In der 7390 , oder für diese bis zur 7590, ist es bei AVM beschrieben, nur bekommt man dabei kein Versand-Protokoll, nur über die Verbindungsdatensätze als Zeitstempel-Eintrag. So meine Erfahrung.

Ist das bei der 7272 wohl anders? Denn ohne Versand-Protokoll nützt das ja fast nichts.

Steht ja dort zu lesem > https://at.avm.de/service/wissensda...egrierte-Faxfunktion-in-FRITZ-Box-einrichten/

Und die ganze Latte wie T38 , was manchmal auch zu Problemen führt .... Nur erklärt das dort keiner weil das zu weit führen würde, denn das T38 muß von allen Netzelementen unterstützt werden damit es funktioniert.
Mit einer FritzKarte oder einem echten Faxgerät kann man noch mehr machen.
 
Hallo zusammen,

Gibt es Tricks, wie man mit möglichst wenig Aufwand die Ursache für das Problem feststellen, bzw. Abhilfe schaffen kann?
Per Suchmaschine habe ich nichts hilfreiches gefunden.

Der Nutzer B612 hat Dein Posting aus einem Nachbarthead zitiert, wo Du schreibst: "Es gibt Verzögerungen und die Tonqualität ist schlechter." Bestehen diese Probleme immer noch?

Wie sehen denn die Werte in der Fritzbox-Weboberfläche unter "Telefonie" > "eigene Rufnummern" > "Sprachübertragung" aus?

Besonders Anrufe mit schlechter Sprachqualität bzw. gescheiterten Faxverbindungen wären da interessant. Bei "verloren" sollte idealerweise ein Strich ("-") stehen oder ein sehr niedriger Prozentwert (< ca. 1%), bei "Verzögerung" für Inlandsverbindungen in der Regel ein Wert < 100 ms, bei "Jitter" Werte im kleinen, einstelligen ms-Bereich und bei "Burst" am besten ein "-" oder "0ms (0%)".

Bevor Du da aber unzählige Zeilen und Werte abschreibst oder kopierst, kannst Du ggf. auch einen Screenshot dieser Statistikseite mit geschwärzten Rufnummern hier hochladen.

Um evtl. Faxproblemen genauer auf den Grund zu gehen, würde sich ein Paketmitschnitt einer entsprechenden Faxverbindung anbieten, den man dann mit einem Analysetool wie Wireshark auswerten kann.

cu talk2chris
 
Sorry für die späte Antwort, aber ich bin gerade permanent unterwegs.

Die Verzögerungen und die Sprachqualität fallen mir nicht mehr auf. Entweder sind sie weg oder ich habe mich daran gewöhnt.

Ich werde am Wochenende mal einen Screenshot erstellen.
 
Noch vor einem Jahr wollte ich mir eine softwarebasierte Faxlösung zusammenbasteln. Und schon da waren es noch höchstens 4 Faxe im Jahr.
Seitdem hatte ich garkeinen Bedarf überhaupt, ein Fax zu versenden.
So gut wie alle potentiellen Empfänger, die noch FAx betreiben, erreicht man mit großer Zuverlässigkeit per Mail.
Den Sendebericht - nun dafür fordere ich explizit eine Eingangsbestätigung in meiner Mail. Das hat bisher immer geklappt.

Klappt es mal nicht, so bleibt immer noch der Brief oder ein Faxprovider, bei dem ich das für 50ct pro Seite erledigen kann.
 
Faxprovider klingt interessant. Bekommt man darüber gerichtsfeste Bestätigungen?

Faxe brauche ich auch extrem selten, aber wenn, dann sind oder besser waren sie sehr praktisch.

Um Bestätigungen bitte ich auch grundsätzlich, aber das juckt die Empfänger idR. nicht. Entweder die schicken eine Bestätigung ohnehin automatisch raus oder standardmäßig viel zu spät oder auch gar nicht. Bei meinem aktuellen Bedarf für ein Fax geht es um eine Kündigung bei Stadtwerken, weil die den Preis mehr als verdoppelt haben. Da ich die für seriös gehalten habe, habe ich das auch zuerst per Email versucht. Da keine Antwort kam, per Fax und da das nicht ging, nun per Einschreiben. Das ist insgesamt schon viel Aufwand.
 
