Handelt sich wohl um eine Frankfurter Kanzlei. Rechtsanwälte und Notare.
Nur um hier auch mal ein wneig Lichts ins weithin verbreitet erscheinende Dunkel zu bringen: Die Kanzlei wird von dem Markeninhaber mandatiert, d.h. diese treten an einen Rechtsanwalt heran und suchen um Schutz/Wahrung ihrer rechtlichen Interessen nach. Der Rechtsanwalt wird sodann als Dienstleister für den Auftraggeber tätig.
Wo kein Auftraggeber da auch kein Mandat und da auch kein Tätigwerden (sprich Unterlassensforderung).
Die Kosten trägt derjenige, der gegen das Gesetz verstoßen hat (flapsig ausgedrückt: wer sich rechtswidrig verhalten hat muss dafür auch gerade stehen).
Die Frist von 3 Tagen scheint mir aber sehr kurz angesetzt und auch der Streitwert erscheint auf den ersten Blick hoch - aber dazu müsste man die Hintergründe näher kennen (um welchen Markennamen es sich handelt, was der betreffende User geschrieben hat usw.)
Und ob das wirklich im "geschäftlichen Verkehr" geschieht we § 1 UWG fordert, kann zumindest bezweifelt werden: "Zum geschaeftlichen Verkehr gehoert jede dauernde Taetigkeit, die der Foerderung eines beliebigen (eigenen oder fremden) Geschaeftszweckes dient. Der Begriff erfasst jede selbstaendige, wirtschaftliche Zwecke verfolgende Taetigkeit, die sich an dem Erwerbsleben in irgendeiner Form beteiligt (BGHR UWG § 6 c Geschaeftlicher Verkehr 1 = wistra 1994, 24); er ist grundsaetzlich weit auszulegen. Kein geschaeftlicher Verkehr ist stets das was privat ist. Dazu gehoert alles, was sich im Bereich des einzelnen ausserhalb der Erwerbs- und Berufsausuebung abspielt." Ist aber eben auch nicht eindeutig privat, weil eben doch Einnahmen erzielt werden durch WErbung und Shop...
Ach so, und zur Zusammensetzung:
1. Beamte
a) So genannte politische Beamte b) Andere Beamte des höheren Dienstes (Verwaltung) c) Beamte des gehobenen und mittleren Dienstes (Verwaltung) d) Richter und Staatsanwälte e) Berufssoldaten f) Kommunale Wahlbeamte g) Professoren an Universitäten und Hochschulen h) Andere Wissenschaftler an Universitäten und Hochschulen i) Lehrer an Gymnasium (u. ä.) j) Lehrer an Grund-, Haupt- und Realschulen (u. ä.) Beamte zusammen
33,5%
2. Angestellte des öffentlichen Dienstes (auch von Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts) zusammen
8,1%
2. a) Bedienstete der EG/EU zusammen
0,3%
3. (Ev.) Pfarrer und Diakone zusammen
1,0%
4. Angestellte von politischen und gesellschaftlichen Organisationen
a) Angestellte von Parteien, Fraktionen (u. ä.) b) Angestellte von Gewerkschaften und anderen Arbeitnehmerorganisationen c) Angestellte sonstiger Organisationen und Institutionen mit politischen, gesellschaftlichen, kulturellen und karitativen Zielsetzungen Angestellte dieser Organisationen zusammen
11,6%
5. Angestellte in der Wirtschaft (in Industrie, Handel, Handwerk, Gewerbe und entsprechenden Verbänden) zusammen
14,8%
6. Selbstständige (oft zugleich in entsprechenden Verbänden tätig) a) Selbstständige in Industrie, Handel, Handwerk und Gewerbe b) Selbstständige in Land- und Forstwirtschaft Selbstständige zusammen
6,8%
7. Angehörige freier Berufe
a) Rechtsanwälte und Notare 2 ) b) Angehörige anderer freier Berufe (Ärzte, Apotheker, Architekten, Ingenieure, Steuerberater, Schriftsteller und Journalisten u. a.) Freiberufler zusammen
13,6%
8. Hausfrauen zusammen
0,7%
9. Arbeiter (ohne solche Abgeordnete, die zwar beruflich als Arbeiter begonnen haben, jetzt aber anderen Gruppen zuzurechnen sind) zusammen
0,5%
10. Sonstige (darunter in der Ausbildung befindliche, Arbeitslose oder bisher ohne Berufsausbildung) zusammen
4,1%
11. Nicht verwendbare Angaben (fehlende genaue Angaben im Sinne des vorliegenden Schemas) zusammen
5%
Also bitte immer erst informieren, dann posten!