crusader schrieb:
Hier ist der kritische Punkt.
Für ein Abmahnschreiben entstehen weder dem Rechte-Inhaber noch der Anwaltskanzlei nennenswerte Kosten. Die Anwendung einer streitwertbezogenen Gebührenordnung macht hier also im Gegensatz zu den anwaltlichen Prozeßgebühren keinen Sinn.
Und genau das ist es, was du meiner Ansicht nach nicht ganz verstanden hast, bzw. wo deine Aussage schlicht falsch ist.
Welche tatsächlichen Kosten dem Rechtsanwalt entstehen spielt keine Rolle - so wie es auch in allen anderen Mandatierungen keine Rolle spielt. Die Gebühren (gesetzlich festgelegt) haben mit den tatsächlichen Kosten nichts gemein. Die gesetzlichen Gebühren können mal höher sein als die tatsächlich enstehenden Kosten, mal können sie auch geringer sein. Warum ist das so: Weil der Gesetzgeber auch in den Fällen in denen es nur um einen geringen Streitwert geht, den Menschen ermöglichen möchte, dass sie ihr Recht durchsetzen können, anderenfalls würden sich die Leute nämlich überlegen, ob sie bei Streitwerten um 30 oder 100 Euro überhaupt zum Anwalt gehen würden wenn dieser dann nach tatsächlichem Aufwand abrechnen würde. Also eine Kosten-Nutzen-Abwägung, denn es macht schlicht keinen Sinn wegen 20,- Euro zu streiten (selbst wenn man meint im Recht zu sein), wenn die Kosten (bzw. das Kostenrisiko) dafür bei 500,- lägen. Genau dies will der Gesetzgeber verhindern, so dass die Fälle mit hohem Streitwert letztlich die Fälle mit geringem Streitwert subventionieren (so wie es bei den Gerichtsgebühren ja auch der Fall ist). Wenn der Streitwert 20,- Euro ist, sind auch die Gerichtsgebühren viel niedriger als bei 100000,- - und das obwohl der Richter an dem Urteil genauso lange sitzt wie bei dem 100000,- Euro-Fall.
Dem Rechteinhaber entstehen aber sehr wohl nennenswerte Kosten, nämlich diejenigen die aufzuwenden sind, um das eigene Recht zu schützen bzw. durchzustezen und das rechtswidrige Verhalten der Gegenseite zu unterbinden, also Anwaltskosten, Gerichtskosten usw.
Ich vermag keine Pervertion darin erkennen, dass jemand seine Rechte und Interessen durchsetzt. Wenn hier wirklich Rechte verletzt wurden (was ich nicht beurteilen kann), dann ist es das gute Recht des Verletzten, sich dagegen zu wehren. Hier von einem Missbrauch zu sprechen (obwohl niemand von uns weiß, um welche Marke, Firma usw. es geht) erscheint mir doch etwas voreilig. Die Allianz hat sich ja z.B. auch einmal dagegen gewehrt, dass eine Band diesen Namen gebruacht (dann "Band ohne Namen"). War das deiner Meinung auch pervers?