Wird aber nicht das Problem bei Schlumpfine sein [...]
Ja, ich bezog mich auch eher auf den Beitrag, der Deinem (mit dem von mir angeführten Zitat) unmittelbar vorausging (irgendwas mit einem S5 in #217), da ich Deine Antwort als direkte Reaktion auf diesen Beitrag ansah.
Bei @Schlumpfine stand ja ausdrücklich da, daß es auch bei abgeschaltetem Steering dieselben Probleme gibt. Angesichts der bereits früher geführten Diskussionen, wo das geschilderte Verhalten nur für einige wenige Clients auftrat (Du selbst hast doch entsprechende Mitschnitte gemacht, wenn ich mich richtig erinnere), war das einer der Gründe, die mich zu dem Teil mit dem "Bärendienst" veranlaßten - ein WLAN-Steering, welches zwar mit Apple-Geräten reibungslos funktioniert (was angesichts deren geringer Varianz an Funktionen und Optionen sicherlich leichter umzusetzen ist als eines, was auch mit (zumindest den meisten) Android-Geräten genauso reibungslos funktioniert) und dafür in anderen Kombinationen Probleme bereitet, die sich auch durch das Abschalten desselben nicht beheben lassen, ist eben nicht mehr unbedingt eine zulässige "Änderung im Sinne des technischen Fortschritts", sondern glasklar der Verlust einer zugesicherten Eigenschaft des ursprünglich erworbenen Produkts.
Solange ein Hersteller dem Kunden keine andere Wahl läßt als das Weiterleben mit bekannten Sicherheitsproblemen oder den Verzicht auf ein funktionierendes WLAN, dürfte das eine Mängelrüge rechtfertigen (ggü. dem Verkäufer und wie weit man in der Konsequenz geht (ggf. bis zur Wandlung oder zum Rücktritt, weil Nacherfüllung für den Händler sicherlich nicht möglich sein wird), muß sicherlich individuell entschieden werden) - wenn das eine dem anderen "geopfert" werden soll oder gar muß.
Das ist eben ein weiterer Nachteil, wenn ein Hersteller nicht zwischen funktionalen Updates und solchen zur Verbesserung der Sicherheit bzw. zum Schließen bekannter Lücken unterscheidet (ohne Wertung, ob er das nun nicht kann oder nicht will). Auf ständig neue Funktionen hat der Kunde kein "Anrecht" (ich kenne sogar Leute, die auf einige "Segnungen" liebend gerne verzichten würden) ... auf ein mängelfreies Produkt jedoch schon. Da gilt auch nicht "gekauft wie besichtigt" und eine bekannte oder bekannt gewordene Sicherheitsproblematik sollte einen (zuvor versteckten) Mangel begründen, der sogar schon beim Erwerb vorlag, wenn er nicht erst im Nachhinein mit irgendeinem Update eingeführt wurde (wie weit ein per Update neu hinzugefügtes Problem - im Rahmen der "Nachbesserung" eines anderen - nun auch als Mangel beim Gefahrübergang anzusehen wäre, weiß ich nicht).
Daher suche ich auch meist "rückwärts", seit wann ein Problem schon besteht und dazu braucht es u.a. auch ein Archiv älterer Firmware-Versionen, weil man dem Hersteller (hier AVM) das ansonsten gar nicht mehr zweifelsfrei nachweisen kann (durch Demonstration), daß ein Problem bereits in älteren Versionen bestand.
Auch bei der Frage einer Störerhaftung im Zivilprozess (meist ja wg. Verstößen gg. das UrhG) ist es ja nicht vollkommen uninteressant, ob das verwendete Modell einer FRITZ!Box, i.V.m. der zum fraglichen Zeitpunkt installierten Firmware, von Dritten mißbraucht werden konnte oder nicht.
Selbst wenn es zu diesem Zeitpunkt dann schon neue Firmware gegeben haben sollte, in der ein Problem bereits behoben war, ist es ja noch nicht zwingend, daß der Kunde dieses Update umgehend installiert (und sich bei Unterlassen dann einem entsprechenden Vorwurf ausgesetzt sehen würde), solange der Hersteller nicht ganz klar kommuniziert hatte (bei der "webcm"-Lücke ist das sicherlich unbestreitbar, bei nachfolgenden Problemen (s. AVM-Seite mit den "aktuellen Infos") liegt diese "Deutlichkeit" eher im Auge des Betrachters), daß entsprechende Lücken geschlossen wurden und der Kunde schon deshalb eine neue Version installieren sollte. Ein lapidares "Behoben - Sicherheitsprobleme" in einer "info.txt" ist dazu (hoffentlich) nicht geeignet, aber m.W. noch nicht ausgeurteilt - aber die Argumentation, daß das eher "unspezifisch" und "nur salvatorisch" daherkommt, wenn AVM auch generell nur die Installation neuer Firmware "empfiehlt" ("Ein Wolf, ein Wolf ..."), ist - zumindest in meinen Augen - durchaus plausibel.
Ohnehin hat AVM hier mit dem Entfernen älterer Firmware-Versionen von den Download-Servern zwar einen Beitrag zur Produktsicherheit geleistet (auch in meinen Augen gab es zuviele Kunden, die bei auftretenden Problemen nicht nach der Lösung mit der aktuellen Firmware suchen wollten und den Weg (des geringeren Widerstands) zu einer alten Version nahmen), aber den vorstehend ausgeführten Aspekt der "Beweisführung" im Streitfall damit erheblich erschwert - zumindest für "externe" Interessenten, solange diese nicht selbst ein Archiv älterer Versionen betreiben.
Auch angesichts der Beschränkung der Beweislastumkehr nach BGB §476 auf die ersten sechs Monate seit Gefahrübergang, kann es eben im Streitfall durchaus notwendig sein, mit älteren Firmware-Versionen innerhalb einer Gewährleistungsfrist (oder sogar innerhalb eines freiwillig eingeräumten Garantiezeitraums) selbst den Nachweis führen zu können, daß der Mangel bereits beim Gefahrübergang "angelegt" war, selbst wenn er nicht klar zutage trat.
Da das am Ende auch Auswirkungen auf Ansprüche zum Ausgleich eines (infolge so eines Mangels entstandenen) Schadens haben kann, ist das auch kein "dummer Schachzug" seitens AVM gewesen, externen Analysen auf diesem Weg Knüppel zwischen die Beine zu werfen. Die Installation alter Firmware hätte man auch auf anderen Wegen verhindern können (die "Downgrade"-Sperre verhindert das bei vielen Kunden bereits, die sich eben nicht ausführlich damit beschäftigen (wollen)) und damit hätte bereits das Entfernen der Recovery-Versionen (diese unterliegen ja nicht der Versionskontrolle durch das FRITZ!OS bei der Installation) vollkommen ausgereicht, wenn wirklich "nur" die Produktsicherheit das Thema gewesen wäre.
Es wurden aber eben alle (älteren) Versionen entsorgt ... ob das tatsächlich auch unter dem Motto "Dann kann niemand nachträglich kontrollieren, ob bzw. seit wann ein Problem auftritt oder behoben wurde." betrieben wurde, bleibt naturgemäß aber reine Spekulation - es ist nur so ein Gedanke, der sich aus meiner "Lebenswirklichkeit" im Umgang mit AVM-Firmware ergibt.