Vorratsdatenspeicherung, Online-Durchsuchung, Datenschutz & Co

naja sollen sie man machen!
Betrifft ja meist die, die noch bei den üblichen Tauschbörsen laden (Kazaa, eMule, Torrent & Co.). Wer da noch viel läd ist selber schuld sagem ich nur.

Zum Glück gibt es ja noch andere Quellen, die von diesen "Jägern" vielleicht noch nicht mal bekannt sind ....

Außerdem selbst wenn dann so eine Lawine kommt sehe ich keine Panik wenn DANN endlich mal alle zusammenhalten und einfach nicht auf die Briefe reagieren usw.. Denn gegen ALLE Musiktauscher wird die Industrie NICHT ankommen.
 
Inzwischen spricht es sich ja auch bei den Staatsanwälten rum, dass die Anzeigen nur erstattet werden, um an die Adresse des Anschlussinhabers zu kommen. Da diese Anzeigen im großen Rahmen gestellt werden, ist das eine immense Mehrbelastung der SA, welche inzwischen vielfach diese Anzeige wegen Geringfügigkeit zurückweisen. Nur in einzelnen schweren Fällen wird ermittelt. Dass sie für die Belange der Musikindustrie ausgenutzt werden/wurden, steht ja außer Frage: So kostet diene einzelne Anfrage beim Provider nicht nur Zeit, sondern es werden auch imense Kosten erzeugt (20..50¤ pro IP-Ermittlung, die die Provider für ihre Arbeit bekommen). Damit ist bei einigen SA nun Schluss. Klick, ich bin ein Link
Ich denke, dass die Richter - tritt dieses Gesetz in Kraft - ähnlich handeln werden, denn die Gerichte sind ja heute auch schon extrem überlastet. Bei Geringfügigkeit wird da wohl sofort abgewiesen bzw. bei vielfacher Urheberrechtsverletzung wird eh ermittelt.
 
Mal ein kleiner Vorschlag wie man das "Problem" ganz aus der Welt schaffen könnte. Einfach mal keine Daten zu einer zugewiesenen IP speichern sondern gleich löschen von seitens der Internetprovider.
Dann hätte sich das ganz schnell erledigt, und die Abmahnanwälte müssten sich wieder was anderes suchen.
 
Mal ein kleiner Vorschlag wie man das "Problem" ganz aus der Welt schaffen könnte. Einfach mal keine Daten zu einer zugewiesenen IP speichern sondern gleich löschen von seitens der Internetprovider.
Na, Du hast Dich ja sehr intensiv mit der aktuellen Rechtslage auseinandergesetzt...


Gruß,
Wichard
 
Genau gegenteiligeres ist der Fall, ich weiß ich weiß :|:|:|
 
Hi Leute,

Mal ein kleiner Vorschlag wie man das "Problem" ganz aus der Welt schaffen könnte. Einfach mal keine Daten zu einer zugewiesenen IP speichern sondern gleich löschen von seitens der Internetprovider. Dann hätte sich das ganz schnell erledigt, und die Abmahnanwälte müssten sich wieder was anderes suchen.

Na, Du hast Dich ja sehr intensiv mit der aktuellen Rechtslage auseinandergesetzt...
Gruß,
Wichard


Die Rechtslage ist tatsächlich nicht so einfach:

Es gibt einerseits die sogenannten Verkehrsdaten, welche von den ISPs entweder aus technischen Gründen oder zum Zwecke der Rechnungslegung schon vor dem 1.1.2008 erhoben werden durften. Bei einem Kunden, der eine Internetflatrate hat, ist eine Speicherung dieser Daten technisch nur solange erforderlich, wie diese IP auch wirklich zugeteilt ist. Denn der ISP muß ja "wissen", daß diese IP zur Zeit belegt ist und zu welchem DSLAM und welcher TAL die Daten geroutet werden müssen. Beim PPPoE Logout ist die IP wieder frei, so daß technisch gesehen keine weitere Speicherung mehr nötig ist. Desweiteren ist eine Speicherung über den Zeitpunkt des PPPoE Logouts bei Usern mit Flatrate nicht erforderlich, da weder der Zeitpunkt noch Länge der Internetsession noch die zugeteilte IP zur Rechnungslegung benötigt werden.

Leider hat sich die Rechtsprechung in der Vergangenheit ( das bekannte Verfahren gegen T-Online ) nicht strikt an die Vorgaben des Gesetzes gehalten und die zulässige Speicherfrist auf 7 Tage festgelegt, was jedoch nicht der Vorgabe des damals gültigen Gesetzes entspricht. Denn das Gesetz sagt eindeutig, daß Verkehrdaten nur solange gespeichert werden dürfen, wie es technisch und für die Rechnungslegung zwingend erforderlich ist. Gegen dieses Urteil wurde meines Wissens keine Berufung eingelegt, vielleicht war das aufgrund zu geringen Streitwertes auch nicht möglich.

