Bucht 1&1 bei euch die Rechnungen auch zu früh ab?

Wann bucht 1&1 bei dir?


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SteffenGrün

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Da ich in letzter Zeit Beschwerden von Kunden erhielt, die die Abbuchungszeiträume von 1&1 kritisierten, bin ich gerade mal meine Abbuchungen der letzten Monate durchgegangen und habe dabei festgestellt, dass 1&1 grundsätzlich zu früh die Beträge abbucht.

Einleitungssatz auf der AGB Übersicht von 1&1:
Uns bei 1&1 ist es wichtig, dass unsere Kunden alle unsere Bedingungen kennen und damit einverstanden sind.

Was nützt das, wenn 1&1 sich nicht daran hält?

Quelle: 1&1 AGB für Internetzugänge

3.6.

1&1 wird die Rechnung dem Kunden mindestens fünf Werktage vor Lastschrifteinzug per E-Mail oder in seinem persönlichen Konfigurationsmenü bekannt geben.

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil festgelegt, dass ein Anbieter, der über Lastschrift die Gebühren einzieht, dem Kunden ausreichend Zeit geben muss, die Rechnung auf Richtigkeit zu überprüfen.

BGH-Entscheidung III ZR 54

Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Anbieters von Mobilfunkdienstleistungen enthaltene Klausel, wonach Kunden, die sich für einen bestimmten Tarif entscheiden, zur Begleichung der Rechnungsbeträge am Lastschriftverfahren (Erteilung einer Einzugsermächtigung) teilnehmen müssen, benachteiligt die Kunden dann nicht unangemessen, wenn durch eine entsprechende Klauselgestaltung sichergestellt ist, daß dem Kunden zwischen dem Zugang der Rechnung und dem Einzug des Rechnungsbetrags ausreichend Zeit - mindestens fünf Werktage - verbleibt, die Rechnung zu prüfen und gegebenenfalls für ausreichende Deckung seines Girokontos zu sorgen.

Da 1&1 für einen fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug 9,60 ¤ Gebühren verlangt, welche deutlich über den tatsächlich entstandenen Kosten liegen, bezahlen viele Kunden diese Gebühren, obwohl sie das gar nicht müssten, wenn zu früh gebucht wurde. Klar gibt es auch viele, die auch am 5. Werktag nichts auf dem Konto hätten, das ist aber dann ohne Belang.

Nun würde mich mal interessieren, ob das bei meinen Abbuchungen bedauerliche Einzelausrutscher sind, oder ob 1&1 grundsätzlich zu früh bucht.

Beim Berechnen der Tage ist zu berücksichtigen, dass Samstag als Werktag gerechnet wird, und Rechnungen, die ausserhalb der üblichen Geschäftszeiten eingehen, erst als am nächsten Werktag zugegangen gelten.
 
Da 1&1 für einen fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug 9,60 ¤ Gebühren verlangt
Es sind schon seit Surf & Phone keine 9,60¤, sondern 12,50¤, siehe Preisliste.

Ich weiß auch nicht was Du hiermit bezwecken willst? Da bis auf die Telefonie alles Festbeträge sind, dürfte jeden klar sein was er zu bezahlen hat. Also große Überraschungen dürften ausbleiben bei der Rechnung, außer man telefoniert wie ein bekloppter zu Handys, ins Ausland, zu Sonderrufnummern, oder schreibt seine Finger wund mit SMS.
 
Mit einer solchen 1&1 wohlwollenden Antwort von dir habe ich bereits gerechnet. Bekommst du eigentlich Geld dafür?

Es geht hier u.a. darum, dass 1&1 sich offensichtlich nicht mal selbst an die eigenen AGB hält, es aber von den Kunden erwartet. Von gesetzlichen Vorgaben oder Grundsatzentscheidungen mal ganz abgesehen.
Mag sein, dass dich und 1&1 das nicht wirklich interessiert. Die Kunden vielleicht schon.
 
