... und wieder Trennungsgeld von 1&1 die Dritte

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Ich wollte eigentlich nix mehr dazu schreiben, aber hier mußte ich doch nochmal..*ggg*

Und ob es wirklich ein Recht gäbe, alle 30 Tage von DSL 1000 auf 6000 und wieder auf 3000 und wieder auf 6000... zu wechseln? Ich glaube: Nein.

Als wenn das ein Aufwand wäre, das wird doch nur per Knöpfchen umgeschaltet, ganz bequem vom Bürostuhl aus.Bei QSC kann man
auch in kurzen Abständen entscheiden, wie man seine SDSL Bandbreite
eingestellt haben will, also z.B. 1000 runter/ 512 hoch, oder 512 runter und 1000 hoch.Das sind doch alles nur fadenscheinige Ausreden, sieht fast so
aus, als wenn Du noch ein paar Verwendungsmöglichkeiten für die AGBs
suchst...ich bin sicher, Dir fallen noch ein paar ein..:D

Kein Wunder, wenn Deutschland in der Bürokratie erstickt, 2/3 der Gesetze
sind überflüssig.In einem Thread habe ich meinem Unmut darüber Luft verschafft, das ich von einem Provider mit F abgezogen wurde.Die Konsequenz daraus habe ich schon gezogen und rate mal, wer das Nachsehen hat..So was hinterläßt doch einfach nur einen bitteren Nachgeschmack, ein Geschäft muß auf beiden Seiten als guter Deal empfunden werden, dann macht es auch Spaß.Man sollte nie vergessen,
wer von wem lebt.





Grüße

TWELVE
 
TWELVE schrieb:
Und ob es wirklich ein Recht gäbe, alle 30 Tage von DSL 1000 auf 6000 und wieder auf 3000 und wieder auf 6000... zu wechseln? Ich glaube: Nein.

Als wenn das ein Aufwand wäre, das wird doch nur per Knöpfchen umgeschaltet, ......

TWELVE

Reine Theorie - Praxis steht in meiner Sig. :evil:

Taba
 
Hmm, wenn die Kunden mit alten Tarifen aber noch in einer wie auch immer gearteten festgesetzten Laufzeit (die 12 Monate Mindestlaufzeit zu Beginn oder die 12 Verlängerungsmonate bei nicht rechtzeitiger Kündigung), ist 1&1 in keinster Weise verpflichtet, die Wechselwünsche dieser Kunden zu akzeptieren - der Kunde hat sich ja freiwillig auf einen Vertrag von 12 Monaten Dauer mit festen Leistungen und festen Preisen eingelassen.

Will der Kunde vor Ablauf der 12 Monate einige Dinge des Vertrages ändern, kann 1&1 das tun - genauso sind sie aber berechtigt, auf Erfüllung der 12 Monate Laufzeit zu pochen. Stichwort Vertragsfreiheit.
Ich kann hier wie Wichard kein Lockvogelangebot erkennen.
 
RobertHerter schrieb:
wichard schrieb:
Der Unterschied zum Lockvogelangebot ist doch klar: Beim Lockvogelangebot kann nicht jeder, der dieses gerne nutzen möchte, in den Genuss dessen kommen. Jedoch kann jeder, der diese Flat bucht, diese über die gesamte Laufzeit (welche ja zunächst auf ein Jahr beschränkt ist) ausnutzen. Wo ist also hier der Wettbewerbsverstoß?

Siehst du da liegt der Hase im Pfeffer,

es kann eben nicht jeder in den genuss der neuen Flat, Kunden die zu viel Traffik im alten Tarif haben, wird das wechseln verwehrt. Das ist für mich ein klarer Verstoß, denn Wettbewerbsrechtlich darf man eben nicht mit etwas ohne Einschränkungen werben, das nicht jeder bekommt. Vertragsfreiheit hin oder her. Wird einem nach einem Jahr der Vertrag gekündigt, fangen die Probleme mit dem Wettbewerbsrecht wieder an. Auch wenn in Deutschland Vertragsfreiheit gilt, so darf man eben nicht ohne Einschränkungen mit einer Flatrate werben, die aber nur ganz ausgesuchte (mal überspitzt formuliert) Kunden bekommen. Das ist meiner Meinung nach mehr als ein klarer Verstoss gegen das Wettbewerbsrecht.

