[Frage] Hat bereits jemand durch eine Verbraucherzentrale wegen der einseitig erklärten Preiserhöhung durch 1und1 beraten lassen ?

Du hast doch sogar den Beweis, dass du widersprochen hast: Die Mail, dass man dich nicht erreicht hätte... (hier ist mehrfach berichtet worden, dass es lt. Anrufliste der FB gar keinen Anrufversuch gab...
 
Kündigung vormerken, heißt 1 Monat Kündigungsfrist zum Vertragsende, also Mitte Dezember 24 kündigen für Mitte Januar 25. Und dann? Selbst wenn die mir etwas anbieten, gilt das für "danach", also ab Mitte Jan.25 für 2 Jahre. War bei mir jedenfalls immer so.
Bei anderen jedoch nicht. Da weißt du wohl noch nicht Bescheid.
 
Die Kündigung, selbst wenn sie jezt schon erfolgt, gilt erst zum Ende des aktuellen Vertragszeitraums.
Die Kündigungsfrist gibt dabei den Zeitraum an, bis zu dem die ordentliche Kündigung erfolgt sein muss, damit sie pünktlich zum Vertragsende wirksam wird.

Bei den meisten Preiserhöhungen (nicht bei allen) gibt es ein ausserordentliches Kündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung.
Sofern die Preiserhöhung durch *gesetzliche Bestimmungen* (MWSt.-Erhöhung oder gesetzliche Änderung von Preisanteilen) erfolgt, gibt's kein außerordentliches Recht auf Kündigung.
 
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Hääh?
Was willst Du mir damit sagen?
@H´Sishi hat es doch gerade ebenso geschrieben.
Sicherlich kann man jetzt schon die "Kündigung vormerken". Ich schrieb ja "Dezember 24" um die Kündigungsfrist von 1 Monat einzuhalten. Ändert ja nichts am bestehenden Vertrag mit plötzlich 5€ höheren Gebühren.
Und ja, ich habe in den letzten Jahren schon öfter gekündigt, telefonisch nachgefragt, aber mir wurde noch nie der aktuelle Neukundentarif angeboten (freie Wahl ob DSL16,50,100,... und mtl 12x xxx€ + 12x xxx € so wie auf der Website beschrieben). Das war für Bestandskunden nie möglich, sondern nur für Neukunden, die eine gewisse Zeit nicht Kunde bei 1&1 waren, so die Aussage am Telefon.
Entweder wurde mir eine monatliche Gutschrift oder eine Dreingabe angeboten. Dreingabe im Sinne von "Grundgebühr bleibt gleich", dafür DSL50 anstatt DSL16 oder bei der nächsten Verlängerung blieb es bei DSL50 (reicht mir aus) und es kam die Flatrate vom Festnetz ins Mobilfunknetz dazu.
Wenn es bei anderen anders läuft ist das ja prima. Auch bei mehrmaligen Anrufen und "Nachverhandlungen" kam nix besseres raus.

-- Zusammenführung Doppelpost by stoney

Stimmt, und was habe davon?
Eine 5€ höhere Grundgebühr :-(
 
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Das war für Bestandskunden nie möglich, sondern nur für Neukunden, die eine gewisse Zeit nicht Kunde bei 1&1 waren, so die Aussage am Telefon.
Das ist doch Unsinn, da hast du dich abspeisen lassen. Im entsprechenden Thread steht hundertfach das Gegenteil!
Aber ich frage mich, was du eigentlich willst. Wir geben dir jede Menge Hinweise, wie du von der Erhöhung weg kommst, aber du willst es einfach nicht glauben...
 
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Steht doch da:

2) Der Erhöhung widersprechen und hoffen, dass der bisherige Vertrag bis Jan.25 zur bisherigen Gebühr fortgeführt wird. -> Das ist mein Ziel.

Wieso zweifelst Du meine Erfahrungen an? Ich kann nur das beschreiben, wie es mir ergangen ist. Das hat mit Glauben nichts zu tun. Ich wäre auch froh, wenn 1&1 sich einfach an den Vertrag halten würde und fertig. Der Widerspruch der Preiserhöhung wurde zwar gelesen (wie DU oben selbst geschrieben hast), aber ignoriert und die Vertragsdaten auf den neuen Preis angepasst und auch die Rechnung enthält den neuen Grundpreis.
 
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Wieso zweifelst Du meine Erfahrungen an?
Ich zweifle nicht deine Erfahrungen an, ich sage, du hast dich über den Tisch ziehen lassen. Noch einmal: Kündigung vormerken und anrufen. Klar machen, dass du die Preiserhöhung nicht akzeptieren willst (und notfalls rechtliche Schritte einleiten wirst). Im oben verlinkten Thread sind doch genügend Beispiele angeführt. Das kostet vielleicht etwas Überwindung, dem Hotliner gegenüber deutlich aufzutreten. Wenn kein vernünftiges Angebot kommt freundlich verabschieden und gleich wieder anrufen. Schau dir mal das Beispiel von zora oder auch von mir an...
 
