Ich habe einen Fall miterleben müssen, bei dem sich ein Unternehmen mehreren Handwerksbetrieben dadurch entzogen hat, dass es sich jeglichen Kontaktversuchen entzogen hat. Egal, wie es versucht wurde, es kam immer nur die Nachricht zurück, dass unter der betreffenden Adresse niemand erreichbar wäre. Bei der Firmenanschrift fehlten Briefkästen und Namensschilder und der neue Geschäftsführer, den man sich mehrere hundert Kilometer weit weg im tiefsten Sauerland ausgesucht hatte, war ebenfalls nicht auffindbar, auch nicht für einen GV :)
In solchen Fällen gibt es die öffentliche Zustellung nach § 185 ZPO per Aushang im Gericht. Nach vier Wochen gilt es dann als zugestellt.
 
Nicht nur zwischen Anwalt und Gericht - Corona-Meldungen werden immer noch an die Gesundheitsämter gefaxt ...

Faxe werden zwischen verschiedenen Behörden genutzt, weil es außer "DE-Mail" kein rechtssicheres System gibt und es der DE-Mail aufgrund der Einstiegshürden immer noch an flächendeckender Akzeptanz mangelt.
 
Zum DE-Mail von GMX ist die Einstiegshürde ein Personalausweis und 5,99 € (kostenfrei bei Registrierung mit eID auf dem neuen elektronischen Personalausweis).
 
Faxe werden zwischen verschiedenen Behörden genutzt, weil es außer "DE-Mail" kein rechtssicheres System gibt
Auch Faxe sind nicht "rechtssicherer" als SFF-Dateien per E-Mail zu schicken. In Deutschland tut man aber so, als seien sie es.
 
Es ist nicht nur die Zustellung ... die Signatur, die einen Absender identifiziert, wird nicht schon beim Absenden hinzugefügt, sondern unterwegs beim DE-Mail-Provider.
Kriegt also jemand die Zugangsdaten heraus, kann derjenige im Namen des DE-Mail-Adressen-Inhabers rechtsgültige Verträge abschließen ... quasi die Mail-Variante der "telefonisch untergeschobenen Verträge".
 
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Demail war ein elektronisches Mailsystem, das an der deutschen Grenze endete und Porto kostete. Deswegen ist das Ding komplett gefloppt.

De-mail.de-Subdomains konnten nur juristische Personen erhalten. Der Rest mußte sich mit Vorname.Nachname@Anbieter begnügen wie in den dunklen 90ern.

Ich schreibe das bewußt in der Vergangenheitsform, denn Demail ist bereits tot - auch wenn die Leiche noch zuckt.

Das Telefax erfreut sich hingegen bester Gesundheit.
 
In solchen Fällen gibt es die öffentliche Zustellung nach § 185 ZPO per Aushang im Gericht. Nach vier Wochen gilt es dann als zugestellt.
Darauf hatte ich seinerzeit einen Geschädigten auch hingewiesen, aber der ihn vertretende Anwalt hat das aus mir unbekannten Gründen nicht gemacht. Evtl. liegt es daran, weil hohe Anforderungen für eine öffentliche Zustellung erfüllt werden müssen. In diesem Artikel verlangt das Gericht sogar die Nachforschung bei einer Bank, obwohl zu bezweifeln ist, dass diese personenbezogene Daten eines Kunden herausrücken wird. Alleine diese Anforderung zu erfüllen würde schon viel Zeit, Wissen und geschicktes Vorgehen erfordern. Diesen Aufwand können geprellte Handwerksbetriebe nicht unbedingt betreiben, da sie mit dem Rücken zur Wand stehen und die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass sie am Ende nur einen wertlosen Titel in Händen halten würden, der sie dann viel gekostet hätte.
Ein Fax würde in so einem Fall aber natürlich auch nicht helfen :)
 
ich nutze das "uralte" FaxPrg seit >zehn Jahren. Wenn es mal auf einem neu konfig PC nicht wollte, dann gabe es ein "SOHO"-Gerät, das "alles konnte". Rausfaxen und Faxbekommen waren nie ein Problem. Mit keiner Variante: T38 aktiviert und es lief. Jetzt in "All-IP-Zeiten genauso wie früher, wo unterwegs auf dem FaxWeg vermeintl noch Analog war.
Brauchte halt manchmal mehrerer Versuche bis der Datenaustausch abgeschlossen war. Und ja, es gab Adressaten, die rückmeldeten "spinnste, hast mir zehnmal zehn Seiten gefaxt!?". Bei denen fehlte dann aber regelm die "Fertig!-Kennung des eigenen Faxgerätes... - Für mich galt da immer ( und gilt weiter) "das Problem sitzt vor dem Gerät!".
Und ja, man muß halt dem eig. Fax mitteilen: "auch wenn es beim ggü nicht faxpfeift: wir fangen ungefragt mit Faxpfeifen an!" - Aber auch da: Gegenseite nicht sauber konfiguriert. Denn wer ein axgerät sein will, der muß sich beim Annehmen der Verbindung auch so verhalten. UNd "Fagerät" faxpfeifen eben...

Fax hatte immer den rechtl Vorteil der "Zugangsbestätigung"; will sagen "Sendebericht und Faksimile der ersten Seite darauf" hatten i.d.R jedes Gericht überzeugt und der Adressat konnte sich NICHT mit "nie erhalten" herausreden.
Das gab es sonst nur bei DE-Mail ( de facto tot) und "Einschreiben mit Rückschein" ( Einwurf-Einschreiben reichte nie).
Alle anderen Zustellwege sind dagegen nicht "bullet-proof".
Gibt also bis heute keinen dem Fax gleichwertigen Versand mit ähnl Kosten-Nutzen-Verhältnis.
Da kannste die ganzen Schlaumeier mit "total oldfashioned, das Fax" einfach vergessen.
So, war nix zur Sache, sondern nur eine ganz pers Sicht! - Also weitermachen mit Faxen!
Und ja, WinFax war manchmal beim Install wirklich zickig.
 
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Und ja, man muß halt dem eig. Fax mitteilen: "auch wenn es beim ggü nicht faxpfeift: wir fangen ungefragt mit Faxpfeifen an!" - Aber auch da: Gegenseite nicht sauber konfiguriert. Denn wer ein axgerät sein will, der muß sich beim Annehmen der Verbindung auch so verhalten. UNd "Fagerät" faxpfeifen eben...

Der CNG-Ton (1100 Hz alle drei Sekunden) sagt "Ich habe ein Fax".
Der CED-Ton (2100 Hz Dauerton) auf der anderen Seite sagt "Ich bin ein Fax".

Beides ist erforderlich. Allerdings gibt es Empfänger, die zunächst auf den CNG-Ton warten, um festzustellen, ob ein Sprachanruf ankommt. CNG und CED wird von SIP-T.38-Terminals ausgewertet, um den RTP-Kanal von G.711 auf T.38 umzuschalten.

Und ja, es gab Adressaten, die rückmeldeten "spinnste, hast mir zehnmal zehn Seiten gefaxt!?". Bei denen fehlte dann aber regelm die "Fertig!-Kennung des eigenen Faxgerätes...

Im ECM wird der fehlerfreie Empfang der übermittelten Seiten bestätigt. Da gibt es aber auch viel fehlkonfiguriertes.
 
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