Grüße

Robert

Auch dazu noch etwas rechtliches zur Aufklärung:

Lockvogelangebot (der Schnelligkeit aus Wikipedia übernommen): "Als Lockvogelangebot bezeichnet man eine Werbemaßnahme eines Unternehmens, die den Eindruck eines besonders preisgünstigen Angebotes erwecken soll. Meist sind die Angebote jedoch nicht in ausreichender Menge vorrätig, so dass der damit angelockte Kunde auf teurere Produkte ausweichen muss." Beispiel: Lidl wirbt mit 49,- Euro Bahntickets und dann gibt es gerade mal 5 Stück je Filiale.

Vorliegend ist das Angebot aber grds. in ausreichender Menge vorhanden. Tausende können nämlich dieses Angebot bestellen -> es liegt also kein Lockvogelangebot und damit kein Wettbewerbsverstoß vor.
Ein Lockvogelangebot wäre es, wenn sie damit werben würden, intern aber schon festgehalten haben, dass nur 50 Kunden eine solche Flatrate zu 6,- bekommen würden und alle weiteren Kunden das Angebot nicht bekommen würden.

Das "Angebot" von 1&1 ist auch nur eine invitatio ad offerendum (also eine Einladung zur Angebotsabgabe). Rechtlich gesehen gibt der Kunde das Angebot ab und 1&1 nimmt dieses Angebot an (oder auch nicht, weil grds. niemand zur Annahme eines Angebots gezwungen wird). Mit der Annahme durch 1&1 entsteht ein Vertrag mit 12 Monaten Laufzeit. Diesen erfüllt 1&1 auch, den bislang wurde, keiner hier konnte bisher etwas anderes belegen, kein Kunde außerordentlich wegen zu hohem Traffiv gekündigt.

Der Wechsel in einen Tarif mit höheren Datenrate ist ein neuer Vertrag. Der Kunde gibt das Angebot ab: "Ich will DSL 6000 zu ... Euro." Der Provider kann dieses Angebot annehmen (dann Vertrag zustandegekommen) oder eben auch nicht annehmen (denn er muss nicht - Vertragsfreiheit, grds. wird kein Mensch in Deutschland gezwungen, ein bestimmtes Angebot anzunehmen).

Also:

Angebot + Annahme = Vertrag
 
wichard schrieb:
Ja, auch dort ist es rausgeflogen. Und ob es wirklich ein Recht gäbe, alle 30 Tage von DSL 1000 auf 6000 und wieder auf 3000 und wieder auf 6000... zu wechseln? Ich glaube: Nein.

Ähm,

das ist bei der Telekom absolut kein Problem. Wobei natürlich zwischen DSL-Anschluss und Internet-Tarik unterschieden werden muss. Beim
Geschwindigkeitenwechsel bei DSL fallen uU Kosten an (wenns nicht grad mal wieder ein Aktion gibt :D) beim DSL-Tarif von T-Online kannst täglich wechseln wenns dir passt.

War auch bis vor einem halben Jahr bei 1und1 kein Problem von einem Tarif (Volumen in die Flat und wieder zurück zu wechseln). Auch wurden bis jetzt immer Kunden bei der Einführung eines neuen Tarifs innerhalb eines Tages auf den neuen umgestellt. Wie gesagt 5 Jahre (mit Webspace sogar schon als die noch Purtec hießen :D) und ich war immer hoch zufrieden. Das Verhängnis begann mit der Einführung der D-Flat.

