Kabelanbieter berechnet Messenger-Nutzung?!

telelaie schrieb:
Hallo Florianr und mega!

"Nach der TK Kundenschutz Verordnung muss Dir der Betreiber ein detailiertes "Prüfprotokoll über die technische Funktion des Anschlusses geben."

Darauf warte ich nun schon einen Monat.

HAst Du denn auch außdrücklich ein technisches Prüfprotokoll nach TKV verlangt? Der Anbieter muss dieses nur auf ausdrückliches Verlangen auch dem Kunden zur Verfügung stellen.

Ich wollte erst dieses Schriftstück haben und dann ursprünglich zur Bundesnetzagentur (die hatten mir gesagt, dass ich so vorgehen solle; als ich da angerufen hatte).

Das kannst du in jedem Fall machen, der BNetzAgentur kannst Du die Unterlagen ja zunächst einfach zustellen, mit der Bitte um Stellungnahme und Hinweis für das weitere Vorgehen. Da aber die Agentur Schlichtungstelle ist, kann ich mir nicht vorstellen, dass die dich weiter Beraten oder vertreten (höchstens, wenn sich aus dem Protokoll ein Umstand ergibt, der ein Einschreiten der Agentur erforderlich macht, aber in einem solchen Fall wirst Du wahrscheinlich nie ein Protokoll des Anbieters sehen.

Vielleicht ist ja Verbraucherschutz besser. Ich werde mich da jetzt mal erkundigen. Das Problem ist: Wenn ich da jetzt hingehe, habe ich nichts in der Hand - weil ich noch überhaupt kein Schreiben erhalten habe und den Rechnungen allein sieht man nur die ungewöhnliche Höhe an und vielleicht telefoniere ich ja nur einfach gerne :)

Naja zunächst werden die Deinen Bericht hören wollen und sich anhand alter Telefonrechnungen ein Bild machen. Wenn Du eine Aussage von Deinem Gesprächspartner hast, hast Du ja auch schon mal etwas in der Hand, nämlich dass auf jeden Fall einzelne in den Verbindungnachweisen aufgeführte Gespräche nicht geführt wurden.
Dann können Die in Deinem Namen ja nocheinmal beim Anbieter Druck machen und eine Stellungnahme verlangen.
Und nicht zu letzt können sie Dir raten, wie Du weiter vorgehen musst.
Wenn Du die Einwendungen gegen die Rechnung korrekt erhoben hast, kannst Du ja eigentlich erst mal abwarten, es ist ja an denen von Dir das Geld zu verlangen. Bleibt eigentlich nur das Problem der Beweissicherung.
 
Hallo florianr!
Ich habe in meinem Schreiben Ende Juli (lange bevor ich auf dieses Forum gekommen bin) nicht ausdrücklich ein technisches Prüfprotokoll TKV verlangt. Sondern unter der Überschrift "Widerspruch" die Sachlage geschildert und um eine schriftliche Erklärung gebeten, um damit bei der Bundesnetzagentur was in der Hand zu haben. Erst Wochen später habe ich einen Teil der Beträge zurückgebucht. Die erste Mahnung kam sofort. Ich ignorierte sie. Ein Kundenbetreuer (die haben tausende da) sagte, das ist ok. Die Sache wird noch geprüft und die Mahnungen werden unabhängig davon vom Computer verschickt. Jetzt warte ich nur noch drauf, dass der Computer mir den Anschluss abklemmt. Dann ist auch noch Steinzeit total angesagt.
Der konkrete Punkt ist für mich jetzt, ob ich weiter auf das Schreiben warte oder sofort und mit nichts in der Hand zum Verbraucherschutz gehe.
Ich weiß auch nicht, ob sie mir, wenn das Schreiben kommt, überhaupt genügend Zeit zum Reagieren lassen.
Das mit den Gesprächspartnern ist zumindest daher schwierig, weil die größtenteils in Übersee sitzen und wahrscheinlich nur ungern mit deutschen Bürokraten kommunizieren wollen. Mal sehen. Donnerstag muss ich schon wieder für ein paar Tage weg. Dienstreise; Geld verdienen zum Telefonieren... :) Beste Grüße an dich und die anderen, Telelaie
 
