
Wann und an welcher Stelle hat 1&1 1. die Erreichbarkeit und 2. den Preis von 12 Ct/min garantiert?

Ich konnte das in keinem Satz der mir bei meinem Vertragsschluss vorliegenden AGB finden.

Vielleicht sollten sich die Leute, die das Gerücht mit dem ausserord. Kündigungsrecht aufbringen, mal in ihren AGB für 1&1 Internet-Zugänge den Punkt 3.9 (Stand 09/2006 - die den 3DSL Paketen beilag) ansehen:

"Die Preise sind Festpreise. soweit nicht die Hauptleistungspflicht, d.h. die Pflicht zur Zahlung der Nutzungsentgelte für den Internet-Zugang, betroffen ist, bestimmt 1&1 die Entgelte durch die jeweils aktuelle Preisliste nach billigem Ermessen."

Da sind ein paar Oberschlaue unterwegs, die das Ganze doch nur aus dem Grund gemacht haben, um mal eben eine Fritz!Box abzugreifen und dann ausserordentlich kündigen. Wenn der Rechtsanwalt von 1&1 schlau ist, wird er sich genau anschauen, ob die Betreffenden jemals eine 0180 Nummer über 1&1 angerufen haben.
Wer Böse wollte, könnte daraus sogar erkennen, dass jemand gar nicht wirklich einen Vertrag mit 1&1 eingehen wollte, sondern sich nur mal eben Hardware schnorren. Wie das juristisch zu bewerten ist, müssen wohl Volljuristen beurteilen.

nixgegendenise schrieb:
Ich bin nicht bei 1und1.

...

1und1 versichet in den Vertragunterlagen zu Vertragsabschluss, ...

Dann hast du das bestimmt in den Vertragsunterlagen von Bekannten gelesen? Oder hast du vielleicht von jemand gehört, dass es da drin stehen sollte?
Nun zeig doch mal, wo das stehen soll! Ansonsten ist deine Beiträge hier reine Stimmungsmache und inhaltleeres Geblubber.

Das 1&1 aus Kulanz einige aus dem Vertrag raus lässt, ist nachvollziehbar. Mit solchen Kunden wollte ich auch nichts zu tun haben.
 
Mit "Ich bin nicht bei 1und1." hat nixgegendenise wohl eher gemeint, dass er/sie nicht bei 1und1 arbeitet.
 
SteffenGrün schrieb:
So ein Blödsinn!
Wann und an welcher Stelle hat 1&1 1. die Erreichbarkeit und 2. den Preis von 12 Ct/min garantiert?
In der Preisliste, die zum Vertragsabschluss galt. Da steht, dass das Anrufen von 01805-Nummer 12 ct/min kostet. Damit wird die Erreichbarkeit zu 12 ct/min garantiert. Wenn 1und1 diesen Preis erhöht, muss 1und1 den Kunden auf sein aK-Recht hinweisen. Auch wenn 1und1 das nicht tut, kann der Kunde der Erhöhung widersprechen und wenn 1und1 auf dem Preis beharrt, kann der Kunde aKen.
SteffenGrün schrieb:
Ich konnte das in keinem Satz der mir bei meinem Vertragsschluss vorliegenden AGB finden.
Siehe Preisliste.
SteffenGrün schrieb:
Vielleicht sollten sich die Leute, die das Gerücht mit dem ausserord. Kündigungsrecht aufbringen, mal in ihren AGB für 1&1 Internet-Zugänge den Punkt 3.9 (Stand 09/2006 - die den 3DSL Paketen beilag) ansehen:
...
Das 1&1 aus Kulanz einige aus dem Vertrag raus lässt, ist nachvollziehbar. Mit solchen Kunden wollte ich auch nichts zu tun haben.
Von Kulanz redet 1und1 nur, weil sie ihren Fehler nicht offen eingestehen wollen. Aber im Onlinekosten.de-Forum gibt es schon den ersten, der eine negative Feststellungsklage erwirken wird.

Übrigens: Ich bin nicht bei 1und1, will heißen: Mein ISP kommt nicht aus Motabaur. :mrgreen:
 
Ich habe jetzt auch meinen Stromanbieter (eon) verlassen und bin zu yello gewechselt, weil eon die Preise erhöht hat :)
Nur gibt's leider keinen neuen Stromzähler, den hätte ich sonst bei eBay versteigert :-(
 
Ghostwalker schrieb:
Eine Änderung der Tarife ist ausreichend - nach oben oder unten ist dabei vollkommen egal.

Das ist so nicht richtig. Es gibt auch kein grundsärtzliches Sonderkündigungsrecht bei einer Preiserhöhung.
Der Kunde kann der Tarifänderung nur widersprechen, Der Anbieter muss dann bei einem Laufzeitvertrag grundsätzlich zu den bisher angebotenen Konditionen weiterleisten. Kann er das nicht, weil es für ihn unzumutbar/unwirtschaftlich ist zu den alten Konditionnen den Vertrag vortzuführen, kann der Anbieter kündigen.

Zur verkürzung kann der Anbieter mit der Preiserhöhung auch ein Sonderkümdigungsrecht anbieten, in meinen Augen bleibt davon aber das Recht des Kundne auf unveränderte Weiterführung des Vertrages unberührt.

Bei einer Änderung ausschließlich zu Gunsten des Kunden dürfte ein Widerspruch rechtsmissbräuchlich sein, zumal, wenn es für den Anbieter aufwändig ist, die unterschiedlichen Konditionen abzurechnen.
 

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