Sozusagen der Tag des Falls von 1und1 vom Top-Provider mit 7-Meilen-Stiefeln :D

Grüße

Robert
 
Reine Theorie - Praxis steht in meiner Sig. Evil or Very Mad

warte (VERGEBLICH!!!) auf 2000 + D-Flät (am 21.06. im CC gebucht)

Noch ein Grund mehr, sich von 1&1 abzuwenden.Bei Arcor kann ich auch jeden Monat einen anderen Speed nehmen, die 12 Monate zählen dann immer wieder neu von dem Tag der Umschaltung an.Ob die dazu verpflichtet sind - keine Ahnung.Aber sie haben mich auch noch nie darauf hingewiesen, das sie es nicht wären.

Grüße

TWELVE
 
Das "Angebot" von 1&1 ist auch nur eine invitatio ad offerendum (also eine Einladung zur Angebotsabgabe). Rechtlich gesehen gibt der Kunde das Angebot ab und 1&1 nimmt dieses Angebot an (oder auch nicht, weil grds. niemand zur Annahme eines Angebots gezwungen wird).

Na, das klingt mir doch wie aus dem Baugeschäft entlehnt...:))
Bist Du Anwalt und ist dies hier ein Anwalts-Forum..?
Ist doch recht müßig, darüber Vermutungen anzustellen, wenn
man selber kein Anwalt ist oder dies von einem Anwalt prüfen läßt.

Und selbst dann: Recht hat immer der Kunde.Spätestens dann, wenn
die Firma pleite geht, weiß das auch der letzte Manager.Aber die haben
es ja einfach, ab zur nächsten Firma und dann wird die ruiniert.

Grüße

TWELVE
 
Hallo,

so einfach ist es nicht mit der Vertragsfreiheit. Zumindest nicht im Wettbewerbsrecht.

Wenn man eine Leistung ohne wenn und aber wirbt, kann man nicht so einfach sagen: nein du nicht, weil mir dein Gesicht nicht passt. Den darin können Mitbewerber durchaus einen unlauteren Wettbewerb sehen.

Es ist eben nicht so das ein Bäcker draußen groß anschlagen darf Semmeln für 1 cent, zu allen die mehr als 2 nehmen aber sagt nein du bekommst keine :D. Da kannst als Kunde dagegen wenig tun, wohl aber der Mitbewerb und der Verbraucherschutz.

Deine rechtliche Aufklärung in allen Ehren, aber ganz so einfach ist es nicht, vor allem nicht im Wettbewerbsrecht.

Grüße

Robert
 
Das Posting mit "invitatio ad offerendum" ist keine Vermutung, sondern Tatsache. Die gängige Rechtsprechung besagt, dass die Werbung eines Händlers eine Aufforderung an die Allgemeinheit ist, ihm Kaufangebote zu unterbreiten - die auf dieser Werbung basieren.
Reicht Dir zur Prüfung auch ein Prof.Dr.? Bei Jürgen Taeger hab ich das im letzten Semester erneut gelernt, und vorher - während meiner Ausbildung - auch schon mal.

Was Du mit "Der Kunde hat immer recht" bezeichnest, ist eine Art Handlungsmaßstab für Verkäufer im Einzelhandel. Sie hat nichts mit Rechtsstreitigkeiten zu tun.

//Edit: Ich weiß, dass ich keine Namen von Dritten veröffentlichen soll. Dummerweise kann ich dann aber keine Quelle angeben.
 
Die gängige Rechtsprechung besagt,

Eben, und viele Gesetze sind 50 und mehr Jahre alt.Es ist doch bekannt,
das die alten Gesetze nicht mehr für schöne neue Welt passen.
Und Recht spricht in Deutschland immer noch ein Gericht und kein Anwalt.
Aber egal, verstehe gar nicht, warum hier einige so vehement etwas
mit Gesetzeshilfe zu verteidigen suchen, was eigentlich gar nichts mit dem Gesetz zu tun hat, sondern mit Geschäftgebahren eines Providers gegenüber einigen seiner Kunden.Selbst wenn ich mir 100% sicher wäre,
vor Gericht etwas gegen den ausrichten zu können, ich strafe ihn lieber
mit Umsatzentzug.Ist billiger als ein Gericht und auch viel wirksamer.
Jeder Euro, den ich denen nicht gebe, fehlt ihnen in der Gesamtbilanz.
Das ist viel mächtiger als irgendein Gesetz.



