[Info] Vorsorglich gegenüber Abmahnungen

Leider wird die Verhandlung verschoben:mad: : Siehe hier

Dann werde ich wohl Zuschauer bei der Heise-Berufungsverhandlung sein.:-Ö
 
Ich hab es nun nicht zur "Heise" Verhandlung geschaft, das Ergenis kann man aber hier nachlesen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gibt neues aus dem Abmahnschungel:
hier
 
Wenn es dort heißt, dass nach Ansicht der Recht der Forenbetreiber jederzeit und uneingeschränkt hafte - unabhängig von der Frage der Kenntnis - kann man ein Forum eigentlich schließen oder aber eine Anmeldung nur nach vorheriger Ausweiskontrolle (PostIdent) zulassen.

Das würde nämlich sonst heißen, dass ein unfreundlich gesinnter Zeitgenosse hier im Forum rechtswidriges postet, dann zu dem "befreundeten" Dritten läuft gegen das sich das Posting richtet und dieser dann den Forenbetreiber z. B. durch einen RA abmahnen lässt.
 
Und hier nun das neuste aus dem Abmahnschungel:
hier

Ich will es mal so sagen :-Ö
 
Hmm, jeder Beitrag in einem Forum ist redaktioneller Art, sind wir jetzt alle Journalisten und bekommen einen Presseausweis? Aber gerade das Hamburger Landgericht ist ja für eine etwas seltsame Auslegung der Gesetze bekannt, ein Schelm, wer böses dabei denkt, daß die Klage gerade vor diesem Gericht eingebracht wurde.
Was positiv zu bewerten wäre, ist die Tatsache, daß der Streitwert von 50000 auf 15000 Euro runtergesetzt wurde, das wäre aber auch das einzige in dieser Richtung.
 
Was mir nun wirklich gar nicht einleuchten will: Wieso darf ich dem Urteil nach von einer Firma behaupten, sie sei eine ********firma oder sagen: "... Es wurde mir bestätigt das der (…) kein Mittel besitzt, die sie anbieten (Flugzeuge, Hubschrauber etc) ...", aber nicht "... im Internet hab ich grad gelesen das die Firma auch schon wegen einigen dingen verklagt wurde (betrug etc.) ..."???

Im "verbotenen" Text steht ja noch nicht einmal was von verurteilt, sondern nur verklagt. Gilt in Deutschland nicht mehr die Unschuldsvermutung? Muss mir als Leser eines solchen Satzes nicht bewusst sein, dass - mal abgesehen davon, dass die Quellenangabe "im Internet" jeglicher Seriosität entbehrt - hier keinerei Aussage über ein Urteil gefällt wurde?

[Edit: @admins: Die automatische Wortspere des Wortes "B etrueger" kann unter Hinweis auf das Urteil dann wohl rausgenommen werden...]
 
Meine Unterstützung ist euch sicher.

Ich habe mir das Urteil zu obigem Fall durchgelesen.
Dass das Internet mit seiner sehr oft gepriesenen Anonymität auch wirklich neue Probleme in der Rechtskultur mit sich bringt kann ich irgendwo sogar verstehen. Eine Verleumdung und vorsätzliche Rufschädigung sind meines erachtens auch keine Kavaliersdelikte. ABER!!!!
Dass dafür ein Forumsbetreiber verantwortlich gemacht werden sollte, der selbst wenn er alle Beiträge lesen könnte den Wahrheitsgehalt der einzellnen Beiträge niemals überprüfen kann, ist schon mehr als sonderbar.
 
Novize schrieb:
Und :
[Verschwörungstherorie]
wer sagt denn, daß nicht ein Gehilfe eines Anwalts hier was versteckt Verleumnerisches postet :noidea:
[/Verschwörungstherorie]

Das ist garnicht soweit hergeholt und man vermutet, dass ein Herr G aus M dies mitunter praktizieren ließ. (Oder konnt mans sogar nachweisen?)

"Beliebte" andere Variante ist, sich einen Newsletter zu abonieren und danach gegen den Betreiber zu klagen.

Nicht umsonst fordern Verbraucherschützer eine Änderung des Abmahnrechts. z.B. soll die erste Abmahnung kostenfrei sein. Dann machts für die Anwälte die damit ihren Hauptverdienst bestreiten nämlich keinen Sinn mehr und ernsthafte Verstöße gegen was weiß ich können trotzdem wirksam unterbunden werden.

m.W. gibt es schon erfolgreiche Urteile gegen trivial-Abmahnungen aus einfachen Textbausteinen mit der Begründung, daß es dem Mandanten zumutbar gewesen wäre, einen so trivialen Text ohne Hilfe eines Anwalts zu verfassen.
 
Jepp, da hats (meiner Meinung nach) nicht ganz den falschen getroffen. War jetzt zwar nicht direkt wegen der Abmahnungen, sondern eher wegen dem Drumherum (unrechtmäßig gepfändete domain trotz bezahlter Abmahnung und EV versucht zu verhökern), aber der beinahe-Zusammenbruch des Heise-Servers damals zeigt wohl, daß eine Menge Leute mit dem Urteil "ganz zufrieden" waren. Trotzdem ist es dringend nötig, die Gesetze mal nachzubessern. Einem Betreiber von Seiten, deren Inhalt zum Großteil von den Benutzern kommt ist es einfach nicht zuzumuten, sämtliche Verstöße in Echtzeit zu beseitigen.

Sollte tatsächlich der fiktive Anwaltsgehilfe vorsätzlich abmahnfähige Inhalte einstellen, sollte es mittels IP und Mailadresse möglich sein, ihn dafür zur Verantwortung zu ziehen. Auch dafür hilft das "Wegwerfadressenverbot" hier denk ich ganz gut. Bei den seriöseren Mailprovidern muß nämlich meist eine Postadresse angegeben werden, die auch mal abgeglichen wird.
 
@samplehunter

IP nachverfolgen, korrekte Adressdaten für Mailad. bei seriösen Mailanbieter? Sorry, aber hüstel, mit allen Mitteln zu kämpfen (um es mal vorsichtig zu sagen) & Dummheit, sind nicht das Gleiche. Klar kann man es auch mal in Kombination antreffen, aber die Regel ist es eher nicht.
 
Kleine Anfrage eines Auslandsdeutschen: was ist dieses zitierte 'Abmahnen' eigentlich?
Cheers,

LMH
 
Herzlichen Dank! Die deutsche WIKI-Seite habe ich mir jetzt 'gemerkt'...

Interessant auch, dass "Die Abmahnung ... die Funktion [hat], Streitigkeiten auf direktem und kostengünstigem Weg ohne Einschaltung eines Gerichts beizulegen." :)

MfG,

LMH
 
Ja, "kostengünstig" für den Anwalt, der diese verschickt. Je nachdem, wie hoch der Streitwert von diesem angesetzt wird, sind die Anwaltskosten.
 
@sven@mainz,

hast du die Ironie nicht rausgelesen?
 
Aber sicher doch, deshalb auch die Gänsefüßchen. Aber OT: was ist das für ein sch... Wetter, die Sonne scheint und es regnet.
 
Das ganze nennt man Herbst.
Ich finde bei Abmahnungen sollte der Gesetzgeber jetzt endlich die Hürde für die Geltendmachung von Anwaltshonoraren höher legen.
 
Zuletzt bearbeitet:
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