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Und vor allem:
NICHT die "normale" Kundenhotline anrufen, sondern die mit der "Kündigungsbestätigung" mitgeteile Telefonnummer!
 
Hi, hast du denn schon mal deine AGB angesehen, denen du damals zugestimmt hast, ob darin überhaupt eine Preisanpassungsklausel vereinbart wurde?

Ich bin mittlerweile gewechselt. Wäre bei mir die Preisanpassung verlangt worden, hätte ich mich darauf berufen. Bei mir gab es nämlich gar keine, so dass ich keine Grundlage für eine Erhöhung sehe.

Wenn es eine gibt, ist es komplizierter. Aber dann sollte sich dort auch etwas zu den Rechten befinden um Fall einer Erhöhung. Bzw. siehe Mail. Die Sammelklage scheint sich noch etwas zu verzögern, habe ich eben gelesen.

Praktisch war meine Beobachtung, dass Widersprüche nicht immer akzeptiert wurden.
Vllt. hast du auch noch ein Sonderkündigungsrecht? Siehe Fristen in der Mail.
 
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Wichtig ist ausserdem, nicht zu lange mit dem nächsten Widerspruch zu warten - falls telefonisch oder per Internet-Formular abgefragte Einverständniserklärungen auch unter das Fernabsatz-Gesetz fallen (juristisch Kundige mögen mich korrigieren oder bestätigen, je nachdem ob ich falsch oder richtig liege), läuft gerade eine 14-tägige Frist.
 
Lt. AGB ist eine Preisanpassung ausschließlich bei einer Änderung der MwSt. vorgesehen. Da es diese nicht gab handelt es sich um Vertragsbruch. Eine passive Zustimmung zu einer einseitigen Vertragsänderung ist hier auch nicht möglich. Auch das Sonderkündigungsrecht ist Unsinn. Im Extremfall könnte man auf Vertragserfüllung klagen. Aber nach allen Erfahrungen wird sich 1&1 lieber gütlich mit dem Kunden einigen und ein "gutes" Angebot machen...
 
Was meinen Beitrag #44 bestätigt - andere gesetzliche Bestandteile gibt's bei Telefoniediensten eh nicht.

Bei Energielieferanten gibt es weitere regulierte Bestandteile (Netzentgelte, Energiesteuern), die ebenfalls Preisanpassungen ohne Widerspruchsmöglichkeit oder Sonderkündigungsrecht rechtfertigen.
*edit 19.09.23, 22:15* Anpassungen an gesetzliche / regulierte Bestandteile müssen natürlich in beide Richtungen erfolgen - Erhöhungen sofort mitnehmen und Senkungen später gewähren ist nicht. */edit*
 
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Der Witz ist, 1und1 ändert seine AGB ständig und dementsprechend viele AGB gibt es. In den für mich relevanten AGB war GAR nichts zur Preisanpassung geregelt bzw. keine sog. Preisanpassungsklausel vorhanden.
 
Wenn ich es richtig gelesen habe warst du ja aus der Mindestvertragslaufzeit raus. Dann kann natürlich auch der Anbieter den Vertrag mit einer Kündigungszeit von einem Monat beenden. Und dann hat er dir einen neuen Vertrag mit anderen Konditionen angeboten. Hier geht es aber um einen Vertrag, der innerhalb der vereinbarten Laufzeit einseitig geändert wurde...
 
Er kann aber nicht einseitig die Preise erhöhen, wenn die AGB das nicht vorsehen. Die AGB gelten weiter und nach Ablauf der MLVZ hätte der Vertrag zu den bisher vereinbarten Konditionen fortgeführt werden müssen, insbes. auch der Preis. Wäre ja noch schöner.
Notfalls müsste dann 1und1 ordentlich kündigen, wäre dabei aber auch an das Vereinbarte gebunden.
Aus meiner Sicht sollten Leute in neue Verträge (mit erneuter Bindung und anderen AGB) gedrängt werden.

Innerhalb der MLVZ kommt es auch darauf an, was vereinbart war, also zB Preisanpassungsklausel vorhanden oder nicht. Und selbst wenn es eine gibt, heißt das noch nicht nicht, dass diese wirksam ist. U.a. das wollen die Verbraucherschützer ja prüfen.

Ein Neuvertrag kann wegen einer neuen Bindung von 2 Jahren nachteilig sein, zB Glasfaserausbau. Halt je nach Planungen.

-- Zusammenführung Doppelpost by stoney

Und ich habe auch Zeifel, dass es vom Gesetzgeber so gedacht war, dass man die Mailbestätifung nicht einmal in Ruhe ansehen kann. Spricht auch nicht gerade für die Geschäftspraktiken.

