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Da ich in letzter Zeit Beschwerden von Kunden erhielt, die die Abbuchungszeiträume von 1&1 kritisierten, bin ich gerade mal meine Abbuchungen der letzten Monate durchgegangen und habe dabei festgestellt, dass 1&1 grundsätzlich zu früh die Beträge abbucht.
Was nützt das, wenn 1&1 sich nicht daran hält?
Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil festgelegt, dass ein Anbieter, der über Lastschrift die Gebühren einzieht, dem Kunden ausreichend Zeit geben muss, die Rechnung auf Richtigkeit zu überprüfen.
Da 1&1 für einen fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug 9,60 ¤ Gebühren verlangt, welche deutlich über den tatsächlich entstandenen Kosten liegen, bezahlen viele Kunden diese Gebühren, obwohl sie das gar nicht müssten, wenn zu früh gebucht wurde. Klar gibt es auch viele, die auch am 5. Werktag nichts auf dem Konto hätten, das ist aber dann ohne Belang.
Nun würde mich mal interessieren, ob das bei meinen Abbuchungen bedauerliche Einzelausrutscher sind, oder ob 1&1 grundsätzlich zu früh bucht.
Beim Berechnen der Tage ist zu berücksichtigen, dass Samstag als Werktag gerechnet wird, und Rechnungen, die ausserhalb der üblichen Geschäftszeiten eingehen, erst als am nächsten Werktag zugegangen gelten.
Einleitungssatz auf der AGB Übersicht von 1&1:
Uns bei 1&1 ist es wichtig, dass unsere Kunden alle unsere Bedingungen kennen und damit einverstanden sind.
Was nützt das, wenn 1&1 sich nicht daran hält?
Quelle: 1&1 AGB für Internetzugänge
3.6.
1&1 wird die Rechnung dem Kunden mindestens fünf Werktage vor Lastschrifteinzug per E-Mail oder in seinem persönlichen Konfigurationsmenü bekannt geben.
Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil festgelegt, dass ein Anbieter, der über Lastschrift die Gebühren einzieht, dem Kunden ausreichend Zeit geben muss, die Rechnung auf Richtigkeit zu überprüfen.
BGH-Entscheidung III ZR 54
Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Anbieters von Mobilfunkdienstleistungen enthaltene Klausel, wonach Kunden, die sich für einen bestimmten Tarif entscheiden, zur Begleichung der Rechnungsbeträge am Lastschriftverfahren (Erteilung einer Einzugsermächtigung) teilnehmen müssen, benachteiligt die Kunden dann nicht unangemessen, wenn durch eine entsprechende Klauselgestaltung sichergestellt ist, daß dem Kunden zwischen dem Zugang der Rechnung und dem Einzug des Rechnungsbetrags ausreichend Zeit - mindestens fünf Werktage - verbleibt, die Rechnung zu prüfen und gegebenenfalls für ausreichende Deckung seines Girokontos zu sorgen.
Da 1&1 für einen fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug 9,60 ¤ Gebühren verlangt, welche deutlich über den tatsächlich entstandenen Kosten liegen, bezahlen viele Kunden diese Gebühren, obwohl sie das gar nicht müssten, wenn zu früh gebucht wurde. Klar gibt es auch viele, die auch am 5. Werktag nichts auf dem Konto hätten, das ist aber dann ohne Belang.
Nun würde mich mal interessieren, ob das bei meinen Abbuchungen bedauerliche Einzelausrutscher sind, oder ob 1&1 grundsätzlich zu früh bucht.
Beim Berechnen der Tage ist zu berücksichtigen, dass Samstag als Werktag gerechnet wird, und Rechnungen, die ausserhalb der üblichen Geschäftszeiten eingehen, erst als am nächsten Werktag zugegangen gelten.