Du kannst doch in jedem Fall jetzt schon mal einen BEricht und die Rechnungen hingeben, wenn eine schriftliche Reaktion kommt, reichst Du die einfach an den Verbraucherschutz weiter.
Im schlimmstenfall lenkt infocity ein und verlangt kein Geld von Dir, dann hast Du halt die Bearbeitungsgebühr für den Verbraucherschutz in den Wind geschossen. Aber ich denke dann freust Du Dich auch und kannst die 15 - 20 Euro auch verschmerzen.
 
telelaie schrieb:
Sondern unter der Überschrift "Widerspruch" die Sachlage geschildert und um eine schriftliche Erklärung gebeten [...] Ein Kundenbetreuer (die haben tausende da) sagte, das ist ok. Telelaie

das heisst "Einwendung" nicht "Widerspruch", es ist keine behörde. hoffentlich hast Du da nicht zuviel aus dem nähkästchen geplaudert und deren anwälten damit munition geliefert.

mündliche aussagen am telefon von irgendwelchen hotlinern sind gegenstandslos ohne zeugen und/oder aufzeichnung, deren job ist es, problematische kunden hin- und ruhigzuhalten oder gar falsch zu informieren (die ausflucht "computer verschickt immer mahnungen" ist so alt wie meine DEC VAX und ein gezielter täuschungsangriff). die mahnung gilt und das mahn- und sperrverfahren läuft weiter.

nach meiner meinung würd ich auf bescheid vom mahngericht warten und bei anschlusssperre sofort mit anwalt zum amtsgericht.

ich würde denen aber erst folgenden vergleich anbieten: Du schreibst den verlust zu den betriebskosten für die steuer und
die garantieren Dir dafür über ihre AGB hinaus, dass es nicht wieder zu einem solchen fehler kommt und erklären unbegrenzte haftung dafür unter ihrer beweislast. bei den prozess- und gutachterkosten die euch da ins haus stehen
wäre das sicher wirtschaftlicher.

andere meinungen?
 
Zuletzt bearbeitet:
woprr schrieb:
das heisst "Einwendung" nicht "Widerspruch", es ist keine behörde. hoffentlich hast Du da nicht zuviel aus dem nähkästchen geplaudert und deren anwälten damit munition geliefert.

Es ist völlig egal, was da drüber steht, der Anbieter wird verstanden haben, was telelaie mitteilen wollte. Bei der Auslegung ist immer zu berücksichtigen, dass sich ein rechtlicher Laie äußert.

Im übrigen verwenden selbst viele TK Unternehmen den Begriff Widerspruch ind ihren Hinweisen auf den Rechnungen. Das dürfte also kein Problem sein.

mündliche aussagen am telefon von irgendwelchen hotlinern sind gegenstandslos ohne zeugen und/oder aufzeichnung, deren job ist es, problematische kunden hin- und ruhigzuhalten oder gar falsch zu informieren. die mahnung gilt und das mahn- und sperrverfahren läuft weiter.

Das stimmt wohl, ich würde auch nicht unbedingt davon ausgehen, dass das Mahnverfahren gestoppt ist, schon gar nicht bei den Beträgen. Wundert mich eh, dass der Anbieter noch nicht gesperrt hat.

Nach TKV müsstetst Du die Sperre vermeiden können, wenn Du den Durchschnittlichen Betrag bezahlst. Allerdings setzen sich viele Anbieter darüber hinweg und sperren trotzdem den Anschluss.
 
Hallo Woprr und florianr!
Dank, wie immer.
Bin gerade von Dienstreise zurück. Können die mir wirklich den Anschluss sperren, ohne seit 26. Juli auf meinen Widerspruch geantwortet zu haben?
Der Kundenberater (ich notierte seinen Namen) teilte mir mit, dass sich die Angelegenheit noch in Prüfung befände.
Die spätere Rückbuchung (ich war blank; es war Notwehr) teilte ich am selben Tag noch per Fax mit. Immerhin haben sie seit Februar schon 600,- Euro von mir gekriegt (die ich nicht zurückgebucht hatte). Müsste vorab wenigstens nicht noch eine zweite Mahnung kommen? Beste Grüße, Telelaie
 
IMO müßte eine "qualifizierte" Mahnung nach TKV kommen. Ob eine Mahnung dem entspricht kann Dir letztlich nur ein mit der Materie Erfahrener sagen, wenn ihm die Mahnung vorliegt. (Wäre auch zu klären, ob das ganze überhaupt der TKV unterliegt ... ich denke aber schon.)
Dann kann bereits nach der ersten Mahnung gesperrt werden, wenn Rechnungsbeträge in einer bestimmten Höhe ausstehen. Aber natürlich nicht, wenn eine berechtigte Einwendung gegen die Rechnung vorliegt.

