Öffentliche WLAN-Hotspots (Restaurants, Hotels usw.) sind doch per se als unsicher zu betrachten,
Warum? Was ist dort unsicherer als woanders?
Daher nutzt man doch solche WLAN-Hotspots nach Möglichkeit nur mit zufälligen MAC-Adressen
Richtig. Im Umkehrschluss nutzt man Zuhause (im vermeintlich sicheren LAN) die Geräte-MAC-Adresse. Auf einer hardware-MAC-Adresse kann man ein Sicherheitskonzept (im privaten LAN/WLAN) aufbauen und nicht nur auf ein WPA-Passwort setzen, das im Grunde nur als Schlüssel für den Funkverkehr dient und nicht (nur bedingt) als Zugangskontrolle taugt.
Denn ein solcher WLAN-Hotspot ist grundsätzlich ein nicht vertrauenswürdiges Netzwerk.
Was ändert sich am Verhalten (der User / des Admins) in s/einem vertrauenswürdigen Netzwerk? Beim User ändert sich gar nichts. Der Admin weiß was im LAN/WLAN passiert, im Idealfall.
Was passiert eigentlich, wenn man 2 Router/APs mit gleicher SSID und Password aufstellt (also einer z.B. in der Ferienwohnung). Würde sich dann ein Handy wahlweise in den einen oder anderen einbuchen?
Bei zwei Routern wären es i.d.R. juristisch und auf Layer 3 zwei verschiedene Netzanschlüsse und somit zwei verschiedene Personen als Anschlussinhaber. Ist es ein Router und ein Accesspoint, sind wir im gleichen LAN, dann gibt es nur einen Netzanschluss und einen Anschlussinhaber.
Das wird erst relevant wenn
dem Freifunker seine Oma Schindluder treibt. Trotz
Reform des UrhG bleibt die Störerhaftung als Restrisiko, besonders in Köln. Aber auch am BGH gilt:
Die Störerhaftung ist tot, lang lebe die Störerhaftung, 2023
Die durch das Landgericht Köln vorgenommene nahezu uferlose Ausweitung der täterschaftlichen Haftung auf weit weniger tatnahe Intermediäre ... ist auch nicht sinnvoll.
Welcher Weg bei den DNS-Diensten eingeschlagen wird? Entweder so
CloudFlare haftet als Täter einer Urheberrechtsverletzung (auch in Köln)
CloudFlare ist seit Langem ein „Ärgernis“ in der Arbeit des die Rechteinhaber von Urheberrechten und die Betroffenen von Persönlichkeitsrechtsverletzungen vertretenen Rechtsanwalts.
oder so
Keine Täterhaftung des DNS-Resolver für Urheberrechtsverletzung. Über DNS-Resolver ist Zensur möglich, nicht nur in China, oder es kann Propaganda verhindert werden.
Ohne TV-Lizenz kommen
Verbote, Internetunternehmen müssen sie
durchsetzen, sonst geraten sie selbst in die juristische Schusslinie. Dazu das
BMI.de.
Wer privater WLAN-Betreiber ist, interessiert sich vielleicht für seine Pflichten, etwas ausführlicher und systematischer wurde es hier
#46.