[Frage] Hat bereits jemand durch eine Verbraucherzentrale wegen der einseitig erklärten Preiserhöhung durch 1und1 beraten lassen ?

Das ist in der Tat eine verbreitete Unsitte. Den "lauten" Betroffenen ist damit geholfen, zugegeben ...
 
Ich denke, das Risiko großartiger Rückzahlungen begrenzt 1und1 dadurch, dass ein guter Teil der Kunden, die reagieren, in einem neuen Vertrag untergebracht werden oder sich für einen anderen Provider entscheiden.

Nur fängt es teilweise schon damit an, wie man in einen Neuvertrag bugsiert wird. Das war bei mir nicht der einzige Punkt. Aber ich hatte ja einen gültigen Vertrag. Da kann man dann ja nicht schreiben (wenn nichts anderweitiges vereinbart war): Also, wir ändern den Vertrag jetzt mal einseitig, weil wir finden, dass das Preis nicht mehr zu unserem Listenpreis passt. Ansonsten können Sie gehen.
Normal sind Verträge immer noch einzuhalten

Andere AGB sollen eine Preisändeung "nach billigem Ermessen" vorsehen. Ich habe es bisher so verstanden, dass Verbraucherschützer das als rechtswidrig ansehen. Also auch wenn eine Preiserhöhung grds. denkbar wäre, gibt es immer noch gewisse Anforderungen.

Bisher sind immerhin keine weiteren Provider nachgezogen.
 
Andere Provider stehen auch nicht unter dem Druck, ein Mobilfunknetz aufbauen zu *müssen*.
 
Hallo zusammen,

ich habe nun mehrfach versucht Kontakt mit 1&1 aufzunehmen und auf meinen Widerspruch hinzuweisen, nachdem mir mit der September-Rechnung die "neue" Grundgebühr abgebucht wurde.
Dieser Laden ist eine einzige Katastrophe. Mails werden ignoriert oder mit Standard-Phrasen beantwortet, jeder Mitarbeiter sieht das Problem anders. Selbst einer, der festgestellt hat, dass mein Widerspruch eingegangen ist und der Vertrag zurück geändert werden muss, kann das nicht selbst bearbeiten, sondern nur ins System eingeben. Heißt aber nicht, dass das dann auch erfolgt! Der wird dann von jemandem bearbeitet, den man nicht kontaktieren kann und der auch keinen Vorgesetzten hat. Irgendwann kam ich zu einer Damen, die mir sehr forsch und unfreundlich sagte, die Erhöhung sei korrekt. Als ich auf meinen laufenden Vertrag und dessen Erfüllung zu sprechen kommen wollte, hörte ich nur Stille in der Leitung...einfach aufgelegt! Interessante Firmenstruktur, maximal undurchsichtig, keiner kann und darf was....

Habe nochmals in den AGBs geschaut, die mir damals mitgegeben wurden:
1696170495270.png

Was bedeutet "nach billigem Ermessen"? Klingt so, als könnten die immer machen was sie wollen. Ich komme nicht aus dem Vertrag raus, weil ich woanders günstigere Angebote gefunden habe, aber 1&1 kann -ohne Zustimmung des Kunden- laufende Verträge anpassen (natürlich nach oben).
Für mich nur nicht nachvollziehbar, da die Neukundentarife bei DSL50 deutlich günstiger (auf 2 Jahre gesehen) sind, als den Tarif den ich gerade habe und der aufgrund der "... gestiegenen Energie- und Beschaffungskosten und der allgemeine Preisentwicklung" verteuert werden muss.
Irgendwie schizophren...

Ach ja, ein Bekannter hat noch nen DSL16-Vertrag für 34,99€ schon seit Jahren. Dem wird im ControlCenter die Wechselmöglichkeit angeboten auf...haltet euch fest: DSL 50 für dauerhaft 29,99€ ohne Wechselgebühr! Das ist genau der Vertrag, den ich jetzt habe und der auf 34,99€ erhöht wurde.
Ich versteh die Welt nicht mehr.
 