Aber was nützt Dir das, wenn sie doch einfach die Leitung abstellen?
 
Nachdem ich über dieses durchaus interessante Thema hier gestolpert bin, ein paar Anmerkungen/Hinweise:

Zur Sperrung des Anschlusses habe ich unten mal den passenden Gesetzestext angehängt, original nachzulesen unter diesem Link. Wenn Du also der bisherige Durchschnittsbetrag bezahlt und ordnungsgemäß gegen die Rechnung Einwendungen erhoben wurde, dürfte keine Gefahr der Anschlusssperre bestehen. Wenn doch gesperrt werden sollte, dann ab zum Anwalt, der kann dann kurzfristig für Abhilfe sorgen.

Unter forum.computerbetrug.de und www.dialerschutz.de findest Du auch eine Reihe von Artikeln, die aus Dialerzeiten stammen und sich mit deren rechtlichen Seite auseinandersetzen, inklusive Textvorlagen und guten Ratschlägen. Auch wenn Deine Situation anders ist, mit etwas Abstraktion lässt sich da vieles übertragen. Dort findest Du auch eine Liste von Anwälten, die sich im Bereich Telekommunikation auskennen, wenn es soweit kommen sollte: http://www.dialerschutz.de/links-anwaelte.php Interessant sind z.B. auch die Ausführung, wie genau das Prüfprotokoll nach §16 TKV auszusehen hat, dass vom Anbieter zu erbringen ist: http://forum.computerbetrug.de/showpost.php?p=28956 (oft wird eben nicht ein formell korrektes Prüfprotokoll erbracht).

Vielleicht kriegst Du auch dort im Forum ein paar sachdienliche Ratschläge, wenn Du Deinen Fall dort schilderst (ich hoffe, ein solcher Hinweis ist hier erlaubt/erwünscht, aus meiner Sicht ist das IPPF eher technisch orientiert, während sich dort nach meiner Erfahrugn mehr Leute mit der verbraucherrechtlichem Hintergrund auskennen).

Sinnvoll wäre es auch, den technischen Hintergrund zu klären. Meine Hypothese ist, dass Infocity's Abrechnungssystem hier irrtümlich die H.323 Verbindungen erfasst, die nicht vom Kabelmodem, sondern vom WLM aufgebaut werden. Hast Du dort einen kurzfristig aktualisierten/einsehbaren Einzelverbindungsnachweis (EVN) über Deinen Kundenbereich? Hilfreich könnte es für Dich sein, die Situation unter Zeugen(Freunde/Familie) nachzustellen und eine Testeinwahl aufzubauen. Dann ggfs. den Vorgang/die falsche Abrechnung per Screenshot belegen!

Ansonsten würde ich versuchen, eine der fraglichen Verbindungen zu rekapitulieren. Kann hier z.B. einer Deiner Gesprächspartner bezeugen, dass Du zu der Zeit mit ihm via WLM (und nicht via Telefon) gesprochen hast? Dann könntest Du ihn ggfs. als Zeugen heranziehen/benennen.

Viel Erfolg und lass Dich nicht unterkriegen(*),
TSCoreNinka

(*) meiner Erfahrung nach brauch man oft einen langen Atem, da die Telcos meist wenig prüfen, und sehr schnell drohen.


§19 schrieb:
Sperre; Zahlungsverzug
(1) Anbieter allgemeiner Zugänge zu festen öffentlichen Telekommunikationsnetzen und Anbieter von Sprachtelefondienst sind berechtigt, die Inanspruchnahme dieser Leistungen ganz oder teilweise zu unterbinden (Sperre), wenn der Kunde

1. mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens fünfundsiebzig Euro in Verzug ist und eine geleistete Sicherheit verbraucht ist oder
2. ein Grund zur Sperre nach Absatz 2 besteht.

