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Einfach reklamieren ist da höchstwahrscheinlich unsinnig:
Ich gehe einfach mal (aufgrund seiner Beiträge hier ab dem 22.4.) davon aus, dass Smithy schon bei 1&1 Kunde war, bevor die Verträge für Neukunden auf 100 GB umgestellt wurden.
Solange er diese 100 GB nie erhalten hat, kann 1&1 sich damit herausreden, dass das nur ein Anzeigefehler war und niemals Bestandteil des abgeschlossenen Vertrags war.
Was also soll er dann reklamieren?
Es wird ihm gehen, wie den anderen Usern hier, die einfach warten dürfen, bis 1&1 diesen weiteren 85 GB Online-Speicher ihren Altkunden ebenfalls zur Verfügung stellt.
Ich glaube ebenfalls kaum, das eine Reklamation etwas bringen würde. Ich hab, wie früher auch nur die 15 GB. 1und1 würde das bestimmt, wie Novize sagt als Anzeigfehler deuten. Nunja, man kann einfach nur hoffen, dass im kommenden Jahr die 85 GB wirklich auch für Bestandskunden kommen werden. Ansonsten werde ich auch nicht sterben. Das einzige was mich stört, ist die Vorgehensweise von 1und1.
was ist in diesem Zusammenhang eigentlich mit der Best-Preis-Garantie? Meineserachtens hat sich der Paketnamen doch incht geändert und wenn Neukunden für das selbe Geld in einem Paket mit selbem Namen mehr bekommen steht das demnach doch auch den Bestandskunden zu oder?
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Hat sich eigentlich bei jemanden inzwischen etwas getan?
Ich habe 1&1 gerade noch einmal nageschrieben und hoffe, dass ihr denen auch so lange auf die Nerven geht bis sich etwas tut. Am meisten stört mich, dass ich damals bei Vertragsverlängerung explizit danach gefragt hatte und man mich plump angelogen hat!
Werde mich, falls sich bis Februar nichts tut an die öffentliche Beschwerdestelle richten und bitte jeden hier, dieses ebenfalls zu tun!
Wo ist die denn? Oder möchtest du dich bei 2 beschweren? Da hat man mir auf Anfrage sinngemäß mitgeteilt, dass der Onlinespeicher so eine Art freiwillige Zusatzleistung und kein Vertragsbestandteil sei. Daher könne ich sie auch nicht einfordern ...
Ja es ist schade das der Bestandskunde nur 15 GB hat. Ich bin auch schon lange bei 1und1. Aber ich nutze jetzt halt noch die 25GB Speicher von MSNLive, die sind auch toll.
Mal sehen ob da noch was kommt, ich könnte mir vorstellen das die 100GB nur mit einer Vertragsverlängerung angeboten werden.
So einfach ist das nicht. Ich habe auf den Komplettvertrag mit 24 Monaten Laufzeit gewechselt, einen Homeserver+ dazu genommen und bekomme die 100 GB trotzdem nicht, obwohl diese direkt nach dem Wechsel in der Featureliste angezeigt wurden.
" Die 100 GB Speicherplatz werden zur Zeit nur bei neu abgeschlossenen Verträgen angeboten.
Bestandskunden wird dieser Speicherplatz im ersten Quartal 2009 zur Verfügung gestellt.
Hallo erstmal,
ich habe gerade die selbe Problematik. Ich habe am 05.12.2009 von 3DSL auf die Doppelflat 16000 Regio R gewechselt. Laut AGB`s meines neuen Vertrages stehen mir 100 GB Speicher in der Smart-Drive Funktion zur Verfügung. Tatsächlich sind es nur 15 GB. Da mir von 1&1 telefonische gemachte Zusagen verweigert, habe ich diesen Punkt als Anlass einer Sonderkündigung angeführt. Sofort hat sich 1&1 entschuldigt und mir eine monatliche Kostenerstattung von 5 Euro angeboten, solange die 100 GB nicht zur Verfügung stehen.
Mir geht es eigentlich nicht um Speicherplatz, ich habe den Eindruck, dass 1&1 mittlerweile im Höhenflug ist, den Kunden viel Verpsricht aber lang nicht alles Einhält. So meine Erfahrung, desshalb werde ich kein Cent mehr an 1und1 verschenken.
Auch dort steht es nicht. War ja auch eher eine polemische Frage gewesen von mir. Ich kenne die Daten ja recht gut und weder in der AGB, noch in der Leistungsbeschreibung werden 100GB erwähnt. Es heißt nur obligatorisch:
2.28. Online-Speicher
Kostenfreie Bereitstellung eines Online-Speichers mit weltweitem Zugriff auf Online-Speicherplatz für Fotos, Soundfiles und Dokumente für Surf & Phone Tarife. Es besteht Zugriff auf eine Online-Festplatte - und auf alle gespeicherten Dateien, Fotos, Dokumente, etc. Zudem werden weitere optionale Funktionen wie eine Speichererweiterung bereitgestellt. Preise optionaler, zusätzlicher Leistungen gelten gemäß der jeweils gültigen Preisliste.