Im Gegensatz dazu stehen die Daten, die ein ISP laut Vorratsdatenspeicherung seit 1.1.2008 bis zu 6 Monate speichern darf und ab 1.1.2009 muß.

Derzeit ist die Rechtslage je nach Gericht und Staatsanwaltschaft ( je nach Bundesland ) unterschiedlich:

Manche Gerichte sagen, daß die ( zuerst erläuterten ) Verkehrsdaten von der Staatsanwaltschaft bei einer Anzeige wegen des Verdachts auf Urheberrechtsletzung abgefragt werden dürfen. Andere Gerichte verneinen dies, denn die Zuordnung einer mutmaßlichen Urheberrechtsverletzung zu einer IP ist nicht gleichbedeutend mit der Zuordnung zu der Person, auf deren Namen die IP gerade zugeteilt war. Denn genauso wie man anhand einer Autonummer zwar die Person feststellen kann, auf die das Fahrzeug zugelassen ist, aber nicht feststellen kann, wer wirklich gefahren ist, kann man aus der Zuordnung IP -> Anschlußinhaber feststellen, welche Person wirklich am Computer saß und ggf. bestimmte Dateien heruntergeladen hat. Daher sagen bestimmte Richter und Staatsanwälte, daß sich aus den geloggten IP kein hinreichender Tatverdacht gegen den Anschlußinhaber ergibt. In Folge dessen stellen diese Staatsanwaltschaften das Verfahren ein und fragen die IP gar nicht erst beim ISP ab. Umgekehrt gibt es auch Fälle, in denen die IP zwar abgefragt wurde, dann aber die Akteneinsichtung wegen mangelhaften Tatverdachts verweigert wurde. Umgekehrt gibt es aber natürlich immer noch Staatsanwälte, die mit den Abmahnwälten zusammen arbeiten und ihnen Akteneinsicht gewähren.

Im Gegensatz dazu stehen die Daten, die aufgrund der Vorratsdatenspeicherung erhoben werden dürfen ( noch müssen ISPs das ja nicht machen ):

Diese Daten stehen aufgrund der einstweiligen Verfügung des BVerfG ausschließlich zur Verfolgung bestimmter besonders schwerer Straftaten zur Verfügung. In allen anderen Fällen dürfen diese Daten gar nicht erst seitens der Staatsanwaltschaft abgefragt werden.

Nun kommt aber die Gemeinheit: Wo ist die Grenze zwischen Verkehrsdaten und VDS-Daten ? Dies wird sicher beim Haupturteil des BVerfG noch eine große Rolle spielen, wenn nicht sogar die VDS als ganzes gekippt wird.

Nun zurück zur Aussage von Knopper22:

Er hat aufgrund der Rechtslage mit seiner Aussage, daß die ISPs die Daten einfach nicht speichern sollten, zumindestens was Internetzugänge betrifft, völlig recht.

Derzeit dürfen die ISPs zwar auf Basis des VDS speichern, sie müssen es aber noch nicht. Umgekehrt dürfen sie aber bei Flatrates Verkehrsdaten die nicht im Rahmen der VDS erhoben werden nicht über den Zeitpunkt des PPPoE Logouts speichern, da dies weder technisch noch kaufmännisch erforderlich ist. Also löscht man die Daten so schnell wie es eben geht. Und genauso verfahren offenbar z.B. Arcor und Alice, denn bei diesen beiden ISPs sind, soweit man anderen Boards glauben darf, noch keinerlei Abmahnungen wegen angeblicher Urhebersrechtsverletzungen erfolgt.

Und umgekehrt rechne ich sehr stark damit, daß die VDS, wenn sie überhaupt in Karlsruhe bestehen kann, extrem stark bezüglich der erlaubten Nutzung der Daten eingeschränkt werden dürfte. Somit ist das Geschäftsmodell der Abmahnanwälte und der hinter ihnen stehenden "Content-Mafia" auf sehr wackeligen Beinen.


C.U. NanoBot
 
Weitere Staatsanwaltschaften stellen die Ermittlungsverfahren ohne Provideranfragen ein. Lest selbst bei heise nach:
Generalstaatsanwalt: "Die Sicherheit hängt nicht vom Filesharing ab"
Wenn der Bundestag den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch nun abnicken wird, wird sich zeigen, wie weit die dann erforderlichen Richter nun die Herausgabe der Daten der Provider abnicken oder ablehnen werden. Ich tippe aufgrund der Überlastung der Richter eher auf Ablehnung. Zumindest bei diesen Massenabfertigungen der Anzeigen.
Auch ist die Frage, wie weit die "Musik"-Ermittler diesen Weg gehen werden, da auch sie das Endgeld für die Ermittlung der IP-Adressen an die Provider zahlen dürfen, bevor irgendwas passiert.
 
aus aktuellem Anlass aufgewärmt

Streitereien über die Kostenübernahme scheinen zu belegen, dass die Onlinedurchsuchung und Voip-Abhörerei in Bayern schon an der Tagesordnung ist.