(2) Sperren dürfen frühestens zwei Wochen nach schriftlicher Androhung und unter Hinweis auf die Möglichkeit des Kunden, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, durchgeführt werden. Die Androhung der Sperre kann mit der Mahnung verbunden werden. Eine Sperre ohne Ankündigung und Einhaltung einer Wartefrist ist nur zulässig, wenn

1. der Kunde Veranlassung zu einer fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses gegeben hat oder
2. eine Gefährdung der Einrichtungen des Anbieters, insbesondere des Netzes, durch Rückwirkungen von Endeinrichtungen oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit droht oder
3. das Entgeltaufkommen in sehr hohem Maße ansteigt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß der Kunde bei einer späteren Durchführung der Sperre Entgelte für in der Zwischenzeit erbrachte Leistungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig entrichtet und geleistete Sicherheiten verbraucht sind und die Sperre nicht unverhältnimäßig ist.

(3) Sperren sind im Rahmen der technischen Möglichkeiten auf den betroffenen Dienst zu beschränken und unverzüglich aufzuheben, sobald die Gründe für ihre Durchführung entfallen sind. Eine Vollsperrung des allgemeinen Netzzugangs darf erst nach Durchführung einer mindestens einwöchigen Abgangssperre erfolgen.

(4) Die Sperre nach Absatz 1 Nummer 1 unterbleibt, wenn gegen die Rechnung begründete Einwendungen erhoben wurden und der Durchschnittsbetrag nach § 17 bezahlt oder eine Stundungsvereinbarung getroffen ist.
 
Hi florianr und tscoreninja (und die anderen)!
Ihr seid der Wahnsinn!
Ich habe heute mal die telefonische Rechtsberatung der Verbraucherzentrale in Anspruch genommen. Dort riet man mir, zunächst die Reaktion auf meinen Ende Juli (!!) eingelegten Widerspruch abzuwarten. Es sei aus der Sachlage ersichtlich, dass ich auf gar keinen Fall bewusst diese hochpreisigen Auslandsgespräche geführt hätte (tat es auch vorher nie) und das spräche für mich. Wenn die Antwort kommt, soll ich persönlich bei der Rechtsberatung vorsprechen.
Dennoch kann ich mir technisch ja mal paar Gedanken machen. H.323 klingt interessant. EVN habe ich - was genau wäre daran relevant? Die Gesprächspartner (Verwandtschaft in Übersee) bezeugen, dass sie über PC gesprochen hätten (das lief ja auch bei mir über die Jahre problemlos).
Jemand empfahl mir, ein Spionageprogramm zu installieren und einen Gesprächsvorgang aufzuzeichnen. Ich bin jetzt bis 20. 9. zu Hause und kann mich nun wieder verstärkt um die Sache kümmern (sonst viel Außendienst). Bis bald, Telelaie
 
Es ist vielleicht etwas aufwändig, ich würde den Test mit 8-Augen machen:
1. Bei Dir ein Freund
2. Bei Deinem Gesprächspartner ebenfalls ein neutraler Zeuge (Freund oder Bekannter)
3. Gespräch über wlm aufbauen
4. Gedächtnisprotokoll (unterschrieben) anfertigen
5. Nächsten EVN abwarten. Ist das Gespräch drauf? (Vielleicht kannst Du online die Verbindungen einsehen?)

Der Rat der Verbrucherzentrale ist sicher nicht verkehrt, allerdings solltest Du im Kopf behalten, dass Du im Falle einer negativen Nachricht durch den Anbieter relativ rasch entscheiden musst, ob Du rechtlich gegen den Anbieter vorgehen willst.
 
Ein paar Anmerkungen zu florianr's Posting/zusätzliche Gedanken:

-zum Gedächtnisprotokoll helfen sicherlich ein paar Screenshots, spart sicherlich Beschreibung im Text. Am besten inklusive Uhrzeit in der Taskbar (die vorher korrekt gestellt wurde). Nettes Tool hierfür ist z.B. MWSnap. Alternativ das Ganze via SnagIT als Screen-Video festhalten (kommerzielles Programm mit 30Tage Testversion). Downloadlinks gibts via Google...

-online einsehbarer und kurzfristig aktualisierter EVN wäre natürlich hilfreich, den Erfolg einer Nachstellung zu überwachen, und so etwas Seelenfrieden zu erhalten.

-das Programm Wireshark, http://www.wireshark.org ist in der Lage, den Netzwerkverkehr Deines Rechners aufzuzeichnen, inklusive einer Auswertung etlicher bekannter Protokolle (H.323 glaube ich auch). Sehr hilfreich, um nachzuvollziehen, was auf technischer Seite passiert ist. Ich kann ggfs. ein paar Tipps zur Benutzung geben.

-aus meiner Sicht reicht ein Zeuge bei Dir aus (Zeugenaussage des Gesprächspartner ist ggfs. eh unabhängig).