In der Regel bucht 1&1 zu früh ab. Wen es stört, kann der Buchung widersprechen und manuell zum Stichtag überweisen. Ob der dabei entstehende Gewinn aber in einem Verhältnis zum Aufwand steht, wage ich deutlich zu bezweifeln, könnte in der Masse aber einen "erzieherischen" Effekt haben... :spocht:
Sollte aber die Rückgabe der vorzeitigen Buchung wegen Kontounterdeckung durch die Bank erfolgt sein, dann sind die Kosten der Rücklastschrift von 1&1 zu tragen...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich weiß Du hast Probleme mit anderen Meinungen, ...

@rosx1
Ich habe keine Probleme mit anderen Meinungen. Das ist hier auch keine Meinungsfrage, sondern es geht um Fakten.
Aber du hast offensichtlich, wie 1&1 Mitarbeiter auch, Probleme damit, offensichtlich berechtigte Kritik zu akzeptieren und sie daher am Besten gar nicht erst anzusprechen, stattdessen aber die Leute anzumachen, die dies tun, wie man an früheren Beiträgen von dir unschwer erkennen kann. Aber das ist hier nicht nur mir aufgefallen. Gibts dafür von 1&1 auf deine kleine PS Provision noch ein paar Euro obendrauf?



@Hans Juergen

In der Masse der Kunden kommt das wohl nicht gerade selten vor, dass eine Rücklastschrift entsteht. Klar könnte das am 5. Werktag bei einigen genauso passieren. Dann wäre 1&1 zu dieser Gebühr auch berechtigt, da ja u.a. in den AGB verankert. Seit Jahren werden diese Gebühren aber ohne gültige Rechtsgrundlage kassiert.
Der Kunde, der dies rügen möchte, muss das dann mit der kostenpflichtigen Hotline klären. Dieses Gespräch kostet auch wieder Geld, was regelmässig nicht erstattet wird. Die meisten bekommen es aber abgezogen und zahlen diesen Beitrag einfach ohne sich zu beschweren.

Bei Mehrfacheinwahlen, unbewusst bestellten Norton Paketen, Maxdome Premium Abos, angeblich verwirkten Widerrufsfristen, Kündigungsterminen, und Laufzeiten etc. wird vom Kunde erwartet, dass er das alles als gegeben hinnimmt, weil es in den AGB steht, welche er akzeptiert hat.
Die Rechte, die man dem Kunden in den eigenen AGB einräumt, sollten dann im Gegenzug ebenfalls beachtet werden.

Ob man als Kunde davon nun einen Gewinn hat oder nicht, interessiert nur am Rande. Für 1&1 ist es sicherlich lukrativ.
 
Auch ich habe dieses merkwürdige Abbuchungs-Verhalten von 1&1 schon sehr früh feststellen müssen. Dumm dabei ist, dass 1&1 den Abbuchungstermin selber festlegt. Dieser Termin kann irgendwann zwischen dem 1. und dem 31. des Monats liegen. Und dass ohne genaue Vorinformation. Dass macht sich dann ganz besonders bei Neukunden bemerkbar. Denn bis jetzt wurde diese erste regelmäßige Abbuchung immer gleich mit Gebühren belastet wenn sie fehlschlug.

Desweiteren erhärtet sich bei mir auch immer mehr der Verdacht, dass hier System dahintersteckt. Folgendes Beispiel - Rechnung an einem Samstag erhalten, Abbuchung erfolgte direkt am darauffolgenden Montag gleich nach Beginn des Geschäftsbetriebes der Bank. Meine Kundenbetreuerin sagte mir, dass diese Lastschrift schon bereits am vergangenen Donnerstag in Auftrag gegeben worden sein muss. Denn die über das Wochenende angefallenen und gesammelten Transaktionen würden bei dieser Bank nicht vor 12.00 Uhr mittags bei den Kunden aktualisiert werden, da die Bank auch gewissen Pflichten nachkommen muss.