In einem Mailangebot, das ich erhielt, hätte ich die Haken (wie u.a. Versuch des Anhängens an den bisherigen Vertrag) gar nicht so schnell, wenn überhaupt überblicken hätte können, wenn ich mich möglichst sofort entscheiden hätte müssen

-- Zusammenführung Doppelpost by stoney

Zitat:
"Dann kann natürlich auch der Anbieter den Vertrag mit einer Kündigungszeit von einem Monat beenden."

Genau genommen auch das nicht. Die gesetzliche Schutzvorschrift für Verbraucher gilt für den Verbraucher. Der Anbieter wäre an den Vertrag gebunden (Vertragslaufzeit, vereinbarte Kündigungsfrist, usw).
Die hätten also auch mich noch etwas mitschleppen müssen, zum bisherigen Preis.

Aber ich wollte mit so jemanden dann gar keinen Vertrag mehr, wenn man sich nicht auf die Einhaltung verlassen kann.
 
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@ntfrnd Deine Preisanpassungsmail kam am 27.7. Du hast mit der außerordentlichen Kündigung Zeit bis zum 26.10. Und nein, praktisch niemand wollte ernsthaft weg von 1&1. Die Kündigung dient nur zum Verhandlungseinstieg...
 
Sorry, werde keine Beiträge mehr teilen.

@ ntfrnd:

Das Problem mit dem Widerspruch sehe ich darin, dass deren "System" zumindest bislang nicht unbedingt eine Preiserhöhung vorsah, insbes. wenn die bei Vertragsabschluss relevanten AGB keine Preisanpassungsklausel vorsehen. Das ist zu prüfen, ob man bei Vertragsabschluss der Möglichkeit einer Preisänderung zustimmte. Halt je nach AGB. Damit fehlt im Grunde auch die Regelung, wie im Fall einer Erhöhung vorzugehen ist, denn (mangels Vereinbarung) dürfte die Erhöhung ja gar nicht verlangt.

Eigentlich hast du vollkommen richtig gehandelt: Du hast widersprochen und auf Einhaltung des Vertrages bestanden - was dir auch zusteht, wenn du einer Preisanpassung nie zugestimmt hast. Offensichtlich ignoriert 1und1 das und versucht dich nun mit aller Gewalt in einen neuen Vertrag zu bringen. Mit jemandem mit solchen Praktiken wollte ich gar keinen Vertrag mehr, aber im Grunde hast du nun folgende Möglichkeiten:

a) du akzeptierst die Erhöhung
b) außerordentliche Kündigung. Dann aber hurtig, so dass ein reibungsloser Wechsel gewährleistet werden kann.
c) dich in einen neuen Vertrag drängen lassen. Dabei auch schauen, ob die AGB dann nachteiliger sind, zB was ist zur Preiserhöhung geregelt. Neue Laufzeit, usw.
d) beim Widerspruch bleiben. Sowas würde ich immer mit Einschreiben machen. Nicht nur widersprechen, sondern auch auf Rechtswidrigkeit hinweisen UND auf Einhaltung des Vertrages drängen. Scheint aber so, dass die sich hier zunehmend querstellen und man gute Nerven braucht, wenn sie die Einhaltung des Vertrages verweigern. Evtl. selbst mal den Verbraucherschutz kontaktieren. Wenn es gar keine Klausel gibt (wie zB bei mir), dürfte das aus meiner Sicht aber relativ klar sein, dass das so nicht geht. Aber was tun, wenn sie darauf Pfeife. Das ist das Problem.
 
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Es scheint, dass 1&1 mal einen gewaltigen Schuss vor den Bug braucht.

Leider ist es in D nicht möglich, über ein Musterverfahren mehrere Provider aufgrund desselben Verhaltens auf grundsätzliche Unterlassung des Verhaltens zu verklagen, was bei Wiederholung eine identische Folge (nach Umsatz bemessene Geldstrafe) nach sich zieht. Es muss wirklich pro Fall-Konstellation (hier Provider + AGB) mindestens ein betroffener Kunde die Initiative ergreifen und hartnäckig gegen seinen individuellen Provider durch die Instanzen gehen.
Und selbst dann werden oft nur Einzelfallentscheidungen getroffen, die nicht mal automatisch für ähnliche Fälle bei demselben Provider gelten, geschweige denn für gleichartige Fälle bei den übrigen Providern.
 
Es muss wirklich pro Fall-Konstellation (hier Provider + AGB) mindestens ein betroffener Kunde die Initiative ergreifen und hartnäckig gegen seinen individuellen Provider durch die Instanzen gehen.
Wird doch durch "freundliches Entgegenkommen" verhindert. Lieber bei Einigen oder gar Vielen nachgeben und der schweigenden Masse die Kosten überhelfen...
Klappt doch offensichtlich...
 

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