-Du musst nicht juristisch gegen den Anbieter vorgehen, sondern dieser gegen Dich. Er ist nämlich beweispflichtig, dass ein rechtmässiger Anspruch vorliegt. Bei einer Ablehnung Deines Widerspruchs reicht es daher, ihm mitzuteilen, dass Du Dich nicht seiner Auffassung anschliesst (am besten mit stichhaltiger Begründung, z.B. unzureichendes Prüfprotokoll, erfolgreiche Nachstellung des Fehlers), und er den Sachverhalt doch bitte ggfs. vor einem Gericht klären lassen möge (dies hat auch den Vorteil, dass kein Recht auf weitere Inkassokosten besteht, sollte der Anbieter die Forderung an ein Inkassobüro abtreten). Alternativ gibt es noch die negative Feststellungsklage, hier bist allerdings Du beweispflichtig, und ist daher nur dann anzuraten, wenn a) die Beweislage wasserdicht ist und b) Dir an einer schnellen Klärung liegt, weil Du wg dünner Nerven dies nicht aussitzen willst.
 
tscoreninja schrieb:
Screenshots, spart sicherlich Beschreibung im Text. Am besten inklusive Uhrzeit
-das Programm Wireshark, http://www.wireshark.org
Gute Punkte, vorallem Nachweis der genauen Uhrzeit ist natürlich wichtig!
Netzwerkmittschnitt ist mir auch noch eingefallen, das ist ebenfalls ein guter Punkt.

-Du musst nicht juristisch gegen den Anbieter vorgehen, sondern dieser gegen Dich. Er ist nämlich beweispflichtig, dass ein rechtmässiger Anspruch vorliegt. Bei einer Ablehnung Deines Widerspruchs reicht es daher, ihm mitzuteilen, dass Du Dich nicht seiner Auffassung anschliesst (am besten mit stichhaltiger Begründung, z.B. unzureichendes Prüfprotokoll, erfolgreiche Nachstellung des Fehlers), und er den Sachverhalt doch bitte ggfs. vor einem Gericht klären lassen möge (dies hat auch den Vorteil, dass kein Recht auf weitere Inkassokosten besteht, sollte der Anbieter die Forderung an ein Inkassobüro abtreten).[/quote]
Das ist aber etwas theoretisch ;):
1. Das weiter Aufrechterhalten der Einwendung ist IMO ein rechtlicher Schritt, zumindest wird er dazu führen, dass der Anbieter unmittelbar weitere Schritte einzuleiten. Insbesondere wird der Anbieter dann den Anschluss sperren. Und Inkasso betreiben.
2. Ohne eine vernünftige rechtliche Beratung wirst Du nicht wissen, ob das Prüfprotokoll in Ordnung ist oder nicht.
3. Ohne Ermittlung/Begutachtung der technischen Zusammenhänge wirst Du nicht wissen, ob dein Standpunkt berechtigt ist oder nicht.
4. Wenn Du Dich dem Anbieter gegenüber dergestalt äußerst, dass Du nicht zahlen wirst, solltest Du Dir sicher sein, dass Deine Position wasserdich ist, denn im Falle einer gerichtlichen Auseinanderstzung fallen natürlich horende Kosten an.

Daher ist es IMO sich zumindest soweit vorzubereiten, dass man sich eine Strategie zurechtlegt, wie man vorgeht, wenn das Prüfprotokoll erstmal da ist.

[...]Er ist nämlich beweispflichtig,[...]
Alternativ gibt es noch die negative Feststellungsklage, hier bist allerdings Du beweispflichtig,
Also das geht mir zu tief in die Materie, ber IMO ist das nach TKV so geregelt:
a) Der Anbieter muss ein Prüfprotokoll vorlegen
b) Dies muss der Kunde entkräften
c) kann er das nicht: wirkt das Protokoll wie ein Anscheinsbeweis
--> Umkehrung der Beweislast, d.h. der Kunde wird beweispflichtig
--> Der Kunde muss den Anscheinsbeweis entkräften.
(Man sieht also wie wichtig Punkt b ist. Ein Gedächtnisprotokoll des oben skizierten Tests wäre dann in c) u.U. geeignet, den Anscheinsbeweis zu erschüttern.)

Eher anzuraten ist es vermutlich das schlichtungsverfahren bei der BundesnetzAgentur anzustreben. Aber das kenne ich nicht.