Grüße

TWELVE
 
Das mit der Vertragsfreiheit stimmt so auch nicht, denn es gibt Verträge -oder auch einzelne Vertragsklauseln-, die vor deutschen Gerichten z.B. wegen "Verstoß gegen die guten Sitten" nichtig sind.

Auch die Diskriminierung der Landbevölkerung durch die CityFlat ist durchaus ein Fall, der möglicherweise vor dem Verfassungsgericht genausowenig Bestand haben wird, wie beispielsweise das Steueramnestiegesetz des Herrn Eichel, mit dem er Steuerbetrüger durch einen Steuernachlaß dazu bringen will, das mit schwarzen Geld-Koffern ins Ausland gebrachte Geld wieder zurückzubringen.

Solange aber keiner dagegen klagt und selbst wenn, die juristischen Mühlen sehr langsam mahlen.....
 
TWELVE schrieb:
Das "Angebot" von 1&1 ist auch nur eine invitatio ad offerendum (also eine Einladung zur Angebotsabgabe). Rechtlich gesehen gibt der Kunde das Angebot ab und 1&1 nimmt dieses Angebot an (oder auch nicht, weil grds. niemand zur Annahme eines Angebots gezwungen wird).

Na, das klingt mir doch wie aus dem Baugeschäft entlehnt...:))
Bist Du Anwalt und ist dies hier ein Anwalts-Forum..?
Ist doch recht müßig, darüber Vermutungen anzustellen, wenn
man selber kein Anwalt ist oder dies von einem Anwalt prüfen läßt.

Ja - hast du damit ein Problem?
 
B.Frisch schrieb:
Auch die Diskriminierung der Landbevölkerung durch die CityFlat ist durchaus ein Fall, der möglicherweise vor dem Verfassungsgericht genausowenig Bestand haben wird, wie beispielsweise das Steueramnestiegesetz des Herrn Eichel, mit dem er Steuerbetrüger durch einen Steuernachlaß dazu bringen will, das mit schwarzen Geld-Koffern ins Ausland gebrachte Geld wieder zurückzubringen.

Solange aber keiner dagegen klagt und selbst wenn, die juristischen Mühlen sehr langsam mahlen.....

Noch einmal: Art. 3 Abs. 1 GG ist ein Grundrecht. Grundrechte sind Abwehrrechte gegenüber dem Staat. Wesentlich Gleiches muss nach Art. 3 Abs. 1 GG gleich - wesentlich ungleiches ungleich behandelt werden.
Stadt - Land, da ist also etwas ungleich (andere Kosten da längere Leitunsgwege usw.) -> kann bzw. muss ggf. auch ungleich behandelt werden.

Die Grundrechte entfalten allenfalls mittelbare Drittwirkung unter Privaten. Das ist ganz sicher nicht verfassungswidrig. Also bitte nicht nur einfach eine Behauptung aufstellen, die man dann nicht einmal im Ansatz belegen kann.

Gegen welchen Art. des GG soll denn das Steueramnestiegesetz verstoßen, so dass es verfassungswidrig wäre?
 
Was vor einem Verfassungsgericht Bestand hat und was nicht, bestimmt gottseidank. Vor Gericht und auf hoher See....
 
Und was ich ungerecht oder gerecht finde, bestimmt noch ein Bundesverfassungsgericht, noch ein Grundgesetz noch ein Moralapostel sondern nur ICH. Und ICH finde, dass das was von 1und1 veranstaltet wird nicht in Ordnung ist. Da kann die Rechtssprechung erzählen was sie will, das ist MIR in dem Fall egal und ICH werde gegebenenfalls meine Konsequenzen daraus ziehen. Und das wird 1und1 dort treffen wos richtig wehtut, nämlich im Geldbeutel und ich kann nur hoffen, dass es möglichst viele User gleichtun. Auf das solche Praktiken - selbst wenn sie legal sind - vom Markt verschwinden und zwar bald.
 
