Mark.S schrieb:A
beim Komplett-Anschluss laufen VoiP und Internet über 2 getrennte Verbindungen.
Die Idee halte ich für hervorragend. So werden VoIP Gespräche weniger durch intensive Internetnutzung (P2P) gestört.Mark.S schrieb:Ach ja, weiß nicht ob es schon irgendwo erwähnt wurde:
beim Komplett-Anschluss laufen VoiP und Internet über 2 getrennte Verbindungen.
deepteam schrieb:@Mark.S
nein wurde noch nicht erwähnt, muß man dazu in der Fritzbox gesonderte Einstellungen vornehmen (zweite PPPOE Verbindung etc.)?
tibele schrieb:@mark s.:
Wie teilen sich denn die Geschwindigkeiten zwischen VoIP- und Internet-Verbindung auf? Hast du dadurch permanent einen geringeren Upload oder wird das dynamisch angepasst?
tibele schrieb:@mark s.:
Und an alle Warter: Hab heute mit einem recht unfreundlichen !&1 Mitarbeiter über eine Ackerschnackerverbindung telefoniert (der hat da echt noch n Vorkriegsgerät und das für 14 ct/Minute), welcher sagte, es würde wohl 5-6 Wochen bis zur Schaltung dauern. Als ich dann mal den Finger in die Wunde legte und fragte, warum sie sich denn als größter alternativer Provider diese Wartezeiten der T-Com gefallen lassen, antwortete er: Wir arbeiten doch bei Komplett gar nicht mit der T-Com zusammen... Worauf ich dann fragte, ob die Leitung schon in 1&1 Besitz sei und wieso es dann so lange dauere... Erstmal Funkstille... Dann: Naja, die letzte Meile, da muss der T-Com-Techniker kommen. Woraufhin ich ihn dann fragte, ob mein Schaltungsantrag überhaupt an die T-Com rausgegangen ist. Dies sei der Fall, es laufe alles.
Also wird meine Prognose mit 4 Wochen bis Schaltung stark überstrapaziert. So langsam denke ich darüber nach, die Teekosten in Rechnung zu stellen
Bei 4DSL braucht man noch einen Telefonanschluss, und den gibt es auch gar nicht mehr. Du meinst wohl Surf&Phone Komplett.Hasa schrieb:Möchte jetzt in den 4DSL Tarif wechseln, wo ich ja keinen Anschluß der Telekom mehr bräuchte.
Das läuft über 1&1. Kündigst du einfach so selber, dann sind deine Rufnummern weg und können nicht mehr zu 1&1 portiert werden.Hasa schrieb:Meine Frage: muß ich selber bei der Telekomm kündigen oder läuft das automatisch über 1und1?
Bei dem Tarifwechsel, den du vorhast: Ja.Hasa schrieb:Wenn man nur den Tarif wechselt, dauert es dann auch so lange?
Du musst den Umstellungsprozess im Control-Center vornehmen.Hasa schrieb:Muß ich selber noch ihrgend was umstellen (zb im Control-Center) oder klappt das alles von alleine?
Ich werde mal die AGB kritisch durchsehen, ob die eine solche Möglichkeit überhaupt hergeben könnten. Wenn nicht, dann könnte 1&1 das eh nicht durchziehen. Ich glaube aber kaum, dass 1&1 das ernsthaft in Betracht zieht.tibele schrieb:Sie könnten dann natürlich so mies sein, einfach VoIP-Datenpakete auf der normalen DSL-Leitung komplett zu blockieren, aber dann würden sehr viele Kunden Sturm laufen.
Aber nur, wenn 1&1 die Server weiterhin auf öffentlichen IPs anbietet. Dann brauchen sie aber auch die IP der 2. PVC nicht umzustellen.tibele schrieb:Sollte 1&1 das ändern, dann kann man doch einfach die Zusatzverbindungen in der Fritz!Box abstellen und notfalls manuell die SIP-Zugänge von 1&1 konfigurieren.
Alice macht genau das. Wer sagt dir, dass 1&1 das dauerhaft anbieten will?tibele schrieb:1&1 wird ziemlich sicher nicht ihre komplette Telefonie "privatisieren", da dann das Softphone im Urlaub auch nicht mehr ginge... (und keinen Einsatzzweck mehr hätte)
Momentan nicht. Aber AGBs kann man ändern.ak98102 schrieb:Ich werde mal die AGB kritisch durchsehen, ob die eine solche Möglichkeit überhaupt hergeben könnten.
Ja das schon, aber man muss als Kunde AGB-Änderungen zum eigenen Nachteil nicht akzeptieren. Bei Dauerschuldverhältnissen wie einem DSL-Vertrag hat man dann zur Not ein Kündigungsrecht weg. "Störung der Geschäftsgrundlage".frank_m24 schrieb:Aber AGBs kann man ändern.
tibele schrieb:Niemand, aber ich habe auch auf Grundlage folgender Leistungstabelle den DSL-Anschluss bestellt (habe inzwischen Schaltungsdatum: 12.09.): http://dsl.1und1.de/xml/order/Featu...ails&linkType=txt&linkOrigin=FeatureTelefonie Und dann das Tab Details und dort steht sogar in 2 Zeilen:
Telefonieren mit Software-Telefon (1&1 SoftPhone) möglich
Kostenloses Software Telefon (1&1 SoftPhone) ja
Wenn das eingestellt wird, dann tritt das ein, was ak98102 sagt: Der Leistungsumfang wird zum eigenen Nachteil beschnitten, wodurch man entweder kündigen darf oder aber auf einen preislichen Rabatt bestehen kann. Aber wieso sollte 1&1 solch einen Quark anfangen... Wer holt sich denn dann noch den Komplettanschluss... Und bei Alice gibt's doch gar keine Fritz!Box, oder? Die haben doch ihre NGN-Box und da kann man dann sowieso nur über weitere Hardware weitere VoIP-Anbieter integrieren (oder böte die Box grundsätzlich verschiedene VoIP-Accounts an?). Alice wirbt im übrigen auch nicht mit einer Softphonesoftware. Dieselbige ist doch auch für Videofonie zuständig, oder?
tibele schrieb:Also zusammenfassend denke ich nicht, dass 1&1 in naher Zukunft so eine Schote bringen wird. Ich hab übrigens ne 01805er Variante der Supporthotline von nem Mitarbeiter erhalten, welche auch für die Kundennummern von Komplettanschlüssen funktioniert ( 01805 - 001006 ). Dürfte für die onlyVoIP-Kunden wie mich interessant sein, da ich zumindestens keinen VoIP-Provider habe, der 0900 unterstützt.
Das ist ganz einfach. Das Softphone wird in den AGB als Teil der zur Verfügung gestellten Leistung beschrieben. Würde dieses Wegfallen, wäre dies eine negative Abweichung zum Nachteil des Kunden und dann findet § 313 BGB Anwendung:rosx1 schrieb:Wenn 1&1 das Softphone einstellen sollte, warum sollte man da bitte ein Kündigungsrecht haben?
§ 313
Störung der Geschäftsgrundlage
(1) Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten, so kann Anpassung des Vertrags verlangt werden, soweit einem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann.
(2) Einer Veränderung der Umstände steht es gleich, wenn wesentliche Vorstellungen, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, sich als falsch herausstellen.
(3) Ist eine Anpassung des Vertrags nicht möglich oder einem Teil nicht zumutbar, so kann der benachteiligte Teil vom Vertrag zurücktreten. An die Stelle des Rücktrittsrechts tritt für Dauerschuldverhältnisse das Recht zur Kündigung.