... und wieder Trennungsgeld von 1&1 die Dritte

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wichard schrieb:
Noch ein kleiner Nachtrag meinerseits: Laut AGB hätte 1&1 noch eine viel elegantere Möglichkeit, einen Kunden aus seinem Vertrag zu bekommen:

1&1 AGB schrieb:
1&1 ist berechtigt, die Entgelte maximal einmal je Quartal zu erhöhen. [...]
Sie könnten Dir also eine Tariferhöhung "anbieten", die Du natürlich nicht akzeptieren mußt (Sonderkündigungsrecht). Damit ständest Du dann ebenfalls vor Ablauf der Vertragslaufzeit ohne Anschluß da - und ohne die 100,- EUR... ;)

Geht Meiner Meinung nach nicht, da sie die Entgelte für ALLE Kunden, die den gleichen Vertrag haben anheben müssten. Das würde meines Erachtens auf das Recht der Gleichbehandlung verstossen. Wenn tausende Verträge zu den gleichen Bedingugnen abgeschlossen wurden, dann kann man nicht einfach einen, der einem nicht passt ändern.
 
Hallo wichart,

den Passus kann ich dir leider nicht geben, da ich kein Kunde mehr bei 1und1 bin :D. Ich habe nur die gedruckte AGB die ich mitte letzten Jahres von denen bekommen habe. Da stand der Passus definitiv drin.

Grüße

Robert
 
Dann ist der Passus inzwischen rausgeflogen...
 
Bozo schrieb:
Nein, wieso? Wie RobertHerter sehr richtig behauptet, dürfte ich laut Vertrag und Werbung ca 2,1 Terrabyte pro Monat saugen. Basta. Darin ist nichts widrrechtliches sondern nur die Ausschöpfung der mir vertraglich zugesicherten Leistung.

Laut Katalog von BMW / Porsche / ... darfst Du mit deren Autos auch 280 km/h fahren. Dennoch scheint die eine oder andere Behörde der Meinung zu sein, daß dies an einigen Stellen die Straße zu sehr belasten könnte. Also - Klage gegen den Bund? Oder die Automibilhersteller? Und gar gegen die Versicherungen, die Dir den Versicherungsschutz bei Unfällen mit mehr als 130 km/h empfindlich kürzen können?
 
wichard schrieb:
Dann ist der Passus inzwischen rausgeflogen...

Ja eigendlich auch logisch :D gibt ja nur noch einen Tarif :D.
Muss ich berichtigen, stand nicht in den AGB's sondern in der Leistungsbeschreibung. Gehört aber genau so zum Vertrag wie AGB's :D

Grüße

Robert
 
RobertHerter schrieb:
Muss ich berichtigen, stand nicht in den AGB's sondern in der Leistungsbeschreibung. Gehört aber genau so zum Vertrag wie AGB's :D

Ja, auch dort ist es rausgeflogen. Und ob es wirklich ein Recht gäbe, alle 30 Tage von DSL 1000 auf 6000 und wieder auf 3000 und wieder auf 6000... zu wechseln? Ich glaube: Nein.
 
wichard schrieb:
Bozo schrieb:
Nein, wieso? Wie RobertHerter sehr richtig behauptet, dürfte ich laut Vertrag und Werbung ca 2,1 Terrabyte pro Monat saugen. Basta. Darin ist nichts widrrechtliches sondern nur die Ausschöpfung der mir vertraglich zugesicherten Leistung.

Laut Katalog von BMW / Porsche / ... darfst Du mit deren Autos auch 280 km/h fahren. Dennoch scheint die eine oder andere Behörde der Meinung zu sein, daß dies an einigen Stellen die Straße zu sehr belasten könnte. Also - Klage gegen den Bund? Oder die Automibilhersteller? Und gar gegen die Versicherungen, die Dir den Versicherungsschutz bei Unfällen mit mehr als 130 km/h empfindlich kürzen können?

Sorry, aber zusammenhangloses und völlig unsinniges Beispiel.

Der Bund ist nicht mein Vertargspartner, sondern der Verkäufer/Vertragshändler des Autos und gegen den könnte ich Klagen, wenn das Auto die in den Werbungen versprochenen Eigenschaften nicht erfüllt.