Solche Kündigungen müssen *derzeit* in schriftlicher Form getätigt werden (üblicherweise per Brief oder Fax). Beweiskräftig für die rechtzeitige Zustellung (oder deren Versuch) sind bislang leider nur Einschreiben oder Zustellung durch Gerichtsvollzieher, ggfs. auch das Fax-Übertragungsprotokoll, wenn die übertragene Seite mit dargestellt wird.
Beim Fax aus Internet-Cafe's sollte man darauf achten, ob der Zeitstempel in der Kopfzeile stimmt - ist das Gerät falsch oder gar nicht konfiguriert, könnte der Faxbeleg auch ungültig sein.

In naher Zukunft müssen Verträge genauso einfach gekündigt werden können wie man sie abschließen kann - der "Zahlungspflichtig abschließen"-Button bekommt einen "Rechtswirksam kündigen"-Bruder. Bis dahin gelten die zum Vertragsabschluß gültigen Kündigungs-Klauseln der AGB (sofern sie nicht durch neue Gesetze unwirksam wurden) - und da sind die Wege und Fristen der Kündigung exakt vorgegeben.
Bei Gesetzesänderungen, die sich auf AGB-Klauseln auswirken, müssen die Anbieter die neuen Klauseln kommunizieren.
 
Faxprovider klingt interessant. Bekommt man darüber gerichtsfeste Bestätigungen?
Eine Rechtsberatung ist imo hier im Forum nicht (legal) möglich. Aber dennoch wäre es mir neu, wenn ein Faxsendebericht (auch mit dargestellter 1. Seite), egal ob vom eigenen "echten" Faxgerät erstellt oder von einem Mail2Fax-Anbieter, tatsächlich 100% gerichtsfest wäre.
 
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Deswegen sind am Ende nur die Kündigungswege maßgeblich, die per AGB des Anbieters "angeboten" (besser *verlangt*) werden - und selbst bei diesen Wegen versuchen sich Anbieter häufig mit "ist nicht rechtzeitig zugegangen" rauszureden oder sie sitzen es aus.
Die Fax-Sendebestätigung sagt im Grunde nur aus, daß ein Schreiben bei dem angegebenen Empfangsgerät angekommen ist. Wenn dort z.B.
- die Tinte alle ist und nur ein weißes Blatt ausgedruckt wird,
- das Konvertierungsprogramm "Fax 2 PDF" Mist baut,
- die PDF-Datei an den falschen Empfänger zugestellt wird,
- dessen Mailbox voll ist,
- der Empfänger im Urlaub oder länger erkrankt ist und niemand sonst Zugriff auf das Email-Konto hat
- und was sonst noch alles schiefgehen kann ...
ist die Kündigung per Fax faktisch nicht eingegangen, auch wenn das Sendeprotokoll was anderes behauptet. Dafür kann der Kündigende zwar nichts und hat den nachfolgenden Ärger - am Ende müssen Gerichte bemüht werden.
 
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Hier ist erst mal der Screenshot aus der Fritzbox.

Die Frage nach der Gerichtsfestigkeit war schon etwas naiv und eine Rechtsberatung möchte ich hier selbstredend nicht haben. Aber Hinweise sind ja nicht schlecht, sodass man sich aufgrund derer handfeste Belege (Gesetzestexte, Urteile, ...) holen kann.
Dass ein Fax keine 100%ige Sicherheit gibt, ist klar. In ganz harten Fällen sitzt es die Gegenseite aus, bzw. spielt ihre Größe und Ausdauer aus. Da kommt man dann nur über einen entsprechend ekeligen Leidensweg ans Ziel. Ich habe aber lieber noch ein Fax in der Hand und kann das später ggf. bei Gericht vorlegen, als dass mir die Gegenseite nur irgendwas am Einschreiben madig reden muss, um auf die Gewinnerseite zu gelangen. So, wie man ein Fax zerreden kann, könnte man auch behaupten, dass das Einschreiben keinen Inhalt hatte. Einfach die unteren 2/3 des Dokuments abschneiden und behaupten, dass nicht mehr im Umschlag war und fertig.

Abseits dieser ekeligen Fälle, hatte ich gerade in den letzten Wochen den Fall, dass ein Onlinehändler nicht auf meine Emails reagiert hat. Nach 4 Monaten und mehreren Lieferverzögerungen und Emails mit unpassenden vorgefertigten Textblöcken hatte ich um Stornierung gebeten, aber keine Reaktion erhalten. Auf mein Fax haben die dann reagiert und mir mitgeteilt, dass meine Emails in deren Spamordner gelandet wären.
Das Fax war hier sehr nützlich, denn zu gewöhnlichen Bürozeiten bin ich fast immer beruflich unterwegs und habe dann keinen Kopf und keine Lust mich um so einen Kram zu kümmern und womöglich ne Stunde "Don't worry be happy" in einer Schleife zu hören.
 
