[erl.] Forenbetreiber wegen Benutzername abgemahnt

Letzter Stand:

Der Marken-Inhaber hat der Aufforderung zur Rücknahme der Abmahnung nicht Folge geleistet und die entsprechende Frist verstreichen lassen.
Einzelheiten: http://www.ironsport.de/klage_gegen_forum3.html

Jetzt wird es also zum angekündigten 'Gegenangriff' des Abgemahnten kommen-> negative Feststellungsklage.

Spannende Sache!
 
Finde ich auch! Kann mir aber immer noch nicht vorstellen, dass der Abmahner hier Erfolg haben wird.

BTW: Wenn man einen Nickname abmahnen könnte, dann könnte ich ja gleich das ganze Forum zumachen, denn hier geht es doch überwiegend um "reale" und "aktive" Marken? :banned: :argh: :blonk:
 
pssssssssssssssssssssssssssssssst :!:
 
Ich bin gespannt was jetzt kommt... ich hoffe das die eine negative Feststellungsklage anstrengen... dadurch wird das auch zum Musterfall wenn es dann am Ende rechtskräftig wird.

und wech
 
BTW: Wenn man einen Nickname abmahnen könnte, dann könnte ich ja gleich das ganze Forum zumachen, denn hier geht es doch überwiegend um "reale" und "aktive" Marken?
Noch schlimmer: Wenn man Nicknames abmahnen kann, dann kann man bestimmt auch Signaturen abmahnen...
 
Jetzt geht es in die zweite Runde.

siehe hier
 
Interessant!

Finde ich klasse, dass nun zum "Gegenschlag" ausgeholt wird! Wird wirklich Zeit, dass solchen rechtsverdreherischen Machenschaften mal Einhalt geboten wird!
 
Update:

Klage gegen Abmahnung wegen Forums-Nickname erfolgreich

Für große Aufregung hatte im Juni dieses Jahres die Abmahnung eines Forenbetreibers wegen eines Benutzernamens gesorgt. Der Inhaber einer Marke sah durch in der Nutzung seines Kennzeichens als Nickname seine Rechte verletzt und forderte den Betreiber des Kraftsport-Forums zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Zudem sollte der Anbieter Anwaltskosten in Höhe von rund 5.200 Euro bezahlen. Zu Unrecht, wie nun das Landgericht Hamburg mit Versäumnisurteil vom 15. November 2005 feststellte (Az. 312 O 652/05).

Weiter bei heise.de.

Manchmal kann man sich also doch noch auf die Rechtsprechung verlassen. :)
 
Na das sind doch mal gute Nachrichten :D
 
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