Wenn die Bezahlung an den Verkäufer faul war, also bspw. Vorkasse mit falschen Daten, die vom legalen Kontoinhaber zurückgeholt wird oder Rechnung, die nicht bezahlt wird, werden entweder Amazon oder der Verkäufer den Kontakt suchen.
Das Problem ist nur, daß Amazon mit einer Mahnung in Briefform anfangen wird, während ein Einzelhändler in Italien möglicherweise einen Anwalt beauftragen wird / muß und dieser horrende Forderungen hinzufügt.
Einen einfacheren Weg die Empfänger zu kontaktieren (Mail) wird der Verkäufer nicht erhalten haben - bei ihm hat ja jemand anders den Auftrag mit abweichender Lieferadresse platziert.
Bestenfalls könnte die Telefonnummer für Speditionslieferungen übermittelt werden (Terminabsprache).
*edit*
Ich weiß nicht, ob es bei Amazon einen Käuferschutz gibt, der im Mahnverfahren den ersten Schritt übernimmt - Kontaktierung des Empfängers in dessen Landessprache und Versuch, die Forderungen auf einfachem Weg (Rechnung oder Mahnverfahren) einzutreiben.
*Edit 2*
Der Vergleich mit Hakle & dem Supermarkt hinkt.
Hakle wurde bereits bei der Lieferung der Taschentücher an den Supermarkt(-Konzern) bezahlt - von demjenigen, der die Ware en gros bei Hakle gekauft (also der Supermarkt(-Konzern)) und an seine Filiale(n) verteilt hat.
Du als Kunde gehst keinen Vertrag mit Hakle, sondern mit dem Inhaber Supermarkts ein. Der wird Dir erst Scherereien machen, wenn Du das Geld für die gekaufte und mitgenommene Ware zurückgeholt hast.
Das Problem ist nur, daß Amazon mit einer Mahnung in Briefform anfangen wird, während ein Einzelhändler in Italien möglicherweise einen Anwalt beauftragen wird / muß und dieser horrende Forderungen hinzufügt.
Einen einfacheren Weg die Empfänger zu kontaktieren (Mail) wird der Verkäufer nicht erhalten haben - bei ihm hat ja jemand anders den Auftrag mit abweichender Lieferadresse platziert.
Bestenfalls könnte die Telefonnummer für Speditionslieferungen übermittelt werden (Terminabsprache).
*edit*
Ich weiß nicht, ob es bei Amazon einen Käuferschutz gibt, der im Mahnverfahren den ersten Schritt übernimmt - Kontaktierung des Empfängers in dessen Landessprache und Versuch, die Forderungen auf einfachem Weg (Rechnung oder Mahnverfahren) einzutreiben.
*Edit 2*
Der Vergleich mit Hakle & dem Supermarkt hinkt.
Hakle wurde bereits bei der Lieferung der Taschentücher an den Supermarkt(-Konzern) bezahlt - von demjenigen, der die Ware en gros bei Hakle gekauft (also der Supermarkt(-Konzern)) und an seine Filiale(n) verteilt hat.
Du als Kunde gehst keinen Vertrag mit Hakle, sondern mit dem Inhaber Supermarkts ein. Der wird Dir erst Scherereien machen, wenn Du das Geld für die gekaufte und mitgenommene Ware zurückgeholt hast.
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