Siehe:

http://wiki.piratenpartei.de/images/5/54/Bayern-skype-tkue.pdf

Wenn ich mir die Kosten betrachte, scheint die Umgehung solcher Überwachungen für den professionellen Terroristen um einiges preiswerter zu sein. Ein geeignetes Notebook und eine anonym beschaffte (und regelmässig gewechselte) UMTS-Prepaid-Karte inkl. entsprechendem Handy ist augenscheinlich völlig ausreichend, unbeobachtet einen Terroranschlag zu planen. Selbstverständlich ist die Wirkungslosigkeit ihrer Onlinedurchsuchungen zur Abwendung von Terroranschlägen den Innenministerien und Polizeibehörden ganz sicher bewusst. Um so eindringlicher hätte ich gerne den Sinn der Onlinedurchsuchung erklärt bekommen, sofern es sich dabei nicht nur um schlichte Überwachung aller was auch immer verdächtigten Bürger handelt.

Was kommt als Nächstes? Branding aller PCs mit der persönlichen Steuernummer?
 
Lieferzeit: nach Auftragseingang ca. 4-6 Kalenderwochen
Na super, in der Zeit ist der Terroranschlag nicht nur ausgedacht, sondern geplant und durchgeführt...

Was kommt als Nächstes? Branding aller PCs mit der persönlichen Steuernummer?
Mit welcher? Mit der neuen Nummer für die Einkommensteuer, der neuen zusätzlichen Nummer für das Gewerbe oder der weiteren, bisher ausreichenden Nummer für alle anderen Steuern?
 
Mich würde mal interessieren, in wie weit die Vorratsdatenspeicherung VoiP betrifft.
Speichern alle VoiP Provider ? Müssen sie speichern und können sie das überhaupt ?

nein die VDS betrifft nur registrierungsserver, die in der EU stehen. wenn du dein VOIP über einen registrierungsserver in peru machst, werden die teilnehmerdaten nicht aufgezeichnet, zumindest nicht im rahmen der EU-vorschriften.

Da der registrierungsserver sowie nur dazu da ist, die beiden teilnehmer bekannt zu machen, ist egal, wo der sitzt. Das eigentlich gespräch läuft ja dann direkt zwischen den teilnehmern (solange kein pstn-gateway dazwischen ist).
 
Online-Durchsuchung

Und wo ist da das Problem?

Workshop: wie hebeln wir Schäuble aus:

Nur befolgen, was ich meinen Kindern immer sage:
öffne keine email-Anhänge und laß keinen Fremden in die Wohnung!

Und für den (hoffentlich nie eintretenden) Fall der Fälle muß man sich halt den Film von Florian Graf Henckel von Donnersmarck noch mal ansehen und das Notebook unter die Türschwelle legen!

Wenn dort kein Platz ist gibt es ja auch noch TrueCript und/oder UBCD4Win. Damit stößt selbst HGW XX/7 an seine Grenzen.

In diesem Sinne
 
Das Problem ist, daß unser Rechtsstaat (mit allen Fehlern, die er sowieso schon hat), zu einem Überwachungsstaat wird. Die Terroristen sind dabei nur ein Vorwand, wie man auch leicht in den USA sieht. Terroristen findet man auf die Art nicht, aber dafür kann man systematisch große Teile der Bevölkerung überwachen. Die Stasi wäre neidisch auf diese Möglichkeiten.

Daß es gegen diese konkreten Programme reicht, etwas Vernunft im Umgang mit dem Rechner zu zeigen (keine Anhänge öffnen), heißt nicht, daß man es akzeptieren sollte, daß es versucht wird. Schon weil es von unser aller Geld bezahlt wird und nicht gerade billig ist.

Der wichtigste Grund aber ist, daß es so sein sollte, der Staat die Bürger schützt und nicht die Bürger sich vor dem Staat schützen müssen.
 
laß keinen Fremden in die Wohnung!

nur zur Info, die kommen auch wenn keiner zu hause ist ..und nicht nur vorbei sondern gehen auch rein
 
Andere Frage: Gibt es das Schloss, das garnicht professionell zerstörungsfrei geöffnet werden kann, wirklich? Andererseits stelle ich es mir schwierig vor, wenn das "Ziel" eine Alarmanlage hat, die von außen nicht beeinflusst werden kann...
 
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