Feststellungsklage wäre hier IMO nicht zulässig, müsste man aber auch eher mal anhand der Unterlagen überlegen.
Möglichkeit druck auf den Anbieter zu machen könnte ein selbständiges Beweisverfahren sein ... aber das wäre auch eher was für einen versierten Anwalt!
 
Sorry, dass ich diesen recht alten Thread wiederbelebe, aber mich (und bestimmt auch andere) würde mal interessieren, was aus der Sache geworden ist?

Gruss Maurice
 
Hallo MOe und die anderen!
Antwort auf meinen Widerspruch erhielt ich nie. Ich dachte, sie lassen die Sache klammheimlich unter den Tisch fallen.
Aber:
Heute - 22. 1. 2008, sieben Monate nach dem unbeantwortet gebliebenen Widerspruch! -
kam eine "Letzte Mahnung" (ohne vorhergehende Mahnung) über eine Summe von über 800,- Euro plus Kündigung des Internetanschlusses für Ende Februar. Ein Anwalt von der Verbraucherzentrale hatte mir damals gesagt (im Sommer!), ich sollte erst die Antwort des Anbieters auf meinen Widerspruch abwarten. Und nun? Ratlos, Telelaie
 
Nun, dann würde ich sagen: Schnell zum Anwalt!
Das ist zwar ärgerlich, allerdings nicht viel anders zu erwarten gewesen.

Woraus ergeben sich denn diese 800 Euro?
War das die Androhung der Kündigung? Oder haben sie die wirklich schon ausgesprochen?
 
Es handelt sich hier um zwei getrennte Punkte:
- Mahnung/Eintreibung von EUR 800
- Kündigung des Vertrages
Gegen die Kündigung solltest Du unmittelbar Widerspruch einlegen bzw. über einen Anwalt dies tun lassen.

Wenn die Mahnung Deinerseits unbeantwortet bleibt, muss der Provider zum Amtsgericht gehen und einen Titel für die Vollstreckung erwerben. Hierbei hast Du jedoch die Möglichkeit, zu akzeptieren oder zu widersprechen (gegenüber dem Amtsgericht). Wird widersprochen, liegt die Beweislast weiterhin erst mal beim Provider, der die Rechtmäßigkeit dieser Ansprüche belegen muss. Um schon vorab dies zu klären, sollte ein Kontakt mit dem Provider hergestellt werden, um die Lage zu klären. Auch hier könnte ein Anwalt helfen.

Wenn die hohen Kosten tatsächlich auf Nutzung eines völlig anderen Tools zurückzuführen sind, sollte dies auch reproduzierbar nachzuweisen sein, d.h. Du solltest auf Anforderung in der Lage sein, Infocity die Nutzung und die Abrechnungsfehler sogar nachzuweisen. Ein Problem gibt es natürlich, wenn die Abrechnungsfehler technische Bugs zur Ursache haben und Du aus irgendeinem Grund tatsächlich über deren Gateways, jedoch mit einer anderen Software telefoniert hast.

Hierzu sollte ein Schreiben mit Fristsetzung an Infocity ergehen, in dem ein Nachweis über die geführten Gespräche gefordert wird, sowie die Ursache aus Deiner Sicht nochmals dargelegt wird. Es muss doch möglich sein, einen telefonischen Kontakt zur Klärung mit Infocity herzustellen.

--gandalf.
 
Hallo Florian und Gandalf!
Ich habe umgehend per Einschreiben Widerspruch eingelegt. Will heute noch zur Verbraucherzentrale - wenn es klappt. Die telefonische Rechtsberatung hatte damals ergeben, dass ich erst die Antwort auf mein damaliges Schreiben abwarten solle. Beim Anbieter wurde ich damals wie heute nur von Kundendienstmitarbeitern abgewimmelt. Eine Nummer der Buchhaltung etc. bekam ich nicht. Ich komme an niemanden ran, der irgendwie relevant wäre, und bekomme auf Briefe keine Antwort. In der Mahnung hieß es: sollten Sie nicht gezahlt haben, kündigen wir bereits jetzt den bestehenden Vertrag zum 29. 2. 08 und werden das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. den Internetzugang werden wir, soweit erforderlich, durch eine technische Sperre beenden usw.
Dank nochmal und beste Grüße, Telelaie
 
Gegen die Kündigung solltest Du unmittelbar Widerspruch einlegen bzw. über einen Anwalt dies tun lassen.
Gegen die Kündigung wird er rechtlich nichts machen können. Infocity kündigt den Vertrag ja anscheinend ganz regulär zum Ende der Mindestlaufzeit.
 
