@Veridian:
Diese Beschreibung hinterläßt wieder viele Fragen.
Veridian schrieb:
Nach dem SW-Update auf 6.61 ist die Box nicht mehr hochgefahren. Der Anleitung entsprechend habe bin ich auf linux_fs_start 1 gewechselt. Daraufhin hat der Start geklappt.
Eigentlich soll das doppelte System solche Fälle - System startet nach Update nicht mehr - ja genau verhindern.
Wenn das Software-Update bis zum Ende kommt ("nach dem SW-Update" beschreibt ja sicherlich genau das, oder?), ist das neu installierte System aktiviert, denn als letzte Aktion bei der Installation wird "linux_fs_start" geändert. Es ist auch falsch verstanden, wenn irgendjemand der Ansicht ist, es würde nach einem Update immer "linux_fs_start 1" richtig sein, damit das andere System verwendet wird.
Im (inoffiziellen) UM-Forum ist sogar zu
lesen, daß es eine "Factory-Partition" gäbe und eine, wo die Updates des Providers landen. Das ist ebenfalls falsch.
Es wird immer in die gerade inaktive Partition geschrieben (etwas anderes würde ja dem laufenden System das "rootfs" zerschießen) und das ist nur dann die mit dem Wert "linux_fs_start 1" ausgewählte, wenn das derzeit auf "0" steht oder komplett fehlt im Bootloader-Environment (was bei fabrikneuer Box ohne bisherige Updates der Fall wäre). Welcher Wert gerade gesetzt ist, hängt also u.a. von der "Historie" der FRITZ!Box ab ... logischerweise ändert sich der Wert mit/nach jedem (erfolgreichen) Update.
Wenn hier also nach abgeschlossenem Update die Box nicht mehr hochfährt (was an sich schon komisch ist), dann ist immer noch unklar, ob das Ändern auf "linux_fs_start" nun den Zustand vor dem Update wiederhergestellt hat (dann startet auch das alte System und nicht das aktualisierte) oder nur erneut der ohnehin bereits gesetzte Wert geschrieben wurde. Dann hätte im Ergebnis der zweite Startversuch für das neue System funktioniert.
Man sollte/müßte also _vor_ dem Update bzw. spätestens vor dem Schreiben eines neuen Wertes schon mal im Bootloader nachsehen (mit "GETENV linux_fs_start"), was dort gerade eingestellt ist. Das steht allerdings auch so in #682 (Punkt 5 h), da fehlt nur die Information, wie man feststellen kann, welchen Wert "linux_fs_start" gerade hat.
Es wird sicherlich so sein, daß der Erlebnisbericht in #729 stimmt ... aber der ist dann eben auch sehr subjektiv erzählt und läßt schon noch einiges ungeklärt bzw. unerklärt.
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Ach so ... auch die aus irgendwelchen Gründen immer wieder mal auftauchende Empfehlung (z.B.
hier und
hier), ein einzelnes Kommando "MEDIA FLSH", gefolgt von einem "REBOOT" im Bootloader in einer FTP-Session zu verwenden, ist reiner Voodoo-Zauber.
Der Bootloader merkt sich eine derartige Einstellung nirgendwo, die ist beim nachfolgenden "REBOOT" bereits wieder Geschichte. Mit dem "MEDIA"-Kommando wird nur für nachfolgende "RETR"- oder "STOR"-Kommandos der "Namensraum" bzw. das Ziel festgelegt.
So funktioniert z.B. das Auslesen des Environments nur dann, wenn man vorher mittels "MEDIA
irgendwas" (alles, was nicht "FLSH" ist, wird von der 6490 als "MEDIA_SDRAM" quittiert) auch etwas ausgewählt hat, ansonsten ist die Reaktion nur "551 unknown Mediatype" und das auch unabhängig davon, was man in einer vorhergehenden FTP-Session "eingestellt" hatte - schon das kann also als Beleg dafür herhalten, daß es sich um keine permanente Einstellung handelt, die irgendwo gespeichert würde. Am Ende ist es dem RETR-Kommando aber bei der 6490 ziemlich egal, ob man "FLSH" oder "SDRAM" ausgewählt hat.
Beim Schreiben von Daten in den SPI-Flash sollte man vorher "MEDIA FLSH" auswählen (nicht jeder AVM-Bootloader ist da sehr pingelig nach meinen Erfahrungen, es geht ab und an auch schon mal mit "MEDIA SDRAM" und auch nicht jeder Bootloader versteht alles, was nicht "FLSH" ist, automatisch als "SDRAM"), damit man auf der sicheren Seite ist und beim Schreiben eines System-Images in den RAM der Box, sollte man auf "MEDIA SDRAM" gestellt haben - aber alles eher als "Richtschnur" des Handelns. Ob es im Einzelfall beim verwendeten Modell erforderlich ist, muß man ggf. testen - man sollte sich halt nur bewußt sein, was man im Falle eines Fehlers machen kann/muß.