Auch wenn ich die Telekom nicht gerade liebe, aber diese verhält sich geradezu vorbildlich bei solchen Vorgängen. Die Telekom bucht immer erst 10-12 Tage nach Rechnungsstellung ab und nicht früher. 1&1 hat hier meiner Meinung nach einiges zu korrigieren, ganz besonders was die vertraglichen und rechtlichen Bestimmungen gegenüber seinen Kunden anbelangt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,

schön ist das sicher nicht, was 1&1 da tut. Mich stört es aber auch nicht. Solange 1&1 nicht zweimal für den gleichen Monat abbucht, ist es mir ganz egal, wann 1&1 abbucht.
 
@fb1112
mit Verlaub, wohl nicht verstanden worum es hier geht.

Ich hatte ein Maxdome Probepaket mit Box bestellt und am Folgetag die Bestellung wieder zurückgenommen. Trotzdem wurde der Betrag für die Box umgehend bei mir abgebucht. Diese Abbuchung habe ich zurückgehen lassen (alles immer mit Infoabgabe). Daraufhin wurde mir die erneute Abbuchung angekündigt und umgehend getätig ( mit "Rücklastschriftgebühren"), mit dem Hinweis, sämtliche Leistungen einzustellen, wenn die erneute Abbuchung nicht klappt. Es erfolgte später eine Gutschrift über die Boxkosten, nicht aber der "Rücklastgebühr". Es ist, auch aus meiner Sicht, anzunehmen, dass (vorsichtig ausgedrückt), das System nicht auf diese 5-Tage Prüfungsfrist "ausgelegt" ist (betrifft auch die "Standardrechnungen"). Bei mir hat es "funkioniert", ich hatte keine Lust auf langwierigen Schriftverkehr oder gar abgeschaltet zu werden.
Ich habe selbst dann schlussendlich "ganz abgeschaltet".....
 
...Mich stört es aber auch nicht... ist es mir ganz egal, wann 1&1 abbucht.
Und genau dieses Verhalten sollte seitens der Kunden nicht vorliegen. 1&1 verstösst mit diesem Gebahren gegen geltende Regeln. Im umgekehrten Fall ist es aber dann so, dass gleich der Hebel umgelegt wird. Und was ist dann? Nein, auch eine Firma wie 1&1 muss sich als Vertragspartner an geltende Regeln und in Folge an den Vertrag halten. Im Übrigen - wäre es dir auch egal, wenn 1&1 zuerst abbucht und irgendwann später dir die Rechnung zukommen lässt?
 
Hi,

verstehe ich den Sinn des Threads nicht oder reden wir aneinander vorbei?
Du hast doch eben im Post über mir (EDIT: Nun zwei Posts drüber :D)darüber geredet, was 1&1 bei dir abgebucht hat, obwohl 1&1 es nicht hätte tun dürfen (Bestellung storniert).

Hier geht es doch aber um den Abrechnungszeitraum, deswegen auch der Threadtitel:

Bucht 1&1 bei euch die Rechnungen auch zu früh ab?

Das sind doch zwei verschiedene Dinge...

Im Übrigen - wäre es dir auch egal, wenn 1&1 zuerst abbucht und irgendwann später dir die Rechnung zukommen lässt?

Ja, das wäre mir egal. Bezahlen muss ich so oder so, egal was auf der Rechnung steht.
 
.... nö, sehe ich nicht so. Hier hat 1&1 den Betrag einer (umgehend stornierten) Bestellung
sofort abgebucht, die Rechnung darüber befand sich erst auf der normalen, weitaus später kommenden monatlichen"Sammelrechnung". Siehe vorherigen Beitrag @Bommel, da noch "fiktiv" gemeint ....
Edit: war nur ein Hinweis von mir - will das alles nicht mehr lang "aufrollen", sonst fange ich mich
wieder an zu ärgern ... das ist es nun mal nicht Wert....
 
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Hi,

interessant!! Ist das auch bei restlichem UI der fall, bei web.de und gmx?

Ich hab nachgeguckt: regelmässig 3 Tage nach Rechnungsdatum erfolgt die Abbuchung(=Wertstellung).
Liegt ein Sonntag dazwischen, sinds 4 Tage.


