Zum Zweck der Strafverfolgung werden Telekommunikationsanbieter und Internetprovider verpflichtet, die Verkehrsdaten jeglicher Telekommunikation, namentlich von
* Telefonverbindungen (im Umfang der Einzelverbindungsnachweise auf Telefonrechnungen),
* Verbindungsaufbau mit dem Internet (die abgerufenen Inhalte selbst werden nicht beim Provider gespeichert, liegen aber natürlich im Internet vor) sowie
* E-Mail-Verkehr,
* Fax- und SMS-Nachrichten (bei SMS auch indirekt der Standort durch Speicherung der Mobilfunkzelle)
betrifft also auch VoIP....und Alle speichern....können werden die das schon