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mikrogigant
Guest
Nochmal zum Mitmeißeln: es ist völlig egal, ob es Einschränkungen gibt oder nicht oder ob sie auffallen oder nicht. Solange man mit der Alice Hardware keine "Experimente" anstellt oder sie irgendwie beschädigt, sondern dafür ausschließlich eigene Hardware verwendet, ist das 100%ig vertragskonform.Nur, weil dir bislang keine Einschränkung aufgefallen ist, heißt es nicht, dass da keine ist.
Ich muss das nicht beweisen. Wenn es funktioniert, funktioniert es, wenn nicht, dann nicht.Das wirklich einwandfrei zu beweisen, dürfte dir sehr schwer fallen.
Das können sie allerdings. Nur dürfte die Wahrscheinlichkeit, dass dieser Fall eintritt, noch deutlich geringer sein als zehnmal nacheinander den Jackpot im Lotto zu knacken. Zumal im Falle des W920V exakt die gleiche Hardware zum Einsatz kommt wie sie auch Hansenet liefert. Wenn die zu Umsatzausfällen oder Schäden führt, sollte Hansenet zunächst selbst einmal darüber nachdenken, ob es nicht vielleicht doch ein Problem mit dem Anschluss und nicht mit der Hardware gibt. Ich gehe auch nicht davon aus, dass mich Hansenet zur Rechenschaft zieht, wenn jetzt der Blitz in mein Speedport W920V einschlägt und dadurch der DSLAM beschädigt wird. Schließlich wird der Anschluss von Fremdhardware nirgendwo untersagt, auch in Alice VDSL-Verträgen nicht. Und der Blitz könnte genausogut in ein Telefon einschlagen und darüber die Vermittlungstechnik beschädigen. Den Anschluss von Telefonen an einen Telefonanschluss kann Hansenet aber schlecht untersagen.Umgekehrt geht das aber leider sehr wohl: Hansenet kann dich zivilrechtlich zur Verantwortung ziehen, wenn Umsatzausfälle, Störungen oder gar Schäden durch das Fremdhardware verursacht werden.
Grüßle
Der Mikrogigant