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Hans Juergen
Guest
na ja, mal 30 Euro, jeweils 1-2 Tage Zinsgewinn... auch Kleinvieh macht Mist...Die 1&1 Internet AG ist mit rund 7,07 Millionen Kundenverträgen ein führender Internet-Provider ...
na ja, mal 30 Euro, jeweils 1-2 Tage Zinsgewinn... auch Kleinvieh macht Mist...Die 1&1 Internet AG ist mit rund 7,07 Millionen Kundenverträgen ein führender Internet-Provider ...
Hi,
interessant!! Ist das auch bei restlichem UI der fall, bei web.de und gmx?
Tja, da lohnt sich eine Umschulung zum "Kleinviehhüter" aber wirklich...na ja, mal 30 Euro, jeweils 1-2 Tage Zinsgewinn... auch Kleinvieh macht Mist...
Schön und gut... aber was ist mit denen, die ihren Vertrag behalten wollen? Der Verweis auf das Urteil wird nicht viel helfen, denn 1&1 ist sich doch der jeweils vorliegenden Situation bewusst. Und zumindest eine Aussage hier in diesem Thread bestätigt, dass die meisten darüber hinwegschauen. Sozusagen das kleinere Übel......Im Zusammenhang mit 1&1 wäre dies eine Möglichkeit, vorzeitig aus einem Vertrag herauszukommen. Vorzeitige Lastschriften zurückgehen lassen, und die Rücklastschriftgebühr nicht zahlen. Wenn 1&1 die Leistungen einstellt, gar nichts mehr bezahlen.
Ich vermute nicht, daß 1&1 es auf einen Rechtstreit ankommen läßt, wenn sie wissen, daß sie gegen das BGH-Urteil verstoßen haben und somit die Rücklastschriftgebühren unberechtigt waren.
Bei den meisten Kunden dürfte dies eher eine Frage des Aufwands sein. Der steht nun mal in einem schlechten Verhältnis zum Nutzen. Zinsverlust (wenn überhaupt) ausgehend von 30 Euro, mal 3 Tage... Interessant wird es erst bei dadurch zurückgewiesenen LastschriftenUnd zumindest eine Aussage hier in diesem Thread bestätigt, dass die meisten darüber hinwegschauen. Sozusagen das kleinere Übel...
(...)Im Zusammenhang mit 1&1 wäre dies eine Möglichkeit, vorzeitig aus einem Vertrag herauszukommen. Vorzeitige Lastschriften zurückgehen lassen, und die Rücklastschriftgebühr nicht zahlen. Wenn 1&1 die Leistungen einstellt, gar nichts mehr bezahlen.
(...)
Mmmh... ein weiteres Druckmittel für den kleinen Kunden!? Wer möchte es denn schon darauf ankommen lassen! Also bleib ich lieber mal mucks-mäuschen-still ... ich kann da eh nichts machen......darf man in Erwägung ziehen, dass man ruckizucki einen Schufa-Eintrag kassiert, wenn man (auch berechtigt) eine Rücklastschrift veranlasst...
Die sollten nicht etwas tun, was auf eine Vertragsbeendigung hinausläuft.aber was ist mit denen, die ihren Vertrag behalten wollen?
also, nicht zu bezahlen bis der Provider die Leitung einstellt stellt sicher nicht die ultimative Möglichkeit dar, sich stillschweigend aus einem Vertrag zu schleichen.
Es könnte aber ein Anlaß sein, den Vertrag zu kündigen.wenn ein Kunde regelmässig erst zwei Tage nach Zahlungsziel bezahlt, ist dies noch keinen Anlass, ihm den Kuckuck zu schicken
und die Antwort von gerade eben:Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe am 20.05.2008 von Ihnen eine Rechnung mit Datum 19.05.2008 über xy EUR erhalten. Diese bezieht sich auf Kundennummer yz und Auftragsnummer zx.
Mit Valuta 20.05.2008 haben Sie den fälligen Betrag von meinem Girokonto abgebucht. Damit verstoßen Sie gegen Ihre eigenen AGB, in denen Sie in Punkt 3.6 festlegen
"1&1 wird die Rechnung dem Kunden mindestens fünf Werktage vor Lastschrifteinzug per E-Mail oder in seinem persönlichen Konfigurationsmenü bekannt geben."
Gleichzeitig legt die ständige Rechtsprechung fest, dass Lastschriften erst fünf Werktage nach Rechnungszugang gebucht werden dürfen, um dem Kunden ausreichend Zeit zur Bereitstellung des fälligen Betrages zu geben.
Ich darf Sie daher höflich bitten, sich ab sofort an Ihre eigenen AGB zu halten. Gleichzeitig behalte ich mir das Recht vor, verfrüht eingehende Lastschriften zurückzugeben und termingerecht den vertraglich geschuldeten Betrag zu überweisen. Etwaige Kosten für Rückbuchungen sind von Ihnen zu tragen.
Ich erwarte bis zum
26.05.2008
eine schriftliche Bestätigung, dass Sie in Zukunft die vorgeschriebene Wartezeit zwischen Rechnungszugang und Abbuchung einhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Ghostwalker
Sehr geehrter Herr Ghostwalker,
wir bedauern, dass es zu Unannehmlichkeiten gekommen ist.
Die Umstellung haben wir vorgenommen. Zukünftig wird die Rechnung 10 Tage nach Erhalt von Ihrem Konto abgebucht.
Bei weiteren Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.
Mit freundlichen Grüßen
[Name bekannt]
Rechnungsstelle
1&1 Internet AG
Hi,
schön ist das sicher nicht, was 1&1 da tut. Mich stört es aber auch nicht. Solange 1&1 nicht zweimal für den gleichen Monat abbucht, ist es mir ganz egal, wann 1&1 abbucht.
Anscheinend verstehst du den wirklichen Hintergrund nicht ganz. Es regt sich niemand darüber auf, dass eine Abbuchung per Lastschrift erfolgt, sondern vielmehr wird die Vorgehensweise seitens 1&1 angeprangert. Es gibt schließlich z.B. auch Menschen, die Monat für Monat neu kalkulieren müssen weil eben kein "üppiges" Polster vorhanden ist bzw. sein kann. Und bitte mache jetzt nicht die Aussage: "Dann dürfen/ können sich solche Menschen eben kein Internet leisten.". Die Tatsache, dass eine Lastschrift - entgegen dem Gesetz und die eigenen AGB - zu früh stattfindet, ist ausschlaggebend. Und nicht die Höhe der Lastschrift. Demzufolge ist diese Aussage von dir:Ich verstehe die Aufregung wegen einer Abbuchung von rd. 30 ¤/Monat auch nicht...
...als Vergleich vollkommen irrelevant....Vor acht Jahren hat sich niemand über eine Telecom Rechnung von 300 ¤ im Monat (56 K- Modem, Surfen im Netz) beschwert...
Damit würde 1&1 erneut gegen aktuelle Gesetzesregelungen verstossen. Denn Lastschriften sind IMHO nicht mit einer Rechnung via Selbstüberweisung gleichzusetzen ......1&1 könnte auch die AGB ändern, in: Rechnung ist sofort fällig.