Wenn nun der Bund beschliesst, dass jeder nur noch mit 1 MBit surfen kann, dann ist das so und ich muss es hinnehmen, auch das hat nichts mit meinem Vertragspartner zu tun. Das einzige was ich dagegen tun kann ist selber in die Politik gehen oder eine andere Partei wählen.
Der Versicherungsschutz wird auch wiederum nicht von dem Verkäufer des Autos gekürzt, sondern von dem Verkäufer (der zumindest im Bereich Haftpflicht) vorgeschriebenen Leistung Versicherung. Und diese berufen sich auf die Richtgeschwindigkeit. Aber auch hier ist nur eine Kürzung möglich, wenn zweifelsfrei zu belegen ist, daß der Unfall mit geringerer Geschwindigkeit hätte vermieden werden können.
 
wichard schrieb:
Bozo schrieb:
Nein, wieso? Wie RobertHerter sehr richtig behauptet, dürfte ich laut Vertrag und Werbung ca 2,1 Terrabyte pro Monat saugen. Basta. Darin ist nichts widrrechtliches sondern nur die Ausschöpfung der mir vertraglich zugesicherten Leistung.

Laut Katalog von BMW / Porsche / ... darfst Du mit deren Autos auch 280 km/h fahren. Dennoch scheint die eine oder andere Behörde der Meinung zu sein, daß dies an einigen Stellen die Straße zu sehr belasten könnte. Also - Klage gegen den Bund? Oder die Automibilhersteller? Und gar gegen die Versicherungen, die Dir den Versicherungsschutz bei Unfällen mit mehr als 130 km/h empfindlich kürzen können?

Ähm wichard :D,

ich wuste gar nicht das es im Internet neuerding Speed-Limit schilder vor dem DSL-Modem gibt. "Ab hier nur mit 1MBit/s" :D.

Der Vergleich hinkt nicht der hat keine Füße :lol: .

Eher passen wäre, das du dir einen Porsche kaufst (der 300 km/h), und dir Porsche dann sagt, hey du darfst nur 3 km/h fahren, weil wir sonnst in den ersten 2 Jahren zu viele Garantiefälle haben wenn du so schnell fährst. (Da stimmen dann sogar die Proportionen)

Grüße

Robert
 
;) So langsam können wir nen chat aufmachen bei dem Tempo hier...
 
Bei einigen Leuten hier gewinnt man den Eindruck, sie seien für 1&1 tätig.
Mindestens einer ist das auch, nämlich als Profiseller.Ich erspare mir deshalb mal jetzt, auf die obigen Argumente zu antworten.Ich bin überzeugt, die betreffenden Leute hätten dafür auch wieder garantiert einen Passus aus einer AGB oder eine anderweitige Erklärung parat.

Ich denk aber mal, darum geht es den meisten hier gar nicht.Ob etwas
rein rechtlich vor einem Gericht bestehen würde, oder ob es empfundenes
Unrecht ist, sind zwei verschiedene Dinge.Wie wir alle wissen, kann man heutzutage jemanden erfolgreich verklagen, weil er einem einen Stinkefinger gezeigt hat.Trotzdem empfinden die meisten Leute dies als
nicht richtig.Rein rechtlich gesehen kann man einen Forumsbetreiber dafür verklagen , das einer seiner User einen markenrechtlich geschützten Namen als Nick trägt, wie wir seit neuestem wissen.Mit Recht hat das aber immer noch nichts zu tun.Vielleicht mit Rechtssprechung.Wenn also viele Leute das Vorgehen von 1&1 als Unrecht empfinden, dann wird da schon was dran sein.Ob 1&1 laut der aktuellen deutschen Rechtssprechung
Recht vor einem deutschen Gericht bekommen würde, ist hier gar nicht relevant, denn wie wir alle ( die meisten von uns?) wissen, hat nur einer
Recht, und das ist der Kunde.Jemand, der etwas verkauft oder eine Dientsleistung anbietet, wird wissen, was ich meine.

Auf jeden Fall hat dieser Thread schonmal eines bewirkt: Die Verbreitung
und Bekanntmachung dieses Verhaltens.Umso wahrscheinlicher ist es,
das ein potentieller Kunde davon erfährt.Insofern hat dieser Thread schon seinen Dienst getan.

Grüße

TWELVE
 
TWELVE schrieb:
Bei einigen Leuten hier gewinnt man den Eindruck, sie seien für 1&1 tätig.
Mindestens einer ist das auch, nämlich als Profiseller.Ich erspare mir deshalb
mal jetzt, auf die obigen Argumente zu antworten.Ich bin überzeugt, die
betreffenden Leuten hätten dafür auch wieder garantiert einen Passus aus einer AGB oder eine anderweitige Erklärung parat.

