woprr schrieb:
rsv's haben meist hohe selbsbehalte (>150¤)
Muss nicht unbedingt sein. Außerdem, wenn es hier um etwas größere Summen geht (über 1000 Euro) dann ist man da bei einer außergerichtlichen Einigung schnell drüber.
und sind für einzelunternehmer unchristlich teuer.
Wo steht denn etwas davon, dass telelaie als Unternehmer handelte? Das knn zwar sein, aber für mich klingt das doch eher nach privater Nutzung. Und private Rechtschutzversicherungen sind nun einmal relativ günstig. (ob es sich lohnt muss natürlich wie immer jeder selber wissen.)
ausserdem sind die VB meist so wischi-waschi, dass man garned konkret weiss ob deren deckungszusage auch wirklich alles deckt, oft zahlt der versicherte nachher ordentlich drauf für unwirtschaftliches vorgehen von manchen anwälten...
Nun, sofern die Kosten nicht von der Versicherung übernommen werden, muss einen der Anwalt darauf aufmerksam machen und ggfs. eine erweiterte Deckungszusage einholen. Macht er das nicht bleibt er meist auf den Mehrkosten sitzen.
auch deswegen lieber nicht auf angriffsposition gehen.
IMO wird die Gegenseite hier, sofern sie nicht doch überaschend noch einen Fehler entdecken (was wohl zu wünschen wäre) umgehend mit dem Beitreiben des Geldes beginnen.
Sofern eine technische Prüfung nichts gegenteiliges ergibt wird sich der Anbieter auf den Standpunkt stellen, dass der Kunde die entprechenden Telefonate geführt hat.
bei den verbraucherschutzvereinen kost jeder mausklick schon 20¤. und nach meiner erfahrung mit denen hocken da nur juraklassiker, die von IT keine ahnung haben, dann lieber gleich richtiger anwalt.
Nun das ist regional sehr unterschiedlich. Hir im Rheinland sind die recht versiert, insbesondere, was Verbraucher TK Recht anbelangt. IMO ist es auch das Geld wert, die schauen wenigstens einmal auf die Unterlagen und können ganz gut die Chancen einschätzen.
Vorallem aber entsprechende Gutachter vermitteln.
sehr gute IT-anwälte hatts nur in F und M. wald-und wiesenanwälte fallen da eher auf die schnauze.
Naja einen IT Anwalt braucht es eigentlich nicht, aber halt einen der sich mit TK Verbraucherecht auskennt, die sollten aber in jeder größeren Stadt zu finden sein.
ich würd aufn gelben mahngerichtsbescheid warten und den dann bestreiten (mit antrag auf mündliche verhandlung, die richter wollen das meist im schriftlichen einzelrichterschnellverfahren durchziehen, das ist billiger für die behörde, nix da!).
Ich würde eher ein Schlichterverfahren nach §35 TKV anstreben, entweder mit dem Verbraucherschutz oder (wenn Rechtschutzversicherung vorhanden mit Anwalt). Muss man den Anwalt dabei selber bezahlen, wird es meist ziemlich teuer (außergerichtliche Einigung ...)
nein. dafür haftet der kabelnetzbetreiber, weil das modem dem gehört, steht auch so in den AGB's der meisten kabelnetzbetreiber. der hat die beweislast hier. das soll der mal alles schön beweisen
Es ist ja nicht ausgeschlossen, dass es um die Konfiguration des wlm geht, das würde dann in den Zuständigkeitsbereich des Kunden fallen.
in deutschland gilt immer noch "in dubio pro reo".
Sorry, aber kauf Dir mal ein Jura Lehrbuch (wenn Dir wikipedia zu trivial ist, da steht alles zu "in dubio pro reo drin, was man wissen muss). In dubio pro reo hat hier nix zu suchen.
Sofern der Anbieter einen positiven technischen Prüfbericht vorlegt, muss der Kunde beweisen, dass er die Gespräche nicht geführt hat.
http://www.vzs.de/UNIQ118805491020093/noauth/link197485A.html
Daher ist es hier sinnvoll rechtzeitig Beweise zu sichern/sammeln. Vielleicht kann sich der Gesprächspartner erinnern, ob die Gespräche via PC/wlm oder Telefon eingegangen sind? Dann sollte er ein Gedächtnisprotokoll erstellen, auf das er im Zweifel später eine Aussage stützen kann. Vielleicht gibt es beim Gesprächspartner noch ein verwertbares Log über die Verbindungen, dass man mit der Telefonrechnung abgleichen kann? Dann sollte man das umgehend sichern.
Außerdem auch ein Prüfprotokoll muss man lesen und verstehen können. Sind alle denkbaren und im Einzelfall in Frage kommenden Manipulationen ausgeschlossen worden? usw. Als Laie dürfte man da kein Land sehen.