Hallo,

ich habe den ganzen Thread nun komplett gelesen und bin geneigt, noch einige Fragen und gleich meinen Senf dazuzugeben:

  • Wie kann es sein, dass diese Gespräche aufgelaufen bzw. berechnet wurden?
Die Antwort darauf steht definitiv noch aus.
Es dürfte auch schwierig sein (schon aufgrund der zeitlichen Komponente) nun dazu noch eine abschließende Klärung herbeizuführen.


  • Was ist Inhalt der geforderten Protokolle? Und liegen solche überhaupt bis heute verwertbar vor?
Sollten diese nämlich bis heute nicht vorliegen, dann sehe ich schwarz für Infocity, da sie -sollten die Angaben wirklich schriftlich in der geforderten Form angefordert worden sein- wesentlich dazu beigetragen haben, die Sache eben nicht schnell aufzuklären.


  • Wie passen WLM und Verizon ins Bild?
Gar nicht - solange die Angaben von Telelaie stimmig sind.
Andere Frage: Wie sähe es denn unter diesen Umständen bspw. bei Skype mit deren propietären Protokollen aus? Oder wie bei einem Softwarephone irgendeiner anderen Suite?
Und wie bei einem echten "Speakchat", bspw. über externe Teamspeakserver?


  • Ist Telelaie der einzige User bei Infocity, der den WLM nutzt?
Nein, vermutlich nicht.


  • Wo also sind dann ähnlich gelagerte Anfragen und Beschwerden zu finden?

Sollte es ein reproduzierbarer oder bei anderen Nutzern aufgetretener Fehler sein, dann wäre mit Sicherheit irgendein Forum voll davon und der übliche Ruf nach der "Sammelklage gegen den Anbieter wegen Betruges" ginge los.
Wie es hierzu aussieht und wer sich mit sowas dann gern ins Fettnäpfchen setzt...... :-Ö


Absolut unerklärlich ist mir allerdings, weswegen ein scheinbar in Geschäftsdingen nicht unbedingt unbelasteter Mensch wie "Telelaie" bereit sein kann, so lange Zeiten mit zunächst Vertröstungen und ohne Reaktion des Anbieters hinzunehemen. Gab es keine Fristen? Keine Fristsetzungen?


Meine Idee in der Sache ist folgende:

Ich würde das Modem der Infocity schon mal auf gar keinen Fall herausgeben.
Ist jemals -bspw. durch Test oder Verwendung dieser Hardware- das Modem als Fehlerquelle ausgeschlossen worden? Konnte hierzu nichts konkretes herauslesen.
Weiter würde ich sofort / unmittelbar / umgehend / ohne Verzögerung (ich hoffe, es wird deutlich) einen versierten Anwalt hinzuziehen. Ok, der Rat kam hier schon vor Monaten, aber vielleicht wird es dann jetzt doch mal beherzigt.

Also, Telelaie, alles mitnehmen was an Unterlagen da ist. Dass -wie üblich- zunächst viel auf telefonischem Wege mit der Hotline versucht wurde zu klären, dürfte nun nicht mehr im erforderlichen Maße belegbar sein und nicht unbedingt einen Vorteil darstellen, einen versierten Anwalt oder vielleicht auch schon ein gutes Exemplar der Gattung "Verbraucherschützer" sollte es aber nicht aufhalten.


Bzgl. der Mahnung:
Gerichtliche und außergerichtliche Mahnbescheide sind toll, und auch wie man auf sie (allerdings vor Erlass) reagiert -oder eben auch nicht- sind sicherlich interessante Informationen für Betroffene, aber können hier nicht wirklich dienlich sein.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es so weit hätte kommen müssen, wenn in der Vergangenheit anders und vor allem besser agiert und reagiert worden wäre.
 
moin, eines ist mir gerade erst bewusst aufgefallen. wie kann denn telelaie festnetznummer über wlm anrufen, wenn er kein guthaben dafür hat? ansonsten kann er höchstens gechattet haben mit dem partner. wenn die nummer im telefonprotokoll auftaucht, muss er also doch die nummer angerufen haben. nur die frage womit, bez. worüber? telelaie beantworte doch bitte meine frage.



kudde
 
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