Ich denk aber mal, darum geht es den meisten hier gar nicht.Ob etwas
rein rechtlich vor einem Gericht bestehen würde, oder ob es empfundenes
Unrecht ist, sind zwei verschiedene Dinge.Wie wir alles wissen, kann man heutzutage jemanden erfolgreich verklagen, weil er einem einen Stinkefinger gezeigt hat.Trotzdem empfinden die meisten Leute dies als
nicht richtig.Rein rechtlich gesehen kann man einen Forumsbetreiber dafür verklagen , das einer seiner User einen markenrechtlich geschützten Namen als Nick trägt, wie wir seit neuestem wissen.Mit Recht hat das aber immer noch nichts zu tun.Vielleicht mit Rechtssprechung.Wenn also viele Leute das Vorgehen von 1&1 als Unrecht empfinden, dann wird da schon wass dran sein.Ob 1&1 laut der aktuellen deutschen Rechtssprechung
Recht vor einem deutschen Gericht bekommen würde, ist hier gar nicht relevant, denn wie wir alle ( die meisten von uns?) wissen, hat nur einer
Recht, und das ist der Kunde.Jemand, der etwas verkauft oder eine Dientsleistung anbietet, wird wissen, was ich meine.

Auf jeden Fall hat dieser Thread schonmal eines bewirkt: Die Verbreitung
und Bekanntmachung dieses Verhaltens.Umso wahrscheinlicher ist es,
das ein potentieller Kunde davon erfährt.Insofern hat dieser Thread schon seinen Dienst getan.

Grüße

TWELVE

Danke TWELVE,

besser hätte ich es nicht sagen können. Ich bringe allerdings noch eine andere Theorie zur Diskussion (ok sie ist verwegen :D):
1und1 dürfte es ganz recht sein, das dieser Umstand bekannt gemacht wird. So werden Poweruser gleich von vorne herein abgeschreckt, und man muss sie nicht mehr mit fragwürdigen Methoden loswerden. Mich perönlich würde aber freuen wenn dieser Schuss richtig nach hinten losgeht.

Grüße

Robert
 
Warum das denn? Mal schnell ne Fritzbox für 79,95 mitnehmen und dann 100 ¤ kasieren und wieder gehen und die Box für 150 verkaufen, macht unterm Strich nen Gewinn von ca 70 ¤ und die Poweruser müssen sich dafür nicht mal anstrengen und gucken was sie ziehen müssen, das wissen die eh schon.

Ich müsste erst mal mehrere Stunden investieren um rauszufinden, wie und was ich ziehen kann, damit ich auf mehr als 20 GB im Monat kommen würde, da wären die 70 ¤ Gewinn schon wieder ein schlechter Stundednlohn... :blonk:
 
TWELVE schrieb:
Bei einigen Leuten hier gewinnt man den Eindruck, sie seien für 1&1 tätig.
Sollte ich diesen Eindruck erweckt haben, so möchte ich mich hiermit herzliche entschuldigen - das Einzige, was ich mit 1&1 zu tun habe, ist eine Web-Visitenkarte, die dort seit 3 Jahren so gut wie unbenutzt auf deren Server rumdümpelt...

TWELVE schrieb:
Wie wir alles wissen, kann man heutzutage jemanden erfolgreich verklagen, weil er einem einen Stinkefinger gezeigt hat. Trotzdem empfinden die meisten Leute dies als nicht richtig.
Doch, damit kann ich leben. Ich möchte mich nicht ungestraft beleidigen lassen müssen.

TWELVE schrieb:
Rein rechtlich gesehen kann man einen Forumsbetreiber dafür verklagen , das einer seiner User einen markenrechtlich geschützten Namen als Nick trägt, [...]
Es war eine Abmahnung, keine Klage. Die Klage (negative Feststellungsklage) läuft zur Zeit gegen den Abmahner. Der Ausgang bleibt noch abzuwarten.

TWELVE schrieb:
denn wie wir alle ( die meisten von uns?) wissen, hat nur einer Recht, und das ist der Kunde.Jemand, der etwas verkauft oder eine Dientsleistung anbietet, wird wissen, was ich meine.
Danke, daß dieses Argument von Dir kommt - denn genau das Gefühl habe ich in dieser Diskussion auch... "Egal, was der eigentliche (rechtliche) Rahmen ist - ich will saugen können, bis der Arzt kommt. Und wenn ich direkt nach /dev/null sauge..."

