Genauer: Nennt man "Rogue AP". Professionelle WLAN Controller-Systeme (bspw. von Lancom, Bintec usw.) erkennen solche APs und warnen bei Bedarf den Admin wenn ein solcher Rogue-AP in der Umgebung gefunden wird.Nennt man mEn Man-In-The-Middle
Öffentliche WLAN-Hotspots (Restaurants, Hotels usw.) sind doch per se als unsicher zu betrachten, völlig egal ob verschlüsselt oder unverschlüsselt und/oder ob da ein Rogue-AP existiert oder nicht. Daher nutzt man doch solche WLAN-Hotspots nach Möglichkeit nur mit zufälligen MAC-Adressen und selbstverständlich nur mit verschlüsselten Verbindungen/Protokollen (HTTPS, SSH/SFTP, FTP usw. oder gleich per VPN). Und natürlich auch nur wenn man meint, der eigene Client ist softwaretechnisch auf dem aktuellen Stand (Sicherheitsupdates).Wenn man das Wifi-PW eines Restaurants kennt, […]
Warum? Was ist dort unsicherer als woanders?Öffentliche WLAN-Hotspots (Restaurants, Hotels usw.) sind doch per se als unsicher zu betrachten,
Richtig. Im Umkehrschluss nutzt man Zuhause (im vermeintlich sicheren LAN) die Geräte-MAC-Adresse. Auf einer hardware-MAC-Adresse kann man ein Sicherheitskonzept (im privaten LAN/WLAN) aufbauen und nicht nur auf ein WPA-Passwort setzen, das im Grunde nur als Schlüssel für den Funkverkehr dient und nicht (nur bedingt) als Zugangskontrolle taugt.Daher nutzt man doch solche WLAN-Hotspots nach Möglichkeit nur mit zufälligen MAC-Adressen
Was ändert sich am Verhalten (der User / des Admins) in s/einem vertrauenswürdigen Netzwerk? Beim User ändert sich gar nichts. Der Admin weiß was im LAN/WLAN passiert, im Idealfall.Denn ein solcher WLAN-Hotspot ist grundsätzlich ein nicht vertrauenswürdiges Netzwerk.
Bei zwei Routern wären es i.d.R. juristisch und auf Layer 3 zwei verschiedene Netzanschlüsse und somit zwei verschiedene Personen als Anschlussinhaber. Ist es ein Router und ein Accesspoint, sind wir im gleichen LAN, dann gibt es nur einen Netzanschluss und einen Anschlussinhaber.Was passiert eigentlich, wenn man 2 Router/APs mit gleicher SSID und Password aufstellt (also einer z.B. in der Ferienwohnung). Würde sich dann ein Handy wahlweise in den einen oder anderen einbuchen?
Die durch das Landgericht Köln vorgenommene nahezu uferlose Ausweitung der täterschaftlichen Haftung auf weit weniger tatnahe Intermediäre ... ist auch nicht sinnvoll.
oder so Keine Täterhaftung des DNS-Resolver für Urheberrechtsverletzung.CloudFlare ist seit Langem ein „Ärgernis“ in der Arbeit des die Rechteinhaber von Urheberrechten und die Betroffenen von Persönlichkeitsrechtsverletzungen vertretenen Rechtsanwalts.