Noch einmal: Der Kunde MUSS ja nicht kündigen! Du unterstellst in deiner ganzen Argumentation, dass der Kunde kündigen müsse oder aber außerordentlich gekündigt werde - ersteres schlicht falsch und letzters nicht bewiesen und bis dato habe ich auch keinen Fall diesbezüglich gehört (und selbst wenn, dann auf Grund der Klausel in den AGB zumindest denkbar möglich).
Der Vertragspartner wird auch nicht über die Hintertür rausgedrückt: Du hast die freie Wahl zu sagen: Ich nehme die 100,- und gehe zu Congster, T-Online, 3U, Freenet, QSC, Tiscali und viele viele andere
oder du sagst: Ich bleibe bei Ihnen weil mir ihre Vertragsbedingungen gefallen, in meinem bisherigen Tarif und jedenfalls bis zum Ablauf der normalen Vertragslaufzeit (i.v.F. 12 Monate). Das ist doch deine ureigenste freie Entscheidung. Jeder wie er will.
Wir wissen ja alle, das Provider sich gegenseitig
blockieren.Und das könnte bei einem Wechsel bedeuteten, das
man lange auf einen neuen DSL Anschluß wartet.
Ich weiß das nicht. Mein Bruder ist vor 4 Wochen ohne Probleme von Tiscali zu 3 U gewechselt. Du argumentierst permanent mit pauschalen Behauptungen oder im Konjunktiv.
Du hast doch Handlungsfreiheit und Wahlfreiheit. Du kannst zu Freenet gehen, zu T-Online, zu Congster, zu QSC, zu 3U, zu..... Keiner zwingt dich dazu, bei 1&1 Kunde zu bleiben oder zu werden. Zwischen den Anbietern, die auf dem DSL-Anschluss von der Telekom aufbauen (und das sind die meisten) kannst du frei wählen. Und das sind eben nicht nur - wie von dir dargestellt - "Big T und ... 1&1". Wenn du nicht mehr kennen solltest, dann bietet teltarif.de eine gute Übersicht. Aber deine (bewusste) Verkürzung/Darstellung, dass es nur 2 DSL-Provider in diesem Land geben würde ist schlicht falsch. Wenn es so wäre, dann sähe unsere Diskussion sicher anders aus - so ist es aber nunmal nicht.
Wenn jemand auf der Arbeit gemobbt wird, kann er sich ja eine neue Arbeit
suchen.
Kann er auch - natürlich kann er aber auf Grund spezieller Schutzvorschriften auch hiergegen vorgehen.
Wenn jemand ein Montags-Auto kauft, kann er es ja zurückgeben.
Gewährleistungsrecht: Nachbesserung, Wandlung Genau so sieht es der Gesetzgeber vor.
Wenn jemand keinen DSL Anschluß bekommt, kann er ja vor Gericht dagegen klagen.
Kann er nicht, weil niemand einen rechtlichen Anspruch darauf hat, dass ihm ein Dritter einen DSL Anschluss zur Verfügung stellt (Vertragsfreiheit). Du bist ja auch nicht verpflichtet, mir deine Arbeitskraft kostenlos oder auch zu 5,- / h zur Verfügung zu stellen, oder?
Wenn jemand vom Vermieter gemobbt wird, kann er sich ja eine neue
Wohnung suchen.
Kann er auch, aber natürlich kann er auf Grund spezieller §§ auch z.B. Mietminderung geltend machen. Apropos, was ist denn Mobbing genau nach deiner Vorstellung - weniger pauschal als mehr konkret zu diskutieren wäre m.E. sinnvoller.
Wenn jemand durch einen Ärztepfusch Schaden erleidet, kann er diesen ja
verklagen und sich einen neuen suchen.
Ja so ist es, dafür gibt es Schadensersatz. Und natürlich kann er auch weiterhin zum selben Arzt gehen - das ist ja jedem seine freie Entscheidung (nur: wer wird das machen?).
Ich denke, rechtlich ist jetzt alles gesagt - zumal wir diese Diskussion schon in anderen Threads geführt haben. Mir ging es mehr darum, mal ein wenig rechtliches Licht ins Dunkel zu bringen und schlicht falsche Behauptungen (wie mit dem Wirts-Wasser-Fall) richtig zu stellen.