Bozo schrieb:
Ich müsste erst mal mehrere Stunden investieren um rauszufinden, wie und was ich ziehen kann, damit ich auf mehr als 20 GB im Monat kommen würde,
Da kann ich Dir gute Quellen nennen: Zieh Dir diverse Linux-Distributionen (Suse, Redhat, Debian, ...). Es gibt ja auch noch die Nightly Builds, mit denen Du täglich die neuste Versionsnummer hast. Auch "legal" (ohne den üblichen P2P-Verkehr) ist es also schon möglich, die Grenze zu knacken. Mit Surfen und Internetradio alleine ist es da nicht getan...

TWELVE schrieb:
Auf jeden Fall hat dieser Thread schonmal eines bewirkt: Die Verbreitung und Bekanntmachung dieses Verhaltens.Umso wahrscheinlicher ist es, das ein potentieller Kunde davon erfährt.Insofern hat dieser Thread schon seinen Dienst getan.
Full ACK. Es möge sich jeder selbst ein Bild von der Situation schaffen.

Gruß (und für mich zunächst mal EOD),
Wichard
 
wichard schrieb:
Danke, daß dieses Argument von Dir kommt - denn genau das Gefühl habe ich in dieser Diskussion auch... "Egal, was der eigentliche (rechtliche) Rahmen ist - ich will saugen können, bis der Arzt kommt. Und wenn ich direkt nach /dev/null sauge..."

Da kann ich Dir gute Quellen nennen: Zieh Dir diverse Linux-Distributionen (Suse, Redhat, Debian, ...). Es gibt ja auch noch die Nightly Builds, mit denen Du täglich die neuste Versionsnummer hast. Auch "legal" (ohne den üblichen P2P-Verkehr) ist es also schon möglich, die Grenze zu knacken. Mit Surfen und Internetradio alleine ist es da nicht getan...

Wichard

Hallo Wichard,

da täuscht du dich gewaltig. ich rechne jetzt mal Worst-Case also nicht schlagen, ist nur ein Beispiel wie schnell man sich vertut. Ein Stream Internetradio 128 kbit/s = 16 kByte/s = 56 Mbyte/h, wären im Worstcase 24h/30Tage = 40 Gigabyte :D

Ich sage doch die Übertragungsraten im Internet werden mittlerweile immer größer 20 GB sind selbst für Wenignutzer sehr bald zu Ende.

Rechne mal bei mir: 3 Kinder (2 davon Weibsen :D), Frau und ich als Softwareentwickler. Um mit Radio, VOIP, VOD und MSDN auf 50 GByte pro Monat zu kommen, muss ich die Rechner nur schief anschauen :D. Und das garantiert ohne auch nur irgend ein MP3 oder Raubkopie zu saugen.

Letzten Monat habe ich die 10 Tage Spiel-Flat von gamesload.de ausprobiert. 90 Spiele a (geschätztes Mittel) 2 GB frei zum runterladen und spielen. Und jeden Monat neue dazu. Wer das ausprobiert hat mal schnell 180 GByte runtergeladen :D

Es geht also nicht so sehr ums saugen ohne Ende auf Teufel komm raus, sondern eher das man sich eine Flat-Rate anschafft um nicht nachrechnen zu müssen. Und bei 1und1 wird man dann wieder dazu gezwungen. "Ups diesen Monat 50 GByte verbraucht, hoffentlich kündigen die mir nicht.". Das wiederspricht meinem Verständniss von Flat-Rate ungemein :D.

Vor allem weil man ja beim Reseller 1und1 ja enorme Probleme hat, bei Kündigung ohne Unterbrechung wieder DSL bei einem anderen Provider zu haben. Und wenn ich meiner Familie ankomme, 2 Monate kein Internet, Telefonieren mit den Freundinnen bitte auf Sparflamme, kannst du dir nicht im geringsten Vorstellen, wie schmerzhaft das in meinen Ohren und in meinen Familienjuwelen sein würde :D

Grüße

Robert
 
TWELVE schrieb:
Bei einigen Leuten hier gewinnt man den Eindruck, sie seien für 1&1 tätig.
Mindestens einer ist das auch, nämlich als Profiseller.Ich erspare mir deshalb mal jetzt, auf die obigen Argumente zu antworten.Ich bin überzeugt, die betreffenden Leute hätten dafür auch wieder garantiert einen Passus aus einer AGB oder eine anderweitige Erklärung parat.