1&1 schrieb:
3.6.
1&1 wird die Rechnung dem Kunden mindestens fünf Werktage vor Lastschrifteinzug per E-Mail oder in seinem persönlichen Konfigurationsmenü bekannt geben.
*klix*

Ich finde das rotzfrech, selbst das Zahlungszielauf fünf plus X Tage zu setzen aber schon nach drei Tagen zu kassieren.
 
Hi,

@ Bommel: Gut, da habe ich mich schwammig ausgedrückt. So heißt es richtig: Die monatlich anfallenden (Grund-)Gebühren muss ich so oder so bezahlen, egal was auf der Rechnung steht. Schlimm wäre es für mich nur, wenn 1&1 diese monatliche Grundgebühr zweimal innerhalb eines Monates berechnet.

Hier hat 1&1 den Betrag einer (umgehend stornierten) Bestellung
sofort abgebucht

Also ich sehe das so (Gesetze mal außen vor):

Sofortige Bestellung -> Versand erfolgt sofort/so schnell wie möglich -> Sofortige Abbuchen des anfallenden Betrages

Solange 1&1 dir den bereits abgebuchten Betrag wieder gutschreibt, ist doch alles in Butter.
 
...Ist das auch bei restlichem UI der fall, bei web.de und gmx?...
Bei GMX habe ich dergleichen bis jetzt noch nicht erlebt und bei denen bin ich schon deutlich länger Kunde als bei 1&1.
...Schlimm wäre es für mich nur, wenn 1&1 diese monatliche Grundgebühr zweimal innerhalb eines Monates berechnet...
...Solange 1&1 dir den bereits abgebuchten Betrag wieder gutschreibt, ist doch alles in Butter.
Und genau da sehe ich ja persönlich dass Problem. Es gibt Fristen zur Prüfung der Rechtmäßigkeit. Gibt es Beanstandungen, dann kann man noch vor der Abbuchung Widerspruch einlegen. Dieser Widerspruch kann dann, ohne dass zusätzliche Kosten für den Kunden entstehen müssen, sofort berücksichtigt werden. Aber selbst dass kann bei 1&1 nicht funktionieren, weil ja eben schon vor Rechnungsversand der Abbuchungsauftrag abgegeben wurde. Hauptsache - dass Geld ist eingesackt, alles andere egal. Eine falsch aufgestellte Rechnung ist nun mal rechtswidrig, egal ob da ein Teilbetrag richtig ist oder nicht. Oder sehe ich da etwas falsch?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,

na dann, wozu die Diskussion? Alle die meinen, 1&1 bucht falsch/zu früh ab, bitte rechtlich vorgehen.
 
Schon auf eigenem Wege versucht (also nicht mit Rechtsanwalt). Endergebnis - 1&1 reagiert mit Standardantworten und ändert bis heute nichts an der Praxis. Selbst eine rechtzeitige Vorankündigung meinerseits wegen möglicher unzureichender Kontodeckung wurde seitens 1&1 ignoriert und der Betrag wie üblich abgebucht. Ende vom Lied - mir entstanden damals zweimal zusätzliche Kosten, die auch mit sofortiger Wirkung abgebucht wurden. Das Fatale daran - die erneute Lastschrift erfolgte innerhalb von vier Werktagen nach der ersten erfolglosen Abbuchung. Die Mahnungen dazu waren immer einen Werktag später im Postfach. Der Verbraucherschutz ist darüber informiert worden...
 
1&1 reagiert mit Standardantworten und ändert bis heute nichts an der Praxis.

Wieviel Kunden hat 1&1, 1,2 Millionen? Angenommen (keine Ahnung) bei 1% kämen durch die ungesetzliche Abbuchungspraxis je 12,50 zustande, dann wären das Euro 150.000/Monat oder Euro 1.800.000/Jahr ...... nicht unbedingt ein Grund, die Praxis zu ändern ... da bliebe doch noch was über? Wenn man bedenkt, wie eng die Marge (und mit welchem vergleichsweise hohem Aufwand diese in diesem Massengeschäft erkauft wird) sein muss ....?
 
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