Naja, das ist genau das Problem, dass Verbraucherschützer solche Klauseln als unwirksam ansehen, Unterrnehmen aber darauf beharren. Bei Vodafone ja ähnlich. Oder Spotify, das sich Anpassungen nach "billigem Ermessen" vorbehalte hat, unterlag sogar schon vor Gericht, ging aber in Berufung. Könnte man recherchieren, wie das Gerichte das hier eimschätzte.

Callcenter-Mitarbeiter werden auf die Preispolitik kaum Einfluss haben. Die setzen die Preispolitik um - mit mehr oder weniger Hintergrundwissen. Und ja, darüber braucht man nicht diskutieren, dass es schizophren wirkt, dass einerseits Preiserhöhungen gefordert werden, anderseits aber zig Angebote nicht dazu passen.

Wenn man einen neuen Vertrag abschließt (bei 1und1) wird das normal mit einer neuen 2-Jahresbindung einhergehen (evtl. sogar + Restlaufzeit des bisherigen Vertrages, wenn man nicht genau aufpasst). Muss man halt abwägen.

Ich wäre zur Not auch ohne Sonderkündigung zeitnah aus dem Vertrag gekommen.
 
@ntfrnd Nein eine Preiserhöhung zählt nicht zu den "unbedeutenden" Änderungen der Vertragsbedingungen. Eine mögliche Preisanpassung ist in den AGB extra aufgeführt, bei mir nur bei Änderung der MwSt. zulässig. Nach Kündigungsvormerkung und Anruf habe ich Neukundenkonditionen mit sofortigem Beginn erhalten, ich brauchte keine Verbraucherzentrale dafür.
 
@ntfrnd Nein eine Preiserhöhung zählt nicht zu den "unbedeutenden" Änderungen der Vertragsbedingungen. Eine mögliche Preisanpassung ist in den AGB extra aufgeführt, bei mir nur bei Änderung der MwSt. zulässig. Nach Kündigungsvormerkung und Anruf habe ich Neukundenkonditionen mit sofortigem Beginn erhalten, ich brauchte keine Verbraucherzentrale dafür.
Das ist aber wohl nur unsere Meinung.
Die von Dir angesprochene Änderung bzgl. MwSt. dürfte das hier sein:

1696265454741.png


1%1 sieht das wohl komplett anders. Auf meinen (mehrmaligen) schriftlichen Widerspruch kam zuletzt vor ein paar Tagen folgendes:

1696266963088.png

Der erste Fehler ist schon, dass der Widerruf außerhalb der Frist eingegangen sei. Das zeigt schon, dass mein Schreiben gar nicht richtig gelesen wurde.
Ich habe bereits 12 Tage nach Ankündigung der Preiserhöhung widersprochen. Und was bitte sollte ich widerrufen? Ich kann nur widerrufen, was ich veranlasst habe.

1&1 beruft sich auf die in meinem vorigen Post gezeigte Ziffer2 der AGB und die sehen eine knapp 17%ige Preiserhöhung wohl als "unbedeutend".

Ich habe daraufhin nochmal die Tarifberatung angerufen und gefragt, was sie mir nun anbieten können. Da mir DSL50 ausreicht, könnte ich ab sofort auf den Neukundentarif (12 Mon. 9,99€ und 12 Mon. 39,99€) wechseln, allerdings mit einer Tarifanpassungsgebühr von 149€ - obwohl ich von DSL50 in DSL50 wechsle!!!
Begründet wird dies damit, dass ich noch über 1,5 Jahre Restlaufzeit habe und damit der "entgangene" Beitrag für 1&1 abgemildert wird. Mein Hinweis, dass ich gar keine Restlaufzeit habe, da Sonderkündigungsrecht (bis Ende Oktober), interessiert niemanden.

Ich hätte ja kein Problem, wieder einen 2-Jahres-Neukundentarif abzuschließen, aber nur wenn ich dann auch die Allnet-Mobilfunk-Karte mit 1GB bekomme (ich habe noch die alte mit 100MB und ein

Bild(er) als Vorschaubild(er) (siehe https://www.ip-phone-forum.de/threads/ip-phone-forum-regeln.297224/ ) eingebunden by stoney
Wechsel geht nicht) und keine Anpassungsgebühr bezahlen muss.

