S
sven@mainz
Guest
... Oder Aprilwetter.
Es war mal im Gespräch, die Gebühr für die erste Abmahnung auf einen Festbetrag von 50..100 Euro zu begrenzen, aber das ist wahrscheinlich im Sande verlaufen. In fast allen anderen Ländern ist es wohl so, daß diese Gebühr eine Obergrenze hat. Es wäre mal interessant, dies genau zu wissen.
Es war mal im Gespräch, die Gebühr für die erste Abmahnung auf einen Festbetrag von 50..100 Euro zu begrenzen, aber das ist wahrscheinlich im Sande verlaufen. In fast allen anderen Ländern ist es wohl so, daß diese Gebühr eine Obergrenze hat. Es wäre mal interessant, dies genau zu wissen.