Jepp, da hats (meiner Meinung nach) nicht ganz den falschen getroffen. War jetzt zwar nicht direkt wegen der Abmahnungen, sondern eher wegen dem Drumherum (unrechtmäßig gepfändete domain trotz bezahlter Abmahnung und EV versucht zu verhökern), aber der beinahe-Zusammenbruch des Heise-Servers damals zeigt wohl, daß eine Menge Leute mit dem Urteil "ganz zufrieden" waren. Trotzdem ist es dringend nötig, die Gesetze mal nachzubessern. Einem Betreiber von Seiten, deren Inhalt zum Großteil von den Benutzern kommt ist es einfach nicht zuzumuten, sämtliche Verstöße in Echtzeit zu beseitigen.
Sollte tatsächlich der fiktive Anwaltsgehilfe vorsätzlich abmahnfähige Inhalte einstellen, sollte es mittels IP und Mailadresse möglich sein, ihn dafür zur Verantwortung zu ziehen. Auch dafür hilft das "Wegwerfadressenverbot" hier denk ich ganz gut. Bei den seriöseren Mailprovidern muß nämlich meist eine Postadresse angegeben werden, die auch mal abgeglichen wird.