Es gibt verschiedene Punkte in diesem Thread, die man getrennt betrachten muß:
1. Einige habe bei 1und1 Verbindungsabbrüche, die sie früher nicht hatten. Ursache ist in aller Regel die zunehmende Zahl an Teilnehmern, die DSL haben und das damit verbundene Übersprechen von Leitungen. 1und1 hat vertraglich (zumindest bei 3- und 4dsl) nur die schnellste verfügbare Verbindung vereinbart. Also muß 1und1 auf eine langsamere Geschwindigkeit herunterschalten, bis es wieder stabil läuft. Wenn sich eine stabile Leitung nicht herstellen läßt oder sie nicht runterschalten - dann sind sie vertragsbrüchig.
Besser ist natürlich ein Teledat 300 vor der Fritzbox - das wirkt gerade bei InfinionDSLAMs Wunder. Habe ich auch. Aber bei T-online.
2. Die 12->14 Cent-Regelung
Vertrag ist Vertrag. Man ist 24 Monate dran gebunden, also 1und1 auch. Man kann auf Erfüllung bestehen.
3. "Nebenpflichten"
Nebenpflichten gibt es rechtlich sehr wohl - z.B. die Pflicht eine ordnungsgemäße Rechnung zu stellen. Stellt 1und1 nach einem Widerspruch gegen die Erhöhung rechtswidrig weiterhin 14Cen/Min in Rechnung, ist das eine Verletzung der Nebenpflicht. Folge: Schadensersatzanspruch (z.B. um einen Rechtsanwalt einzuschalten wenn sie ohne nicht zurückzahlen). Ein Kündigungsgrund ist es regelmäßig nicht.
Alle Leistungspflichten hingegen sind immer Hauptpflichten, also auch die Telefonie zu Sonderrufnummern, so nach der zum Vertragsschluß gültigen Liste möglich.
Hauptpflicht des Kunden ist die Bezahlung des fällgen Rechnungsbetrages.
4. "Sperre bei Nichtzahlung"
Hat man der Erhöhung widersprochen, gilt der vertraglich vereinbarte Preis. Folge: Der von 1und1 abgebuchte Betrag ist zu hoch, denn die berücksichtigen das nicht. Die Bankeinzugsermächtigung berechtigt
aber 1und1 nur, den fälligen Betrag einzuziehen. Also kann man der Abbuchung widersprechen und händisch den richtigen Betrag überweisen. Die Kosten muß dann 1und1 tragen, denn deren Rechnung war ja fehlerhaft. Häufig drohen die dann aber mit Sperrung. Diese Drohung ist widerrechtlich. Die Umsetzung erst recht.
In dem Moment, wo 1und1 rechtswidrig die Leistung verweigert, kann man wegen Nichterfüllung kündigen (nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung, bzw. wenn man schon vorher darauf hingewiesen hat sofort).
5. AGB
Man sollte nie alles glauben, was in AGB steht. Da gibt es massenhaft unwirksame Bedingungen. Nach BGB ist vieles nicht erlaubt. Jede Unklarheit geht zu Lasten des Verwenders. Der Verweis auf "billiges Ermessen" (wurde weiter oben genannt, dürfte so ein Fall sein.
AGB regeln weniger, was tatsächlich Recht ist, als dass sie versuchen, den Kunden in seinen Rechten zu täuschen. Ein Beispiel, auf das wohl kaum einer kommt: Das angebliche Recht, Beträge aus verschiedenen Vertragsverhältnissen aufzurechnen (gmx hat z.B. auch schon DSL gesperrt, weil jemand mit dem -unabhängig bestellten- eMailaccount im Zahlungsrückstand war und umgekehrt). Diese Regelung ist juristisch quasi nie sauber. Sie ist wie alle Regelungen in AGB schon dann unwirksam, wenn es einen hypothetischen Fall gibt, in der es unzulässig wäre (und den gibt es)
So, ich hoffe ich habe ein paar neue Gedanken eingestreut, dass es sich nur im Kreis dreht.
An sich sollte man schon überlegen, ob es O.K. ist, Sonderkündigungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Es gibt da noch den Begriff der "rechtsmißbräuchlichen Verwendung" - also wegen 12->14 Cent kündigen ohne je diese Sonderrufnummern zu nutzen (und sie auch nirgendwo günstiger nutzen zu können) könnte rechtsmißbräuchlich sein. Andererseits geht 1und1 auch nicht gerade sanft mit seinen Kunden um und wie heist es so schön "wie man in den Wald hineinschallt, so schallt es heraus"