Wenn die Fax-Annahmestelle sich aber dabei quer stellt, wie das oftmals Behörden und Ämter so schön tun, weil sie sich um den Doku-Eingangsweg nicht auch noch kümmern wollen, tja was dann?
Kein Papier im Fax oder die Einstellungen so quer dass man zwar hin-kommt, aber die Übertragung dann laufend mit allen möglichen Versuchen irgendwann immer wieder abbricht?
Verbindung beendet durch Gegenstelle heisst es dann meist, tja dann wollen die wohl auf dem Weg keine verbindliche Zustellung per Fax annehmen.
Gerichte u. die Justiz-Organe wie FA, sind dafür ja bekannt, u. per eMail geht da überhaupt nichts, weil nicht rechts-sicher digital signiert.
Also dann doch der Weg per Brief als Einschreiben u. auf Reaktion hoffen.
Das nächste Problem der Nachweisführung, dass weder der Ort noch der Empfänger auf dem Einschreiben dann online bei der Zustell-Info-Abfrage bei der De-Post zu sehen ist.
 
Dafür gibt's das "Einschreiben mit Rückschein", wahlweise als Einwurfeinschreiben mit Bestätigung vom Postboten oder als echtes Einschreiben mit Unterschrift vom Adressaten.
Natürlich belegen beide Varianten nur, daß beim Empfänger *etwas* angekommen ist ... der Empfänger kann immer noch behaupten das Blatt war leer oder nicht drin.
 
Doch, ich meine schon die Deutsche Post. Nur daß die die Einschreiben nun online als "Baukasten" anbieten, ist mir relativ neu.

Ok, ich sehe was Du meinst ... die Kombination "Einwurf mit Rückschein" gibt's nicht. Wenn man das aber braucht, sollte einem der 60ct-Aufpreis zum Standard-Einschreiben wert sein.
 
Wenn man ganz sicher sein will,lässt man den Brief über einen Gerichtsvollzieher zustellen. Kostenpunkt ca. 20 Euro. Da kann auch keiner Behaupten, das in dem Brief nur leere Blätter waren.
 
Da kann man natürlich auch gleich das Fax per Gerichtsvollzieher zustellen. Dann spart man sich den Brief und man sieht auch gleich, dass es kein leeres Fax ist.
 
Der Gerichtsvollzieher bestätigt das zugestellte Schreiben nicht nur inhaltlich, sondern u.a. auch die Korrektheit der Zustelladresse. Eine Faxnummer kann ja sonst wo terminiert sein.

Gerichtsvollzieher
Danke für den Tipp!
 
Eben, in der Kopfzeile kann auch der richtige Name des Empfängers stehen - und die Sendung trotzdem in /dev/null landen, weil bspw. eine FritzBox für Empfang konfiguriert ist, ein Fax weiterzuleiten an ... und es dann zu löschen; beim Mailempfänger gibt's dann die Regel "Ankommende Mails von {FritzBox} löschen".
 
Das Fazit ist doch ganz klar: Wer Faxe versenden will, sollte dafür ein (modernes) Faxgerät benutzen. Wenn man sich mal kurz ansieht, wer hauptsächlich Probleme mit dem Faxversand über IP-Anschlüsse hat, dann sind's eigentlich immer Nutzer von AVM-Hardware und Software (wie Fritzfax).
 
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Auch wenn Faxe inzwischen als unmodern gelten, so werden sie in manchen Bereichen rege benutzt. Zwischen Anwälten und Gerichten z.B. sind sie immer noch üblich.

Ein Gerichtsvollzieher ist schon eine Nummer größer und bietet bessere Erfolgschancen. Absolute Sicherheit bietet der aber auch nicht. Ich habe einen Fall miterleben müssen, bei dem sich ein Unternehmen mehreren Handwerksbetrieben dadurch entzogen hat, dass es sich jeglichen Kontaktversuchen entzogen hat. Egal, wie es versucht wurde, es kam immer nur die Nachricht zurück, dass unter der betreffenden Adresse niemand erreichbar wäre. Bei der Firmenanschrift fehlten Briefkästen und Namensschilder und der neue Geschäftsführer, den man sich mehrere hundert Kilometer weit weg im tiefsten Sauerland ausgesucht hatte, war ebenfalls nicht auffindbar, auch nicht für einen GV :)
 
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