Danke fürs diverse Feedback. Vielleicht setze ich den ein oder anderen Hinweis um ...
Dann scheint euch ja auch nicht 100%ig klar zu sein, in wessen Händen die Störungsbeseitigung nun liegt.
Am 14.6. meinte wie gesagt der Techniker, die Fa. N. (lokale Tel.-Gesellschaft) wäre zuständig (da deren Leitung?).
Beim Anruf dort paar Tage später war keine Störung bekannt (was ja nichts bedeuten muss).
Damit konfrontiert machte mich 1&1 nochmal darauf aufmerksam, dass 1&1 mein Ansprechpartner ist, und Vodafone der Vorleister ist
(und daher Fa. N. nichts damit zu tun hätte - wie ich verstanden habe).
Habe 1&1 gemäß § 58 (2) TKG um Info gebeten, wann die Störung voraussichtlich behoben sein wird und die BNA
gefragt, ob ich nach Störungsende die in § 58 (3) genannte Entschädigung von 1&1 fordern kann, und was ich bei Weigerung von 1&1 machen kann.
In den letzten 20 Jahren hatte ich nur wenige DSL-Ausfälle, und noch nie einen mit mehr als 7 Tagen.
Daher u.a. bin ich auch nicht so fit in den Themen "Vorleister", "Drahtbesitzer" etc.
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Ja, habe DSL 16, wohne aber in einer Stadt mit 200 k Einwohnern, daher glaube ich nicht, dass die Nachbarn T-
Regio-VDSL haben.
-- Zusammenführung Doppelpost gemäß Boardregeln by stoney
könnte es wahrlich sinnvoll sein 1und1 um ein Umsatteln/Umklemmen auf den Outdoor-DSLAM zu bewegen.
Mit welchem kurzem Text könnte ich 1&1 per Mail dazu bewegen (mit Begründung oder ohne? wenn mit: welche?)?