B.Frisch schrieb:
Was vor einem Verfassungsgericht Bestand hat und was nicht, bestimmt gottseidank nicht. Vor Gericht und auf hoher See....

Richtig, aber ich würde mir doch wünschen, dass deine sonstigen Aussagen mehr Substanz haben. Einfach mal so etwas zu behaupten und mit der Verfassungskeule zu kommen mag zwar populistisch sein, der Diskussionsstil in diesem Forum hatte bislang aber ein anderes Niveau und es wäre schön, wenn das so bliebe.

Das ist genau so, als wenn ich behaupten würde: "Die Aussagen von B.Fritsch sind alle verfassungswidrig und verstoßen zudem gegen das Strafgesetzbuch." Ich glaube, davon hat niemand etwas, oder?

Hier ging es um Aussagen, die rechtlich schlicht falsch waren. Das mit der invitatio ad offerendum ist übrigens kein Konstrukt der Rechtsprechung sondern es fehlt hier am Rechtsbindungswillen der Partei. Für die die es nachlesen wollen:
http://www.jura.uni-tuebingen.de/reichold/erstsemester/fallloesung/klausuranleitungzivilrecht/Erlaeuterung/invitatioadofferendum.htm
 
Ja - hast du damit ein Problem?

Da kommen wir dem Problem schon näher.Ich denke nicht, das sich
das gute alte Recht aus anderen Branchen auf die Internet/IT-Wirtschaft
übertragen läßt.Ist wohl leider grausame Realität, aber hier hat der
Staat /Gesetzgeber wohl zu lange geschlafen, das müssen jetzt Leute
ausbaden, auf die gezwungenermaßen uralte und unzureichende Gesetze
angewendet werden ( in Ermangelung frischer Gesetze).Ich kenne kaum
jemanden, der bei gewissen Urteilen bezüglich Internet/IT nicht mit
dem Kopf schüttelt.Und das ist tragisch, weil ohne nachvollziehbare Gesetze
und Urteile wird die Glaubwürdigkeit unseres Rechtssystem noch weiter verfallen.Wenn die Rechtssprechung so verschieden vom Rechtsempfinden
der Bevölkerung ist, dann stimmt da etwas nicht.

Dieser kleine kritische Exkurs seih mir verziehen....:D

Grüße

TWELVE
 
Hallo,

es scheint ja so zu sein, dass einige juristische gebildetet Leute dabei sind.
In Zusammenhang mit dem goldenen Handschlag würde mich die datenschutzrechtliche Würdigung interessieren. Nach meinem Kenntnisstand dürfen nur abrechnungsrelevante Daten gespeichert werden. Scheinbar logt 1und 1 aber auch bei einer Flat das Transfervolumen über einen längeren Zeitraum mit und nutzt diese Daten dann auch noch "zweckentfremdet" für interne Recherchen.

Ist das nicht ein krasser Verstoss gegen den Datenschutz ?????? :twisted:
 
Wimre ist es den Providern laut einem kürzlichen Urteil erlaubt, bis zur Rechnungsstellung auch die Transfervolumen zu speichern und auszzuwerten. Es muss ja die Möglichkeit führen, eine Statistik zu führen um zu überprüfen ob ein Angebot in diesem Fall die Flat, auch kostendeckend ist. Ob diese Daten Personenbezogen verarbeitet werden dürfen oder anonym weiss ich allerdings nicht.
 
Also ich zweifel daran, dass eine personenbezogene Auswertung zulässig ist.
Außerdem sieht es so aus, als wenn durchuas längere Zeiträume mitgelogt und ausgewertet werden. Rechnungsstellung ist ja monatlich.
Und dann auch noch monatlich im voraus. Bedeutet das ich meine FLAT ja bereits im voraus bezahle --> sprich solange und soviel ich will. Den ISP hat es damit ja gar nicht zu interessieren.
 
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