florianr
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telelaie schrieb:Hallo Florianr und mega!
"Nach der TK Kundenschutz Verordnung muss Dir der Betreiber ein detailiertes "Prüfprotokoll über die technische Funktion des Anschlusses geben."
Darauf warte ich nun schon einen Monat.
HAst Du denn auch außdrücklich ein technisches Prüfprotokoll nach TKV verlangt? Der Anbieter muss dieses nur auf ausdrückliches Verlangen auch dem Kunden zur Verfügung stellen.
Ich wollte erst dieses Schriftstück haben und dann ursprünglich zur Bundesnetzagentur (die hatten mir gesagt, dass ich so vorgehen solle; als ich da angerufen hatte).
Das kannst du in jedem Fall machen, der BNetzAgentur kannst Du die Unterlagen ja zunächst einfach zustellen, mit der Bitte um Stellungnahme und Hinweis für das weitere Vorgehen. Da aber die Agentur Schlichtungstelle ist, kann ich mir nicht vorstellen, dass die dich weiter Beraten oder vertreten (höchstens, wenn sich aus dem Protokoll ein Umstand ergibt, der ein Einschreiten der Agentur erforderlich macht, aber in einem solchen Fall wirst Du wahrscheinlich nie ein Protokoll des Anbieters sehen.
Vielleicht ist ja Verbraucherschutz besser. Ich werde mich da jetzt mal erkundigen. Das Problem ist: Wenn ich da jetzt hingehe, habe ich nichts in der Hand - weil ich noch überhaupt kein Schreiben erhalten habe und den Rechnungen allein sieht man nur die ungewöhnliche Höhe an und vielleicht telefoniere ich ja nur einfach gerne
Naja zunächst werden die Deinen Bericht hören wollen und sich anhand alter Telefonrechnungen ein Bild machen. Wenn Du eine Aussage von Deinem Gesprächspartner hast, hast Du ja auch schon mal etwas in der Hand, nämlich dass auf jeden Fall einzelne in den Verbindungnachweisen aufgeführte Gespräche nicht geführt wurden.
Dann können Die in Deinem Namen ja nocheinmal beim Anbieter Druck machen und eine Stellungnahme verlangen.
Und nicht zu letzt können sie Dir raten, wie Du weiter vorgehen musst.
Wenn Du die Einwendungen gegen die Rechnung korrekt erhoben hast, kannst Du ja eigentlich erst mal abwarten, es ist ja an denen von Dir das Geld zu verlangen. Bleibt eigentlich nur das Problem der Beweissicherung.