Hi
Rechtlichen Rat kann man sich gern einholen. Reagiert man aber in der Zwischenzeit nicht mit einem Widerspruch an das Inkassounternehmen
Das mit dem Widerspruch kann aber auch nach hinten los gehen, nämlich dann, wenn die Forderung doch berechtigt sein sollte. Woher soll man das wissen, wenn man noch keinen rechtlichen Rat eingeholt hat?
Daher sollte man unbedingt ERST rechtlichen Rat holen und dann gegenüber dem Anbieter und Inkasso äußern.
So wie ich das verstanden habe, hat er einen Umzug in Auftrag gegeben und ich vermute, wegen der Hardware, ggf. noch eine Tarifanpassung. Später hat dann 1&1 erst den einen dann auch den anderen Vertrag storniert. Wenn das so stimmt, besteht kein laufender Vertrag mehr.
Ganz so einfach geht es ja auch nicht. Wenn kein Vertrag mehr bestehen soll, muss 1und1 ausdrücklich kündigen!
Die strittigen 49 Euro für den Anschluss sollen nun, so hat der User es zumindest geschrieben, als "Bearbeitungsgebühren" umdeklariert worden sein.
Bis zum Thema des Verwendungszweckes für die 49 Euro ist alles eigentlich sauber gelaufen.
Nun das sehe ich anders. Wenn es so sein sollte, wie Du vermutest müsste es ja eine Grundlage für die Gebühr geben. Für eine "Bearbeitungsgebühr" für eine Stornierung o.ä. fehlt wohl jede Grundlage. Und dass ein Anspruch auf die "Bearbeitungsgebühr" wg. Umzug besteht, wenn 1und1 den Umzug nicht durchführen kann wage ich zu bezweifeln.
Aber es ist natürlich alles mit sehr viel Spekulation verbunden, solange der OP sich nicht meldet macht es wohl keinen Sinn weiter zu rätseln.
So lange hier kein Widerspruch eingeht zahlt man erst mal herrlich für jede Mahnung richtig Geld. Übrigens: Das Inkasso ist der erste Ansprechpartner in der laufenden Forderung (nicht Sache). Rein in Sachen Geld will das Inkasso dieses haben ob gerechtfertigt oder nicht ist denen egal so lange kein Widerspruch kommt. Den Grund der Forderung muss man hingegen mit dem Gläubiger 1&1 verhandeln. Also Widerspruch ans Inkasso (die dürfen ab dann nix mehr machen) und mit 1&1 mal vernünftig reden... Fehler können JEDEM passieren!
Sorry aber das ist ziemlich haltlos was Du hier schreibst.
1. (ich habe es oben bereits geschrieben) kann der Widerspruch im Falle einer BERECHTIGTEN Forderung erst recht zu weiteren Kosten führen, denn so wird u.U. direkt ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet oder die Sache an einen Rechtsanwalt übergeben, dessen Kosten der Kunde dann auch übernehmen müste.
2. Solange das Inkassounternehmen keine Vollmacht vorgelegt hat, sollte der Anbieter weiterhin Ansprechpartner bleiben. Egal ob die Forderung berechtigt ist oder nicht kann man im Falle der Einschaltung eines Inkassounternehmens vom Anbieter und Inkassounternehmen die Vorlage der Abtretung oder Vollmacht verlangen (sinnvollerweise mit dem Hinweis im Falle einer rechtmäßigen Forderung dann direkt zu zahlen). So verschafft man sich Zeit, die rechtliche Situation zu klären.
3. Ein Widerspruch gegenüber dem Inkassounternehmen hinder die nicht daran etwas zu unternehmen und sofern das Unternehmen seine Vollmacht oder Abtretung nachweist kann man auch über die Forderung dem Grunde nach mit dem Inkassounternehmen verhandeln.
@rosx1
Naja das ist in diesem Fall wohl anders, da kein Vertrag mehr besteht, oder zumindest 1und1 seine Leistung eh nicht erbringen kann und über Sperrung o.ä. keinen Druck machen kann, müssen die wohl versuchen die Kosten für die Abbuchung beim Kunden einzuholen. Also in diesem Fall für den Anbieter die Frage Recht haben und Recht bekommen ...