Erklärung und Hintergrund:
Jeder Teilnehmer an einem öffentlichen Telekommunikationsnetz muss eindeutig identifizierbar sein. Dabei unterscheidet man zwischen der tatsächlichen Identifikation und der scheinbaren Identifikation. 'Tatsächlich' wird jeder Anruf, welcher über einen regulierten Dienstanbieter oder Netzbetreiber 'abgesetzt wird', gekennzeichnet. Dies geschieht über eine eindeutige Rufnummer, welche dem Anrufer zuvor zugeordnet wurde und einer weiteren Nummer, welche genau diesen einen Anruf kennzeichnet. All dies geschieht bei jedem Anruf, ob Sie eine eigene Absenderkennung oder keine Absenderkennung setzen. Im Fall einer strafrechtlichen Ermittlung müssen regulierte Unternehmen - die mit diesen Nummern verknüpften Personen- und Verkehrsdaten - an die ermittelnde Behörde herausgeben. Die 'scheinbare' Identifikation findet beim Angerufenen statt - anhand der Rufnummer, welche durch den Anrufer übermittelt wurde. Die Richtigkeit und Zuverlässigkeit dieser Rufnummer hat inzwischen den gleichen Stellenwert, wie die 'tatsächliche' Identifikation. Daher müssen regulierte Anbieter sicherstellen, dass Nutzer ihrer Dienste - nur Absenderkennung setzen, welche tatsächlich und zuverlässig eine solche Identifikation zulassen. Einzelne Anbieter gehen den Weg über Testanrufe, Auskünfte von Vergabestellen oder Belegdokumenten. Da es hier keine 100%-tige Regelung gibt, setzen wir auf die Zuverlässigkeit unserer Nutzer und wenden die beiden oben aufgeführten Methoden an. In beiden Fällen geht es dabei um die Funktion "Absenderkennung setzt Endgerät" und lokal oftmals um "CLIP no screening'. Mit der 'Liste der Absenderkennungen' ist es Ihnen möglich eigene, nicht über VOIP2GSM vergebene Rufnummern zu registrieren und als Absenderkennung zu nutzen. Sie versichern dabei, dass es sich um Ihre Rufnummern handelt. Jeder Speichervorgang wird protokolliert und ist in der Anzahl pro Woche begrenzt. Eigene, über VOIP2GSM registrierte Rufnummern werden automatisch der Liste hinzugefügt und sind gültige Absenderkennungen. Unabhängig unserer Maßnahme sollten Sie wissen, dass z.B. die Bundesnetzagentur - sogar im privaten Sektor - mehrere tausend Euro Strafe verhängt, wenn eine 'falsche' Absenderkennung genutzt wird. Bei der zweiten Funktion geht es um externe Weiterleitungen - also Weiterleitungen, welche Sie in Ihrem Endgerät oder Ihrer Telefonanlage konfiguriert haben. Wenn Sie nun einen Anruf weiterleiten möchten Sie sicherlich auch die Rufnummer des Anrufers weiterleiten. Hier kommt "CLIP no screening" ins Spiel. Da es sich hier um eine unbegrenzte Zahl an verschiedenen Absenderkennungen handeln kann, ist die Funktion der 'Liste' nicht praktikabel. Da es sich aber um eine Weiterleitung handelt, ist es Ihnen möglich, das Ziel der Weiterleitung anzugeben. Anrufe, welche dann an dieses Ziel erfolgen - akzeptieren sämtliche Absenderkennungen, da es sich nach Ihrer Angabe, um eine Weiterleitung handelt. Beachten Sie bitte, dass Absenderkennungen aus anderen Ländern nach wie vor nur gesetzt werden, wenn die EU-CID-Option aktiviert ist und die Kosten dafür übernommen werden.
Hinweis: Wenn diese Funktionen Ihren Bedarf nicht erfüllen, können Sie beim Support eine Sonderregelung beantragen, welche immer (!) folgende Schritte nach sich zieht: Sie erhalten einen Vertrag über die Sonderregelung per POST-Ident-Verfahren zugesandt. Es ist eine Sicherheitsleistung von mindesten 500,00 Euro zu leisten. Eine monatliche Grundgebühr wird vereinbart (i.d.R. 14.90 Euro/Monat).