Nun wenn Calltrough, ein problemlos funktionierender AB keine zugesicherten Funktionalitäten sind, kann ja O2 noch ein paar mehr Einschränkungen in seine Telefonie einbauen, oder? Die Rufumleitungen sowie Calltrough auf der Fritz!Box sind aufgrund meiner AGBs zulässig. Hier verstößt O2 gegen die AGBs! Auch kostenfreie Rufweiterleitungen auf dem Router sind entsprechend abgedeckt, da all diese Konfigurationsmöglichkeiten bis Anfang Juli von O2 auch auf dem O2 gebrandeten Router bereitgestellt worden sind. Diese Funktionalitäten einzuschränken oder auf einmal Rufweiterleitungen hinterlistig in die Amtsvermittlung zu übernehmen, ist eine Frechheit. Hier werden Leistungen einseitig geändert! Es steht ja auch nirgends im Vertrag, dass es diese Beschränkungen gibt. Wenn diese Funktionalitäten während einer 3 monatigen Probezeit verfügbar waren, kann O2 diese nicht einfach nach 12 Monaten ändern, da sich damit die Vertragsgrundlage grundlegend ändert.
Wenn die ersten Kunden aufgrund von Beschränkungen welcher Art auch immer sich gegen O2 entscheiden, ist dies völlig legitim und nicht zu beanstanden. Ich hoffe, dass noch viele folgen werden. Vieleicht führt dies irgendwann dazu, dass man die Internet Flatrate von einen Anbieter erhält und die Telefon Flatrate von einem anderen, welcher die Nutzer eben nicht beschränkt.
Die Einführung von technischen Beschränkungen führt zu frustrierten Kunden, da diese erst einmal stundenlang analysieren müssen, warum etwas nicht mehr geht.
Ich kann nur jedem raten, falls die Entscheidung für O2 getroffen wird, keinen Vertrag mit 24monatiger Vertragsbindung abzuschließen! Man weiß nicht, was sich O2 noch alles einfallen läßt, um weitere Leistungen zu beschränken!