Wenn einem die sachlichen Argumente ausgehen, dann wechselt man auf die persönliche, spekulative Ebene? Gut, meine Vorstellung, eine inhaltliche Diskussion zu führen ist das nicht. Außerdem hätte dir ein Blick in meine Signatur sagen können, bei welchem Provider ich selbst bin.

Ich erspare mir deshalb mal jetzt, auf die obigen Argumente zu antworten.Ich bin überzeugt, die betreffenden Leute hätten dafür auch wieder garantiert einen Passus aus einer AGB oder eine anderweitige Erklärung parat.

Dann wäre es auch eine Option, seine Position noch einmal zu überdenken, ob man nicht vieleicht falsch liegt wenn andere einem anhand der AGB oder anhand des Gesetzes zeigen, dass es nicht so ist wie man selbst denkt.

Ach und noch was zum Gleichbehandlungsgebot. Das sich aus Art. 3 Abs. 1 GG ergebende Gleichbehandlungsgebot ist nur ein Abwehrrecht gegenüber dem Staat. Nur der Staat muss wesentlich gleiches gleich, wesentlich ungleiches ungleich behandeln.
Es gibt allenfalls noch die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte im privaten Bereich. Ein User der 200 GB downloaded ist aber etwas anderes als einer, der 5 GB runterlädt -> auch der Staat müsste dies nicht gleich behandeln.
 
Hallo,

nachdem wir ja jetzts festgestellt haben, dass das Verhalten von 1&1 rechtlich zulässig ist stellt sich die Frage des Rechtsempfindens.

Die Seite derer, die als Kunden betroffen sind ist auch klar. Denn wer verzichtet schon freiwillig auf höhere Geschwindkeit bzw. einer entsprechenden Flatrate, vor allem, wenn andere dies bekommen.

Die Seite von 1&1 ebenso. Da ich selber selbständig bin, tue ich mich da vielleicht etwas leichter, dies zu verstehen. Kein Unternehmer, der halbwegs rechnen kann, wird freiwillig einen Kunden, mit dem er schon Verluste erzielt auch noch die Möglichkeit geben, noch mehr Leistungen zum gleichen bzw. minimalen Aufpreis zu bekommen. Mischkalkulation hin oder her.

Meiner Meinung nach ist das auch OK, wenn ein USER über mehrere Monate hinweg weit über die 20 GB monatlich an Trafic verursacht, die evtl. sogar noch aus Filesharing rühren, ihm die günstigere Flatrate oder ein Geschwindigkeitupgrade zu versagen, ihm allerdings zu kündigen finde ich für sehr fragwürdig, denn dann hätte 1&1 das Angebot auf der Webseite anders gestalten müssen, egal was in den ABG steht.

Was ich allerdings in der Praxis als Powerseller mitbekommen habe, und dass ist das wirklich ärgerliche am Verhalten von 1&1, scheint es hier keine einheitliche Linie zu geben. So wurden Kunden, die nur in einem einzigen Monat einmal über 20 GB waren und in den anderen 5 Monaten sonst zwischen 5 und 10 GB verbraucht haben, ein Geschwindkeitsupgarde im Controllcenter wie auch telefonisch versagt. Einem anderen, der monatlich immer über 20 GB war, konnte im Controllcenter von DSL 2000 auf DSL 6000 upgraden.

Genau dieses Verhalten kann und will ich auch nicht entschuldigen. Man hat bei 1&1 im Moment den Eindruck, das die linke Hand nicht weis, was die Rechte macht und das wird auf Dauer Kunden kosten. Ich hoffe für 1&1, dass die es bald merken werden. Ich für mein Teil weise die Kunden darauf hin, und dass sollten alle Powerseller tun ...
 
Was sowohl RobertHerter und auch ich denken haben wir in klar strukturierten Beiträgen (ohne Beispiele für die die es nicht verstehen können/wollen) gesagt. Auch das Recht bekommen und Recht haben nicht immer das gleiche ist wurde von uns zur Genüge eingeräumt.

Fakt bleibt, dass 1und1 sich so verhällt, dass ICH sie niemandem weiterempfehlen würde ohne auf diese Probleme hinzuweisen und das wie ich ganz zu Beginn dieses Threads gesagt habe eine Flat eben eine Flat ist und kein verkappter Volumentarif.

Genau dies hätte 1und1 am liebsten so. Wo ist dein Problem damit? Und was bitte ist daran nicht so wie ich oder RobertHerter denken?

