Mit einem Anruf bei 1&1 kannst du alle diese Risiken vermeiden... Wenn 1&1 dann nicht so will, wie du es gern hättest, dann lässt du die Kündigung halt durchlaufen. Oder rufst nochmal an.
Genauso werde ich auch vorgehen. Ich warte nur noch einige Tage ab um zu sehen, ob Verivox die neue Preisgestaltung der Telekom mit 10 statt 6 Rabattmonaten übernehmen wird oder nicht. Wenn dies in den nächsten Tagen eintreten sollte wäre der verbale Knüppel, also die Ankündigung unter Umständen zur Telekom zu wechseln, ja noch etwas größer ;-) Dann werde ich wie üblich die Kündigung vormerken und die Wiedergewinnungshotline anrufen, nur eben diesmal schon nach 9 - 10 Monaten und aufgrund des Angebots bei Verivox ( Check24 hat übrigens nachgezogen und hat jetzt das gleiche Angebot ) mit sehr guten Argumenten.
Wenn ich deine Beiträge richtig verstehe, geht es dir ja auch, wenn nicht sogar vorrangig, darum, möglichst preiswert zu fahren.
Korrekt, es geht mir natürlich auch darum, den günstigsten Preis zu haben, den ich bekommen kann.
Ich ärgere mich aber vor allem darüber, daß irgendwelche Manager bei 1und1 glauben, sich nicht an getroffene Vereinbarungen halten zu müssen obwohl sie sich damit, juristisch gesehen, auf sehr dünnes Eis begeben. Mir kommt es hauptsächlich darauf an dabei mitzuhelfen, daß seitens 1und1 sowas nie mehr probiert wird, denn eigentlich bin ich sehr lang und gerne Kunde bei 1und1.
Ursprünglich hatte ich vor anzurufen und durch Androhung einer Sonderkündigung zu erreichen, daß die Preiserhöhung zurück genommen wird. Dies haben ja auch einige Leute offenbar so geschafft. Aber dann ist mir klar geworden, daß die Preiserhöhung im Zusammenhang mit dem Sonderkündigungsrecht in meinem Falle ja sogar ein signifikantes geldwertes Geschenk ist, weil ich noch in der Rabattphase mit 0€ Grundpreis bin. Unabhängig davon, ob ich tatsächlich zur Telekom wechseln würde oder ob ich zu Neukundenpreisen bei 1und1 bleiben kann, hat mir 1und1 ja dann mindestens 9 Monate lang einen DSL100 Anschluß geschenkt. Der einzige zu zahlende Betrag während dieser 9 Monate waren einmal 20Cent, weil ich aus Versehen vom Festnetz aus eine Mobilfunknummer angerufen habe. Und obwohl 1und1 im Durchschittspreis bei den aktuellen Neukundenkonditionen um 25 Cent / Monat teuer ist, würde ich schon wegen der beiden kostenlosen Simkarten lieber bei 1und1 bleiben.
Ansonsten hoffe ich, daß so viele Leute wie möglich von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, unabhängig davon, ob sie dann bei 1und1 neu abschließen oder wirklich wechseln. Dann sollte den Verantwortlichen bei 1und1 klar werden, was für einen Bock sie mit dieser Aktion geschossen haben.
Denn selbst wenn die Preiserhöhung gerichtlich abgesegnet werden sollte ist der Versuch, bei Kunden die sich in Mindestlaufzeit oder sogar noch in der Rabattphase befinden, kalkulatorisch fast immer kontraproduktiv und führt, eine konsequente Reaktion von vielen Kunden vorrausgesetzt, sogar zu geringeren Einnahmen.
Das übliche Geschäftskonzept liegt bei Telekommunikationsverträgen oft darin, daß man dem Kunden am Anfang eines neuen Vertrages irgendeine Art von Vergünstigung anbietet, um ihn anzulocken. Bei den teureren Mobilfunkverträgen liegt die Vergünstigung darin, daß man ein subventioniertes Handy bekommen kann, dafür aber eine höhere Grundgebühr zahlt. Bei Festnetzverträgen liegt das Goodie darin, daß man eine gewisse Zeit lang einen Rabatt auf die Grundgebühr ( oder bei 1und1 manchmal auch ein subventioniertes Gerät wie TV /Tablet / Notebook ) bekommt.
Hierdurch kann man die üblichen 2 Jahresverträge in vier zeitliche Phasen aufteilen:
Phase 1 ( Verlustphase )
Der Anbieter tritt in Vorleistung, weil er aufgrund der Rabatte eine Weile lang höhere Gestehungskosten als Einnahmen hat. Einen VDSL-Port anzumieten kostet ja deutlich mehr als die 0€ ( Vollrabatt ) oder 9,99€ ( Teilrabatt ) welche der Kunde während der Rabattphase bezahlt. Bis zum Ende der Rabattphase macht der Anbieter Verlust.
Phase 2 ( Amortisierungsphase )
Erst wenn die Rabattphase beendet ist erwirtschaftet der Anbieter Erträge, welche aber eine gewisse Zeit lang genutzt werden müssen, um die in der Phase1 angefallenen Verluste zu amortisieren. Wie lang diese Phase ist, können wir natürlich nicht wissen und dürfte ein streng gehütetes Geschäftsgeheimnis der Anbieter sein.
Phase 3 ( Gewinnphase 1 )
Nach einer gewissen Zeit hat man die aus der ersten Phase resultierenden Verluste ausgeglichen, und erst jetzt kann der Anbieter tatsächlich Gewinne erwirtschaften. Hierbei müssen die Preise für den Vertrag so hoch kalkuliert sein, daß man nach 2 Jahren zumindestens einen gewissen Rohertrag erwirtschaftet hat.
Phase 4 ( Gewinnphase 2 )
In dieser Phase hat der Anbieter einerseits die höchsten Ertragschancen, kann sie aber auch nicht in die Grundkalkulation mit einbeziehen, denn der Kunde kann jetzt mit einer Frist von einem Monat kündigen. Der Anbieter weiß also nie, wie wenig oder wie viel man in dieser Phase erwirtschaften kann.
Aufgrund dieses Modells ist es für den Anbieter evident wichtig, daß´der Kunde immer zumindestens die 2 jährige Mindestlaufzeit durchläuft. Und da stellt sich mir die Frage: Wer kommt auf die Idee allen von der Preiserhöhung betroffenen Kunden die Möglichkeit zu geben, per Sonderkündigungsrecht teils lange vor Ablauf der 2 Jahre aus dem Vertrag auszusteigen, so daß die Phasen 2 oder 3 teilweise oder komplett wegfallen ? Und dies nur, um eine Preiserhöhung von 5€ pro Monat durchzusetzen, deren rechtliche Zulässigkeit ja noch gerichtlich überprüft werden dürfte ?
Das wäre ja genauso als wenn ich bei einem Mobilfunkanbieter ein teures Mobiltelefon zu einem subventierten Preis bekommen würde, welches ich innerhalb der 24 Monate durch höhere Grundpreise abbezahlen müßte. Und dann käme dieser Anbieter und würde mir schon nach einer deutlichen kürzeren Zeit erlauben, aus dem Vertrag auszusteigen, weil er die Preise erhöhen will und deshalb ein Sonderkündigungsrecht anbieten muß ?
Zur Erläuterung: Eine AGB-Klausel welche eine Preiserhöhung während des laufenden Vertrages ohne Sonderkündigungrecht vorsehen würde, wäre aufgrund bereits bestehender Urteile wegen unangemessener Benachteilung des Verbrauchers wirkungslos.