Und da hilft es auch nichts, mehrmals anzurufen in der Hoffnung, die Angebote ändern sich (so wie es weiter oben und in einem vorher verlinkten Thread beschrieben wird). Hab ich probiert, da hat mir der Herr gleich gesagt, ich hätte ja gestern schon angerufen und was ich von ihm jetzt will.

Irgendwie alles nicht das gelbe vom Ei :-(
 

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Wie gesagt: 1und2 hantiert mit massig verschiedenen AGB. Die für mich relevanten hatte ich damals ausgedruckt, im Control Center fanden sich zig weitere.

Bei mir gab es keinerlei Preisanpassungsklausel. In anderen Verträgen ist es wohl wahr, dass sich 1und1 wie Vodafone vorbehält, Verträge einseitig änderen zu können. Wird für rechtswidrig erachtet (siehe z.B. analog Spotify), aber 1und1 sieht das anders. Bis es dazu ausreichend Rechtsprechung gibt, wird sich wohl noch ziehen. Wenn die 5 Euronen nicht allzu weh tun, könnte man auch weiter auf die Rechtswisrigkeit verweisen und hoffen, dass 1und1 irgendwann Rückerstattungen leisten muss. Aber wie gesagt: Kann sich ziehen und eine gewisse Unsicherheit bleibt bis dahin für beide Seiten. Daher wird ja versucht, Kunden in Verträge zu drängen. Oder man geht, wenn bzw. solange man kann. Muss man selbst entscheiden, was man will.

Aber anscheinend kennen die noch nicht einmal den Unterschied zw. Widerruf und Widerspruch. Und ein Sonderkündigungsrecht ist nochmals etwas anderes.

Wegen der Vertragslaufzeit hatte ich auch mal eine Anfrage gestartet. Auch so eine perfide Geschichte mit spitzfindigen Formulierungen. Habe ich dann so interpretiert, dass sie sich auf den Standpunkt stellen, dass ungekündigte Altverträge noch eine Restlaufzeit (lt. historischem Vertrag) haben (oder noch in der MVLZ sind). Ein Kündigungsrecht ist noch keine Kündigung.

Inwieweit sie mir sich handeln lassen... nun, muss man austesten.
Mir war das alles zu dreist geworden, so dass ich nun anderweitig Neukundenkonditionen habe. Und nach 2 Jahren sieht man eh weiter. Stichwort: Glasfaser.
 
Als (glücklicherweise) Nicht-Betroffener kann ich nur empfehlen, sich zu erkundigen welche/r Verbraucherschutz-Zentrale bzw. -Verein sich schon mit 1&1 abmüht und sich (falls schon vorhanden) einem Sammelverfahren anzuschließen.

Unabhängig davon bleibt die Empfehlung, sich nach anderen Anbietern umzusehen oder, wenn die aktuelle Leistungskombination nicht gleichartig von einem anderen Anbieter angeboten wird, halt die Kröte zu schlucken und hinzunehmen, daß 1&1 mit der Methode Erfolg hatte.
 
@ntfrnd Was für eine "Tarifberatung" hast du angerufen? Der hier immer wieder berichtete Weg ist die Kündigungsvormerkung im CC und dann der Anruf bei der in der Bestätigungsmail angegeben Rufnummer. Als ich beim ersten Anruf bemerkte, dass der Mitarbeiter völlig desinteressiert war habe ich ihm freundlich aber bestimmt gesagt, dass ich mit ihm kein Geschäft mache und habe mich verabschiedet. Gleich danach wieder angerufen und 2 Verträge zu Neukundenkonditionen per sofort ohne Vertragsanpassunggebühr ausgehandelt.
 
