W
Wechseler
Guest
In solchen Fällen gibt es die öffentliche Zustellung nach § 185 ZPO per Aushang im Gericht. Nach vier Wochen gilt es dann als zugestellt.Ich habe einen Fall miterleben müssen, bei dem sich ein Unternehmen mehreren Handwerksbetrieben dadurch entzogen hat, dass es sich jeglichen Kontaktversuchen entzogen hat. Egal, wie es versucht wurde, es kam immer nur die Nachricht zurück, dass unter der betreffenden Adresse niemand erreichbar wäre. Bei der Firmenanschrift fehlten Briefkästen und Namensschilder und der neue Geschäftsführer, den man sich mehrere hundert Kilometer weit weg im tiefsten Sauerland ausgesucht hatte, war ebenfalls nicht auffindbar, auch nicht für einen GV