1und1 macht einen auf Dicke Hose und kneift dann den Schwanz ein. Nicht mehr und nicht weniger.
 
Was mich so extrem wundert ist, das andere Provider so die Füße still halten.
Wettbewerbsrechtlich ist das, was 1und1 da veranstaltet mehr als fragwürdig.

Die Werbevorteile einer "Flatrate" nutzen um auf Kundenfang zu gehen, dann aber die Nachteile der Flatrate durch solch fragwürdige Maßnahmen versuchen zu umgehen. Als Mitbewerber von 1und1 würde ich mir das nicht lange anschauen. Ehrlicherweise hätte man die Flatrate canceln und in einen 9,95 Volumentraif mit 30 GB umwandeln müssen. Dann wüssten Kunden woran sie sind. So aber hat das ganze einen sehr faaden Beigeschmack.

Da geht es im Einzelhandel anders zur Sache, wenn Lockangebote in nicht ausreichenden Mengen usw. vorhanden sind, bei Sonderangeboten eine Mengenbegrenzung vorhanden ist, hat der betreffende Einzelhändler schneller eine Abmahnung des Mitbewerbs im Haus als er den Schlüssel umdrehen kann.

Grüße
Robert
 
Doch noch ein letzter Beitrag von mir in diesem Thema, dann ist aber wirklich Schluß. Argumente (und anderes) haben wir ja zur Genüge ausgetauscht - was der Einzelne sich nun daraus zurechtstrickt, bleibt jedem selbst überlassen.

RobertHerter schrieb:
Was mich so extrem wundert ist, das andere Provider so die Füße still halten. Wettbewerbsrechtlich ist das, was 1und1 da veranstaltet mehr als fragwürdig.
Die Werbevorteile einer "Flatrate" nutzen um auf Kundenfang zu gehen, dann aber die Nachteile der Flatrate durch solch fragwürdige Maßnahmen versuchen zu umgehen.

Ich sehe hier immer noch keine fragwürdige Maßnahme. 1&1 bietet Dir eine vorzeitige Vertragsauflösung an, die Du nicht zu akzeptieren brauchst. Nimmst Du sie an, ist sowieso nichts fragwürdiges dran. Nimmst Du sie nicht an, erfüllt 1&1 seinen Part des Vertrages bis zum Ende der Laufzeit und spricht Dir zu diesem Termin die Kündigung aus. Das ist das Recht einer jeden Firma, welches Du akzeptierst, wenn Du einen an eine Laufzeit gekoppelten Vertrag abschließt. Ein Anspruch auf Verlängerung besteht nicht. Was ist daran fragwürdig?

Der Unterschied zum Lockvogelangebot ist doch klar: Beim Lockvogelangebot kann nicht jeder, der dieses gerne nutzen möchte, in den Genuss dessen kommen. Jedoch kann jeder, der diese Flat bucht, diese über die gesamte Laufzeit (welche ja zunächst auf ein Jahr beschränkt ist) ausnutzen. Wo ist also hier der Wettbewerbsverstoß?

Fragt sich immernoch,
Wichard
 
wichard schrieb:
Der Unterschied zum Lockvogelangebot ist doch klar: Beim Lockvogelangebot kann nicht jeder, der dieses gerne nutzen möchte, in den Genuss dessen kommen. Jedoch kann jeder, der diese Flat bucht, diese über die gesamte Laufzeit (welche ja zunächst auf ein Jahr beschränkt ist) ausnutzen. Wo ist also hier der Wettbewerbsverstoß?

Siehst du da liegt der Hase im Pfeffer,

es kann eben nicht jeder in den genuss der neuen Flat, Kunden die zu viel Traffik im alten Tarif haben, wird das wechseln verwehrt. Das ist für mich ein klarer Verstoß, denn Wettbewerbsrechtlich darf man eben nicht mit etwas ohne Einschränkungen werben, das nicht jeder bekommt. Vertragsfreiheit hin oder her. Wird einem nach einem Jahr der Vertrag gekündigt, fangen die Probleme mit dem Wettbewerbsrecht wieder an. Auch wenn in Deutschland Vertragsfreiheit gilt, so darf man eben nicht ohne Einschränkungen mit einer Flatrate werben, die aber nur ganz ausgesuchte (mal überspitzt formuliert) Kunden bekommen. Das ist meiner Meinung nach mehr als ein klarer Verstoss gegen das Wettbewerbsrecht.

Grüße

Robert
 
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