Da ich den Thread begonnen habe möchte ich mich auch noch einmal äußern:

Letztendlich konnte ich mein VDSL100 zur sehr guten Bedingungen ( deutlich besser als Neukundenpreis :) ) nach nur 10,5 Monaten vorzeitig verlängern. Auch wenn es eine Weile gedauert hat, konnte ich dies erreichen, indem ich die Kündigung vorgemerkt hatte und auf die bei Verivox und Check24 laufenden Werbeaktionenen für DSL-Angebote der Telekom mit Boni und Cashback hingewiesen hatte. Eigentlich hatte ich vor, auf Glasfaser100 zu wechseln, aber aufgrund der jetzt eingeräumten sehr guten preislichen Konditionen für die VDSL-Verlängerung war mir die preisliche Differenz zwischen Glasfaser100 und VDSL100 einfach zu groß.

Zwischenzeitlich hatte ich Mitte August schon einen Tarifwechsel auf Glasfaser100 zu den damals gültigen Neukundenkonditionen in Auftrag gegeben. Diesen Tarifwechselauftrag mußte ich dann aber widerrufen, weil er zwangsweise mit einem "Vorvermaktungsvertrag" verbunden gewesen wäre, welcher zu Verschlechterungen gegenüber meinem alten VDSL100 geführt hätte. Diese Verschlechterungen bestanden darin, daß zum einen die Rabattphase des Altvertrages sofort beendet worden wäre und andererseits die Mindestlaufzeit im Rahmen der Vorvermarktung, also noch bevor der Glasfaseranschluß überhaupt zur Verfügung steht, auf 2 Jahre gesetzt worden wäre. Über diese Umstände wurde ich aber nicht informiert und hatte diesen Verschlechterungen gegenüber dem Altvertrages nie zugestimmt. Weil innerhalb der Widerrufsfrist bei 1und1 auf insgesamt drei Anfragen niemand reagiert hatte war ich gezwungen, den Tarifwechselauftrag auf Glasfaser100 zu widerrufen. Bei einem erneuten Anruf bei der Rückgewinnungshotline Ende September wurde mir dann eine vorzeitige Verlängerung des VDSL100 zu sehr guten Konditionen angeboten, was Mitte August noch abgelehnt wurde. Diese Verlängerung ist inzwischen korrekt ausgeführt wurde: In meinem Kundencenter ist ersichtlich, daß die neue Mindestlaufzeit sofort beginnt (also kein "Anhängen") und die Anzeige der vereinbarten Preise und Rabatte ist auch korrekt. Jetzt muß ich "nur" noch die Rechnungen für zwei Monate korrigieren lassen, weil sich die Rechnungslegung einerseits und die Termine des Widerrufs bzw. der Verlängerung zeitlich überschnitten haben und die Rechnungen daher nicht korrekt sind.

Im Endeffekt hat sich 1und1, zumindestens in meinem Falle, durch die Preiserhöhung und dem hieraus resultierendem Sonderkündigungsrecht selber ins Knie geschossen, denn bei meinem alten Vertrag war gerade erst die Rabattphase für 0€ in den ersten 10 Monaten vorbei. Ich freue mich über den im Durchschnitt von 2 Jahren und 10,5 Monaten billigsten VDSL-Anschluß den ich je hatte, und 1und1 verdient wesentlich weniger an mir, als wenn sie die Preise nicht erhöht hätten.


Ungeachtet dessen hoffe ich, daß sich jetzt eine Verbraucherschutzorganisation der Preiserhöhungen annimmt und sie gerichtlich überprüfen lässt. Denn am 29. September 2023 hat der Bundesrat das Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) passieren lassen, so daß es nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft tritt. Somit besteht jetzt für Verbraucherschutzverbände die Möglichkeit im Rahmen einer Sammelklage einerseits prüfen zu lassen ob die Preiserhöhungen während eines laufenden Vertrages unter Berufung auf IMHO völlig intransparente AGB-Klauseln überhaupt zulässig sind. Durch das neue Gesetz kann gleichzeitig bei Erfolg einer solchen Klage für alle Verbraucher, die sich einer solchen Klage anschliessen, eine Erstattung der zuviel gezahlten Beträge eingefordert werden.

C.U.
Nanobot
 
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